Menschenrechtsgericht rügt Gewerkschaftspflicht in Dänemark

Begonnen von Kater, 13:28:09 Do. 12.Januar 2006

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Kater

ZitatMittwoch 11. Januar 2006, 17:38 Uhr
Menschenrechtsgericht rügt Gewerkschaftspflicht in Dänemark

Straßburg (AFP) - Arbeitsverträge, die Arbeitnehmer zur Mitgliedschaft in einer bestimmten Gewerkschaft verpflichten, sind unzulässig. Dies stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil fest. Die Straßburger Richter gaben damit zwei 30 und 46 Jahre alten Dänen Recht, die ihre Arbeitsplätze verloren hatten, weil sie keiner Mitgliedsorganisation des dänischen Gewerkschaftsbundes (LO) angehörten. Die Unternehmen begründeten dies damit, dass ihre Tarifverträge mit dem LO abgeschlossen wurden. Der Gerichtshof wertete dies als Verstoß gegen das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit.

http://de.news.yahoo.com/11012006/286/menschenrechtsgericht-ruegt-gewerkschaftspflicht-daenemark.html

Carsten König

Tatsächlich beinhaltet das Menschenrecht auf Versammlungs- und hier eher in Betracht kommend Vereinigungsfreiheit auch das Recht, dieses Recht nicht in Anspruch zu nehmen, sog. negative Vereinigung. Eigentlich wenn man die herrschende Rechtsauffassung anschaut, kein Wunder dieses Urteil.

Mimir

Eigentlich dürften dann auch die Praxis der Kirchen nicht rechtens sein, dass die bei Ihr Beschäftigten Mitglieder eben dieser Sekte sein müssen.
Wenn die unten weggehen, fallen die oben tief.

Carsten König

ZitatOriginal von Mimir
Eigentlich dürften dann auch die Praxis der Kirchen nicht rechtens sein, dass die bei Ihr Beschäftigten Mitglieder eben dieser Sekte sein müssen.

Vollkommen richtig.

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