Abzocke im Pflegeheim

Begonnen von Wilddieb Stuelpner, 21:59:51 Di. 24.Januar 2006

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Wilddieb Stuelpner

MDR, Sendung "exakt": Abzocke im Pflegeheim

Manuskript des Beitrages

Pflegebedürftigen Menschen soll nach Abzug aller Kosten zumindest ein Taschengeld von 70 Euro bleiben - doch nach Abzug von Verwaltungsgebühren ist davon nicht viel übrig.

O-Ton: Ausflug Bedienung: "Schokoeisbecher"
Bernd: "Oh..."
Gabi: "Schön ne."

Für Gabi und Bernd sind die kleinen Ausflüge mit Helferin Monika Hänsch in die Welt außerhalb des Pflegeheims der Höhepunkt des Monats.

Gabi: "Oh, das isst Du gerne Bernd."

Ein Eisbecher, eine Portion Wiener Würstchen mit Kartoffelsalat – alle 14 Tage. Das ist das einzige, was sich die beiden geistig behinderten Leipziger jeden Monat von ihrem Taschengeld leisten können.

O-Ton: Monika Hänsch, Behindertenhelferin "Ich weiß, dass die jede Minute genießen, wo wir draußen sind."

Reporterin: "Sieht so aus!"

Eigentlich zahlt das Sozialamt beiden je 86 Euro Taschengeld im Monat – so wie jedem Pflegeheimbewohner, der ergänzende Sozialhilfe erhält. Bundesweit sind das rund 330.000 Menschen. 86 Euro – um wenigstens ein Minimum an Selbstbestimmtheit zu finanzieren.

O-Ton: Gabi "Schmeckt gut – ja."

Tatsächlich ist aber das Gros dieses Taschengeldes für ohnehin notwendige Dinge fest verplant: Praxisgebühr beim Arzt, Medikamentenzuzahlungen, Toilettenartikel, Friseur, nicht zuletzt auch die Kosten für Behindertenhelferin Monika Hänsch, die die beiden selbst bezahlen müssen.

O-Ton: Monika Hänsch "Du hältst Dich bei mir fest – Jetzt guckst Du erst mal ob was kommst."

Übrig blieben bis 2001 umgerechnet etwa 25 Euro im Monat für kleine "Luxus-Artikel" wie Eis oder Bockwurst. Doch dann ließ sich die Stadt Leipzig etwas Neues einfallen, um Löcher in den Heimkassen zu stopfen.

"So jetzt können wir gehen."

Eine Gebühr wird eingeführt: Für die Verwaltung des Taschengeldes. Eine Praxis, die bundesweit Schule macht. Bei fast einem Drittel aller Sozialhilfe beziehenden Pflegeheimbewohner wird inzwischen abkassiert. Es geht um Millionen. Zu Lasten von Menschen wie auch Helga Köhn. Ihr bleiben dank Taschengeldgebühr noch fünf Euro – im Monat.

O-Ton: Beate Janke und Helga Köhn

Beate Janke: "Na dann lassen sie sich ihren Kaffee schmecken, Frau Köhn. – Der ist heiß – frisch gebrüht."
Helga Köhn: "Soooo."

Eine Tasse Kaffee pro Woche im heimeigenen Seniorenclub – und das Taschengeld ist aufgebraucht. Die Gebühren, ein Skandal für die öffentlich bestellten Betreuer, die die Finanzen der Pflegebedürftigen verwalten.

Gabriele Strickrodt, Leiterin Betreuungsverein Herberge Frage: "Wie war Ihre Reaktion, als die Heime gesagt haben, wir müssen da jetzt eine Gebühr erheben?"

"Entsetzen, entsetzen und Abzocken – Das kann nicht wahr sein. Und erst mal rumhören, was machen wir jetzt. Bis wir dann gesagt haben – auf jeden Fall gehen wir in Widerspruch."

Doch die Heime interessiert dieser Widerspruch nicht. Sie argumentieren: Die Taschengeldverwaltung koste Geld, das eben die Pflegebedürftigen zahlen müssten, wenn sonst niemand dafür aufkäme.

O-Ton: Erhardt Hake, Geschäftsführer Städtische Altenheime Leipzig GmbH "Es geht daraufhin eine Anfrage an die Kostenträger, sowohl die Pflegekassen als auch damals Landeswohlfahrtsverband, jetzt der Kommunale Sozialverband, wo wir eine Auskunft erhalten haben, dass diese Leistung über die Kostenträger nicht finanziert werden kann."

Zu Deutsch: Weil Pflegekassen und Verbände sich weigern zu zahlen, bedienen sich jetzt die Heime bei den Schwächsten, Menschen wie Gabi und Bernd.

O-Ton: Beate Janke und Gabi

Beate Janke: "Hallo Gabi, Du hast heute Geburtstag. Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag. Alles Gute."

Gabi wird heute 43. Betreuerin Beate Janke ist gekommen, um mit ihr ein paar Stunden zu verbringen.

Beate Janke: "Was möchtest Du denn für eine?"
Gabi: "Na die."
Beate Janke: "Die Blaue."

Eine Tafel Schokolade. Die einzige kleine Freude, die sich Gabi selbst von ihrem verbliebenen Taschengeld machen kann.

Beate Janke: "So jetzt kommt sie."
Gabi: "Und der Bernd kriegt wohl nichts?"
Beate Janke: "Na, der hat auch keinen Geburtstag heute."

Im Auftrag der Betreuer kämpft Rechtsanwalt Sebastian Obermaier inzwischen gegen die Taschengeldgebühr.

O-Ton: Sebastian Obermaier, Rechtsanwalt "Hier sind wirklich Menschen, die sich nicht wehren können, die in extremen Notlagen drin sind und von denen wird jetzt hier eine Gebühr verlangt, für eine Betätigung, die sie nicht freiwillig in Anspruch nehmen, sondern sie brauchen ja diese Taschengeldverwaltung, um überhaupt ein letztes Stückchen Restfreiheit wahrnehmen zu können."

Das sieht auch das Oberverwaltungsgeld Bautzen so. Es hat jetzt ein letztinstanzliches Urteil gefällt: Aus Sicht der Richter ist die Taschengeldgebühr rechtswidrig.

O-Ton: Peter Kober, Sprecher OVG Bautzen "Es kann und soll nach dieser Entscheidung nicht so sein, dass die Heime diesen Konflikt austragen mit den Hilflosen oder Pflegebedürftigen, sondern mit den Trägern der Sozialleistungen."

Eine juristische Ohrfeige für die Heime. Aber gelöst ist das Problem noch längst nicht. Zwar bekommt Gabi für die Vergangenheit Geld zurück aber schon Bernd geht – wie das Gros der über 330.000 Taschengeldempfänger bundesweit leer aus, weil nicht rechtzeitig Widerspruch eingelegt wurde. Doch es kommt noch schlimmer: Die meisten Heime denken gar nicht daran, nach dem Urteil auf die Taschengeldgebühr zu verzichten.

O-Ton: Norbert Gubanka, Leiter Altenpflegeheim "Am Rosental", Leipzig "Unsere Geschäftsführung hat erst mal so beschieden, dass das Urteil des OVG uns ja noch nicht vorliegt und wir erstmal die bestehende Verfahrensweise unverändert weiterführen. Deshalb erfolgt weiter die Berechnung des Betrages für die Kontoführungsgebühren."

Andere Heime haben bereits knallhart erklärt, dass sie auch weiterhin die Taschengeldgebühr kassieren werden. Schließlich bezögen sich solche Urteile nur auf bereits ergangene Bescheide. Für die Betroffenen heißt das: Wieder und wieder klagen.

zuletzt aktualisiert: 24. Januar 2006 | 20:51

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Frage: Warum wird solchen Vorstehern der Behörden, die sich über geltendes Recht hinwegsetzen und es mit Vorsatz ignorieren und mißachten, sprich erlassene Gerichtsurteile gegen die Behörden, nicht ein saftiges Bußgeld erhoben, daß Ihnen hören und sehen vergeht?

Das Bußgeld sollen sie dann allerdings nicht aus öffentlichen Mitteln, sondern aus ihrem Privatvermögen zahlen. Wenns an den eigenen Geldbeutel geht, dann tut's wirklich weh? Es muß solchen Bütteln ordentlich ans Eingemachte gehen, damit sie verstehen, was im GG zur Menschenwürde gesagt wird.

Und sollten diese Beamtenbüttel dann immer noch bockig sein --> Haftstrafe und ab in den Strafvollzug, in den Steinbruch oder ab zur dreckigsten Arbeit in die Produktion!!! Zusätzlich noch ein schöner Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis, damit die Beamtenkarriere lebenslänglich vorbei ist. Dann befinden sich solche endlich mal auf der sozialen Schattenseite des Lebens.

Würde man so verfahren, kann man sich das erneute Klagen von sozial Schwachen und die Gerichtsverhandlungen ersparen. Ein saftiges Bußgeld oder die anzutretene Haftstrafe gegen Beamtenbüttel vollstreckt und schön in den Medien breitgetreten, schreckt beim Rest der Beamtenbüttel ab.

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