Arbeitslosengeld 1 - Scheidung - Neue Wohnung

Begonnen von zubo, 23:23:29 Mi. 22.Februar 2006

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zubo

Hallo Leute, endlich habs ich geschafft, etwas zu schreiben.

Ich bin seit Januar 2006 arbeitslos. Ich trenne mich von meiner Frau und Kind. Habe eine neue Wohnug gefunden und bekomme 800€ Arbeitslosengeld 1. Meine Familie bleibt in der alten Wohnung und der Hausrat und das Infentar bleibt natürlich auch da. Kann ja schlecht unser Ehebett auseinandersägen. Vermögen oder erspartes ist nicht mehr da.

Ich ging zur Arge um mich schlau zu machen, und kam ratlos wieder heraus.?(

Die neue Wohnung entspricht den gesetztlichen Vorschriften in größe und kosten, ist aber völlig leer.

Die Kaution für die Wohnung beträgt 790€
Habe noch Schulden die ich monatlich mit 150 € zurückzahle, was aber bald ein Ende hat.

Was habe ich für Rechte, muß mich das Amt unterstützen? Im endefekt habe ich nichts und brauche ein Bett, Kühlschrank, was zum Sitzen und was sonst noch dazu gehört, was man zum Wohnen braucht. Muß das Amt die Kaution übernehmen?
Da brauche ich nicht lange rechnen, ich kann mir das alles gar nicht leisten. Kann man zum Zusammenwohnen verdammt werden. Ist eine Scheidung eine Selbstverschuldete Notlage?
Brauche rat und hilfe.
Danke
Zubo

Kater

ZitatOriginal von zubo
Was habe ich für Rechte, muß mich das Amt unterstützen? Im endefekt habe ich nichts und brauche ein Bett, Kühlschrank, was zum Sitzen und was sonst noch dazu gehört, was man zum Wohnen braucht. Muß das Amt die Kaution übernehmen?
Da brauche ich nicht lange rechnen, ich kann mir das alles gar nicht leisten. Kann man zum Zusammenwohnen verdammt werden. Ist eine Scheidung eine Selbstverschuldete Notlage?
Brauche rat und hilfe.
Danke

wie das in Deutschland geregelt wird, ist von Dorf zu Dorf verschieden, in Berlin gibt es folgende Regelung, könntest du vielleicht als Muster nehmen:

http://www.berlin.de/imperia/md/content/sengsv/soziales/sgbii/rdschr_beihilfe_neu

zubo

Hallo
erst mal Danke für den Tipp. Möchte kurz meine Situation noch ein bisschen genauer schildern. Ich wohne in der sonnigen Ökohauptstadt Freiburg. Ich habe mich die letzten 25 Jahre systematisch nach unten gearbeitet. Vom gut bezahlten Hochbautechniker über eine 10 jährige Selbstständigkeit bis zuletzt zum völlig unter bezahlten Gartenbauhelfer. Bei meiner letzten Arbeit hatte ich teilweise nicht mal mehr das Geld um Benzin zu kaufen, damit ich auf die Baustelle fahren kann.
Wie mir gerade einfällt habe ich doch noch Schulden, mein Girokonto steht auf minus 2000€, das nächste Geld kommt erst am 1. und ich weiß momentan nicht mal wie ich zum Amt fahren soll. Der Gerichtsvollzieher kommt bald und will die Steuer kassieren für mein 14 jahre altes Auto. Bin psychisch momentan total unten und der Typ vom Amt gibt mir zur Antwort ob ich keine Freunde habe, die mir das Geld leihen können. Es wäre eine Kann-Gesetzgebung aber keine Muß-Gesetzgebung. Ich habe noch nie etwas mit irgendwelchen Ämtern zu tun gehabt und wenn ich die Beiträge im Forum lese wird mir ganz anderst. Ich habe bisher noch nie jemand gebraucht, habe mich immer bemüht das die Familie was zu essen hat. Ich sitze heulend mit meinen 45 jahren da und bekomme diese Antwort beim Amt. Langsam wird mir klar das dies nur der Anfang ist.
Bin momentan ständig am heulen, die geringsten Anlässe auch wenn ich nichts damit zu tun habe bringen mich ständig zum heulen. Nach 20 Jahren Überlebenskampf ist der Saft einfach mal weg. Die Flasche ist leer. Bisher konnte ich alleine kämpfen, jetzt brauche ich die Hilfe anderer Menschen.
Wie muss ich als erstes vorgehen?
Muss ich den Antrag schriftlich stellen?
Wie heißt so ein Antrag im Amtsdeutsch?
Zubo

Kater

ZitatOriginal von zubo
Wie muss ich als erstes vorgehen?
Muss ich den Antrag schriftlich stellen?
Wie heißt so ein Antrag im Amtsdeutsch?

@zubo

der Antrag würde heißen "Antrag auf Erstaustattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte" (so heißt er in Berlin) und sollte schriftlich gestellt werden.

Was Schulden betrifft gibt es hier ein Unterforum "Schulden" und auch sonst im Netz viele Informationen dazu...

Viel Glück

Kater

Wilddieb Stuelpner

Wende Dich bitte an eine der Arbeitsloseninitiativen vor Ort und lasse Dich beraten.

Die Adressen findest Du bei der Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppern im Fördervereingewerkschaftliche Arbeitslosenarbeit e.V. Berlin unter: Adressen in der linken Spalte oder gleich direkt unter Adressdatenbank

Wenn Du einen der unten genannte Rechtsanwälte (RA) oder Fachanwälte für Sozialhilfe in Anspruch nehmen willst und bist finanziell nicht in der Lage, die Anwaltskosten zu bezahlen, dann gehe vorher mit Deinem Alg-I-Bescheid zum Amtsgericht und beantrage Prozeßkostenhilfe. Dann brauchst Du diese Beratungskosten nicht zu bezahlen. Besser ist es, zu einem der genannten freien Träger zu gehen und sich dort kostenfrei beraten zu lassen.

Freiburger Initiative gegen Arbeitslosigkeit FRIGA e.V.
Habsburgerstr. 9
79104 Freiburg
Tel. 0761-554101
Fax: 0761-5036555
Email: friga-freiburg@gmx.de
Internet:

'Goethe 2' Arbeitslosentreff
Goethestr. 2
79100 Freiburg
Tel. 0761-7677130
Fax: 0761-7677133
Email: goethe2@diakonie-freiburg.de
Internet:

IGM-Verwaltungsstelle Freiburg Arbeitskreis arbeitsloser MetallerInnen
Fahnenbergplatz 6
79098 Freiburg
Tel. 0761-20738-0
Fax: 0761-20738-99
Email: freiburg@igmetall.de
Internet:

und bei Tacheles e.V. Wuppertal unter Bundesweites Adressverzeichniss von Beratungsstellen, Anwälten und Initiativen zum Arbeitslosen- und Sozialhilferecht

Beschreibung: Beratungsstelle
Titel / Name: Freiburger Initiative gegen Arbeitslosigkeit e.V.
Erste Spezialisierung: SGB III
Zweite Spezialisierung: SGB II
Dritte Spezialisierung: allg. Sozialrecht
Träger: Arbeitslosenzentrum
Adresse: Habsburgerstraße 9
PLZ: 79104
Ort: Freiburg
Bundesland: Baden-Württemberg
Telefon 1: 0761/554101
Telefon 2:
Telefon 3:
Fax:
E-Mail: friga-freiburg@gmx.de
Internet:
Kurzbeschreibung: Die Freiburger Initiative gegen Arbeitlosigkeit e.V. (FRIGA) existiert seit Juni 1983 als ein eingetragener Verein und arbeitet partei- und konfessionsunabhängig.
Wir sind seit über 15 Jahren eine Beratungsstelle mit derzeit 2 halben Stellen.

* Wir leisten Beratung und Unterstützung bei Fragen zu Erwerbslosigkeit, Erwerbstätigkeit, Wohngeld, Arbeitslosengeld I und II, Selbständigkeit, Erziehungsgeld/ Elternzeit, BAföG usw.
* Wir unterstützen bei der Suche nach beruflicher (Neu-)Orientierung, u.a. bei Bewerbungen
* Wir sind AnsprechpartnerIn für ArbeitgeberInnen bei Fragen zu Neueinstellungen
* Wir suchen nach Lösungen für Probleme am Arbeitsplatz
* Wir vertreten zusammen mit anderen Freiburger Initiativen und Projekten die Interessen von Erwerbslosen auf kommunaler Ebene

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Beschreibung: Beratungsstelle
Titel / Name: Goethe2 - Beratungsstelle für Erwerbslose
Erste Spezialisierung: SGB III
Zweite Spezialisierung: SGB II
Dritte Spezialisierung: allg. Sozialrecht
Träger: Wohlfahrtsverband
Adresse: Goethestraße 2
PLZ: 79100
Ort: Freiburg
Bundesland: Baden-Württemberg
Telefon 1: 0761/7677130
Telefon 2:
Telefon 3:
Fax: 0761/7677133
E-Mail: goethe2@diakonie-freiburg.de
Internet:
Kurzbeschreibung: Beratung für Frauen und Männer, die Fragen im Zusammenhang mit Erwerbslosigkeit und Berufsorientierung haben.

Beratungsbeispiele:

Kündigung und die Konsequenzen
Beruflicher Wiedereinstieg
Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II, Sozialgeld
Umgang mit Behörden
Persönliche oder familiäre Angelegenheiten
Berufliche Weiterbildung
Selbständigkeit

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Beschreibung: Rechtsanwalt
Titel / Name: Ra Maximilian Marxen
Erste Spezialisierung: SGB II
Zweite Spezialisierung:
Dritte Spezialisierung: Studenten
Träger:
Adresse: Gartenstraße 22
PLZ: 79098
Ort: Freiburg
Bundesland: Baden-Württemberg
Telefon 1: 0761 3838616
Telefon 2:
Telefon 3:
Fax: 0761 3838617
E-Mail: marxen@ra-f-m.de
Internet: www.ra-f-m.de
Kurzbeschreibung: Der Schwerpunkt der Kanzlei liegt in der Beratung und gerichtlichen Vertretung unserer Mandanten im gesamten Bereich des Sozialrechts.

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Beschreibung: Rechtsanwalt
Titel / Name: Ra. Timo Klar.
Erste Spezialisierung: allg. Sozialrecht
Zweite Spezialisierung: SGB II
Dritte Spezialisierung: Behinderte
Träger:
Adresse: Egonstraße 72
PLZ: 79106
Ort: Freiburg im Breisgau
Bundesland: Baden-Württemberg
Telefon 1: 0761/3809182
Telefon 2:
Telefon 3:
Fax: 0761/3809184
E-Mail: klar@rechtsanwalt-klar.de
Internet: www.rechtsanwalt-klar.de
Kurzbeschreibung: Rechtsanwaltskanzlei nur auf den Gebieten des Sozial- und Verwaltungsrechts tätig. Von daher liegt eine hohe Spezialiserung vor.

Die Durchsetzung des Rechts der Mandanten liegt an vorderster Stelle.

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Beschreibung: Rechtsanwalt
Titel / Name: Ra Andreas Krumm
Erste Spezialisierung: SGB II
Zweite Spezialisierung: SGB III
Dritte Spezialisierung: allg. Sozialrecht
Träger:
Adresse: Klarastr. 78
PLZ: 79106
Ort: Freiburg
Bundesland: Baden-Württemberg
Telefon 1: 0761 1553217
Telefon 2:
Telefon 3:
Fax:
E-Mail: info@ra-krumm.de
Internet: www.ra-krumm.de
Kurzbeschreibung: Rechtsanwaltskanzlei mit Spezialisierung im Sozialrecht.

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Beschreibung: Beratungsstelle
Titel / Name: Beratung für Erwerbslose ver.di Südbaden
Erste Spezialisierung: SGB II
Zweite Spezialisierung: SGB XII
Dritte Spezialisierung:
Träger: Gewerkschaftlich
Adresse: Hebelstr. 10, 4.OG letzter Raum links
PLZ: 79104
Ort: Freiburg
Bundesland: Baden-Württemberg
Telefon 1: 0761/2855-5801
Telefon 2:
Telefon 3:
Fax:
E-Mail:
Internet:
Kurzbeschreibung: ANGEBOT DES ELO AUSSCHUSSES VERDI SÜDBADEN:
Es findet immer Donnerstags von 15-17.00 Beratung für Erwerbslose statt rund ums ALG II und Hartz IV
BITTE DIE TELEFON NUMMER NUR ZU DER OBEN ANGEGEBENEN ZEIT ANRUFEN
Danke

Was Deine Schulden angeht, da wende Dich bitte an eine Schuldnerberatung

Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung

Caritas Freiburg-Stadt
Herrenstr. 6
79098 Freiburg
Tel.: (0761)3191666

Diakonisches Werk Freiburg
Merzhauserstr. 4
79100 Freiburg
Tel.: (0761)36891150

Verschiedene Arten von Schulden und Tipps zur Schuldenregulierung

Tipps, wie man wieder aus den roten Zahlen kommt

Verbraucherzentrale Baden-Württemberg

Kaiser-Joseph-Straße 271
79098 Freiburg

Telefon:
0711 - 66 91 10 (Mo bis Do 10-18, Fr 10-14 Uhr)
Fax:
0761 - 2 96 27 61

Allgemeine Öffnungszeit
Dienstag
10 - 13 Uhr
Donnerstag
15 - 18 Uhr
Die Beratungsstelle in der Kaiser-Joseph-Straße befindet sich im ersten Obergeschoss und ist mit dem Aufzug erreichbar. Beratungstermine für persönliche Beratungen am Beratungsstandort Freiburg (außerhalb der allgemeinen Öffnung) können montags bis donnerstags von 10 bis 18, freitags bis 14 Uhr bei unserem Termintelefon unter der Nummer 0711/66 91 10 oder per E-Mail ( info@verbraucherzentrale-bawue.de ) vereinbart werden.

zubo

Danke für die Adressen.

Werde gleich mal lostigern und mich beraten lassen. Werde euch auf dem Laufenden halten wie die Sache weiter geht, damit eventuell auch andere daraus einen Nutzen ziehen können.
Zubo

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