Lohn und Tarif

Begonnen von der_stenz, 09:26:44 Mo. 24.April 2006

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der_stenz

Hallo...
ich bin seit als Lagerarbeiter tätig.
Besser als nix , dachte ich.Je länger ich dort bin , umso mehr stelle ich mir die Frage , wozu das ganze ???
Bei einem Verdienst von 1600 Euro =1200 Netto (kl.3).....
Wenn ich meine Unkosten abziehe , ca. 200 Euro ( Benzin , Frühstück..) ,
hab ich netto 1000 Euro , nicht mehr als wenn ich arbeitslos währe .
Mein AG gehört keinem Verband an...und muss daher keinen Tarif zahlen.
Ich bin allerdings in der Gewerkschaft.
Jetzt hab ich mal ne Frage...wie verhält sich das , zb . bei Nachtarbeit...
gibt es eine Gesetzliche Grundlage wonach Nachtzulage gezahlt werden muss ?
Habe ich das Recht auf eine Lohnerhöhung , oder muss ich bis zur Rente für das gleiche arbeiten.Was natürlich gar nicht geht , denn irgentwann bin ich auf Hartz 4 Niveau....wenn ich das nicht schon bin..
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht..??
Wozu arbeiten , wenn man eh kein oder kaum Geld in der Tasche hat..??
Irgentwie ist es zur Zeit vom Selbstwertgefühl bei mir nicht anders als wenn ich keine Arbeit hätte....
:D   Wer Schreibfehler findet , der darf Sie behalten...

Magnus

Gehaltserhöhungen müssten wohl frei verhandelt werden.
Je länger du dabei bist, desto Erfolg versprechender.

Im Internet gibt´s dazu unzählige Tipps
 ......hier z.B.    Gehaltscoach(Tricks)           ...vielleicht hilfts.

Nachtzuschläge könnten sich aus § 6 Abs. 5 ArbZG herleiten. Der AG kann aber stattdessen auch Freizeitausgleich gewähren.

ZitatArbeitsrecht: Nachtzuschläge müssen mit Zuschlag abgeglichen werden

Stehen einem Arbeitnehmer für seine Nachtschichten als Ausgleich entweder "ein angemessener Entgeltzuschlag oder eine angemessene Anzahl freier Tage" zu, so muss der Arbeitgeber die geleisteten Stunden (hier rund: 4.400 innerhalb von 2 Jahren) mit dem "normalen" Nachtzuschlag (hier: 25 Prozent) verrechnen und nachzahlen. Alternativ kann er die mehr geleisteten Stunden in Tage umrechnen (hier: rund 122 Tage) und - nachträglich - "frei geben" (Landesarbeitsgericht Hamm, 8 Sa 1289/01).

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