Lohneinbehalt - Schadenersatzforderung: Missbrauch durch Arbeitgeber

Begonnen von Spätlese, 16:30:23 Di. 02.Mai 2006

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Spätlese

Unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtssprechung ohne reale Namensnennung der betroffenen Parteien:

Alte Masche, mal wieder in einer neuen Variante – mehrere Arbeitslose haben auch hier wieder Federn lassen müssen. (Die Dunkelziffer der Betroffenen bleibt leider mal wieder unbekannt, da es sich bei der hier beschriebenen Masche möglicherweise um eine ,,Serienabkassiererei" handelt, die gezielt zur Senkung der Lohnkosten angewendet wird.)

ALG-II-Empfänger erhalten sog. Vermittlungsvorschläge inklusive Rechtsbehelfsbelehrung zwecks umgehender Zwangsbewerbung als anzulernender Produktionsmitarbeiter im Bereich der Metallbearbeitung (Stanzen, Lochen, Zuschneiden usw.).
Lohnvereinbarung ca. 8 Euro die Stunde, Einstellung erfolgt kurzfristig direkt durch einen Arbeitgeber, welcher in mehreren Bundesländern Produktionsstandorte unterhält. Hört sich soweit doch fast nett und anständig an, oder? Und: Hurra, wieder ein Arbeitsloser weniger!

Mitnichten – böse Falle:
Es erfolgte eine oberflächliche 2stündige Einweisung des Anlernlings an Tafelscheren bzw. Pressen, der dann anschließend den ganzen Tag – immer das gleiche Teil – bearbeiten durfte.
Nach 4 Wochen zum Monatsende, kein Lohn auf dem Konto – na, ja als ,,Hartzi" der gerade wieder Arbeit bekommen hat, traut sich ja nicht jeder gleich nach seinem Lohn zu fragen. Noch einmal fast 2 Wochen gearbeitet, also nach bald 6 Wochen immer noch kein Lohn auf dem Konto – dann deswegen Termin beim Chef verlangt.
Antwort kam über den Schichtleiter bzw. Vorarbeiter bzw. LoBu: Während der ,,Einarbeitungszeit" haben die Anlernlinge a.) unproduktiv gearbeitet, b.) überdurchschnittlich viele Ausschussteile produziert und c.) für Schäden und vorzeitigen Verschleiß an Maschine und Werkzeug gesorgt, wodurch dem Arbeitgeber angeblich ein unmittelbarer Schaden von xxxx,xx Euro (4stellige Summe vor dem Komma) entstanden sei. In einem anderen Fall war es eine 3stellige Eurosumme vor dem Komma. ,,Soundsoviel"-tausend Teile müssen außerdem angeblich nachproduziert werden, wodurch dem Unternehmen angeblich weitere Schäden entstehen.
Diese durch die angelernten Arbeitnehmer angeblich fahrlässig mit dem ausgesprochenen Verdacht der Vorsätzlichkeit verursachten Schäden seien nun durch die betroffenen AN mit monatlich xxx,xx Euro abzugelten, wodurch sich für den Arbeitgeber eine entsprechende Freistellung von der tatsächlichen Lohnzahlung von x Wochen ergibt. Gleichzeitig erfolgte dann erst eine schriftliche Abmahnung unter Einfügung des Satzes, ,,dass diese mit ausdrücklichem Hinweis auf die Sorgfaltspflicht leider so erforderlich wird, da mit dem Arbeitnehmer keine gütliche Einigung möglich sei".
Das alles mit Hinweis auf den abgeschlossenen Arbeitsvertrag, worin eine verklausulierte bzw. verlängerte Regressforderung enthalten ist.
Außerdem wurden Zeugen (aus der sog. Stammbelegschaft) angeführt, die angeblich das Fehlverhalten der angelernten Arbeitnehmer bestätigen können. Bei beiden Mitarbeitern die gleichen Zeugen, die natürlich auch bestätigen wollen, die AN mehrfach eingewiesen bzw. korrigiert zu haben.
Freilich wurden die angeblichen Mängel bzw. Schäden vorher nicht beanstandet – diese seien angeblich erst vor Versand der Charge an den Endkunden ersichtlich geworden, nachdem Mitglieder der Geschäftsleitung alles persönlich kontrolliert haben und erst einmal herausfinden mussten wer produziert hat, um nicht die ,,falschen Mitarbeiter" zu beschuldigen. (Spassig, diese Art Qualitätskontrolle.)

Fazit - Wie immer:
Aufhören, bzw. kündigen darf man auch dann nicht ohne Sperrzeit für Lohnersatzbezüge. Den betroffenen Arbeitnehmern blieb lediglich der Hinweis den natürlich erst einmal kostenintensiven Weg inklusive Beweispflicht über das zuständige Arbeitsgericht zu beschreiten. Der Arbeitgeber kündigte als Druckmittel (???) für diesen Fall von seiner Seite aus eine Schadenersatz- bzw. Regressklage an. Ausgegangen ist es daher momentan so, dass einer (der mit der kleineren Summe) die ,,Schadenssumme" derzeit abarbeitet, der andere mit der hohen Schadensrückforderung über ein paar tausend Euro Klage eingereicht hat, prompt seine kurzfristige Entlassung (Probezeit) bekam und nun obendrauf eine Klage wegen ,,fahrlässiger bzw. vorsätzlicher Sachbeschädigung" von der Gegenseite erhielt.

Auch hier wieder ein schönes Spielchen zu Lasten des AN! So reduziert sich der Stundenlohn auch bei regulärer, vermeintlich gut bezahlter Arbeit ganz schnell auf 2 Euro die Stunde. Man kann trotz der sauren Zeiten immer wieder nur sagen ,,überlege sich ein Jedermann, wo und was er unterschreibt" – ansonsten müsste man auch hier fast schon wieder zu den Boxhandschuhen greifen.
Alle von mir getätigten Aussagen/Antworten/Kommentare entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar.

klaus72

Sollte dieses Unternehmen die Masche weiterführen, kann ein böses Ende entstehen.
Dieses Untenehmen produziert nicht nur Güter, sondern Wut, Hass und Aggression der unbezahlten Arbeitsnehmer.
Wenn mehrere geschädigte Arbeitnehmer sich zusammen treffen, wer weiß was noch passieren kann !!    Brandstiftung......

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