§ 40 Abs. 1 BetrVG - wer kennt sich aus?

Begonnen von tommi2000, 13:08:43 Sa. 20.Mai 2006

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tommi2000

Hallo,

wir haben als Betriebsrat (BR) einer ZAF ein Problem, zu dem ich gerne eine fachkundige Aussage hätte. Es geht meiner Meinung nach um § 40 Abs. 1 BetrVG.

Folgender Fall:

Der BR unserer Firma trifft sich zu seinen Sitzungen in einem gesonderten BR Büro (B). Durch die Eigenart einer ZAF, sind  die BR Mitglieder im gesamten Bundesland verstreut, so das diese für die BR Sitzungen aus allen Himmelsrichtungen zu dem besagten Büro (B) fahren. Dies findet aus Rücksicht auf den Kunden (K) meist gegen Ende der regulären Arbeitszeit statt. Nach Sitzungsende fährt jedes BR Mitglied zu seinem Wohnort (W).

1. Uns wurden feste Reisezeiten und Wege vom Kunden (K) zum Büro (B) vorgegeben. Diese sind in der einzureichende Reisekostenabrechnung einzutragen. Zeitlicher Mehraufwand durch Staus, bzw. Mehrkosten durch  Umfahrung eines Staus bleiben unberücksichtigt.

2. Liegt ein erhöhter Fahraufwand als der übliche Weg vom Kunden (K) zum Wohnort (W) vor, wird dies anteilsmäßig berücksichtigt (Zeit und Weg).

3. Die Berechnung der Wegezeiten und Strecken erfolgt über einen vom Finanzamt anerkannten Routenplaner.

Frage(n):
Ist das oben beschriebene Abrechnungsverfahren korrekt?
Wenn nicht, wie werden Dienstreisen (Reisekosten) zu BR-Sitzungen zeitlich und streckenmäßig abgerechnet?


Danke im Voraus für eine rege Diskussion. Hinweise auf etwaige Urteile, Lohnsteuerrichtlinien, etc. sind erwünscht.

Freundliche Grüße

Tommi2000

tommi2000

Hallo suicides,

danke erst einmal für deine Antwort.

Warum sollte es in ZAF keine BR geben? Sicherlich ist die Gründung schwieriger, als in "normalen" Firmen, aber unter gewissen Umständen machbar. Zu den BR Sitzungen gehört nun mal der gesamte BR. Genauere Zahlen möchte ich nicht bekannt geben - sorry.

Leider hält sich die Resonanz bisher in Grenzen. Schade eigentlich. Mal sehen, ob sich wenigstens "Jürgen" äußert.

LG
Tommi2000

tommi2000

Hallo suicides,

danke für deinen Beitrag.

Warum sollte es in ZAF keine BR geben? Sicherlich ist die Gründung schwieriger, als in "normalen" Firmen, aber unter gewissen Umständen machbar. Zu den BR Sitzungen gehört nun mal der gesamte BR. Genauere Zahlen möchte ich nicht bekannt geben - sorry.

Leider hält sich die Resonanz bisher in Grenzen. Schade eigentlich. Mal sehen, ob sich wenigstens "Jürgen" äußert.

LG
Tommi2000

brettermeier

ZitatOriginal von tommi2000
Hallo,

wir haben als Betriebsrat (BR) einer ZAF ein Problem, zu dem ich gerne eine fachkundige Aussage hätte. Es geht meiner Meinung nach um § 40 Abs. 1 BetrVG.

Folgender Fall:

Der BR unserer Firma trifft sich zu seinen Sitzungen in einem gesonderten BR Büro (B). Durch die Eigenart einer ZAF, sind  die BR Mitglieder im gesamten Bundesland verstreut, so das diese für die BR Sitzungen aus allen Himmelsrichtungen zu dem besagten Büro (B) fahren. Dies findet aus Rücksicht auf den Kunden (K) meist gegen Ende der regulären Arbeitszeit statt. Nach Sitzungsende fährt jedes BR Mitglied zu seinem Wohnort (W).

1. Uns wurden feste Reisezeiten und Wege vom Kunden (K) zum Büro (B) vorgegeben. Diese sind in der einzureichende Reisekostenabrechnung einzutragen. Zeitlicher Mehraufwand durch Staus, bzw. Mehrkosten durch  Umfahrung eines Staus bleiben unberücksichtigt.

2. Liegt ein erhöhter Fahraufwand als der übliche Weg vom Kunden (K) zum Wohnort (W) vor, wird dies anteilsmäßig berücksichtigt (Zeit und Weg).

3. Die Berechnung der Wegezeiten und Strecken erfolgt über einen vom Finanzamt anerkannten Routenplaner.

Frage(n):
Ist das oben beschriebene Abrechnungsverfahren korrekt?
Wenn nicht, wie werden Dienstreisen (Reisekosten) zu BR-Sitzungen zeitlich und streckenmäßig abgerechnet?


Danke im Voraus für eine rege Diskussion. Hinweise auf etwaige Urteile, Lohnsteuerrichtlinien, etc. sind erwünscht.

Freundliche Grüße

Tommi2000

Ehrlich gesagt habe ich keine Ahnung, denke aber, dass das Verfahren korrekt ist, bzw. sehe absolut keine Nachteile für Dich (wird doch alles bezahlt, oder ?) und frage mich, wo Du drauf hinaus/was Du erreichen willst.

Im Zweifel wende Dich an die GW oder erfahrene BR-Kollegen (unter den ZAF gibt es zumindest bei Randstad schon sehr lange einen BR, also sollten dort Kollegen zu finden sein, die sich auskennen.)...

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