Krankmeldung bei der Zeitarbeit, wer bezahlt was?

Begonnen von alin, 13:22:09 Mo. 22.Mai 2006

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alin

Hallo,
ich stehe kurz vor einer OP und muß deswegen einige Vorab-Untersuchungen über mich ergehen lassen. Heute morgen hatte ich z.B. einen Anästhesie-Termin.
Jetzt ist die Frage: wer bezahlt den Arbeitsausfall?
Ich habe meinen AG gefragt und dieser sagte, sie würden es bezahlen, wenn ein entsprechender Beleg vom Arzt (es muss sich hier um einen Akut-Termin handeln!) vorliegt. Das tut er. Aber: gilt die Rückfahrt vom Arzt zum Kunden ebenfalls als Arbeitszeit? oder muss ich das als AN auf meine Kappe nehmen? :(
Vor allem: was ist laut Definition ein "Akut-Termin"? Ich kann die OP jedenfalls nicht einfach so nach hinten schieben, sie ist dringend notwendig-sonst würde ich mich schliesslich auch nicht operieren lassen!
Kann der AG bei der Fahrtzeit Abstriche machen, weil ich keine Arzt in der Nähe gewählt habe? Ich denke, frei Arztwahl für den AN-ich möchte mich schliesslich nicht von "irgendwem" operieren lassen!
Wäre dankbar für jeden Hinweis oder juristischen Rat.
Gruß
alin :D

WurstKalle

Deutschland : Das Land der unbegrenzten Unmöglichkeiten, vom €urojobber zum Leiharbeiter!

alin

Hallo Wurstkalle,
bei dem mikriegen Stundenlohn muss man ja bekanntlich nehmen was man kriegen kann! h :D
Oder siehst du das anders?
Gruß
alin

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