Dies ist leider kein Witz

Begonnen von klartext, 20:57:19 Mi. 24.März 2004

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klartext

Auch Lohn unter Sozialhilfe ist nicht sittenwidrig


Erfurt (AFP) - Ein Lohn unter Sozialhilfeniveau ist nicht unbedingt sittenwidrig. Für die rechtliche Beurteilung von Löhnen ist die Sozialhilfe nicht der richtige Maßstab, heißt es in einem Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt. Das Gericht wies damit die Klage eines Lagerarbeiters gegen die Zeitarbeitsfirma Randstad ab (Az: 5 AZR 303/03).

Der Kläger arbeitete in den Jahren 2000 und 2001 für Randstad in Berlin zu einem Lohn von umgerechnet zunächst 6,13, später 6,33 Euro je Stunde. Er meinte, sein Lohn stehe in einem groben Missverhältnis zum Durchschnittslohn für ungelernte Arbeiter im produzierenden Gewerbe Berlins von 11,94 Euro. Daher sei sein Lohn sittenwidrig.

Damit blieb der Arbeiter jedoch ohne Erfolg. Maßgeblicher Vergleich sei der Tariflohn bei Zeitarbeitsfirmen, urteilte das BAG. Hier habe der Lohn dem zwischen Gewerkschaften und Randstad ausgehandelten Haustarif entsprochen. Dieser Tarifvertrag sei auch nahezu gleichwertig mit dem zum Jahresbeginn 2004 zwischen den DGB-Gewerkschaften und der Interessengemeinschaft Deutscher Zeitarbeitsunternehmen ausgehandelten heutigen Tarif.

Nach dem Erfurter Urteil ist es allerdings nicht ausgeschlossen, dass auch ein Tariflohn in Extremfällen sittenwidrig sein könnte. Für die Beurteilung sei es allerdings "rechtlich unerheblich, ob die vereinbarte Lohnhöhe unter dem Sozialhilfesatz liegt".

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