"Bild" verfassungswidrig?

Begonnen von Regenwurm, 16:40:41 Mi. 23.August 2006

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Regenwurm

leute der text is bissel länger am besten kopier ihr den auf eure festplatte

ist aktuell !


"Ja, sofort, was sonst."
Ist die "Bild" verfassungswidrig?
20.08.2006  


Mehrere in den letzten Tagen in der "Bild" veröffentlichte Kommentare werfen die Frage auf, inwieweit sich diese Publikation noch auf dem Boden des Grundgesetzes befindet.

So schrieb Christoph Hülskötter am vergangenen Samstag: "Der 'Jihad', der Heilige Krieg gegen die Ungläubigen, die Eroberung der Welt durch den Islam, ist eine tödliche Bedrohung, mit jedem Tag mehr. Dafür nehmen uns diese Fanatiker als Geiseln. Das Leben eines Nicht-Moslems zählt nichts. Massenmorde bringen Ruhm und ewiges Paradies." Und weiter: "Sogar Kinder von Einwanderern, die hier in Frieden aufwachsen, lassen sich vom Bazillus anstecken, sie müssten als 'Soldaten Allahs' Feinde vernichten. Sie verbergen sich, auch in Deutschland, mitten unter uns, als unsichtbare Bomben."

Die Absätze I und II des Paragraphen 130 "Volksverhetzung" des deutschen Strafrechts scheinen hierzu eine deutliche Sprache zu sprechen:

(1)  Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
   1. zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder
   2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
   1. Schriften (§ 11 Abs. 3), die zum Haß gegen Teile der Bevölkerung oder gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihr Volkstum bestimmte Gruppe aufstacheln, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordern oder die Menschenwürde anderer dadurch angreifen, daß Teile der Bevölkerung oder eine vorbezeichnete Gruppe beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden,
verbreitet,
öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht oder
herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist,
einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Buchstaben a bis c zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen, oder
2. eine Darbietung des in Nummer 1 bezeichneten Inhalts durch Rundfunk verbreitet.

Einen Tag zuvor schrieb Willi Schmitt in einem Kommentar: "Wir, die mündigen Bürger, müssen aber nun akzeptieren, daß Geheimdienste, Polizei und andere Staatsorgane bis an die Grenze ihrer Möglichkeiten gehen dürfen. Datenschutz ist gut, Menschenleben retten und den Terror eindämmen ist viel wichtiger."

Die Liste der von dieser Forderung verletzten Artikel des deutschen Grundgesetzes ist lang. Letztlich wird ein großer Teil aller die Grundrechte der Menschen und Grenzen der Strafverfolgung definierenden Artikel hiervon berührt.

Am Samstag nun schrieb Schmitt: "Innenminister Schäuble fordert nun viel mehr Überwachungskameras in Deutschland. Ja, sofort, was sonst."

"Was sonst" - vielleicht die Erkenntnis, daß allein im Jahr 2004 laut Bundesamt der Statistik 6.262 Menschen durch Unfälle im Haushalt gestorben sind – ein Vielfaches der Gesamtzahl aller deutschen Opfer von Terroranschlägen der letzten Jahrzehnte.
Schmitt macht in seinem Kommentar aber noch weitaus deutlicher, was er von Grundrechten wie Artikel 11 "Freizügigkeit" des deutschen Grundgesetze hält. "Aber vor der Sicherheit kommt bei uns immer noch der Datenschutz. Persönlichkeitsrecht, Schutz der Intimsphäre und andere Argumente. Aufhören damit, bitte, aufhören! Straßen, Bahnsteige, Busse, Tunnel, Einkaufspassagen, Parkplätze oder Stadien sind öffentliche Plätze. Wer was zu verbergen hat, darf da eben nicht hin", so Schmitt.

Seine Forderung, es Menschen nicht aktiv zu verbieten, bestimmte Orte aufzusuchen, sondern ihnen diese "Entscheidung" aufgrund der lückenlosen Überwachung dieser Orte selbst zu überlassen, kann nur als besonders perfide bezeichnet werden. Zwar entspräche ein solche Vorgehen den Buchstaben des deutschen Grundgesetzes, aber ohne jeden Zweifel nicht dem Willen seiner Autoren. Sie entwickelten dieses Grundgesetz – das seit dem schon zahllose Änderungen erfahren hat – eben gerade auch unter dem Eindruck der Folgen, die ein übermächtiger Staat mit sich bringt.

Das Problem bei diesen Kommentaren darf nicht ihre Veröffentlichung – auch nicht in einer der auflagenstärksten Publikationen – sein. Eine der Grundvoraussetzungen einer Demokratie ist die Meinungsfreiheit. Und das bedeutet eben gerade die Meinung des Andersdenkenden. Eine Demokratie von Ja-Sagern ist keine.

Das wirkliche Problem ist, daß immer wieder und zunehmend Menschen mit "unangenehmen" Ansichten die "ganze Stärke des Gesetzes zu spüren bekommen", weil sie diese Ansichten öffentlich kundtun. Ansichten, die eben nicht nach immer weiter reichenden Einschränkungen der im deutschen Grundgesetz vorgeblich festgeschriebenen Rechte schreien, sondern "nur" an der deutschen Gefolgschaft gegenüber kriegsverbrecherischen Staaten wie den USA und Israel oder der kapitalistischen Grundordnung Deutschlands rütteln.

Ginge es den "Schützern der Verfassung" tatsächlich um die Befolgung der Artikel des Grundgesetzes, so wären aufgrund der genannten Kommentare in der "Bild" zweifellos zumindest entsprechende Ermittlungen zu erwarten. Die Tatsache, daß dies nicht geschieht, läßt praktisch nur den Schluß zu, daß die wahre Motivation eine andere ist.

oh mensch möge mir verzeihen das copyright ist ins datennirvana
also keine quelle diesmal ( der anwalt soll sich wat anderes suchen)
Das System macht keine Fehler, es ist der Fehler.


Wilddieb Stuelpner

Wie es so üblich sein wird bei bundesdeutschen Winkeladvokaten gilt Volksverhetzung nur gegen das deutsche, das edle Volk des Macht- und Geldadels, da es sich um ein deutsches, halbgares, unfertiges Grundgesetz handelt, das es nie zu einer ernstzunehmenden Verfassung geschafft hat.

Der Tatbestand, daß Bild Volksverhetzung gegen Gastarbeiter in Deutschland betreibt, wird nicht greifen, weil es diese Menschenwürde für Gastarbeiter nicht gibt, nicht zugebilligt wird, sondern nur für die edlen Deutschen. Auch wir haben keine Menschenwürde.

Es gibt genug konservative und reaktionäre deutsche Rechtsverdreher, die das so auslegen werden. Und die verlogenen Politiker denken mit Sicherheit auch so. Der Mensch fängt erst bei Ihresgleichen an, wo Macht und Geld in Hülle und Fülle vorhanden ist. Der große Bevölkerungsrest ist in deren Augen Abschaum, menschlicher Müll. Das Volk ist gut zum Steuern-, Beitrags-, Gebühren- und Abgabenzahlen, ansonsten wird es nicht wahrgenommen.

Kuddel

In den 60ern und 80ern gab es militante Proteste und direkte Aktionenen gegen die Springerpresse.



Heute fordert ihr just von dem Staat, der mit seinen Bullen das Springer-Imperium verteidigte, daß er gegen die BILD-Zeitung vorgehen möge.

Viel Erfolg!



Carsten König

Legalität, auch schon Verfassungskonformität, wurde angesprochen. Sei's drum, das Naheliegende ist einfach: Dieses blöd-primitive Machwerk ist zunächst und primär VERNUNFTwidrig. Ein Hohn an die menschliche Vernunft, seinen Geist ist diese Abgründe zu senken...



In groß: http://www.drts.org/doh/bilder/bildzeitung.jpg




Das bedarf eigentlich keiner Kommentierung...

Pinnswin

Nimmt irgend jemand das, was in der BLöD oder MAD steht ernst?   ;(
Das Ende Der Welt brach Anno Domini 1420 doch nicht herein.
Obwohl vieles darauf hin deutete, das es kaeme... A. Sapkowski

Troll

ZitatOriginal von Pinnswin
Nimmt irgend jemand das, was in der BLöD oder MAD steht ernst?   ;(

Was im MAD steht schon  :D

Da steht MAD drauf und ist MAD drin, bei BLöD steht Zeitung drauf und ist MAD drin.
Politik ist der Spielraum, den die Wirtschaft ihr lässt.
Dieter Hildebrandt
Es ist kein Zeichen geistiger Gesundheit, gut angepasst an eine kranke Gesellschaft zu sein.
Jiddu Krishnamurti

Regenwurm

Mir geht langsam und sicher der ABKÜRZUNGSWAHN hier auf'm Keks !

 Troll -
ZitatWas im MAD steht schon


wat is gemeint:
MAD = MAD Heft
oder der
MAD = Militärischer Abwehrdienst
oder wat

mir schon klar im Land der rastlosigkeit und informationsüberflutung,
ich hab genauso wenig zeit für 'ne vernünftige rechtschreibung,
hab' in der schule aber 'ne drei deutsch gehabt



wer mehr wissen will bedient die ratte oder die maus und klickt hier
(is ein bissel komerziell aber trotzdem)
deutschländ sucht den rectschreibfehler
Das System macht keine Fehler, es ist der Fehler.

Troll

ZitatMir geht langsam und sicher der ABKÜRZUNGSWAHN hier auf'm Keks !
?(

MAD = Militärischer Abwehrdienst bringt meines Wissens keine Zeitung oder Zeitschrift auf den Markt die Otto-Normal mal so eben beim Kiosk nebenan mitnimmt.
Politik ist der Spielraum, den die Wirtschaft ihr lässt.
Dieter Hildebrandt
Es ist kein Zeichen geistiger Gesundheit, gut angepasst an eine kranke Gesellschaft zu sein.
Jiddu Krishnamurti

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