JC-Hilfe für Wegzug aus Deutschland?

Begonnen von Bimmelbommel, 14:22:37 Mi. 28.Januar 2015

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Bimmelbommel

Mal ne blöde Frage. Gibt es sowas wie finanzielle Hilfen wenn man Täuschland für immer verlassen will und wo anders (außerhalb EU) die Möglichkeit hat, sich etwas in Selbständigkeit aufzubauen, wenn man nur die nötigen Mittel hätte? So in der Art "Ihr zahlt mir mein Startkapital und ich verzieh mich und mach euch danach keine Arbeit mehr".  ;D
Ein Bekannter bekam mal so etwas ähnliches, allerdings für innerhalb der BRD. Ich frage mich gerade, ob es so etwas nicht erst recht gibt, wenn das JC einen anschließend komplett los ist. Weiß da jemand etwas darüber oder hat es selbst schon ausprobiert?


Rudolf Rocker

Denkst Du da an diese "Ich- AG" Geschichte?

Bimmelbommel

Etwas in dieser Art hab ich noch im Hinterkopf, dass es da mal so Hilfen gab, damit sie einen los sind. Nun müsste es sowas ja erst recht geben, damit sie einen aus dem Land oder gleich vom Kontinent weg haben.  ;D

BGS

Man muß wohl ALG I Empfänger sein. Unterstützung, auf die man ein Recht hat, gibt es soweit mir bekannt ("Kann-Leistung"), nicht. Und wohl erst Recht nicht bei Emigration außerhalb der EU

Zitat

Im Ausland auf Arbeitssuche

Arbeitslose haben die Möglichkeit im Ausland Arbeit zu suchen und weiterhin Arbeitslosengeld zu beziehen. Dies ist jedoch höchstens für eine Dauer von drei Monaten möglich und nur in einem EU-, EWR- Staat oder in der Schweiz. Jedoch kann man in Deutschland nicht unmittelbar nach der Arbeitslosigkeit ausreisen, sondern muss der Agentur für Arbeit zumindest vier Wochen zur Verfügung gestanden haben, damit Vermittlungsbemühungen eingeleitet werden können.

Plant man im Ausland nach Arbeit zu suchen, dann muss die Leistungsmitnahme vor der Abreise beim zuständigen Träger für Leistungen bei Arbeitslosigkeit beantragt werden. In Deutschland ist das die örtliche Agentur für Arbeit. Der zuständige Träger stellt die notwendige Bescheinigung E 303 aus. Insgesamt besteht E 303 aus fünf Teilen, die vom zuständigen Träger in dem Land, in dem das Arbeitslosengeld beantragt wurde, ausgefüllt wird. E 303/05 ist ein Merkblatt für Arbeitslose über die wichtigen Dinge, die beachtet werden müssen, wenn im Ausland nach Arbeit gesucht wird. Die vom zuständigen Träger ausgefüllte Bescheinigung E 303 wird dem Arbeitslosen ausgehändigt.

Die Bescheinigung E 303 braucht der Arbeitslose um seine Leistungsberechtigung gegenüber dem ausländischen Träger der Arbeitslosenversicherung nachzuweisen. Die Bearbeitung eines Antrages auf Ausstellung des E 303 Formulars nimmt einige Zeit in Anspruch, weshalb er rechtzeitig beantragt werden muss. Damit das Arbeitslosengeld im Ausland gezahlt wird, muss sich der Arbeitslose spätestens sechs Tage nach der Abreise bei der zuständigen Stelle in dem Land der Arbeitssuche melden. Diese Frist gilt auch dann, wenn E 303 noch nicht ausgehändigt werden konnte.

Das Arbeitslosengeld wird, sofern die Bescheinigung E 303 vorliegt, vom ausländischen Träger der Arbeitslosenversicherung in selber Höhe wie in Deutschland ausgezahlt. Dieser Leistungsbezug im Ausland soll vom ausländischen Träger auf dem Vordruck E 303/03 bescheinigt werden.
Findet der Arbeitslose keine Arbeit im Ausland, muss er innerhalb von drei Monaten wieder nach Deutschland zurückkehren, damit der Leistungsanspruch auf Arbeitslosengeld weiterhin bestehen bleibt. Eine wiederholte Arbeitssuche im Ausland ist nur möglich, wenn in der Zwischenzeit eine unselbständige Beschäftigung durchgeführt wurde, egal in welchem Land.
...

Quelle: http://www.eu-info.de/sozialversicherung-eu/eformulare/e-300er/e-303/

Ich kann mich aber auch irren, und es gibt neuere Förderung des Auswanderns zwecks Firmengründung.

Viel Glück und Erfolg dem Betreffenden.

MfG

BGS
"Ceterum censeo, Berolinensis esse delendam"

https://forum.chefduzen.de/index.php/topic,21713.1020.html#lastPost
(:DAS SINKENDE SCHIFF DEUTSCHLAND ENDGÜLTIG VERLASSEN!)

Bimmelbommel

Vielen Dank für die Info.
Ja, das klingt wohl wirklich so, als ob das nur für die EU möglich wäre. Eigentlich dumm vom JC, wo sie einen so doch auf relativ einfache Art für immer los sein könnten.  :)

tleary

Vergiß' nicht: Die Jobcentermitarbeiter leben von deinem Elend! Je länger du bei ihnen Kunde bleibst, desto sicherer ist deren Arbeitsplatz. Am besten sind für sie die "Rotationskunden", welche man für 1/2 oder 1 Jahr einer Leiharbeitsklitsche zum Fraß vorwerfen kann, und die dann nach Ablauf wieder bei ihnen auftauchen. Somit konnten sie einen Haken bei "vermittelt" machen, was beim Oberarbeitsarsch dann immer gut ankommt, und haben sich nicht selbst wegrationalisiert. Außerdem genießen es manche dort, andere leiden zu lassen und demütigen zu können.
»Wir wissen, so wie es ist, kann es nicht weiter gehen. Aber es geht weiter.«
(Autor unbekannt)

Rudolf Rocker

ZitatVergiß' nicht: Die Jobcentermitarbeiter leben von deinem Elend! Je länger du bei ihnen Kunde bleibst, desto sicherer ist deren Arbeitsplatz.
Halte ich für ziemlichen Unfug! Die meisten MAs haben selber nur befristete Verträge. Also nichts mit sicherem Arbeitsplatz! Und für Wegzug aus Deutschland gab es auch schon vor ALG II keine Unterstützung.

dagobert

So ganz nebenbei ist der Thread auch schon zwei Jahre alt ...  ::)
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

tleary

Mit den Threads ist es wie mit dem Wein: Je länger gelagert, desto besser.
Außerdem: Die Zustände haben sich in den 2 Jahren wohl kaum gebessert.

»Wir wissen, so wie es ist, kann es nicht weiter gehen. Aber es geht weiter.«
(Autor unbekannt)

tleary

Zitat von: Rudolf Rocker am 11:31:16 Mi. 01.Februar 2017
Die meisten MAs haben selber nur befristete Verträge. Also nichts mit sicherem Arbeitsplatz!
Das halte ich wiederum für ziemlichen Unfug. Ich habe bisher keinen JC-Mitarbeiter kennengelernt, der einen befristeten AV hatte. Und ich bin schon bald 10 Jahre dabei.
»Wir wissen, so wie es ist, kann es nicht weiter gehen. Aber es geht weiter.«
(Autor unbekannt)

dagobert

Welchen Sinn hat es, ein 5 Jahre altes Thema wieder hoch zu holen?
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

tleary

Dagobert-O-Mat... (Haken dran => geht!)

Muß denn alles "Sinn machen", was man etwas schreibt? Die Welt ändern auch Antworten auf aktuelle Beiträge hier nicht.
»Wir wissen, so wie es ist, kann es nicht weiter gehen. Aber es geht weiter.«
(Autor unbekannt)

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