Freistellung + Krank

Begonnen von käte, 19:04:30 Di. 07.August 2007

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käte

Hallo Leute,

bin neu hier und weiss nicht mehr weiter - wie wahrscheinlich so vielen. Meine Story geht etwas länger, aber ich hoffe es findet sich schell jemand, der mir Rat geben kann.

In den Betrieb in dem ich gearbeitet habe (noch arbeite - wie auch immer), möchte ich niemalsmehr einen Fuß setzen. ich habe einen sehr cholerischen Boss, von dem ich mich in den letzten Wochen bei fast jeder passenden und unpassenden Gelegenheit als zu dumm, zu blöd, faul, fett und sonstwas nennen lassen muss. Gestern habe ich nach einer erneuten Anschrei- und Beleidigungsattake von ihm das Feld verlassen. Er meinte mit jemandem wie mir, der sowieso von nichts eine Ahnung hat, könne er nicht arbeiten, und jetzt soll ich ihm aus den Augen gehen und ich brauche auch den Rest der Woche nicht mehr zu kommen.

Auf meine Frage, ob ich dann meine Papiere holen könne, meinte er "nein, gekündigt wird nicht."

soweit so gut, ich habe dann nachmittags nochmal versucht ihn anzurufen, weil ich das alles nicht so im Raum stehen lassen wollte - ohne erfolg.

Ich habe dann eine Mail geschrieben, und mitgeteilt, dass nach all den Vorwürfen, die im Raum stehen, wohl kaum mehr von einem guten Beschäftigungsverhältnis auszugehen ist, und ich gern einen Aufhebungsvertrag hätte. (ja, ich weiss, dass es dann kein ALG gäbe - aber das ist mir im Moment sowas von egal, ich will nur nie wieder einen Fuß in den Laden setzen!!)

Dieser Wunsch wurde abgelehnt und mir vorgeschlagen, ich solle jetzt meinen Resturlaub nehmen und danach behalten sie sich eine Freistellung vor. Ich könne dann meine Schlüssel abgeben und meine Privatsachen gleich abholen. Ich will nicht aus der Freistellung geholt werden!

Hab ich erwähnt, dass ich nicht mehr hin will?

Da meine Kündigungsfrist erst zum Ende des nächsten Monats beginnt, habe ich noch etwas Zeit, ich werde aber auf jeden Fall kündigen. Nur ist die Frage WIE...!

Ich wollte zum Arzt und mir einfach bescheinigen lassen, dass es aus gesundheitlichen gründen besser ist, wenn ich den job mit sofortiger Wirkung hinschmeisse.

Ich habe schon länger Probleme mit Bluthochdruck, und immer wenn ich nur an den Laden denke, dann zieht sich in mir alles zusammen, ich zittre am ganzen körper, einerseits könnte ich mich direkt übergeben, andererseits hab ich das gefühl ich fall gleich um. Allein wenn ich schon die Firma sehe (muss blöderweise, wenn ich aus der Ortschaft raus will dran vorbei) wird mir ganz schlecht. Schlafen kann ich eigentlich gar nicht mehr; außer wenn ich mir so ne halbe Flasche Rotwein reinhau, dann gehts, gegessen habe ich auch schon seit zwei Tagen nichts mehr, weil ichs nicht runter krieg - und das obwohl ich eigentlich sehr gerne esse...

nun dachte ich ja daran meinem Doc mein leid zu klagen, hab aber angst, dass er mir sagt, dass ich bzgl. blutdruck vielleicht zuerstmal mit dem Rauchen aufhören und meine Medikamente nehmen sollte und dann mich nicht so anstellen. außerdem hab ich schiss, dass die mich zum mdk schicken... was, wenn der das gleiche meint??

Und was ist, wenn mein noch AG dagegen vorgeht???

Ich komm mir auf eine Art total lächerlich vor; für einen Aussenstehenden wirkt das doch, als ob ich wirklich völlig unbelastbar wäre - aber das bin ich ganz und gar nicht. Aber die kennen mich ja nicht, die Ärzte...

Andersrum habe ich das Problem, dass eine Krankschreibung ja sicherlich nicht beinhaltet, mit Freunden mal auszugehen, oder mit meinem Verein an einem zweitägigen Turnier teilzunehmen, welches halt noch genau in die Zeit fällt, genauso wie ein Ausflug... ich mag das - nur wegen dem Kotzbrocken - echt nicht sausen lassen...

wieso gibts hier eigentlich kein heulesmilie???

*weint*

Erwarte schleunigst Eure Antworten, vielleicht gehts dann heute mal wieder ohne Rotwein...

Liebe Grüße
Käte

Ziggy

Hallo käte,

scheiß auf den Hausarzt, wende dich an einen guten Psychiater, du brauchst richtige Hilfe, mit Krankschreiben alleine ist es nicht getan.

Wenn du da nicht mehr hinwillst, und es dir egal ist, ob du Sperrzeit kriegst, kannst du auch selber kündigen. Suche dir notfalls Rechtsberatung. Niemand kann dich zwingen, unter solchen Bedingungen zu arbeiten

Außerdem würde ich den Drecksack anzeigen. Oder ein paar freundliche osteuropäische Mitbürger anheuern ...

Grüße, Ziggy
Um seine Liebe zu beweisen, erklomm er die höchsten Berge, durchschwamm die tiefsten Meere und zog durch die weitesten Wüsten. Doch sie verließ ihn – weil er nie zu Hause war.

Schraubenwelle

Hallo Käte....wenn du gut mit deinem Doc kannst hin da.Sagst was los ist und was das für Auswirkungen hat.
Mein Doc hat mich zu einem Psychtherapeuten überwiesen. Hatte es fast so ähnlich wie du.Es dauert zwar bis man da einen Termin bekommt aber mach es auf alle Fälle.
Du kommst sonst da alleine nicht mehr mit zurecht.
Bist du in der Gewerkschaft...dann hin da lass dich beraten.
Es hat dann eh keinen Zweck mehr das alles macht dich kaputt und das soll es nicht...niemand hat das Recht dich kaputt zu machen.
Du bist nicht alleine bei weitem nicht...es sind viele viele die unter solcher Situation leiden.

käte

Danke Euch beiden mal!

Gerade weil ich dieses Forum schon länger verfolge dachte ich mir, dass es hier viele gibt, die mit mir fühlen können und auch einen guten Rat geben können.

an die sache mit den osteuropäischen Mitbürgern hatte ich auch schon gedacht; das problem ist, dass grade viele meiner Bald-Ex-Kollegen zu der Klientel und seinen Lieblingen gehören... ich hoffe, in irgendeiner Nacht wird es ganz schrecklich dunkel für den...

Wenn ich mich früher schon über ihn geärgert hatte (wie gesagt, sehr cholerisch, oft am Rumschreien hab ich mir immer vorgestellt, wie ich ihm Post-Its ins gesicht tackere... half ne zeitlang ganz gut.

Es handelt sich um einen kleinen Familienbetrieb ohne Gewerkschaft oder Betriebsrat. Trotzdem habe ich 4 (!!) Chefs vor mir Sitzen - halt die ganze Familie - Mutter, Vater und Nachwuchs. Vater ist das Problem.

Wobei die 4 sich auch nie einig sind, und sich gegenseitig (bei geschlossenen Türen sehr gut hörbar) auch ständig anschreien und so nettigkeiten an den kopf werfen wie "du kannst mich doch mal" (die verschärfte version davon) und so. Bin schon 5 Jahre da...

Ich kanns einfach nicht haben, wenn jemand rumschreit, ich konnte das noch nie. Ich bin normalerweise ne ganz quirlige, rede gerne und viel, habe viele Bekanntschaften, gehe gerne aus...! Ich bin zwar so nicht diejenige, die auf jeden gleich zu geht, aber wenn ich jemanden besser kenne, oder derjenige sympatisch ist, dann habe ich kein problem mehr...! Aber wenns ums schreien geht, werde ich immer ganz klein und so mucksmäusig... war früher aber auch nicht so...

Schlimm wurde es erst vor etwa einem Jahr, bis dahin waren zwar so kleinere Austicker chefseitig hin und wieder drin, aber nicht an der Tagesordnung. Außerdem hat er sich dort noch ziemlich schnell wieder gefangen. Nungut - jeder hat mal nen schlechten Tag, bis dahin wars auch halbwegs erträglich.

Dann kam fast täglich irgend ein "Angriff". Einmal wars "so schön, solange ich im Urlaub war", das nächste mal fragte er sich, wofür er mich eigentlich dauernd bezahlt.

Dann wurde mir unterstellt ich hätte Kundenadressen geklaut, um sie zu verkaufen. Sogar anzeigen wollten die mich deswegen, und öfter habe ich auch gehört - von anderen Kollegen - , nach abschluss eines bestimmten Projektes wollen sie mich sowieso rausschmeißen.

Es wurden Überstunden ersatzlos gestrichen und um jeden Urlaubstag musste man praktisch betteln, weil es immer irgendwie nicht passte. Wenn man dann nicht da war, wurde das ganze Büro auf den Kopf gestellt, in Privatsachen gewühlt (jeder hat so ne "Privatschublade" für   so kleinigkeiten, die das Leben schöner machen; Kaffeegeld, Bonbons, Kekse und so)...

Naja - im lauf der Zeit habe ich entschieden mich einfach zurückzuziehen, meine Arbeit zu tun und da zu sein, nicht viel zu sagen und die Tür hinter mir zu zu machen...

Hat nichts genutzt, im gegenteil; Informationen wurden mir nicht weiter gegeben, und nur am Rande mitbekommen habe ich auch nichts mehr, so dass ich im Zweifel auch nicht mehr nachfragen konnte, wenn es mich etwas anging,  woraufhin ich natürlich Fehler machte, Sachen nicht gemacht habe, weil ich ja nicht wusste, was zu tun ist. Daher auch der Satz von "jemandem ohne Ahnung".

Vor einigen Wochen habe ich mich dann entschieden, einfach mal kontra zu geben, hab ihm gesagt, er brauche mich nicht anzuschreien, wenn er das getan hat, habe genauso getobt wie er, wenn mich was aufgeregt hat, oder ich gedacht hatte, es könnte ihn vielleicht aufregen...

Dann habe ihm und seiner Frau gesagt, es wird nichts mehr gesagt, man bekomme keine Informationen mehr, woraufhin die Sache mit den Kundenadressen wieder zur sprache kam...

Natürlich habe ich keine Adressen geklaut und verkaufen wollen! Wohin denn auch!?

Das war dann auch der Auslöser, dass ich gestern dann wirklich gegangen bin. Das kam nämlich eben auf mein Kontra, dass ich nicht hellsehen könne wenn ich die Info nicht bekomme, und er sich bitte in seinem Ton mäßigen solle.

Ich kann einfach nicht mehr...

käte

Achso noch ein kurzer Nachtrag:

ich wollte eigentlich sowieso kündigen, aber halt zum Letzten Tag bevor die Kündigungsfrist einsetzt (das wäre ende des monats gewesen).

Vor einer Sperrfrist oder Arbeitslosigkeit habe ich wirklich keine Angst, weil ich schon was anderes in Planung habe.

ich hätte halt die zähne zusammengebissen und durchgezogen, die 6 Wochen wären schon noch rumgegangen (habe noch resturlaub).

Jetzt ist es halt so, dass ich noch ein paar tage resturlaub habe. für den rest der zeit behalten sie sich vor, mich freizustellen. Auf meine nachfrage, was dass nun wieder heisst, ob sie mich nun wirklich freistellen oder nicht, bekam ich als antwort, dass sie noch nicht wissen, ob sie nach der Zeit meine dienste noch in anspruch nehmen wollen.

Ich will da nach meinem urlaub nicht mehr antanzen und nachfragen ob ich arbeiten darf... (ich weiss, das müsste ich tun, wegen dem anbieten der Arbeitsleistung und so) und dann noch 6 Wochen jeden tag warten, ob nicht jemand einfällt, mich anzurufen, und doch zur arbeit zu beordern.

Ich will mit denen wirklich keinen Streit (mehr), ziehen auch immer gleich vors arbeitsgericht und so... Das steh  ich nicht durch...

Am liebsten würde ich mich bis zum ersten oktober einfach tot stellen

Hätte ich nicht selbst Familie und sonstigen anhang hier, die mir echt am herz liegen, ich wär schon lang nach grönland, südafrika, neuseeland oder so ausgewandert! hauptsache weit weg von denen

Wilddieb Stuelpner

Von einem Aufhebungs-, Auflösungs- und Abwicklungsvertrag rate ich dringend ab, weil dann die Arbeitsagentur unterstellt man hätte aktiv zur Herbeiführung der Arbeitslosigkeit mitgewirkt. Bestehe besser auf eine Arbeitgeberkündigung, wenn Dein Arbeitgeber (AG) angeblich mit Deinen Arbeitsleistungen nicht zufrieden ist.

arbeitsrecht.de: Aufhebungsvertrag führt nicht immer zu Sperrzeit bei Arbeitslosengeld

arbeitsrecht.de: Der Auflösungsvertrag

Will er Dir verhaltens- oder personenbedingte Entlassungsgründe vorhalten, so bedarf es der Ausstellung von Abmahnungen. Die müssen schriftlich das Datum, Uhrzeit, erledigter Arbeitsauftrag, Art der verletzten Arbeitspflicht, Anlaß zur Abmahnung, extl. Zeugenaussagen beinhalten. Vor einer AG-Kündigung ist eine Anhörung Deiner Person und bei Vorhandensein eines Betriebsrats eine Beweisführung und Begründung der Abmahnungen durch den AG vorzutragen. Der Betriebsrat kann dann binnen 1 Woche nach dem Vortrag des AG seine Stellungsnahme schriftlich dem AG und Dir zustellen. Der AG ist an diese Entscheidung nicht gebunden, sondern muß Dir zwingend in schriftlicher Form das Kündigungsschreiben nach § 623 BGB aushändigen oder zustellen. Quittiere in diesem Zusammenhang nur den Empfang des Kündigungsschreibens. Bestätige nie mit Unterschriftsleistung dein Einverständnis zur AG-Kündigung.

Fehlt die Anhörung und/oder der Vortrag des AG mit der Beweisführung der Entlassungsgründe vorm Betriebsrat, ist die AG-Kündigung rechtsunwirksam.

Die Wirksamkeit der Rechtmäßigkeit der Abmahnungsgründe und der Kündigung kannst Du unter Einhaltung der Einreichungsfrist von 3 Wochen ab Datum des zugestellten oder übergebenen Kündigungsschreibens mit einer eingereichten schriftlichen und begründeten Kündigungsschutzklage vom Arbeitsgericht überprüfen lassen. Sollte im Kündigungsschutzverfahren ein gestörtes Vertrauensverhältnis von mindestens eine der beiden Prozessparteien festgestellt werden, dann sollte auf dem Rechtswege des Vergleichs unter Zahlung einer Abfindung an Dich das Arbeitsverhältnis beendet werden. In dem Verfahren sollte gleich mit geregelt werden, welche einzelnen Arbeitspapiere (Sozialversicherungsausweis, Lohnsteuerkarte, Lohnabrechnungen, Arbeitszeugnisse etc.) Dir zu übergeben sind.

Das solltest Du zum Thema Abmahnung wissen:

arbeitsrecht.de: Newsletter Abmahnung 04/00 - Vorstufe zur Kündigung?

Broschüre zur Kündigung und Vorbereitung auf die Arbeitslosigkeit:

Kündigung, Arbeitslosigkeit - was dann?

Wie kann ich mich gegen Kündigung wehren? Welche Rechte und Pflichten habe ich gegenüber der Arbeitsagentur? Wie setzt sich mein Arbeitslosengeld zusammen? Wie suche ich nach einer neuen Stelle? - Fragen, die in diesem Buch (und der dazugehörigen CD-ROM) ausführlich behandelt werden. Der Ratgeber gibt Tipps, worauf Sie bei Arbeitslosengeld und weiteren Sozialleistungen achten müssen und zeigt Wege aus der Arbeitslosigkeit: mit den richtigen Methoden zur Jobsuche, einer guten Bewerbung und der richtigen Vorbereitung. Das Begleitbuch "Kündigung, Arbeitslosigkeit - was dann?" ist ein Ratgeber, der die Erfahrungen und das Expertenwissen aus den Sendungen zusammenfasst. Autoren sind der Fachanwalt für Sozialrecht Michael Baczko und die Diplombetriebswirtin Doris Brenner, Beraterin mit den Schwerpunkten Personalentwicklung und Karriereberatung. Auf der CD-Rom finden Sie praktische Unterstützung, u.a. Anträge für ALG I und ALG II mit Ausfüllhilfen, vielen Mustern für Anschreiben und Lebensläufe, Gesetze und Rechtsprechungen im Wortlaut, Checklisten und Arbeitshilfen.



"Kündigung, Arbeitslosigkeit - was dann?"
Haufe Verlag
ISBN 978-3-448-07211-2
Preis: 14,95 Euro

Bestellungen sind auch online über das Bestellformular "Kündigung, Arbeitslosigkeit - was dann?" möglich (siehe rechte Spalte). Die Versandkosten betragen 2,40 Euro.

Ich empfehle statt des Aufhebungsvertrags wieder zur Arbeit zu gehen und ein Mobbingtagebuch zu führen, wo Du detailliert mit Tag, Uhrzeit, Anlaß, Benennung des konkreten Arbeitsauftrags, Reaktion der Mitarbeiter und des Vorgesetzen, Unterschrift von Zeugen, Dir die Fakten des Mobbingereignisses notierst.

Bleibe dabei kalt wie Hundeschnauze und mache diese Notizen. Die brauchst Du zur Beweisführung, daß Du einen wichtigen Grund zur Eigenkündigung des Arbeitsverhältnisses hast. Der wichtige Grund kann durch das Mobbingtagebuch dem Sachbearbeiter bzw. Fallmanager bzw. falls es zu einem Arbeitsrechtsverfahren kommt, dem Richter bewiesen werden.

Halte Dir vor Augen:

Wer schreit, dem sind die sachlichen Argumente ausgegangen. Bitte ihn doch in ruhigem Ton, daß er Dir seinen besseren Lösungsweg zeigt, damit Du diesen Weg in Zukunft auch gehen kannst. Dann dürfte die liebe Seele ihre Ruhe haben.

So entgehst Du der Sperrzeit. Wenn Du nicht mehr in den Betrieb zurück gehen willst, dann empfehle ich Dir Dich dringend an eeine deinem Wohnort naheliegende Arbeitsloseninitiative oder als Gewerkschaftsmitglied an die nächste Verwaltungsstelle Deiner Branchengewerkschaft oder als Mitglied einer Berufsrechtsschutzversicherung an die dafür passende Geschäftsstelle oder an einen Fachanwalt für Arbeits- und Sozialrecht zu wenden.

Was das Mobbingproblem betrifft, so gehe zu einer Mobbingberatungsstelle.

Innerhalb von Chefduzen zum Thema Mobbing diese Linkssammlung

Mobbing-Zentrale Hamburg e. V.
Sibeliusstraße 4,
22761 Hamburg
Tel. (040) 219 83 289
Internet: Hamburger Mobbingzentrale

Die nächstgelegene Adressen von Beratungsstellen, Rechtsanwälten und Initiativen zum Arbeitslosen- und Sozialhilferecht findest Du im Adressverzeichnis von der Arbeitsloseninitiative Tacheles e.V. Wuppertal oder im Adressverzeichnis von der Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitsloseninitiativen im Förderverein gewerkschaftliche Arbeitslosenarbeit e.V. Berlin.

Zu Arbeitslosenproblemen, insbesondere zum Stichwort Zumutbarkeit der Arbeit, wichtiger Kündigungsgrund und Sperrzeitbescheid im Stadium eines Alg-I- oder Alg-II-Beziehers geben die allgemeinverständlich geschriebenen Broschüren des Fachhochschulverlags Frankfurt am Main fundierte Auskünfte. Über den Button Arbeitslosigkeit unter der Überschrift Bücher/Broschuren kommst Du an die Broschürentitel:

Leitfaden für Arbeitslose
Der Rechtsratgeber zum SGB III
23. Auflage · Erscheinungsjahr: 2006 · 622 Seiten · Buch/kartoniert
2-farbig · ISBN: 978-3-936065-69-5 · Preis: 11.00 € inkl. 7.00% MwSt.

Leitfaden zum Arbeitslosengeld II
Der Rechtsratgeber zum SGB II
4. Auflage · Erscheinungsjahr: 2007 · 639 Seiten · Buch/kartoniert
2-farbig · ISBN: 978-3-936065-89-3 · Preis: 12.50 € inkl. 7.00% MwSt.

Beide Broschüren erscheinen jeweils einmal jährlich in einer aktualisierten und erweiterten Auflage immer wieder neu. Sie sind einsehbar in den Arbeitsloseninitiativen oder ausleihbar bei Bibliotheken (wenn nicht vorrätig über die Fernleihe bestellen) oder käuflich erwerbbar über den örtlichen Buchhandel oder direkt beim Verlag unter

Fachhochschulverlag
DER VERLAG FÜR ANGEWANDTE WISSENSCHAFTEN
Kleiststraße 31
60318 Frankfurt am Main

Tel.: (0 69) 15 33-28 20
Fax: (0 69) 15 33-28 40

E-Mail: bestellung@fhverlag.de

Wenn Du einen Fachanwalt für Arbeits- und Sozialrecht aufsuchen willst, aber über ein niedriges Einkommen verfügst, so beantrage beim Amtsgericht einen Beratungsschein und Prozesskostenhilfe.

Alles weitere zu diesem Thema findest hier:

MDR, Sendung "Hier ab vier", Rubrik alles rechtens" vom 06.04.2006: Ärger mit dem Anwalt

In der Mitte dieses Beitrags wird das Problem des Beratungsscheins und der Prozeßkostenhilfe behandelt.

"... Ich bin mittellos. Auf Anraten meines Rechtsanwalts habe ich zur gerichtlichen Geltendmachung eines Anspruchs Prozesskostenhilfe beantragt und gleichzeitig Klage erhoben. Das Gericht hat mangels Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung die Prozesskostenhilfe versagt und die Klage abgewiesen. Nun soll ich die gesamten Kosten des Rechtsstreits tragen. Hat mich der Rechtsanwalt richtig beraten?

Wer nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht, nur teilweise oder nur mittels Ratenzahlung in der Lage ist, die Kosten der Prozessführung aufzubringen, erhält auf Antrag Prozesskostenhilfe, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint (§ 114 ZPO). Soweit nicht – wie selten - die gleichzeitige Erhebung der Klage geboten ist, um unmittelbar drohende Rechtsnachteile abzuwenden, empfiehlt es sich, zunächst lediglich Prozesskostenhilfe für die beabsichtigte Klage zu beantragen. Das Verfahren über die Prozesskostenhilfe ist gerichtskostenfrei, auch kann der potenzielle Prozessgegner keine Kostenerstattung verlangen. Darüber hinaus stehen dem eigenen Rechtsanwalt in diesem Verfahren nur ermäßigte Gebühren zu. Lehnt das Gericht die Bewilligung von Prozesskostenhilfe mangels Erfolgsaussicht der beabsichtigten Klage oder wegen fehlender Bedürftigkeit ab, kann der Antragsteller frei darüber befinden, den Rechtsstreit gleichwohl auf volles eigenes Kostenrisiko durchführen oder von dem Klagevorhaben Abstand zu nehmen. Entscheidet er sich für letzteres, bleiben lediglich in vergleichsweise geringem Umfang die Gebühren des von ihm beauftragten Rechtsanwalts an ihm hängen. Vorliegend hätte der Rechtsanwalt seinen mittellosen Mandaten auf die kostengünstigere Möglichkeit eines isolierten Antrags auf Prozesskostenhilfe hinweisen müssen. Für dieses Versäumnis haftet er. ..."

MDR, Sendung "hier ab vier", Rubrik: "alles rechtens?" vom 31.05.2007, 17:55 Uhr: Ärger mit dem Anwalt

MDR, Sendung "hier ab vier", Rubrik: "alles rechtens?", 30.05.2007, 17:55 Uhr: Kosten des Verfahrens und Bezahlung des Anwalts

MDR, Sendung "Ein Fall für Escher": Anwaltsärger - Was tun, wenn Juristen Fehler machen?

MDR, Sendung "Hier ab vier", Rubrik "Alles rechtens?": Prozesskosten- und Beratungshilfe

MDR, Sendung "Hier ab vier", Rubrik "Alles rechtens?: Prozesskosten: weitere Fragen

auf dieser Internetseite rechts oben den Kasten mit weiteren Links zu diesen Fragen beachten!

Links in MDR.DE

Wie findet man einen guten Anwalt?

Der richtige Anwalt

Adressen und Links

Buchtipps:

"Anwalt und Mandant"
Norman M. Spreng aus der ARD-Ratgeber Buchreihe
dtv-nomos-Verlag 2003
ISBN 3-423-58092-5
Preis: 8,50 Euro

"Risiko Rechtsanwalt"
Uwe Wesel
Goldmann, 2003
ISBN 3442152070
Preis: 9,90 Euro

MDR, Sendung "Ein Fall für Escher: Anwaltsgebühren und Versicherungen - Ärger mit dem Anwalt

Vorsicht beim Problem Resturlaub und Freistellung, da liegen eine ganze Reihe juristischer Fettnäppchen aus, in die Du treten kannst und Du Dir wieder Nachteile im Alg-Anspruch einhandeln kannst.

arbeitsrecht.de: Zur Unwirksamkeit von Freistellungsklauseln

arbeitsrecht.de: Freistellung gekündigter Mitarbeiter nur ausnahmsweise zulässig

arbeitsrecht.de: Einseitige Anordnung zum "Abfeiern" von Überstunden unzulässig

arbeitsrecht.de: Gekündigter Arbeitnehmer muss Freistellung akzeptieren

arbeitsrecht.de: U(rlaubsgewährung und Freistellung

Du solltest Dich allerdings unter diesen Umständen schon mal vorsorglich arbeitslos und -suchend bei Deiner Arbeitsagentur melden. Für diesen Laufweg hat Dich übrigens Dein Arbeitgeber bezahlt von der Arbeit freizustellen.

arbeitsrecht.de: Neue Meldepflichten beim Arbeitsamt

Deine Ankündigung bzw. Meldung einer drohenden Arbeitslosigkeit solltest Du frühestens 3 Monate vor einem bekannten Kündigungstermin Deinem Sachbearbeiter bzw. Fallmanager schriftlich mitteilen. Er wird Dir dann einem Formularbogen aushändigen - die Arbeitsbescheinigung, die Du Deinem AG zum ausfüllen übergibst und im ausgefüllten Zustand wieder entgegennimmst, damit Du die darauf befindlichen Angaben auf ihren Wahrheitsgehalt hin überprüfen kannst. Erst dann gibst Du diese Arbeitsbescheinigung wieder bei der Arbeitsagentur ab.

Wie verhälst Du Dich, wenn mit der Kündigung noch Löhne Dir zustehen?

MDR-Sendung "Ein Fall für Escher vom 03.02.2005: Lohnrückstand und Pleitewelle - Wie kommen Arbeitnehmer zu ihrem Recht?

Was tun bei ausbleibenden Lohnzahlungen? A

Arbeitnehmer können sich bei ausbleibendem Lohn an folgende Ansprechpartner wenden:

a) Arbeitgeber (zur Aufklärung)
b) Betriebsrat (zur Vermittlung und Klärung)
c) unmittelbar an das Arbeitsgericht zur gerichtlichen Geltendmachung
d) an die Gewerkschaft oder den Rechtsanwalt zur außergerichtlichen oder gerichtlichen Geltendmachung und zur Klärung weiterer Fragen

Ab wann kann der Betrag gefordert werden?

Darüber gibt es im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag unterschiedliche Vereinbarungsmöglichkeiten. Ist nichts vereinbart, gilt das Gesetz, wonach der Lohn am Ende des Kalendermonats zu zahlen ist. Der Arbeitnehmer hat die Möglichkeit den Arbeitgeber abzumahnen. Erfolgt dann keine Zahlung kann er selber fristlos kündigen, ohne seine Rechte gegenüber dem Arbeitsamt wegen der Eigenkündigung zu verlieren. Zudem hat der Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen ein Zurückbehaltungsrecht, das heißt, er kann seine Arbeitsleistung bis zur Bezahlung des ausstehenden Lohnes zurückbehalten, ohne seinen Anspruch auf weitere Leistungen aus dem Arbeitsentgelt zu verlieren. Wenn der Weg der friedlichen Einigung mit dem Chef keinen Erfolg mehr bringt, bleibt nur noch der Weg zum Arbeitsgericht. Welcher Rechtsweg bei den Arbeitsgerichten zu absolvieren ist, erfahren Sie hier ...

Lohnrückstand: Rechtsweg bei den Arbeitsgerichten

Ratrace

Ich hatte so einen ähnlichen Fall schon einmal hier kommentiert, deshalb kopiere ich einfach mein eigenes Posting von einst erneut hier rein:

ZitatAls mir Derartiges seinerzeit passiert ist, habe ich mir einen Psychologen gesucht. Der hat mir nach eingehendem Gespräch für den Beruf (Callcenter) Arbeitsunfähigkeit attestiert hat. Das Amt hat mich daraufhin zu einer Amtspsychologin geschickt, um zu sehen, ob ich wirklich arbeitsunfähig für diesen Beruf bin. Diese hat im Grunde nichts weiter gemacht, als sich ein wenig mit mir zu unterhalten, um dann meine Einverständniserklärung einzuholen, daß sie meinen behandelnden Therapeuten zwecks Informationen kontakten kann. War nicht wild.

Ich habe keine Sperre bekommen. Wenn ein Betrieb wie von Dir beschrieben mit seinen Mitarbeitern umgeht, sind Burnouts der Angestellten vorprogrammiert. Reißleine ziehen, bevor es zu spät ist! Ich bin dank mehrerer Burnouts und immer wieder verschleppter nervöser Erschöpfungszustände in einer chronischen Depression gelandet.

Also: Psychologen aufsuchen, der Dich da rausholt - und das wird er, wenn er kompetent ist. Deine Symptome sprechen Bände. Gegen einen behandelnden Psychologen, am besten einer mit zusätzlicher medizinischer Ausbildung (wegen der Krankschreiberei, das kommt dann alles aus einer Hand) kann das Amt nix machen. Die dreimonatige Sperre würde ich nie im Leben über mich ergehen lassen. Schließlich ist Dein Fall ein klassischer Bossing-Fall. Und Ziggy hat recht: Den Wichser (sorry) von Chef würde ich anzeigen.


Grüße,
Ratrace
Das einzig Freie im Westen sind die Märkte.

käte

Hallo Leute!

Wollte euch mal auf dem Laufenden halten, wie es mir ergeht. War also heute morgen bei meiner Hausärztin und habe ihr mein Problem geschildert.

Da ich ja noch ein paar Tage Urlaub habe, und wegen der Frist eigentlich erst zum Monatsende kündigen muss, habe ich ja noch etwas Zeit.

Sie hat mir geraten, erstmal den Urlaub voll auszunutzen, bzw. erstmal nochmal aufs Arbeitsamt zu gehen um mich eingehend beraten zu lassen. Sie sehe das selber, dass man in so - also in meinem "durch den Wind"-Zustand - nicht arbeiten könne. Sie hat mir auch den Rat gegeben, die Krankmeldung erst ab Ende des Urlaubs laufen zu lassen, damit ich wegen vieler - nicht genommener -  Urlaubstage nicht auch noch scherereien bekomme...

Sie hat sich auch geäußert, dass es wohl sein kann, dass der MDK mich noch sehen will, weil mein AG sicherlich ihr Urteil anzweifeln würde (stimmt, die sind das so), aber auch darin sehe sie kein Problem. Angesichts meiner Schilderung habe sie sehr viel verständnis für mich und meine situation.

Naja als ich wieder zu hause war, habe ich beim Arbeitsamt angerufen, wie ich jetzt weiter vorgehe. Auch die Dame am Telefon war sehr nett, meinte, das war schon so richtig, und ich solle einfach mal vorbeikommen, da sie heute nachmittag zu haben, halt morgen früh, dann besprechen wir alles weitere. Sie denke nicht, dass ich mir eine Sperre einhandle.

Soweit mal. Im Moment gehts mir etwas besser - konnte auch schon wieder was essen (meine Hauptnahrung bestand in den letzten beiden Tagen aus einem belegten Brötchen und einer Tomate, welche mir so schwer im Magen lagen, dass ich dachte ich müsse mir die Sache nochmal "durch den Kopf" gehen lassen). Leider komm ich vom nachdenken nicht weg - ich verstehe die Reaktion meines AG nicht und komme auf keine Antwort, war um so reagiert wird. Man will mich doch sowieso los werden - warum dann nicht kurz und schmerzlos? Warum noch dieses Spielchen mit der Freistellung unter Vorbehalt?

Naja... gekündigt habe ich noch nicht, warte noch den morgigen Termin auf dem Arbeitsamt ab, weil ich das Attest vom Arzt ja noch nicht habe.

Drückt mir die Daumen, dass das alles ohne scherereien über die Bühne geht...

LG
Käte

Ziggy

Meine Einschätzung:
Die Arbeitsamt-Dame am Telefon mag noch so nett gewesen sein - pass auf, was du denen erzählst! Nimm Zeugen mit zum Gespräch.
Wenn es geht, nehme Rechtsberatung in Anspruch.
Dein Hausarzt-Attest ist nichts wert. Du brauchst ein fachärztliches Attest, also vom Psychologen/Psychiater.
Den Rat deiner Hausärztin, erst deinen Urlaub zu verbraten, finde ich, mit Verlaub, eine Frechheit! Ich würde mir den Urlaub schön ausbezahlen lassen.
Um seine Liebe zu beweisen, erklomm er die höchsten Berge, durchschwamm die tiefsten Meere und zog durch die weitesten Wüsten. Doch sie verließ ihn – weil er nie zu Hause war.

käte

Servus Ziggy!

Wie gesagt nehme ich eine Sperrzeit in Kauf, wenns denn sein muss.

Mit dem Urlaub ausbezahlen ist das so ne sache, weil ich glaube, dass sie das nicht machen, bzw. nur unter protest - also Arbeitsgericht.

Blöderweise habe ich zwar ne Rechtsschutzversicherung aber gottseidank nur fürs Auto...! Außerdem möchte ich echt so wenig wie möglich Ärger haben, das macht mich wahrscheinlich noch vollends platt.

Im Moment habe ich wirklich keine Kraft mehr zu kämpfen - auch nicht um ein paar Tage Urlaub bzw. dessen Auszahlung. Fakt ist, ich will da raus - nicht bald, sondern jetzt! Und Fakt ist auch, dass ich mit der Familie wirklich so wenig konfrontation will wie möglich, also am besten keine! Daher auch erstmal die Sache mit dem Urlaub.

*winkt*

Käte

Ratrace

ZitatSie hat mir geraten, erstmal den Urlaub voll auszunutzen, bzw. erstmal nochmal aufs Arbeitsamt zu gehen um mich eingehend beraten zu lassen.
Das halte ich für extrem gewagt. Du willst aus dem Arbeitsverhältnis raus und willst Dich dafür von denen "beraten" lassen, deren einzige Aufgabe es ist, falsch / zum Nachteil des Kunden zu beraten und die Leute auf Biegen und Brechen in irgendwelche Arbeit - hauptsache Arbeit - hineinzubekommen? Merke Dir bitte im Vorfeld eines: Das Amt ist Dein Feind und wird es immer sein. Deshalb auch generell und für später: Nie alleine zum Amt. Mich versuchte man, als ich anfänglich noch dort alleine war, zwei Male aus dem Bezug zu drängen - widerrechtlich und durch Schweinetricks. Das alles hörte erst auf, als ich Zeugen mitnahm.
Die werden Dir, sobald Du denen etwas von Burnout erzählst, versuchen, einen Strick zu drehen. Nicht, daß die Penner im Amt medizinische Ahnung hätten, aber allesamt haben sie die Weisung, nach Kostenerwägungen zu beraten - oder kurz gesagt: Am Arbeitslosen zu sparen.
Ich erzählte anfangs (blöderweise war ich so vertrauensselig wie Du und auch total fertig mit den Nerven, ich kotzte mich quasi bei meinem Sachbearbeiter aus), als ich mein Arbeitslsoengeld gerade durch bekommen hatte und zu einem Termin vorgeladen wurde, dem Typen vom Amt, daß ich durch den Wind wäre und im Moment nicht mehr arbeiten könne. Ergebnis: "Na, dann können wir sie auch nicht hier als arbeitslos führen." Um ein Haar wäre ich ganz ohne Geld dagestanden: Für Grundsicherung zu "gesund" (sind ja "nur" Depressionen), für Arbeitslosengeld zu arbeitsunfähig. Das alles konnte ich gerade so eben abbiegen.

Bring die vom Amt um Himmels Willen erst mit in die Sache, wenn Du das Attest eines Psychologen hast (den Du Dir schnellstmöglich, vielleicht von Deiner Hausärztin, empfehlen läßt - bitte nicht einfach irgendeinen Psychologen nehmen), daß Du nicht mehr arbeiten kannst in diesem Laden. Bis dahin läßt Du Dir Krankenscheine ausstellen! Aber doch nicht zum Amt gehen und die um Beratung bitten, wie Du am besten aus dem Scheißjob rauskommst.

Glaube mir, ich habe es genau so wie Du gehabt. Mit einem Psychologen / Psychiater kommst auch ohne Sperre aus der Sache raus. Und bis dahin wird eben krankgeschrieben. Die vom Amt werden Dich noch zum Amtsspsychologen schicken, aber das ist kein Problem. Der fragt Dich lediglich, was passiert ist und will eine Schweigepflichtsentbindung für Deinen behandelnden Psychologen.

Bei einer Sperre bist Du in der Zeit, wenn ich das richtig sehe, auch nicht krankenversichert. Und das ist ist Deinem Gesundheitszustand Mist! Deshalb: Keine Sperre inkauf nehmen!

Und jetzt erneut zum Auswendiglernen und Verinnerlichen:

DAS AMT IST MEIN FEIND!
DAS AMT IST MEIN FEIND!
DAS AMT IST MEIN FEIND!
DAS AMT IST MEIN FEIND!
DAS AMT IST MEIN FEIND!
DAS AMT IST MEIN FEIND!
DAS AMT IST MEIN FEIND!
DAS AMT IST MEIN FEIND!
DAS AMT IST MEIN FEIND!
Das einzig Freie im Westen sind die Märkte.

Schraubenwelle

Wie Ziggy schon sagte ..pass da  auf was du der netten Dame da erzählst...die drehen dir wenn es schlecht läuft einen Strick draus...VORSICHT.
Die anderen Punkte die er angesprochen hat würde ich wirklich beherzigen !!!
So wir er es sagt habe ich es auch gemacht und du bist da auf der sicheren Schiene.

käte

DAS AMT IST MEIN FEIND
DAS AMT IST MEIN FEIND
DAS AMT IST MEIN FEIND

Guckst Du ... kann ich schon...

Amt hin oder her - mein Hauptproblem ist, dass meine Urlaubstage nächste Woche verbraten sind, und ich erst zum 1.10. da weg komme, bis dahin aber vorbehaltlich freigestellt bin - und keiner sagt mir, ob ich nochmal kommen muss, was heisst, dass ich das im Kopf nicht aushalt und dann wohl für sechs wochen voll ganz durchdreh, bis ich da raus bin.

Ich krieg schon ja ne mittlere Krise wenn ich nur ne SMS bekomme.

Daher mein Gang zum Arzt, und daher auch den Urlaub voll aufbrauchen und daher erst nach Ende Urlaub krank, weil ich das nicht 6 Wochen lang mit mir machen lassen will, dass ich nur "so in der Luft hänge" und nicht weiss was ich tun soll.

Versteht ihr das nicht? Die drei Monate kann ich geldmäßig überbrücken, aber die 6 Wochen einfach nicht!!!

Ziggy

Ruhig Blut, wir verstehen das! Sind ja alles nur Vorschläge und Hinweise.

Mach es, wie du es für richtig hältst, das passt schon.

Und halte uns auf dem Laufenden, ist bestimmt hilfreich für andere Betroffene!

Grüße, Ziggy
Um seine Liebe zu beweisen, erklomm er die höchsten Berge, durchschwamm die tiefsten Meere und zog durch die weitesten Wüsten. Doch sie verließ ihn – weil er nie zu Hause war.

Challiska

Hallo Käte,

such Dir einen Arzt, irgendeinen verdammten Arzt, erzähl ihm was los ist und er schreibt Dich krank. Am besten keinen Arzt aus eurem Ort, der kennt Deinen Chef vermutlich dann. Und lass Dich immer wieder krank schreiben, dann kündigt er Dich. Meinem besten Freund ist es genauso ergangen, wenn ich es nicht besser wüsste, würde ich fast sagen, Du wärst es, aber er hat mittlerweile einen neuen Job und wurde eine Woche, nachdem er den neuen Job hatte gekündigt. Er hat das ein Jahr gemacht und hat keinen Funken schlechten Gewissen gehabt.
Kopf hoch! Du schaffst das schon! Such Dir einen Arzt. Ich hab gesehen, Jemand hat geschrieben Psychater. Mach das.

Und vergiss nicht: Was Dich nicht umbringt, macht Dich stark!

Lass Dich krank schreiben und leb auf Deines Chefs Kosten, wenn er Dich nicht kündigen will und lach Dir ins Fäustchen. So lange Du nicht bettlägerisch krank geschrieben bist, kann er Dir nichts anhaben.
Ein Reiskorn kann die ganze Waage zum Kippen bringen - doch so sehr der Sturm auch toben mag,
einen Berg zwingt er niemals in die Knie!

Challiska

Oh shit, ich bin mit meinem guten Rat wohl ein bisschen spät dran... wie eine alte Fastnacht....
Ein Reiskorn kann die ganze Waage zum Kippen bringen - doch so sehr der Sturm auch toben mag,
einen Berg zwingt er niemals in die Knie!

käte

Servus Ihr alle!

Sorry, dass es so lange gedauert hat, bis ich mich wieder melde - aber Ihr wisst ja  selbst - die Amtsmühlen mahlen langsam...

Nungut - ich möchte euch mal mitteilen, wie es mir bisher ergangen ist: War also zum Ende meines Urlaubs bei meiner Hausärztin, die mich dann krankschrieb - psychische Erschöpfung und nochwas, was ich mir nie merken kann. Die hat mir auch gleich das Formular vom Arbeitsamt ausgefüllt.

Bis ich einen Termin beim Amt bekam, gings bis diese Woche... vermutlich auch Urlaubsbedingt. Also bin ich mit meinem großen Umschlag und den gesammelten Werken zum Sachbearbeiter (der übrigens nicht besonders mitteilsam aber freundlich war), der hat sich die Unterlagen angeschaut, dreimal in seinem PC rum geklickt, und mir die Vorraussichtliche ALG berechnung rausgelassen...

Glaubt mir, oder nicht - 180 Tage ohne wenn und aber oder nachfrage - und ja, der Brief aus Nürnberg ist schon da! (heute mit der Post gekommen)!!!

*freutsich*

Naja - mein NochBetrieb hat sich inzwischen auch mal noch was einfallen lassen um mich zu ärgern: Ich habe keinen Lohn und auch keine abrechnung bekommen - und zwar vom Juli, wo ich ja noch voll gearbeitet habe.
Komischerweise haben die auf dem Formular fürs Arbeitsamt den Juli-Lohn noch mit rein genommen... auf meine Anfragen wo denn mein Geld bleibt, bekam ich keine Antwort bis jetzt - naja - der Weg zum RA und ein Prozess wird mir wohl nicht erspart bleiben!

Davor ist mir schon wieder ganz angst und bang! Hoffe, die haben auf grund der Vorfälle in der letzten Zeit mit anderen Kollegen, auch schiss mal wieder vorm Arbeitsgericht auftauchen zu dürfen! Ich fürchte fast, die sind mit den Richtern dort bald "per Du".

So weit ich weiss, haben sie bisher aber auch keinen einzigen Prozess gewonnen...

*atmetdurch*

Da werd ich jetzt wohl durch müssen! Zum Glück habe ich eine ganz liebe Familie, einen ganz lieben Freund, und noch viel liebere Freunde die mir hier echt den Rücken stärken - ohne die wäre ich wohl schon längst total am Boden!

Aber ihr seht, es läuft... und die Menschen vom Amt sind nicht alle so hinterhältig und gemein - war echt sehr positiv überrascht! Außer den alten Schachteln vom Empfang waren alle echt nett (nein, ich kenne keinen aus der Führungsetage vom Arbeitsamt ;-))...

Ich weiss ja nicht, woher Ihr kommt, aber bei uns "im ländlichen Raum" sind die vielleicht nicht so verbissen... ?!?

LG
Käte

Ziggy

Vor einem arbeitsgerichtlichen Verfahren musst du keine Angst haben, normalerweise ist da kein persönliches Erscheinen erforderlich.
Nimm dir einen Anwalt und setze das in Gang und gut ist.

Tief durchatmen, gelassen bleiben, keiner tut dir etwas.

Grüße, Ziggy
Um seine Liebe zu beweisen, erklomm er die höchsten Berge, durchschwamm die tiefsten Meere und zog durch die weitesten Wüsten. Doch sie verließ ihn – weil er nie zu Hause war.

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