Amtsarzt (ARGE), trotz Arbeitsvertrag?

Begonnen von Alceste, 19:12:09 So. 18.März 2007

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Alceste

Hallo!

Ich hoffe ihr könnt mir helfen. Ich befinde mich derzeit in einem von der Arge geföderteten Arbeitsverhältnis (Arbeitsvertrag und HIlfsarbeitergehalt, Arge bezahlt den Träger, von dem ich dann Gehalt bekomme, somit bin ich eigentlich vom Amt weg, weil als Arbeitgeber ist ja nicht die Arge.)

Vor einigen Wochen befand ich mich aufgrund von Substanzmißbrauch unfreiwillig in der Psychatrie. Dummerweise ist der Apsekt mit den Drogen auch dem Arge- Maskottchen...ähm... Arbeitgeber (?) zu Ohren gekommen. Seitdem wird alle meine Unmotiviertheit auf meinen Konsum/ Entzug geschoben, und jetzt ist die eine Dame da auf die glorreiche Ideegekommen, ich solle mich vom Amtsarzt auf arbeits(un)fähigkeit hin untersuchen lassen.

Angeblich habe ich laut "Chef" auch schon einen neuen Bearbeiter auf der Arge mit dem ich ganz ehrlich und offen reden kann/ soll.  Wtf? Von dem soll dann auch die Vorladung zum Gespräch/ Amtsarsc...rzt kommen.

Muß ich dahin? Was ist, wenn ich an diesem Tag einen anderen Arzttermin habe, wer hat vorrang? Urlaubstage sind in der Maßnahme feststehend, der Amtsarzt und Sachbearbeiter soll während diesen statt finden (Ostern). Was wäre, wenn ich in meinem Urlaub(!) nicht vor Ort bin oder generell, wenn ich den Termin nicht einhalte? Weil ich habe einen Arbeitsvertrag und Gehalt. (Da steht als AG nicht die Arge!)
Oder die Vorladung kommt gar nicht erst bei mir an (kann ja vorkommen *g*)? Die können mir ja wohl nichts, wenn ich während meines Urlaubs nicht anwesend bin und demzufolge nicht zu irgendwelchen Terminen erscheinen kann? (Zumal die Arge ja im Moment nichts mit mir zu tun hat.)

Ich will da nicht hin, wenn es sich irgendwie vermeiden lässt.(Weder Arzt noch SB)

Kann ich gezwungen werden Drogenthera zu machen (egal ob von Arge oder AG)? Bin da zwar schon ein paar mal zur "Beratung" gewesen, aber Therapie bei den Verein...? hab ich nicht wirklich Bock drauf. Und wenn ich nicht bereit bin, bringt der Spaß auch nichts. Leider reduzieren mich alle auf den Konsum, seit dem das "öffentlich" wurde...

Drogen sind nicht mein eigentliches Problem, sondern die Grundstörung(en). Und die existierten lange vor meinem ersten Konsum.

Ich weiß nicht, wie ich mich verhalten soll.

Alceste

Heute lag die Einladung zum Gespräch bei der Arge im Briefkasten. Kennt ihr ja: "...Situation.... Bewerbungen ....bla..." und die entsprechenden Hinweise, dass mit Alg2 gekürzt wird, bei Nichterscheinen.

Fakt ist, ich bin beim Amt abgemeldet! Habe mit denen also im Moment nichts zu tun, zwar arbeitet der Träger, bei dem ich tätig bin Hand in Hand mit der Arge, das betrifft aber überwiegend die EEJer.

Muß ich da jetzt hin, die können mir ja nicht den Lohn streichen?

Alceste

Weiß keiner ne Antwort?

Befinde mich in einem "normalen" Arbeitsverhältnis ("Arbeitsgelegenheit mit Entgeld"). Träger/Förderer ist zwar die Arge, die im Arbeitsvertrag auch genannt wird, Arbeitgeber als solcher ist jedoch jemand anderes.

Vom Amt bin ich wie gesagt auch abgemeldet, aber weil mein Gehalt halt indirekt von der Arge gezahlt wird, bin ich mir halt nicht sicher, ob ich bei der Einladung dort ersscheinen muß oder nicht.

Arge/ Arbeitsamt können mich doch nur auf arbeitstauglichkeit prüfen lassen, wenn ich dort gemeldet bin? Oder kann mich der von Aamt/ Arge gedörderte AG dort hinzwingen (mal von Kündigung abgesehen *g*)?

:confused:

Paul Brömmel

Wenn Du von der ARGE ein Gehalt bekommst und damit Probleme hast , brauchst Du Dich über ausbleibende Antworten hier nicht zu wundern !

Ziggy

Ein weiterer Grund für ausbleibende Antworten könnte sein, daß keiner eine Antwort hat. Ich auch nicht ...
Jedenfalls könnte ich mit einer solchen Ungewißheit nicht umgehen, da hinge ich längst am Telefon oder wäre vor Ort aktiv.
Für mich stellt sich allerdings der Sachverhalt so dar, daß du keineswegs frei von der ARGE bist, da die nach vor, wenn auch indirekt, dein "Gehalt" bezahlen. Und dein "Arbeitsvertrag" ist spätestens dann nix mehr wert, wenn die ARGE die Zahlungen einstellt ...
Und dein "Chef" pflegt zu denen ja ein innigstes Verhältnis, ist bestens informiert. Da gibt es massive Verflechtungen.
Astrein ist das nicht!

Grüße, Ziggy
Um seine Liebe zu beweisen, erklomm er die höchsten Berge, durchschwamm die tiefsten Meere und zog durch die weitesten Wüsten. Doch sie verließ ihn – weil er nie zu Hause war.

Anjouli

Ob nun deine psychischen Probleme vor den Drogen da waren oder umgekehrt, spielt eigentlich keine so große Rolle. Fakt ist, daß das Ganze jetzt offiziell geworden ist und die ARGE sich da natürlich rein hängt.

Indirekt hast du ja schon noch mit denen zu tun, da sie dein Arbeitsverhältnis "sponsorn" und so, wie sich das anhört, hättest du keinen Arbeitsplatz, wenn´s nicht Geld vom Amt dazu geben würde. "Firmen" wie deine sind da ja nur auf das Eine aus.

Wieso wissen die denn, daß du die Drogen regelmäßig nimmst? Hast du das selber erzählt? Als einmalige Sache deklarieren, kann man das dann wohl nicht mehr, oder?

Das Problem ist, daß du in jedem Arbeitsverhältnis deine ganze Arbeitskraft uneingeschränkt für die Firma erhalten- und täglich die vereinbarten Stunden einwandfreie Arbeit leisten mußt. Drogen und Alkoholmißbrauch gilt zwar offiziell als Krankheit weswegen man dich nicht einfach so kündigen darf. Aber du bist verpflichtet, auf Verlangen eine Therapie zu machen, um wieder in Ordnung zu kommen. Da ist es jetzt egal, ob das der Träger einfordert oder die ARGE, die das Ganze finanziell unterstützt.

Die können das ja gar nicht einfach so hinnehmen. Ich weiß nicht, was du machst, ob du Maschienen bedienst, oder vielleicht einen Gabelstapler fährst etc. Aber wenn du vollgedröhnt irgendwas anrichtest und raus kommt, daß der Arbeitgeber genau wußte, daß du "nicht ganz allein" warst, dann hat er einen Haufen Ärger am Hals!

Ich finde eigentlich, daß jeder selbst wissen muß, ob er Drogen oder Alkohol konsumiert. Gegen seinen Willen kann man niemanden therapieren. Aber dann kannst du eben nicht arbeiten. Das ist leider so!

Also entweder gehst du das Problem jetzt an und löst es, oder du verlierst deinen Job. Dann kann man nur noch Schadensbegrenzung betreiben.

In dem Fall kannst du dich ja noch mal wieder melden.  :)
Wenn Freiheit wirklich etwas bedeutet, dann vor allen Dingen das Recht, anderen Leuten zu sagen, was sie nicht hören wollen. (George Orwell)

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