Wenn man als AN von Mitarbeitern schikaniert wird, dann nennt man es Mobbing, geht es von Vorgesetzten aus, heißt es Bossing.
Ich sage es immer wieder:
Zu Einstellungsbeginn und zu jeder Änderung der Arbeitsaufgabe soll man von seinen Vorgesetzten eine Kopie von einer verbindlichen Stellenbeschreibung verlangen, damit die wesentlichen Arbeitsgänge dort beschrieben und die Verantwortungsbereiche zu anderen Arbeitsaufgaben abgegrenzt werden.
Sonst macht man den Dreckbuddel für alle anderen. Hat man die Stellenbeschreibung, kennt man den Arbeitsumfang und -bereich für den man selbst grade stehen muß. Dann kann man für Fehler aus Arbeits- und Verantwortungsbereichern der Kollegen nicht verantwortlich gemacht werden.
Lege Dir ein Heft (Mobbing-Tagebuch) an, wo Du die Mobbingvorkommnisse mit Datum, Uhrzeit und Anlaß, deine Reaktion und die Reaktionen der Mobber detaillert dokumentierst und so vor Gericht der längere Entwicklungsverlauf des Mobbing nachweisbar wird, wenn es später zum Rechtsstreit kommt.
Im Krankheitsfall erhält der AG nach Ausstellung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (landläufig Krankenschein genannt) vom behandelnden Arzt ausgestellt diesen binnen 3 Tage ab Erkrankung von Dir oder einer Person Deines Vertrauens oder per Post ohne Angabe von Krankheitsdiagnosen und Behandlungstherapien. Die Diagnose und Therapie fällt unter das Arztgeheimnis, unter die Persönlichkeitsrechte und gehen dem AG einen großen Scheißdreck an. Zieht sich die Krankheit länger hin, dann folgt der Verlängerungsschein und bei Genesung der Schein der Gesundschreibung.
Ein OP-Termin hat wieder eine Krankschreibung zur Folge. Bei einem stationären oder ambulanten Aufenthalt bei einem dritten behandelnden Facharzt muß der AG wegen akuter Erkrankung den AN von der Arbeit freistellen. In der Regel stellt der behandelnde Hausärzt einen Überweisungs- und Transportschein aus. Für die Zeit erhält der AN Krankengeld. Dafür den Erholungfsurlaub zu mißbrauchen, ist Humbug und eine Unverschämtheit des AG. Den frechen AG sollte man mal windelweich schlagen, damit er AN-Rechte wieder achtet. Der führt sich wie ein Gutsherr auf, der seine Mägde und Knechte auf dem Rittergut schindet.
In einigen Arbeits- und Tarifverträgen ist die Bekanntgabe der Erkrankung auch schon ab 1. Krankheitstag gefordert.
Eine personenbedingte Kündigung wegen der Erkrankung ist für den AG kein berechtigter Anlaß für eine Kündigung, höchstens, wenn es sich um eine lang andauernde Erkrankung mit schlechter Gesundheitsprognose handelt, die evtl. die Invalidität und/oder Erwerbsminderung zur Folge hat.
Gegen so eine erpresserische Kündigungsdrohung bei jeder Erkrankung sollte man sich mit arbeitsrechtlichen Mitteln wehren.
Als AN braucht man zwingend eine arbeits- und sozialrechtliche Rechtsschutzversicherung, die für Gewerkschaftsmitglieder mit Entrichtung des monatlichen Mitgliedsbeitrags automatisch wirkt und neu entstandene, aber keine laufenden Streitfälle ab 3. Monat der Mitgliedschaft vom DGB Rechtsschutz betreut werden oder man schließt bei einer Versicherung eine Berufsrechtsversicherung mit der gleichen Wirkung des Arbeits- und Sozialrechtsschutz ab.
Bei der 3. Alternative wendet man sich an Fachanwälte für Arbeitsrecht. Ein bundesweites Adreßverzeichnis bietet die Arbeitsloseninitiative Tacheles e.V. Wuppertal im Internet an -->
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/adressen/default.aspx .
Auf dieser Internetseite
http://www.soliserv.de/mobbing_1.htm#Adressen wird ein Adressverzeichnis aufgeführt, wo man professionelle Hilfe vor Ort erhalten kann und hier
http://www.soliserv.de/bv-mobbing.htm hat man Musterentwürfe von betrieblichen Mobbingvereinbarungen.
Auf dieser Ratgeberseite des MDR
http://www.mdr.de/ratgeber/job_karriere/177929-hintergrund-177818.html gibt es weitere, detaillierte Ausführungen zum Problem Mobbing und Bossing.
So können Sie sich wehrenBleiben Sie aktiv!Das schlimmste Gefühl der Mobbing-Opfer ist das der Ohnmacht. Das Wichtigste für Betroffene ist es allerdings, aktiv zu bleiben, so ein Tipp der Gemeinnützigen Sozialberatung "Antimobbing" in Dresden.
Zum Aktivbleiben gehören Gespräche mit Freunden und Verwandten. Fordern Sie Aussprachen mit dem Vorgesetzten, dem Betriebs- bzw. Personalrat und den Mobbern. Wichtig: Nehmen Sie dabei immer eine Person des Vertrauens als Augen– und Ohrenzeugen mit! Bei einem Rechtsstreit ist eine lückenlose Dokumentation der Vorfälle, ein Mobbing-Tagebuch, wichtig. Wie es geführt werden sollte, erfahren Sie auf den Internet-Seiten der "Mobbing-Zentrale" (siehe Hintergrund "Adressen und Links für Mobbing-Opfer";).
Schalten Sie das Arbeitsamt ein!Günstig ist es, das Arbeitsamt frühzeitig zu informieren. Das ist vor allem für Alleinerziehende sehr wichtig. Denn: Wenn man selbst kündigt, gibt es eine bis zu dreimonatige Sperrfrist, ehe das erste Arbeitslosengeld gezahlt wird. Im Zusammenhang mit Mobbing kann diese Sperrfrist aufgehoben werden.
Nehmen Sie Beratung und Hilfe an!Fachleute empfehlen zudem, die vielfältigen Beratungsangebote anzunehmen. Auch in den neuen Ländern wird dieses Netz immer enger. "Wer sich nicht wehrt, wird mit dem lähmenden Gefühl der Ohnmacht weiter leben müssen", sagt Margit Ricarda Rolf, die Chefin der "Mobbing-Zentrale" Hamburg.
Adressen und Links für Mobbing-OpferRechtsanwälteBei Bedarf kann eine Liste von Anwälten angefordert werden bei:
Landesbildungswerk der Deutsche Angestellten-Gewerkschaft (DAG) Berlin und Brandenburg e.V.
(jetzt zugehörig zu ver.di)
Abt. No-Mobbing, Blissestr. 2, 10713 Berlin
Tel. 030/8296221/203
Innerhalb von Chefduzen zum Thema Mobbing diese LinkssammlungDie Mobbing-Zentrale ist, wie der Name es schon sagt, der zentrale Anlaufpunkt für Mobbing-Opfer, um Unterstützung und Hilfe zu erhalten.
Mobbing-Zentrale Hamburg e. V.Sibeliusstraße 4,
22761 Hamburg
Tel. (040) 219 83 289
Internet:
Hamburger Mobbingzentrale