Neue Lohnabrechnung bei Randstad

Begonnen von brettermeier, 23:42:11 Do. 16.November 2006

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brettermeier

Hier mal ein paar Tips, um die neuen Lohnabrechnungen bei Randstad zu prüfen :

Erster Schritt und ganz wichtig --> Blick auf die zweite Seite der Abrechnung.

Dort werden UNBELEGTE STD. und UNBEZAHLTE STD. ausgewiesen.

Unbezahlt kann 'verschuldete Fehlzeit' sein, unbezahlter Urlaub, aber auch Krankheit in den ersten 4 Wochen des Beschäftigungsverhältnisses oder ununterbrochene Krankheit länger als 6 Wochen (Krankengeldbezug), in diesen Krankheitsfällen kommt die Kohle von der Krankenkasse und nicht vom Arbeitgeber.

Unbelegt heisst, dass es keinen Nachweis darüber gibt, 'was an diesen Tagen los war', also es gibt keinen Stundenzettel, keinen Urlaubsantrag, keine Krankmeldung, gar nix.

Es kann an zu spät oder gar nicht eingereichten Stundenzetteln liegen, nicht eingereichten Krankmeldungen oder auch am Dispo, der z.B. einen Urlaubstag oder Freizeitausgleich NICHT in die EDV eingehämmert hat.

Egal, woran es liegt, das Schlimme an unbelegten Tagen ist, dass sich dadurch die ausgezahlte Monatsarbeitszeit von meist 151,67 Stunden reduziert, ist z.B. nur 1 Tag unbelegt, bekommt man nur noch 144,67 ausgezahlt, bei 2 unbelegten Tagen 137,67, usw., fehlt ein Stundenzettel für eine ganze Woche, kann das schon echt bitter werden...

Von daher ist es ganz wichtig, Stundenzettel, Krankmeldungen, Urlaubsanträge, etc. immer rechtzeitig (so schnell wie möglich, bzw. Krankmeldung am besten sofort, Urlaubsantrag VOR Urlaubsbeginn und Stundenzettel wenn möglich Freitag nach der Schicht oder am Montag der Folgewoche) einzureichen (der Dispo muss es in die EDV hämmern, sonst wird nix korrekt bezahlt).

Zurück zum Thema, also erstmal Seite 2 checken auf unbelegte oder unbezahlte Stunden, neuerdings sollte den Abrechnungen auch eine Liste beiliegen, wo die einzelnen Tage/bzw. der komplette Monat aufgeführt werden, so dass man schnell sehen kann, ob irgendwo ein Tag fehlt, nebenbei wird auf Seite 2 auch die Steuerklasse ausgewiesen (steht dort  z.B. Steuerklasse 6, hat man seine Lohnsteuerkarte nicht rechtzeitig abgegeben).

Passt irgendwas auf Seite 2 nicht -->schnellstmöglich mit dem Dispo klären.

Auf Seite 1 gibt es neuerdings Zeilen mit 'Tarifausgleich' und 'Verpflegungsmehraufwand'.

Hintergrund ist die 'Entgeltsubstitution', die ich aber hier jetzt NICHT weiter erkläre, sonst würde das viel zu lang werden.

Steht in der Abrechnung irgendwo was von Verpflegungsmehraufwand, würde ich folgendes empfehlen:

Man teile die Summe des Verpflegungsmehraufwandes (in Euro) durch 85 Cent, im Ergebnis hat man die Anzahl an Arbeitsstunden, für die diese 85 Cent NETTOKOHLE gezahlt wurden. Für ALLE ANDEREN Arbeits-, bzw. BEZAHLTEN Stunden MUSS in einer anderen Zeile ein Tarifausgleich von 85 Cent ausgewiesen werden.

OK, ich glaube, das wird zu kompliziert und ist schlecht theoretisch erklärbar, dazu braucht es konkrete Beispiele/Abrechnungen...

Es wäre dann noch der Punkt Zeitkonto zu erwähnen, auf Seite 1 der Abrechnung taucht oft eine Zeile auf, wo vermeintlich 'was abgezogen' wird in Bezug aufs Zeitkonto. Auch hier hilft der Blick auf Seite 2 der Abrechnung, die Stunden, die auf Seite 1 'im Minus' stehen, müssen auf Seite 2 dem Zeitkonto gutgeschrieben/'ins Plus' gebucht werden.

Soviel erstmal, ich weiss, das deckt bei weitem nicht alle Fragen bzgl. der Lohnabrechnung ab, aus meiner Erfahrung weiss ich aber, dass (zumindestens im Helferbereich) schonmal bestimmt 2 Drittel aller Abrechnungsfragen in diesen Bereich fallen...

Paul Brömmel

Was soll das hier,spart Ihr damit auch schon das Porto für ein Informationsschreiben an Eure Mitarbeiter?Lesen die etwa schon alle hier?Können die sich alle Internet leisten oder bezahlt das gar Randstad?
(Wenn Randstad auch den PC und Zubehör sponsert,ziehe ich diese Firma ab sofort in meine Erwägungen ein) :D

andreas546

ZitatOriginal von Paul Brömmel
Was soll das hier,
Schleichwerbung  ?(
Ein-Euro-Schoppen statt Ein-Euro-Jobben!

uwenutz

... ich schätze eher das Gewissen, denn von Schleichwerbung kann
man hier beim besten Fall ja nicht reden, höchstens man ist (etwas überpitzt formuliert) masoschistisch veranlagt, jedenfalls würde ich die Person brettermeier@ als Mensch und die seiner Tätigkeit nach Handelnder sehr different betrachten, man kann dies aus seiner Schreibweise deutlich "erlesen"

Ziggy

Für Randstad-Leute sicher hilfreich, von daher sollte man die gute Absicht, die dahintersteckt, nicht einfach so übersehen.
In diesem Sinne: Danke, brettermeier@!
Jetzt musst du nur noch in einfachen und verständlichen Worten erklären, wie man mit der Kohle Frau und 2 Kinder durchfüttert, dann ist dir ein Stammplatz im Wirtschaftsweisenhimmel sicher. :D

Grüße, Ziggy
Um seine Liebe zu beweisen, erklomm er die höchsten Berge, durchschwamm die tiefsten Meere und zog durch die weitesten Wüsten. Doch sie verließ ihn – weil er nie zu Hause war.

Paul Brömmel

Hör auf mit der Verarsche.im Wirtschaftsweisenhimmel ist alles ausgebuch da kommt nicht mal Bretti rein!.

Ziggy

Hab ihm ja nicht umsonst 'ne dicke Hürde hingestellt, da kommt keiner drüber ...

Grüße, Ziggy
Um seine Liebe zu beweisen, erklomm er die höchsten Berge, durchschwamm die tiefsten Meere und zog durch die weitesten Wüsten. Doch sie verließ ihn – weil er nie zu Hause war.

mr_durchschnitt

brettermeier - die Tipps sind gut und hilfreich - mit Werbung hat dass nichts zu tun, manchem ist vielleicht noch der Geist vernebelt von zu viel Mocca Mola

 :D



Danke dafür!
Habgier - Mord - Umweltzerstörung - der Mensch hat es nicht verdient auf der Erde zu überleben.......

brettermeier

ZitatOriginal von Paul Brömmel
Was soll das hier,spart Ihr damit auch schon das Porto für ein Informationsschreiben an Eure Mitarbeiter?Lesen die etwa schon alle hier?Können die sich alle Internet leisten oder bezahlt das gar Randstad?
(Wenn Randstad auch den PC und Zubehör sponsert,ziehe ich diese Firma ab sofort in meine Erwägungen ein) :D

Es geht ganz sicher nicht ums Porto, Schleichwerbung oder dergleichen. Klar gibt es hin und wieder 'Informationsschreiben', leider werden die in der Regel aber von Leuten in der 'Zentrale' formuliert, die absolut NULL Ahnung von der Praxis/der Basis oder gar vom Alltag eines ZAN haben und entsprechend unverständlich fallen die Formulierungen dann aus...

An den 'grossen Dingen'/Rahmenbedingungen, wie Tarifverträge, Entlohnung von ZAN, etc. kann ich persönlich nichts ändern, bzw. nicht viel bewegen, ausser halt hin und wieder bei passender Gelegenheit meine Meinung kundzutun, solche Sachen sind immer politisch und langfristig angelegt.

Bei den 'kleineren Dingen' im Alltag/Job kann ich allerdings durchaus ganz konkret und kurzfristig zumindestens ein bisschen was bewegen.

Tatsache ist, dass jeden Monat immer wieder viele Leute Ihre Abrechnung nicht durchblicken/nicht richtig prüfen und ich denke, dass hier durchaus auch einige Leute mitlesen, die bei Randstad beschäftigt sind.

Weitere Tatsache ist, dass ebenfalls jeden Monat immer wieder Mitarbeiter finanziellen Schaden erleiden/ihnen Geld fehlt, eben weil sie Ihre Abrechnung NICHT durchblicken, bzw. prüfen.

Jeden Monat gibt es ohne Ende 'unbelegte Tage', weil z.B. Stundenzettel nicht abgegeben wurden, oder auch der Dispo irgendwas nicht eingetackert hat. Was ich dabei absolut NIE verstehen werde, ist die Tatsache, dass es viele MA gibt, die das NICHT merken und sich auch nicht melden.

Da fehlen einzelne Tage oder auch 'ne ganze Woche, für eine Hilfskraft bedeutet ein einziger fehlender Tag ca. 40 EUR NETTO, bei 'ner ganzen Woche sind das schon 200 EUR NETTO, man sollte doch meinen, dass sowas sofort bemerkt wird und die Leute sich melden, ist aber leider oft nicht so.

Ich verstehe es absolut nicht, aber es gibt wirklich sehr viele Tage, die ich immer wieder irgendwann nach Monaten 'ausbuche', weil es NULL Info gibt, was die MA an diesen Tagen gemacht haben, keinen Beleg, keine Info, einfach nix.

Ich halte es für wichtig, dass jeder ZAN seine Abrechnung genau prüft, damit er auch wirklich die (wenn auch wenige) Kohle bekommt, die ihm zusteht, ganz besonders bei Hilfskräften, die ja nun wirklich auf jeden Cent angewiesen sind.

Logischerweise mache ich als Dispo natürlich auch mal Fehler und bin drauf angewiesen, dass die MA mich drauf hinweisen und ich das korrigieren kann, ansonsten kann es sein, dass jemand durch meinen Fehler weniger Geld bekommt (ICH habe den Fehler nicht bemerkt und wenn die Abrechnung nicht gecheckt wird, wird auch nix korigiert).

Das gilt natürlich für absolut alle ZAN, nun kenne ich mich persönlich aber nur mit der Randstad-Abrechnung aus und kann auch nur dazu konkrete Tips geben, wie man das ein bisschen besser durchschaut.

Da die Randstad-Abrechnungen aktuell gerade umgestellt wurden, tauchen jetzt gerade besonders viele Fragen auf (habe heute alleine mindestens 10 MA bzgl. Abrechnung an der Strippe gehabt), von daher hielt ich es für einen guten Zeitpunkt, mal so ein 'Abrechnungs-Erklär-Posting' hier reinzustellen.

Ich denke, es schadet ja auch niemandem, für die meisten Leser hier ist es einfach nur uninteressant/nicht wichtig, aber es ist doch schon ok, wenn  auch nur ein oder zwei Randstad-ZAN hier mitlesen, die damit was anfangen können, oder nicht ?

alfred

Ich hatte der Subtitution schriftlich widersprochen. Wenn jetzt auf Seite 1 in Zeile 5 ein VMA auftaucht, in Zeile 6 wieder abgezogen wird und auf Seite 2 bei den Jahresbeträgen unter ,,Verpflegungsz." ebenfalls der Betrag ausgewiesen wird, dann hat die ZAF doch die Substitution angewandt, oder?

Hatte noch keine Zeit, in die NL zu gehen – werde ich nächste Woche tun! Kleine Vorweg-Info wäre aber nicht schlecht...
To be is to do (Socrates), To do is to be (Sartre), Do be do be do (Sinatra)

Ziggy

Ich hab gar nix gemacht. Als ich angerufen wurde, bitte mal in die NL zu kommen, hab ich gesagt, können wir uns sparen, ich unterschreibe eh nix. Wurde irgendwie im PC eingepflegt und fertig. Fall erledigt.
Aktuelle Abrechnung: VMA on top, wie gehabt.
Was mich von Anfang an hier gestört hat, war die Aussage, man müsse im Nichtwollensfall schriftlich widersprechen. Warum sollte man das? Wenn ich keine Substitution unterschreibe, ist für mich der Fall erledigt, da braucht's keine schriftlichen Widerspruch.
Wenn mir jemand eine Lebensversicherung verkaufen will, und ich unterschreibe nichts, dann hat sich's doch oder? Warum sollte ich da extra schriftlich widersprechen, das ist doch kompletter Blödsinn.

Ich bin momentan bei einem guten Kunden, der mich vielleicht im Frühjahr fest einstellt (ist kein leeres Geschwätz, wurde dort schon mehrfach gemacht). Dann ist für mich endlich Schluß mit der Trickserei.
Obgleich ich ehrlicherweise sagen muß, daß ich persönlich es bei Randstad in meiner NL mit meinen Dispos vergleichsweise gut habe, wenn man sich so umhört ... Umgekehrt gibt's von mir natürlich aber auch saubere Arbeit.

Grüße, Ziggy
Um seine Liebe zu beweisen, erklomm er die höchsten Berge, durchschwamm die tiefsten Meere und zog durch die weitesten Wüsten. Doch sie verließ ihn – weil er nie zu Hause war.

Ziggy

@alfred
ZitatWenn jetzt auf Seite 1 in Zeile 5 ein VMA auftaucht, in Zeile 6 wieder abgezogen wird ...
Wird der VMA tatsächlich wieder abgezogen oder nur beim SV- und St-Brutto nicht berücksichtigt. da muß man aufpassen, kann leicht verwirren.
Bei mir steht der VMA auf der rechten Seite und läuft aber am St- und SV-Brutto vorbei, ist dann aber in der Brutto-Zeile drin. Zugegeben, saublöd aufgebaut, das Ganze ...

Grüße, Ziggy
Um seine Liebe zu beweisen, erklomm er die höchsten Berge, durchschwamm die tiefsten Meere und zog durch die weitesten Wüsten. Doch sie verließ ihn – weil er nie zu Hause war.

brettermeier

ZitatOriginal von alfred
Ich hatte der Subtitution schriftlich widersprochen. Wenn jetzt auf Seite 1 in Zeile 5 ein VMA auftaucht, in Zeile 6 wieder abgezogen wird und auf Seite 2 bei den Jahresbeträgen unter ,,Verpflegungsz." ebenfalls der Betrag ausgewiesen wird, dann hat die ZAF doch die Substitution angewandt, oder?

Hatte noch keine Zeit, in die NL zu gehen – werde ich nächste Woche tun! Kleine Vorweg-Info wäre aber nicht schlecht...

Das hört sich so an, wie die 'alte Substitution' bei Randstad, die sich nur auf die Steuer, nicht aber auf die SV-Beiträge bezog.

Nun hab ich leider keine Ahnung, wie die Bindan-Abrechnungen bisher ausgesehen haben und was Ihr für Schreiben bekommen habt, auf jeden Fall ist bei Dir was substituiert worden, das ist schonmal klar.

In den neuen Abrechnungen bei Randstad erkennst Du die 'neue Substitution' (in Bezug auf Steuer UND SV-Beiträge) daran, dass es eine Zeile mit 'Tarifausgleich' gibt.

Ich hab leider echt keine Ahnung in Bezug auf Bindan-Abrechnungen (man kriegt nicht so wirklich viel mit, was da so läuft), von daher kannst Du das wohl wirklich nur in der NL klären...

brettermeier

ZitatOriginal von Ziggy
Ich hab gar nix gemacht. Als ich angerufen wurde, bitte mal in die NL zu kommen, hab ich gesagt, können wir uns sparen, ich unterschreibe eh nix. Wurde irgendwie im PC eingepflegt und fertig. Fall erledigt.
Aktuelle Abrechnung: VMA on top, wie gehabt.
Was mich von Anfang an hier gestört hat, war die Aussage, man müsse im Nichtwollensfall schriftlich widersprechen. Warum sollte man das? Wenn ich keine Substitution unterschreibe, ist für mich der Fall erledigt, da braucht's keine schriftlichen Widerspruch.
Wenn mir jemand eine Lebensversicherung verkaufen will, und ich unterschreibe nichts, dann hat sich's doch oder? Warum sollte ich da extra schriftlich widersprechen, das ist doch kompletter Blödsinn.

Ich bin momentan bei einem guten Kunden, der mich vielleicht im Frühjahr fest einstellt (ist kein leeres Geschwätz, wurde dort schon mehrfach gemacht). Dann ist für mich endlich Schluß mit der Trickserei.
Obgleich ich ehrlicherweise sagen muß, daß ich persönlich es bei Randstad in meiner NL mit meinen Dispos vergleichsweise gut habe, wenn man sich so umhört ... Umgekehrt gibt's von mir natürlich aber auch saubere Arbeit.

Grüße, Ziggy

Bei Dir scheint's ja in Ordnung zu sein, bzw. kommt es durch VMA on TOP nicht zum Tragen, insgesamt ist leider wohl so Einiges in die Hose gegangen, es wurden durch Eschborn wohl ALLE MA auf die neue Regelung umgestellt, auch die, die abgelehnt hatten...

Es soll eine Korrektur erfolgen, trotzdem kann ich nur jedem MA raten, wo das passiert ist (zu erkennen an einer Zeile 'Tarifausgleich' in der Abrechnung, die dürfte ohne Umstellung NICHT auftauchen), sich direkt an den BR zu wenden und auch ganz genau die nächste Abrechnung zu prüfen, ob das korrigiert wurde.

Ich finde es (Loyalität hin oder her) definitiv NICHT in Ordnung, dass die Ablehnungen einfach erstmal so ignoriert wurden (mit welcher Begründung auch immer), ein NEIN der MA muss man einfach mal akzeptieren und ich gebe Dir recht, dass man dieses NEIN auch NICHT nochmal per Unterschrift bestätigen muss.

Von daher rate ich zunächst mal, direkt den BR anzurufen, wenn trotz Ablehnung umgestellt wurde und dann abwarten, wie die nächste Abrechnung aussieht.

Sollte dann immer noch nichts korrigiert worden sein, kann man immer noch deutlicher werden/andere Massnahmen ergreifen...

alfred

Die alte Bindan-Abrechnung sah so aus, dass immer irgendwelche Zuschläge (systematisch) gefehlt haben. Bei Feiertagen ist durch Randstad eine Verbesserung eingetreten, weil jetzt der TV angewandt wird – vorher war es eine obskure Formel aus den letzen vier gleichen Wochentagen und davon der Durchschnitt (also eigentlich nie zum Vorteil der Mitarbeiter)!

Eine Zeile ,,Tarifausgleich" taucht definitiv nicht auf, aber die Lohnsteuer wurde wahrscheinlich substituiert. Ob der Soli da mit drin ist, glaube ich eher nicht. Die NL konnte mir keine Auskunft geben.

Auslöse gab es vorher on Top, jetzt gar nicht mehr. Wenn nach dem 1.7. die 6,00€ gezahlt wurden (mal VMA steuerfrei, oder eben als Fahrgeld deklariert pauschal versteuert), ob ich da eine Chance habe das gerichtlich einzufordern?
To be is to do (Socrates), To do is to be (Sartre), Do be do be do (Sinatra)

brettermeier

ZitatOriginal von alfred
Die alte Bindan-Abrechnung sah so aus, dass immer irgendwelche Zuschläge (systematisch) gefehlt haben. Bei Feiertagen ist durch Randstad eine Verbesserung eingetreten, weil jetzt der TV angewandt wird – vorher war es eine obskure Formel aus den letzen vier gleichen Wochentagen und davon der Durchschnitt (also eigentlich nie zum Vorteil der Mitarbeiter)!

Eine Zeile ,,Tarifausgleich" taucht definitiv nicht auf, aber die Lohnsteuer wurde wahrscheinlich substituiert. Ob der Soli da mit drin ist, glaube ich eher nicht. Die NL konnte mir keine Auskunft geben.

Auslöse gab es vorher on Top, jetzt gar nicht mehr. Wenn nach dem 1.7. die 6,00€ gezahlt wurden (mal VMA steuerfrei, oder eben als Fahrgeld deklariert pauschal versteuert), ob ich da eine Chance habe das gerichtlich einzufordern?

Ich fürchte, gerichtlich hast Du da schlechte Karten, da der entscheidende Paragraph im TV (der einen ANSPRUCH auf VMA festlegte) weggefallen ist.

Das Thema Fahrgeld ist ebenfalls recht umstritten (Anspruch Ja/Nein) und nächstes Jahr wird wahrscheinlich ja ohnehin gesetzlich die Pendlerpauschale gekippt.

Deine einzige Chance wäre ganz vielleicht irgendwas in Bezug auf Schlechterstellung durch die Firmenübernahme Randstad-Bindan, aber da müsste wirklich ein Anwalt ran, das übersteigt dann doch deutlich meine juristischen Kenntnisse und ich gehe auch mal davon aus, dass Randstad all diese Dinge durch die hauseigene Rechtsabteilung hat prüfen lassen...

alfred

Hallo Brettermeier,

ist auf dem Weg - mal sehen was bei rauskommt!? Die Abrechnungen stimmen immer noch nicht, aber wenn Du sagst die Dispos geben jetzt alles selbst ein, weiß ich ja Bescheid...
To be is to do (Socrates), To do is to be (Sartre), Do be do be do (Sinatra)

Ziggy

In "meiner" Niederlassung haben sie jetzt binnen vier Wochen die KOMPLETTE Besetzung ausgetauscht ... weiß noch nicht, was ich davon halten soll, muß mir die neuen Gesichter erst mal angucken. Den Grund kenne ich leider nicht, aber das ist sicher ungewöhnlich.
Hast du eine Idee, @brettermeier, was der Grund sein könnte?
Finde das schon irgendwie sch..ße, ich hatte mir zwei Dispos richtig schön "hingebogen", wir vertrugen uns gut, jetzt das ... werde jetzt erstmal wachsam sein.

Grüße, Ziggy
Um seine Liebe zu beweisen, erklomm er die höchsten Berge, durchschwamm die tiefsten Meere und zog durch die weitesten Wüsten. Doch sie verließ ihn – weil er nie zu Hause war.

Doomheidi

kann viele gründe haben.

bei manpower damals hatte ich alle dispos im griff :)

ich hab mich echt super mit denen verstanden,nach und nach waren auch auch alle weg.der eine hat ne eigene leihbude aufgemacht,der andere seine lehre rum.usw.

Ziggy

Nene, das ging hier nicht "nachundnach", sondern ruckzuck ... acht Leute ... glaube kaum, daß die sich plötzlich alle selbständig machen wollten. Da muß es gerummst haben. Von meinem weiblichen Dispo weiß ich, daß sie in einer anderen Firma (nix Leibude) eine Stelle in der Buchhaltung angefangen hat, das hat sie mir aber auch erst drei Tage davor mitgeteilt (sonst aber auch nix weiter, und wir redeten ansonsten viel miteinander, auch per E-Mail), er dagegen war "über Nacht" weg, was aus dem geworden ist, weiß ich überhaupt nicht, das muß aber auch ziemlich HalsüberKopf gewesen sein, der HÄTTE mir sonst ganz sicher was gesagt. Einer der "Neuen" (die kommen alle aus anderen Niederlassungen, sind also alle nicht wirklich "neu") ließ durchblicken, es wäre "für alle sehr überraschend" gewesen ...
Mein erstes "Gefecht" habe ich auch schon hinter mir (und gewonnen, wenn ich das mal so sagen darf). Die Neuen wissen jetzt erstmal, mit wem sie's zu tun haben. Allerdings weiß ich noch nicht so recht, woran ich mit ihnen bin. Aber das werden wir ja sehen.

Grüße, Ziggy
Um seine Liebe zu beweisen, erklomm er die höchsten Berge, durchschwamm die tiefsten Meere und zog durch die weitesten Wüsten. Doch sie verließ ihn – weil er nie zu Hause war.

brettermeier

ZitatOriginal von alfred
Hallo Brettermeier,

ist auf dem Weg - mal sehen was bei rauskommt!? Die Abrechnungen stimmen immer noch nicht, aber wenn Du sagst die Dispos geben jetzt alles selbst ein, weiß ich ja Bescheid...

Naja, zumindest ist die Kontrolle der Abrechnung dank der neuen Seite 3 ja jetzt etwas verbessert worden, so dass man Fehler schneller entdeckt...

brettermeier

ZitatOriginal von Ziggy
Nene, das ging hier nicht "nachundnach", sondern ruckzuck ... acht Leute ... glaube kaum, daß die sich plötzlich alle selbständig machen wollten. Da muß es gerummst haben. Von meinem weiblichen Dispo weiß ich, daß sie in einer anderen Firma (nix Leibude) eine Stelle in der Buchhaltung angefangen hat, das hat sie mir aber auch erst drei Tage davor mitgeteilt (sonst aber auch nix weiter, und wir redeten ansonsten viel miteinander, auch per E-Mail), er dagegen war "über Nacht" weg, was aus dem geworden ist, weiß ich überhaupt nicht, das muß aber auch ziemlich HalsüberKopf gewesen sein, der HÄTTE mir sonst ganz sicher was gesagt. Einer der "Neuen" (die kommen alle aus anderen Niederlassungen, sind also alle nicht wirklich "neu") ließ durchblicken, es wäre "für alle sehr überraschend" gewesen ...
Mein erstes "Gefecht" habe ich auch schon hinter mir (und gewonnen, wenn ich das mal so sagen darf). Die Neuen wissen jetzt erstmal, mit wem sie's zu tun haben. Allerdings weiß ich noch nicht so recht, woran ich mit ihnen bin. Aber das werden wir ja sehen.

Grüße, Ziggy

Hm, acht Leute auf einen Schlag ist tatsächlich sehr ungewöhnlich, da muss wohl wirklich irgendwas vorgefallen sein.

Vielleicht kriegst Du ja irgendwann später noch was raus...

Ansonsten wirst Du schon klarkommen, Du weisst ja mittlerweile, wie der Hase läuft und solange Du noch (zusätzlich zur Decke) diverse Kalender abstauben kannst, kann die Lage ja nicht so schlecht sein ;-)

alfred

Halllo Ziggy,

bei mir hat es auch die komplette Niederlassung getroffen – alle weg. Nur wusste ich gar nichts, es kam nur am 22.12. ein Brief, in dem mein neuer Ansprechpartner (nächste Großstadt, ca. 70km entfernt) vorgestellt wurde. Im Schreiben ist von personellen Umstrukturierungen die Rede. Ist ja interessant, dass es anderswo genau so gekommen ist!!! Ich dachte es wäre ein Einzelfall. Brettermeier, was hast Du darüber gehört – eine normale Personalrotation, oder steckt mehr dahinter? Bei uns könnte auch ein Grund sein, dass eine Randstad-Niedserlassung ca. 700m vom Bindan-Büro entfernt ist – könnte man ja zusammenlegen.
To be is to do (Socrates), To do is to be (Sartre), Do be do be do (Sinatra)

Ziggy

ZitatOriginal von brettermeier
Ansonsten wirst Du schon klarkommen, Du weisst ja mittlerweile, wie der Hase läuft und solange Du noch (zusätzlich zur Decke) diverse Kalender abstauben kannst, kann die Lage ja nicht so schlecht sein ;-)
Jo mei, mir geht's gar nicht so schlecht, hab einen langfristigen Einsatz mit reeller Übernahme-Chance, keine Schichtarbeit, kurze (daher billige!) Anfahrt. In der Niederlassung sehen die mich normalerweise ein- bis zweimal im Jahr. Mache grade 3 Wochen Urlaub, hatte ein schönes Weihnachten.
Es ging mir wirklich schon schlechter im Leben, und die Aussichten fürs neue Jahr sind gut. Habe aber auch richtig gerackert dafür. Ich nutze jetzt auch meinen Urlaub, um wieder mal vernünftig Sport zu treiben und fit zu sein. Tut gut, in der kalten Winterluft mit dem Rad eine schöne Steigung hoch und durch den Wald, wenn noch die Nebelschwaden über den Boden kriechen, abschalten, die Stille wirken lassen, das ist einfach toll, da hört man wieder die eigene Uhr ticken. Und wenn sich dann der Nebel verzieht und du die goldene Morgensonne siehst, da spürst du wieder Leben in den alten Knochen.

Grüße, Ziggy
Um seine Liebe zu beweisen, erklomm er die höchsten Berge, durchschwamm die tiefsten Meere und zog durch die weitesten Wüsten. Doch sie verließ ihn – weil er nie zu Hause war.

Jürgen

@ Bretti

"Das Thema Fahrgeld ist ebenfalls recht umstritten (Anspruch Ja/Nein) und nächstes Jahr wird wahrscheinlich ja ohnehin gesetzlich die Pendlerpauschale gekippt."

Wie kommst Du denn auf so einen Schwachsinn?
Der § 670 BGB (der auch für Randstad gilt!!!) und das Merkblatt für LAN haben sich nicht geändert!
Siehe:
http://dejure.org/gesetze/BGB/670.html

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A08-Ordnung-Recht/A083-AUEG/Publikation/pdf/Merkblatt-fuer-Leiharbeitnehmer.pdf

Zitat:
"3. Als Leiharbeitnehmer haben Sie grundsätzlich
gemäß § 670 BGB Anspruch auf Ersatz von
Aufwendungen, wie Fahrt-, Übernachtungs-,
Reisenebenkosten, Verpflegungspauschbeträge,
Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung
gegen den Arbeitgeber (Verleiher).

Aufwandsersatz und Reisekosten, die der
Arbeitgeber gewährt oder für Rechnung des
Arbeitgebers getätigt werden, sind steuerfrei und
dürfen nicht mit steuerpflichtigem Arbeitsentgelt
vermischt werden (§ 3 Nr. 13, 16, 50 EStG)."

Speziell für Randstad gibt es zum Thema Fahrtgeld ein Urteil des LAG Köln vom 15.11.2002, das Dir sehr gut bekannt ist:
http://www.lexrex.de/rechtsprechung/innovativ/ctg1086615672582/1861.html

Zitat:
"..Leitsatz:
Ein Leiharbeitnehmer hat mangels anderweitiger vertraglicher Regelung einen Anspruch auf Erstattung der ihm tatsächlich entstandenen Fahrtkosten, soweit die Reisekosten zu dem Arbeitsort, den der Verleiher ihm zuweist, die für die Reise von der Wohnung zur Geschäftsstelle des Verleihers übersteigen..."

Die Pendlerpauschale (ab dem 21. Kilometer in 2007) gilt nur für die einfache Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Geschäftsstelle einer ZAF und nicht für die Fahrtkostenerstattung für die Hin- und Rückfahrt zwischen Geschäftsstelle der ZAF und Kunden (Entleihunternehmen).

Bei den zu erstattenden Fahrtkosten geht es immer um die Hin- und Rückfahrt zwischen der Geschäftsstelle und dem zugewiesenem Einsatzort (meist Entleihunternehmen), also laut LAG Köln um eine Dienstreise (Zitat: "..Zu den vertraglichen Verpflichtungen eines Leiharbeitnehmers gehört es, an den Orten zu arbeiten, an denen ihm der Verleiher Arbeiten zuweist. Deshalb stellt das Reisen für den Leiharbeitnehmer einen Teil seiner übernommenen Arbeitspflicht dar (vgl. insoweit BAG 03.09.1997 AP Nr. 1 zu § 611 BGB Dienstreise - zum Fall eines Außenprüfers -)...)

Zitat aus dem Urteil:
"..Es kann im vorliegenden Fall letztlich dahinstehen, ob die von der Beklagten in ihren Richtlinien zu Grunde gelegten ersten 30 km, bei denen keinerlei Fahrtkostenerstattung stattfindet, die Grenze zulässiger Pauschalierung überschreiten..."

Mit dieser Pauschalierung, die rechtlich sehr umstritten ist, überschreitet Randstad schon seit 2002 die jetzt festgelegte Grenze von 20 km, bei der keine Erstattung durch den Gesetzgeber (Finanzamt oder Arbeitgeber) erfolgt.

Selbstverständlich stehen auch in den Überlassungsverträgen von Randstad Erstattungen für Fahrtkosten der Leiharbeitnehmer gegenüber dem Entleiher oder willst Du das bestreiten?

Im Klartext:
Da es für Randstad in Bezug auf die Fahrtkosten bereits ein Urteil des LAG Köln (also bereits 2. Instanz!) gibt (was JEDER externe Mitarbeiter von Randstad durchlesen und kennen sollte!), sollte gerade Randstad dieses Urteil im eigenen Interesse beachten oder Eure externen Mitarbeiter haben eine gerichtliche Steilvorlage erster Güte!

Wichtig für LAN:
Führung eines Fahrtenbuch (inklusive genauer Adresse der Einsatzfirmen und -orte).

Bitte erkundige Dich bei Eurer Rechtsabteilung über den § 670 BGB (den Du jedem LAN mit dem Merkblatt in die Hand drückst) und den Unterschied zwischen einer Dienstreise (siehe Urteil LAG Köln) und der einfachen Fahrt zwischen Wohnung und Geschäftsstelle.

Ich finde es nicht ok, das Du in Bezug auf das Thema Fahrtkosten immer wieder den § 670 BGB, das Merkblatt für LAN und das Urteil des LAG Köln einfach verschweigst, obwohl Du darüber informiert bist.

Auch die Abzocke mit dem § 8.6 MTV BZA solltest Du endlich zur Kenntnis nehmen, da mit keinem anderen TV der Bruttolohn noch bis zu 25 % gesenkt werden kann und sich somit der BZA-TV als TV mit den niedrigsten Entlohnungen in der gesamten Zeitarbeit herausstellt, was natürlich die "Vorturner" des BZA, IGZ und der DGB verschweigen!

Warum sollte ein externer Mitarbeiter von Randstad mit bis zu 25 % des Bruttolohnes seine eigenen Aufwendungen für die Fahrtkosten zum Entleiher, die Verpflegungskosten, usw. selbst finanzieren, wenn diese Kosten laut § 670 BGB vom Arbeitgeber (Auftraggeber) erstattet werden müssen (siehe Merkblatt für LAN), der den LAN die Arbeit beim Kunden zugewiesen hat?

Warum ist das NUR im BZA-TV so und ansonsten in KEINEM TV der gesamten Zeitarbeitsbranche in Deutschland?

Auf Grund des § 8.6 MTV BZA sind die genannten Entgelthöhen im Entgelt-TV BZA und somit in den Vorstellungsgesprächen der ZAF nur reine Makulatur bzw. die reinste Augenwischerei!

Gäbe es wesesentlich mehr, als bundesweit (!!) nur lächerliche 77 Planstellen in der BA zur Überwachung des AÜG (speziell § 3, Abs.1, Nr.1 AÜG), dann würden LAN mehr Geld bekommen, weil die Einhaltung des Arbeitrechts vernünftig überprüft werden würde, was heute nicht der Fall ist!

Die Arbeitsvermittler der BA sollten sich einmal mit dem § 8.6 MTV BZA auseinandersetzen, denn ansonsten könnten sie Arbeitslose an ZAF mit BZA-TV vermitteln, obwohl z.B. eine Tätigkeit bei Randstad auf Grund der Anwendung des § 8.6 MTV BZA in Bezug auf den § 121, Abs.3 SGB II UNZUMUTBAR sein kann und somit nicht vermittelt werden darf.

Darüber sollten sich auch einmal die Gewerkschaften Gedanken machen, die im Aufsichtsrat der BA sitzen!

Naja, ab 2007 ist ja erst einmal Schluß mit der Übernahme von Stellenangeboten der BA an andere Stellenbörsen:
http://www.info-zeitarbeit.de/news_2006/News_2006_328.htm

Da müssen die Dispos in ZAF etwas mehr rackern, um die Stellen zu besetzen, da sie nicht mehr automatisch vom Stellenpool der BA im Internet verteilt werden.

Ich wünsche Dir und allen anderen Lesern dennoch einen guten Rutsch ins neue Jahr.

Gruß

Jürgen

brettermeier

ZitatOriginal von Jürgen
@ Bretti

"Das Thema Fahrgeld ist ebenfalls recht umstritten (Anspruch Ja/Nein) und nächstes Jahr wird wahrscheinlich ja ohnehin gesetzlich die Pendlerpauschale gekippt."

Wie kommst Du denn auf so einen Schwachsinn?
Der § 670 BGB (der auch für Randstad gilt!!!) und das Merkblatt für LAN haben sich nicht geändert!
Siehe:
http://dejure.org/gesetze/BGB/670.html

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A08-Ordnung-Recht/A083-AUEG/Publikation/pdf/Merkblatt-fuer-Leiharbeitnehmer.pdf

Zitat:
"3. Als Leiharbeitnehmer haben Sie grundsätzlich
gemäß § 670 BGB Anspruch auf Ersatz von
Aufwendungen, wie Fahrt-, Übernachtungs-,
Reisenebenkosten, Verpflegungspauschbeträge,
Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung
gegen den Arbeitgeber (Verleiher).

Aufwandsersatz und Reisekosten, die der
Arbeitgeber gewährt oder für Rechnung des
Arbeitgebers getätigt werden, sind steuerfrei und
dürfen nicht mit steuerpflichtigem Arbeitsentgelt
vermischt werden (§ 3 Nr. 13, 16, 50 EStG)."

Speziell für Randstad gibt es zum Thema Fahrtgeld ein Urteil des LAG Köln vom 15.11.2002, das Dir sehr gut bekannt ist:
http://www.lexrex.de/rechtsprechung/innovativ/ctg1086615672582/1861.html

Zitat:
"..Leitsatz:
Ein Leiharbeitnehmer hat mangels anderweitiger vertraglicher Regelung einen Anspruch auf Erstattung der ihm tatsächlich entstandenen Fahrtkosten, soweit die Reisekosten zu dem Arbeitsort, den der Verleiher ihm zuweist, die für die Reise von der Wohnung zur Geschäftsstelle des Verleihers übersteigen..."

Die Pendlerpauschale (ab dem 21. Kilometer in 2007) gilt nur für die einfache Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Geschäftsstelle einer ZAF und nicht für die Fahrtkostenerstattung für die Hin- und Rückfahrt zwischen Geschäftsstelle der ZAF und Kunden (Entleihunternehmen).

Bei den zu erstattenden Fahrtkosten geht es immer um die Hin- und Rückfahrt zwischen der Geschäftsstelle und dem zugewiesenem Einsatzort (meist Entleihunternehmen), also laut LAG Köln um eine Dienstreise (Zitat: "..Zu den vertraglichen Verpflichtungen eines Leiharbeitnehmers gehört es, an den Orten zu arbeiten, an denen ihm der Verleiher Arbeiten zuweist. Deshalb stellt das Reisen für den Leiharbeitnehmer einen Teil seiner übernommenen Arbeitspflicht dar (vgl. insoweit BAG 03.09.1997 AP Nr. 1 zu § 611 BGB Dienstreise - zum Fall eines Außenprüfers -)...)

Zitat aus dem Urteil:
"..Es kann im vorliegenden Fall letztlich dahinstehen, ob die von der Beklagten in ihren Richtlinien zu Grunde gelegten ersten 30 km, bei denen keinerlei Fahrtkostenerstattung stattfindet, die Grenze zulässiger Pauschalierung überschreiten..."

Mit dieser Pauschalierung, die rechtlich sehr umstritten ist, überschreitet Randstad schon seit 2002 die jetzt festgelegte Grenze von 20 km, bei der keine Erstattung durch den Gesetzgeber (Finanzamt oder Arbeitgeber) erfolgt.

Selbstverständlich stehen auch in den Überlassungsverträgen von Randstad Erstattungen für Fahrtkosten der Leiharbeitnehmer gegenüber dem Entleiher oder willst Du das bestreiten?

Im Klartext:
Da es für Randstad in Bezug auf die Fahrtkosten bereits ein Urteil des LAG Köln (also bereits 2. Instanz!) gibt (was JEDER externe Mitarbeiter von Randstad durchlesen und kennen sollte!), sollte gerade Randstad dieses Urteil im eigenen Interesse beachten oder Eure externen Mitarbeiter haben eine gerichtliche Steilvorlage erster Güte!

Wichtig für LAN:
Führung eines Fahrtenbuch (inklusive genauer Adresse der Einsatzfirmen und -orte).

Bitte erkundige Dich bei Eurer Rechtsabteilung über den § 670 BGB (den Du jedem LAN mit dem Merkblatt in die Hand drückst) und den Unterschied zwischen einer Dienstreise (siehe Urteil LAG Köln) und der einfachen Fahrt zwischen Wohnung und Geschäftsstelle.

Ich finde es nicht ok, das Du in Bezug auf das Thema Fahrtkosten immer wieder den § 670 BGB, das Merkblatt für LAN und das Urteil des LAG Köln einfach verschweigst, obwohl Du darüber informiert bist.

Auch die Abzocke mit dem § 8.6 MTV BZA solltest Du endlich zur Kenntnis nehmen, da mit keinem anderen TV der Bruttolohn noch bis zu 25 % gesenkt werden kann und sich somit der BZA-TV als TV mit den niedrigsten Entlohnungen in der gesamten Zeitarbeit herausstellt, was natürlich die "Vorturner" des BZA, IGZ und der DGB verschweigen!

Warum sollte ein externer Mitarbeiter von Randstad mit bis zu 25 % des Bruttolohnes seine eigenen Aufwendungen für die Fahrtkosten zum Entleiher, die Verpflegungskosten, usw. selbst finanzieren, wenn diese Kosten laut § 670 BGB vom Arbeitgeber (Auftraggeber) erstattet werden müssen (siehe Merkblatt für LAN), der den LAN die Arbeit beim Kunden zugewiesen hat?

Warum ist das NUR im BZA-TV so und ansonsten in KEINEM TV der gesamten Zeitarbeitsbranche in Deutschland?

Auf Grund des § 8.6 MTV BZA sind die genannten Entgelthöhen im Entgelt-TV BZA und somit in den Vorstellungsgesprächen der ZAF nur reine Makulatur bzw. die reinste Augenwischerei!

Gäbe es wesesentlich mehr, als bundesweit (!!) nur lächerliche 77 Planstellen in der BA zur Überwachung des AÜG (speziell § 3, Abs.1, Nr.1 AÜG), dann würden LAN mehr Geld bekommen, weil die Einhaltung des Arbeitrechts vernünftig überprüft werden würde, was heute nicht der Fall ist!

Die Arbeitsvermittler der BA sollten sich einmal mit dem § 8.6 MTV BZA auseinandersetzen, denn ansonsten könnten sie Arbeitslose an ZAF mit BZA-TV vermitteln, obwohl z.B. eine Tätigkeit bei Randstad auf Grund der Anwendung des § 8.6 MTV BZA in Bezug auf den § 121, Abs.3 SGB II UNZUMUTBAR sein kann und somit nicht vermittelt werden darf.

Darüber sollten sich auch einmal die Gewerkschaften Gedanken machen, die im Aufsichtsrat der BA sitzen!

Naja, ab 2007 ist ja erst einmal Schluß mit der Übernahme von Stellenangeboten der BA an andere Stellenbörsen:
http://www.info-zeitarbeit.de/news_2006/News_2006_328.htm

Da müssen die Dispos in ZAF etwas mehr rackern, um die Stellen zu besetzen, da sie nicht mehr automatisch vom Stellenpool der BA im Internet verteilt werden.

Ich wünsche Dir und allen anderen Lesern dennoch einen guten Rutsch ins neue Jahr.

Gruß

Jürgen

Moin Jürgen,

da wir die Diskussion ja schon öfter hatten, fasse ich mich kurz:

Bzgl. der Fahrtkosten/§670 halte ich mich einfach an das, was 'von oben' vorgegeben wird und gehe davon aus, dass die Geschäftsführung und die Rechtsabteilung schon wissen, was sie tun, bzw. vorgeben.

Da sitzen genug studierte Leute, die sich mit der Juristerei, etc. weit besser auskennen, als ich, also werde ich mich in diesem Fall auf die hauseigenen Fachleute verlassen.

Für den § 8.6 kann ich nix, den haben die GW abgenickt.

Das mit der Nichtübernahme von Stellenangeboten der BA in andere Stellenbörsen ist jetzt nicht wirklich so schlimm, für die Schaltung von Stellenangeboten gibt es heutzutage Medienagenturen und Online-Formulare. Du gibst einmal den Text ein und bestimmst per Mausklick, in welcher Zeitung, Jobbörse das wann in welcher Grösse geschaltet werden soll und gut.

Ich denke, das wird eher ein Problem für einige Jobbörsen, da man in vielen von sich aus vermutlich gar nichts schalten wird...

Aber egal, ich wünsche Dir (und den Mitlesern natürlich auch) ebenfalls einen guten Rutsch in's neue Jahr, alles Gute, gute Gesundheit, usw. und 'möge Euch der Himmel nicht auf den Kopf fallen' :-)

brettermeier

ZitatOriginal von alfred
Halllo Ziggy,

bei mir hat es auch die komplette Niederlassung getroffen – alle weg. Nur wusste ich gar nichts, es kam nur am 22.12. ein Brief, in dem mein neuer Ansprechpartner (nächste Großstadt, ca. 70km entfernt) vorgestellt wurde. Im Schreiben ist von personellen Umstrukturierungen die Rede. Ist ja interessant, dass es anderswo genau so gekommen ist!!! Ich dachte es wäre ein Einzelfall. Brettermeier, was hast Du darüber gehört – eine normale Personalrotation, oder steckt mehr dahinter? Bei uns könnte auch ein Grund sein, dass eine Randstad-Niedserlassung ca. 700m vom Bindan-Büro entfernt ist – könnte man ja zusammenlegen.

Hm, ich hab von solchen Sachen bisher gar nix gehört, was allerdings nicht so viel heissen muss, da man bundesweite Sachen nur offiziell aus dem Intranet erfährt und 'die normalen Buschtrommeln' meistens nur regional begrenzt trommeln...

Offiziell läuft Bindan normal parallel weiter, allerdings könnte ich mir schon vorstellen, dass man diverse Standorte auf den Prüfstein stellt und ggf. Niederlassungen (sowohl von Randstad als auch von Bindan) schliesst.

Wäre eigentlich ein normaler Vorgang und aus Konzernsicht sicher auch sinnvoll, wenn in einer Stadt 2 NL (Randstad und Bindan) existieren, muss man halt schauen, ob die sich ergänzen, oder ob (falls nicht) es Sinn macht, die 'schwächere NL' zu schliessen.

So war es jedenfalls damals 2000 bei der Übernahme von Time-Power, da wurden sehr viele NL'en 'zusammengeführt'...

brettermeier

ZitatOriginal von Ziggy
ZitatOriginal von brettermeier
Ansonsten wirst Du schon klarkommen, Du weisst ja mittlerweile, wie der Hase läuft und solange Du noch (zusätzlich zur Decke) diverse Kalender abstauben kannst, kann die Lage ja nicht so schlecht sein ;-)
Jo mei, mir geht's gar nicht so schlecht, hab einen langfristigen Einsatz mit reeller Übernahme-Chance, keine Schichtarbeit, kurze (daher billige!) Anfahrt. In der Niederlassung sehen die mich normalerweise ein- bis zweimal im Jahr. Mache grade 3 Wochen Urlaub, hatte ein schönes Weihnachten.
Es ging mir wirklich schon schlechter im Leben, und die Aussichten fürs neue Jahr sind gut. Habe aber auch richtig gerackert dafür. Ich nutze jetzt auch meinen Urlaub, um wieder mal vernünftig Sport zu treiben und fit zu sein. Tut gut, in der kalten Winterluft mit dem Rad eine schöne Steigung hoch und durch den Wald, wenn noch die Nebelschwaden über den Boden kriechen, abschalten, die Stille wirken lassen, das ist einfach toll, da hört man wieder die eigene Uhr ticken. Und wenn sich dann der Nebel verzieht und du die goldene Morgensonne siehst, da spürst du wieder Leben in den alten Knochen.

Grüße, Ziggy

Na, das hört sich doch nicht schlecht an...

Ich denke, Du hast 'den Bogen raus', erstmal 'nen guten Job machen, aber auch den Mund aufmachen, wenn's Probleme gibt und sich nicht verarschen lassen, immer aufrecht bleiben und ein offenes Wort sprechen.

Rad fahren bin ich auch letzten Sommer angefangen, gute Sache, aber für mich wirklich nur was für den Sommer, mein 'Wintersport' ist eher 'Daddeln'/PC-Spiele, momentan gerade 'Anno 1701', ansonsten immer wieder gerne Rollenspiele.

Nächstes Jahr soll 'Herr der Ringe Online' an den Start gehen, das wird eine harte Entscheidung werden, ob ich das anfange, oder nicht, persönliche Suchtgefahr 100 Prozent, aber schaun wir mal...

Einstweilen guten Rutsch und weiterhin schönen Urlaub :-)

Ziggy

Jo, danke, gleichfalls!
Gilt natürlich auch für alle anderen hier. Für mich persönlich fängt das neue Jahr sowieso immer gut an, hab nämlich in der Silvester-/Neujahrsnacht vor 4 Jahren früh um halb sechs meine allerletzte Zigarette ausgedrückt, beginne daher das neue Jahr immer mit einem kleinen Jubiläum. > KlickMich <

Grüße, Ziggy
Um seine Liebe zu beweisen, erklomm er die höchsten Berge, durchschwamm die tiefsten Meere und zog durch die weitesten Wüsten. Doch sie verließ ihn – weil er nie zu Hause war.

alfred

Kann es sein, dass LA-Firmen Gerichtsurteile wie der Teufel das Weihwasser scheuen? Kurz vor der Verhandlung wurde allen Punkten stattgegeben! Hallo Ziggy, bekomme also weiterhin Verpflegungskostenpauschale. Ob wegen solcher Sachen die Disponenten ,,abberufen" wurden??? Habe bis jetzt nur von Ziggy´s Niederlassung und meiner gehört, dass komplett ,,umstrukturiert" wurde. Brettermeier, was erzählt der interne Buschfunk?

Gruß, Alfred
To be is to do (Socrates), To do is to be (Sartre), Do be do be do (Sinatra)

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