Zitat4. Interne Arbeitshilfe der Bundesagentur für Arbeit zum SGB II ,,Das A-Z des wichtigen Grundes"
---------------------------------------------------------------------------------------------
Die BA hat eine interne Dienstanweisung zu wichtigen Gründen, wann die Aufnahme oder Ablehnung einer Arbeit, Ausbildung oder vergleichbaren Maßnahme in Sinne von § 10 SGB II unzumutbar ist oder sein kann. Der wichtige Grund ist immer im Zusammenhang mit der Zumutbarkeit der auferlegten Pflichten zu sehen. Neu aufgenommen wurde, dass eine Leistungsberechtigung nach § 67 SGB XII ein Indiz für das Vorliegen eines wichtigen Grundes sein kann. Die Weisung ,,Das A-Z des wichtigen Grundes" gibt es hier: https://tinyurl.com/ybdmlzdh
Thome Newsletter 26/2018 vom 15.07.2018
https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2383/
Und was ist eine "Leistungsberechtigung nach § 67 SGB XII"? - Die hätte ich dann nämlich auch gern.... (bitte einpacken zum Mitnehmen) :)
Ich geb' mir mal selbst die Antwort: "Obdachlosigkeit". - Aber auch da wieder von der Gnade des Sachbearbeiters abhängig:
Zitat
.... kann nicht grundsätzlich anerkannt werden. Muß man den Einzelfall betrachten.
Einmal möchte ich ein deutsches Gesetz lesen, ohne "wenn" und "aber".
.