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Ämterstress - Fragen, Antworten und Erfahrungen => Infos + Urteile für Erwerbslose + Arbeitende => ALG II => Thema gestartet von: dagobert am 16:19:21 Mo. 16.Juli 2018

Titel: Interne Arbeitshilfe der BA zum SGB II „Das A-Z des wichtiigen Grundes"
Beitrag von: dagobert am 16:19:21 Mo. 16.Juli 2018
Zitat4. Interne Arbeitshilfe der Bundesagentur für Arbeit zum SGB II ,,Das A-Z des wichtigen Grundes"
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Die BA hat eine interne Dienstanweisung zu wichtigen Gründen, wann die Aufnahme oder Ablehnung einer Arbeit, Ausbildung oder vergleichbaren Maßnahme in Sinne von § 10 SGB II  unzumutbar ist oder sein kann. Der wichtige Grund ist immer im Zusammenhang mit der Zumutbarkeit der auferlegten Pflichten zu sehen. Neu aufgenommen wurde, dass eine Leistungsberechtigung nach § 67 SGB XII ein Indiz für das Vorliegen eines wichtigen Grundes sein kann. Die Weisung ,,Das A-Z des wichtigen Grundes" gibt es hier: https://tinyurl.com/ybdmlzdh
Thome Newsletter 26/2018 vom 15.07.2018
https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2383/
Titel: Re:Interne Arbeitshilfe der BA zum SGB II „Das A-Z des wichtiigen Grundes"
Beitrag von: tleary am 04:04:52 Do. 19.Juli 2018
Und was ist eine "Leistungsberechtigung nach § 67 SGB XII"? - Die hätte ich dann nämlich auch gern.... (bitte einpacken zum Mitnehmen) :)
Titel: Re:Interne Arbeitshilfe der BA zum SGB II „Das A-Z des wichtiigen Grundes"
Beitrag von: tleary am 04:11:31 Do. 19.Juli 2018
Ich geb' mir mal selbst die Antwort: "Obdachlosigkeit". - Aber auch da wieder von der Gnade des Sachbearbeiters abhängig:

Zitat
.... kann nicht grundsätzlich anerkannt werden. Muß man den Einzelfall betrachten.

Einmal möchte ich ein deutsches Gesetz lesen, ohne "wenn" und "aber".
Titel: Re:Interne Arbeitshilfe der BA zum SGB II „Das A-Z des wichtiigen Grundes"
Beitrag von: dagobert am 15:52:55 So. 29.Juli 2018
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