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Ämterstress - Fragen, Antworten und Erfahrungen => Andere Themen => Rente => Thema gestartet von: Hanna1 am 12:08:59 Mo. 25.November 2019

Titel: Geringe gesetzliche Rente und Krankenkasse
Beitrag von: Hanna1 am 12:08:59 Mo. 25.November 2019
Grüße euch, wie hoch ist eigentlich der Krankenkassenbeitrag bei einer sehr geringen Rente? Und ab wann wird Grundsicherung gezahlt?  :( ???
Titel: Re: Geringe gesetzliche Rente und Krankenkasse
Beitrag von: Onkel Tom am 15:44:36 Mo. 25.November 2019
Willkomen im Forum der Ausgebeuteten  ;)

Wie hoch der Anteil an gesetzlicher Krankenversicherung und Pflegeversicherung von
der Rentenversicherung vorab abgezogen wird, kann ich Dir derzeit nicht sagen, da es
dazu auch von Versicherung zu Versicherung kleine Unterschiede gibt. Schaue mal dazu
bei deiner Krankenkassse vorbei,,

Anspruch auf Grundsicherung hast Du, wenn nach Abzug deiner Mietkosten (KdU) weniger
Geld zum Leben hast wie derzeit der Regelsatz ist.. (424 Eur) = H4-Satz ,auch bei SGB 12 so.
Bei Grundsicherung darf man maximal 5000 Euro an Vermögen haben ( Wurde neulich von
2600 auf 5000 erhöht, damit Sterbeversicherungen nicht mehr so schnell gekündigt werden
müssen.) Dein Einkommen aus Rentenbezug wird anbei zu 100% angerechnet.

Lebst Du nicht alleine im Haushalt wie z.B. Freund_din, wird zur Berechnung deren Einkommen
auch "berücksichtigt" beziehungsweise soweit angerechnet, das der Haushaltsvorstand mit
424 Eur und Lebenspartner 384 Eur klar kommen müsste.

Weitere Infos zu den Regelsätzen hier.. https://www.hartziv.org/regelbedarf.html

Die KdU darf anbei den sogenannten Ermessensspielraum nicht übersteigen und wie hoch
der maximale KdU-Satz ist, erfährst Du in deinem Wohnort und kannst das unter dem
Suchbegriff "KdU-Richtlienen [dein Wohnort]" finden. Je nach dem wo Du wohnst, können da
ganz schön Unterschiede und auch Toleranzräume bestehen.

Schnellinfo hier.. https://harald-thome.de/oertliche-richtlinien/

M.s.G. Tom.