Sozialrecht-Justament kompakt und aktuell – Rechtswissen

Begonnen von Sunlight, 11:57:12 Mo. 29.Februar 2016

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dagobert

ZitatThema der Juni-Ausgabe von SOZIALRECHT-JUSTAMENT sind die im Mai verabschiedeten Gesetze zur Entlastung der Bürger*innen von den Folgen der COVID 19-Pandemie und der aktuellen hohen Inflation: Das »Heizkostenzuschussgesetz«, das »Steuerentlastungsgesetz«, das »Sofort- und Einmalzahlungsgesetz«.

Im SOZIALRECHT-JUSTAMENT wird ein Überblick zu den Regelungen und ihre sozialrechtliche Bedeutung geboten. Die »Entlastungsgesetze« stellen zwar an sich keine große Herausforderung für die Sozialberatung dar, Ihre Kenntnisse sind aber in Einzelfällen durchaus nützlich.

Ein Beispiel aus der Beratung am heutigen Tag:

Bei einem Ratsuchenden, der aufstockende SGB II-Leistungen erhält, hat das Jobcenter übersehen, dass ein vorrangiger Wohngeldanspruch besteht. So etwas kommt oft vor. Mit der Beantragung von Wohngeld hätte der Klient ein um 40 Euro höheres Einkommen im Monat. Nach dem Verlust der Rundfunkgebührenfreiheit blieben ihm immerhin rund 22 Euro mehr im Monat. Normalerweise ein klarer Fall zum Rat »Noch im Juni Wohngeld beantragen«. Jetzt aber nicht: Die Einmalzahlung von 200 Euro im SGB II gibt es nur, wenn im Juli 2022 ein SGB II-Anspruch besteht, also in diesem Beispiel der Tipp: »erst im August Wohngeld beantragen«.

Näheres zu allen Regelungen finden Sie auf den Seiten 10 bis 17 des beiliegenden Hefts.

Zum Thema des SGB II-Bezugs für ukrainische Flüchtlinge ab Juni 2021 gibt es viele gute Informationen im Internet. Auf den Seiten 8/9 der aktuellen Ausgabe habe ich ein paar nützliche Links (auf deutsche Seiten) zusammengestellt. Viele Hilfen dazu, was bei den Behörden zu erledigen ist, finden sich im Internet in ukrainischer Sprache. Ausführliche Hilfen bietet https://uahelp.wiki, z.T. mit regionalem Bezug beispielsweise für Nürnberg: https://uahelp.wiki/nuernberg (siehe hierzu auch die beispielhaften Links zu anderen Städten auf Seite 9).
Zitat aus dem Newsletter von Bernd Eckhardt

Das pdf wie immer unter:
http://www.sozialrecht-justament.de/
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

dagobert

ZitatIn der vorliegenden Ausgabe von SOZIALRECHT-JUSTAMENT widme ich mich einem Thema, das ich schon lange bearbeiten wollte. Im Internet gibt es zahlreiche nützliche Seiten für die Sozialberatung. Mindestens ebenso viele Seiten enthalten aber falsche Informationen und Halbwahrheiten. Oftmals werden Infos und Leistungsrechner (SGB II, Wohngeld, Kinderzuschlag) nur veröffentlicht, um Zugriffe zu bekommen und entsprechend Werbung schalten zu können. Andererseits kann nicht automatisch gefolgert werden, dass Seiten schlecht sind, die über Werbung finanziert werden. Auf knapp 15 Seiten stelle ich wichtige Internetseiten vor. Damit biete ich einen kleinen sozialrechtlichen Wegweiser durch den »Dschungel im Internet« (nur SGB II und angrenzende Rechtsgebiete).
Zitat aus dem Newsletter von Bernd Eckhardt

Das pdf wie immer unter:
http://www.sozialrecht-justament.de/
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

dagobert

In der August-Ausgabe gibt es einen Kommentar zum Bürgergeld-Gesetzentwurf.

Das pdf wie immer unter:
http://www.sozialrecht-justament.de/
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

dagobert

September:
ZitatDie aktuelle Ausgabe von SOZIALRECHT-JUSTAMENT befasst sich nochmals mit dem Gesetzgebungsverfahren zum
»Bürgergeld-Gesetz«. Der vom Bundeskabinett am 14.9.2022 vorgelegte Regierungsentwurf weicht in manchen
Punkten vom im Juli 2022 bekanntgewordenen Referentenentwurf ab, der in SOZIALRECHT-JUSTAMENT 8/2022
dargestellt wurde.
Kern des »Bürgergeld-Gesetzes« ist die Neukonzeption der Rechtsfolgen bei Verletzungen der
Mitwirkungspflichten bei der Eingliederung in Arbeit. Die nun als »Leistungsminderung« bezeichneten
Sanktionen sollen zukünftig nicht allein vom Tatbestand der Pflichtverletzung abhängen, sondern auch vom
»Status« der Leistungsberechtigten. Je nachdem, ob sich diese in der »Vertrauenszeit« oder »Kooperationszeit«
befinden, kann ein und dasselbe Verhalten zu Leistungsminderungen führen oder auch nicht. In einem historischen
Abriss stelle ich die Änderungen bei der Sanktionierung von »Arbeitsverweigerung« seit Verabschiedung des
Bundessozialhilfegesetzes (1962) vor. Am Ende des Abrisses stehen die geplanten Änderungen durch das
»Bürgergeld-Gesetz«.
Ein zweiter Artikel stellt die geplanten Änderungen bei der Anrechnung von Einkommen dar.
Das pdf wie immer unter:
http://www.sozialrecht-justament.de/

Ganz frisch ebenfalls dort zu finden, die November-Ausgabe:
ZitatDie aktuelle Ausgabe von SOZIALRECHT-JUSTAMENT befasst sich mit den Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zu den Mitwirkungspflichten im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Die Weisungen stehen teilweise in einem deutlichen Kontrast zur Verwaltungspraxis der Jobcenter. Daher sind die Weisungen äußerst nützlich für die Sozialberatung. Sie sind auch nützlich, wenn im Austausch mit Jobcentern darauf hingewiesen werden soll, an welchen Punkten es Kritik an der gängigen Praxis gibt. Die Weisungen im Volltext finden Sie hier:
https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw-sgb-ii_ba147565.pdf
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

counselor

Zitat4. Neues Sozialrecht Justament 11/2022 mit Schwerpunkt: Mitwirkungspflichten im SGB II
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Der Kollege Bernd Eckardt befasst sich in seiner aktuellen Ausgabe von SOZIALRECHT-JUSTAMENT mit den Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zu den Mitwirkungspflichten im Rahmen des SGB II. Die im Juli 2022 veröffentlichten Weisungen stehen teilweise in einem deutlichen Kontrast zur Verwaltungspraxis der Jobcenter. Daher sind die Weisungen äußerst nützlich für die Sozialberatung.
Die SJ gibt es hier zum Download: https://t1p.de/dlcpb

Quelle: https://harald-thome.de/newsletter/archiv/thome-newsletter-41-2022-vom-23-10-2022.html
Alles ist in Bewegung. Nichts war schon immer da und nichts wird immer so bleiben!

dagobert

ZitatDie aktuelle Doppelausgabe November/Dezember 2022 von SOZIALRECHT-JUSTAMENT beinhaltet die Änderungen des »Bürgergeld-Gesetzes«, die schon zum 1. Januar 2023 in Kraft treten. Ich habe versucht, die Änderungen im Kontext weiterhin bestehender Rechtsnormen und möglicher Fragestellungen in der Sozialberatung darzustellen (Seite 7 bis 20). Manche Probleme werden sich allerdings erst in der Praxis zeigen.

[...]
Das sogenannte »Bürgergeld-Gesetz« ist ein Artikel-Gesetz. In den einzelnen Artikeln werden jeweils bestimmte Gesetze/Gesetzesbücher geändert. Die meisten Änderungen betreffen das SGB II. Aber auch die anderen Änderungen im SGB III, SGB XII usw. sind für die Sozialberatung von großer Bedeu-tung. Sie werde ich in einer anderen Ausgabe von SOZIALRECHT-JUSTAMENT zusammenfassen.
Das pdf wie immer unter:
http://www.sozialrecht-justament.de/
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

dagobert

ZitatDie erste Ausgabe im von SOZIALRECHT-JUSTAMENT im neuen Jahr stellt die aktuelle Weisung der Bundesagentur für Arbeit zum durch das »Bürgergeld-Gesetz« neu gefassten § 12 SGB II zur Berücksichtigung von Vermögen ausführlich kommentiert dar (Seite 9 bis 22). Hierbei gehe ich auch auf die Parallelregelungen im SGB XII ein. In manchen Punkten stimmt die Weisung der Bundesagentur für Arbeit nicht mit der Rechtslage überein. An den entsprechenden Stellen weise ich dieses nach.
Das pdf wie immer unter:
http://www.sozialrecht-justament.de/
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Thomas Mann, 1936

counselor

ZitatNeues Sozialrecht Justament und Weisung zu § 56 SGB II
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Themenschwerpunkt zerlegen der neuen BA-Weisungen zum SGB II. Die Weisungen gibt es hier: Die BA Weisungen gibt es hier: https://t1p.de/d6vrb
Das Sozialrecht Justament hier: https://t1p.de/re8kq
Ganz aktuell ist noch eine Weisung zur Anzeige- und Bescheinigungspflicht bei Arbeitsunfähigkeit nach § 56 SGB II hinzugekommen. Diese gibt es auch beim ersten Link zum Download.

Quelle: https://harald-thome.de/newsletter/archiv/thome-newsletter-02-2023-vom-15-01-2023.html
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dagobert

ZitatIn der vorliegenden Februar-Ausgabe von SOZIALRECHT-JUSTAMENT stellte ich in einem ersten Teil, die Änderungen bei den Tatbeständen dar, die eine Pflichtverletzung im SGB II bedeuten (Teil II in der März-Ausgabe). Es geht um Änderungen, die sich aus der Ablösung der »Eingliederungsvereinbarung« durch den »Kooperationsplan« ab Juli 2023 ergeben werden. Hierbei wird auch auf die Übergangsregelung (§ 65 SGB II) zur »Eingliederungsvereinbarung« eingegangen. Nach Vorstellung der schon ab Januar 2023 eingeführten gestuften Leistungsminderungen und Probleme der Umsetzung gehe ich ausführlich auf die Möglichkeit ein, sich nachträglich dazu bereit zu erklären, zukünftig den Pflichten nachzukommen. Das Ganze ist komplizierter, als es zunächst zu sein scheint. Die neuen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zu den »Leistungsminderungen« sind teilweise sehr diffus und nur beschränkt hilfreich.
Das pdf wie immer unter:
http://www.sozialrecht-justament.de/
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Onkel Tom

Zitat aus der Schwarte:
ZitatDa der Kooperationsplan keine Vertragsform hat, kann er nicht nichtig sein. Da er kein
Verwaltungsakt darstellt, kann er auch nicht durch Widerspruch angefochten werden.

Na, heute schon gekotzt  ;D

Die "erwerbslosen-Selbsthilfe-Scene" müsste sich komplett darauf umstellen,
"zuverlässig" Kooperations-Planung zu begleiten und dokumentarisch fest zu
halten.. Diese scheiß Ko-Pläne werden somit "unanfechtbar" ?.

Hmm.. Hatte sowas schon im Riecher  >:(
Lass Dich nicht verhartzen !

counselor

ZitatAktuelles SOZIALRECHT-JUSTAMENT von März 2023
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,,Hauptthemen in der verspäteten März-Ausgabe von SOZIALRECHT-JUSTAMENT stellt der Teil II zu den »Leistungsminderungen« (vormals »Sanktionen«) aufgrund des »Bürgergeld-Gesetzes« da. Im Rahmen der Thematik der Leistungskürzungen gehe ich auch auf die nach wie vor bestehende Problematik der »vorläufigen Zahlungseinstellung« und der »Versagung /Entziehung« der SGB II-Leistung ein und zeige, welche (leider sehr begrenzten Rechtsmittel) es dagegen gibt.
Weiterhin erfolgt ein wichtiger Tipp, dass aktuell die zeitliche Begrenzung des Antrags auf Kinderzuschlag in vielen Fällen einen erheblichen Vorteil bieten kann. Und aus gegebenem Anlass, wird darauf hingewiesen, dass die sich derzeit verbreitende Information, die Ablehnung eines »Ein-Euro-Jobs« sei aufgrund des »Bürgergeld-Gesetzes« sanktionsfrei, nicht zutrifft."
Alles weitere hier: https://t1p.de/dnxdc

Quelle: https://harald-thome.de/newsletter/archiv/thome-newsletter-13-2023-vom-16-04-2023.html
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dagobert

ZitatThema der April-Ausgabe von SOZIALRECHT-JUSTAMENT sind die Neuregelungen zur Anrechnung von Einkommen aufgrund des »Bürgergeld-Gesetzes« ab Juli 2023 im SGB II (Seiten 8 bis 15). Neben den Neuregelungen im SGB II werden auch die entsprechenden Neuregelungen im SGB XII dargestellt, die schon ab Januar 2023 wirksam sind. Die Änderungen haben auch gravierende Auswirkungen auf den Kinderzuschlag.
Zitat aus dem Newsletter

Das pdf wie immer unter:
http://www.sozialrecht-justament.de/
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

dagobert

Die April-Ausgabe wurde nochmal überarbeitet, da sich auf Seite 15 ein Fehler eingeschlichen hatte.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

dagobert

Die Mai-Ausgabe ist da.
ZitatThema ist die Existenzsicherung bei Krankheit nach der Aussteuerung aus dem Krankengeldbezug durch die Krankenkasse. Die sogenannte »Nahtlosigkeitsregelung«, nach der unter erleichterten Bedingungen Arbeitslosengeld nach der Aussteuerung durch die Krankenkasse bezogen werden kann, ist äußerst kompliziert. Im Dezember 2018 war dies schon einmal Thema im SOZIALRECHT-JUSTAMENT. Die Neuausarbeitung des Themas ist nun nochmals gründlicher und konzeptionell anders angelegt. Zunächst skizziere ich die Grundstruktur der »Nahtlosigkeitsregelung« (§ 145 SGB III), um dann in einem zweiten Teil 14 konkrete Fragen, die immer wieder in der Praxis auftauchen, zu beantworten.
Zitat aus dem Newsletter

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Thomas Mann, 1936

dagobert

Thema der Juni-Ausgabe von SOZIALRECHT-JUSTAMENT sind die langen Bearbeitungszeiten bei Wohngeldanträgen aus sozialrechtlicher Sicht.
http://www.sozialrecht-justament.de/
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Thomas Mann, 1936

dagobert

ZitatThema der Juli-Ausgabe von SOZIALRECHT-JUSTAMENT sind die Ende Juni 2023 erschienen Fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zur Anrechnung von Einkommen im SGB II. Ausführliche Anmerkungen zu den neuen Weisungen ab Juli geltenden Weisungen finden sie auf den Seiten 11 bis 24.

Die Anrechnung von Einkommen beim Bürgergeld hat sich ab Juli 2023 teilweise gravierend geändert. Die Berücksichtigung von Einkommen ist immer ein großes Thema der Sozialberatung. Tatsächlich werden hier viele Fehler gemacht. Auch die Darstellungen, die sich im Internet finden, sind vielfach fehlerhaft oder behandeln nur einfache Fallkonstellationen.
Zitat aus dem Newsletter

Das pdf wie immer unter:
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"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

dagobert

ZitatThema der August-Ausgabe von SOZIALRECHT-JUSTAMENT ist eine ausführliche Darstellung der seit 8. August 2023 geltenden Erreichbarkeitsverordnung (ErrV) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales für erwerbsfähige SGB II-Leistungsberechtigte. Mit Erlass der Verordnung wurde die ab Juli 2023 geltende gesetzliche Änderung zur Erreichbarkeit komplementiert. Die Erreichbarkeit und Ortsanwesenheit sind ein großer Streitpunkt im SGB II und werden es auch weiterhin bleiben. Die rechtlichen Regelungen hierzu haben sich aber in vielen Punkten geändert.

In einem weiteren Artikel »Vorsicht bei Verwendung des »KiZ-Lotsen« der Arbeitsagentur ab Juli 2023« weise ich darauf hin, dass der vielfach verwendete KiZ-Lotse der Arbeitsagentur nicht die neue Rechtslage berücksichtigt und derzeit (Stand 16.8.2023) falsche Ergebnisse liefert. Von der Verwendung ist abzuraten. Für die Berechnung des Kinderzuschlags empfehle ich meine Rechenhilfe SGB II-KiZ (siehe Seite 3). Sollte der KiZ-Lotse wieder korrekt funktionieren, werde ich darauf hinweisen.
Zitat aus dem Newsletter

Das pdf wie immer unter:
http://www.sozialrecht-justament.de/
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

dagobert

ZitatThema der September-Ausgabe 2023 von SOZIALRECHT-JUSTAMENT ist der SGB II/SGB XII-Ausschluss neu zugewanderter EU-Bürger*innen. Das Thema beschäftigt seit Jahren die Sozialberatung und Sozialgerichte. Der Gesetzgeber hat in den letzten Jahren alles daran setzt, bestimmte Gruppen von EU-Bürger*innen von Sozialleistungen auszuschließen. Dabei hat er zum Teil auch gegen EU-Recht verstoßen und entsprechend Niederlagen beim EuGH hinnehmen müssen. Auf der anderen Seite sollen mit dem Programm »EhAP Plus« (Fortführung des bisherigen EhAP-Programms bis Ende 2028) 300.000 EU-Bürger*innen erreicht werden, die wohnungslos bzw. von Wohnungslosigkeit bedroht sind. Gerade wurde das laufende Programm in Berlin in einer großen Auftaktveranstaltung am 19.11.2023 vorgestellt. Gesetzlich wurde der Leistungsausschluss über Jahre verschärft, nun soll gewissermaßen die Sozialarbeit das soziale Problem »lösen«, das durch den Ausschluss forciert wurde...
Zitat aus dem Newsletter

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Thomas Mann, 1936

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ZitatThema der vorliegenden Oktober- Ausgabe von SOZIALRECHT-JUSTAMENT ist die aktuelle Entscheidung des Bundessozialgerichts B 7 AS 13/22 R vom 27.09.2023 zu »temporären Bedarfsgemeinschaften« im SGB II, in denen Kinder getrenntlebender Eltern oftmals leben. Strittig war, ob der Hauptbedarfsgemeinschaft ein pauschalierter Mehrbedarf für Bedarfsteile des Regelbedarfs zusteht, die nicht dadurch entfallen, dass sich das Kind tageweise beim umgangsberechtigten Elternteil aufhält (z.B. Bekleidung, Kosten für Möbel).

Das Landessozialgericht Schleswig-Holstein hat einen pauschalierten Mehrbedarf zugesprochen. Das Bundessozialgericht hat das Urteil aufgehoben und wieder an das LSG zurückverwiesen: Allenfalls sei ein Mehrbedarf möglich, wenn er konkret nachgewiesen wird. Neben der Entscheidung des BSG gehe ich auf die Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zur »temporären Bedarfsgemeinschaft« ein und auf die entsprechenden Durchführungsanweisungen zum Kinderzuschlag. Ein kurzer Ausblick auf die »temporäre Bedarfsgemeinschaft« in der geplanten Kindergrundsicherung beschließt den Aufsatz.
Zitat aus dem Newsletter von Bernd Eckhardt

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Thomas Mann, 1936

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Die November-Ausgabe ist da.
ZitatIn der vorliegenden Ausgabe von SOZIALRECHT-JUSTAMENT stelle ich verschiedene Facetten der geplanten Kindergrundsicherung dar. Dabei beziehe ich mich auf den Stand des Gesetzgebungsverfahrens der Bundestagsdrucksache 20/9092 vom 9.11.2023. Einzelne Regelungen werden sicherlich im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens noch geändert werden. Die Logik der Kindergrundsicherung in der Konzeption der Bundesregierung dürfte sich aber nicht grundlegend ändern. Natürlich kann das ganze Vorhaben immer noch politisch komplett scheitern. Die Darstellung zeigt, dass die Kindergrundsicherung in einigen Fallkonstellationen Vorteile für die Leistungsberechtigten bringt. Für viele Familien im Bürgergeldbezug bietet die Kindergrundsicherung aber keine Verbesserung, in manchen Fällen sogar eine Verschlechterung.

Die Darstellung macht aber auch deutlich, welcher bürokratische Aufwand die Konstruktion der Kindergrundsicherung beinhaltet. Dies bedeuten nicht nur für Leistungsberechtigte, sondern auch für Beratungsstellen eine große Herausforderung. Noch kann im Gesetzgebungsverfahren Einfluss genommen werden, um die Konstruktion der Kindergrundsicherung zu verbessern.
Zitat aus dem Newsletter von Bernd Eckhardt

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"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

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Die Dezember-Ausgabe ist da.
ZitatThema der Ausgabe ist die »Karenzzeit« beim Schonvermögen und den Unterkunftskosten, die mit dem »Bürgergeld-Gesetz« für das SGB II und nur für die Unterkunftskosten im SGB XII 2023 eingeführt wurde. Die Karenzzeit mit einer Dauer von einem Jahr läuft nun für viele Bedarfsgemeinschaften aus. Die Regelungen der Karenzzeit werfen einige Fragen auf, die ich im beiliegenden Heft tiefer erläutere.

Die politische Diskussion um das Bürgergeld und die Kindergrundsicherung zeigt, dass soziale Rechte immer umkämpfte Rechte sind, positiv ausgedrückt: dass um sie demokratisch gerungen wird. Im Jahr 2024 wird die Ausgestaltung der Kindergrundsicherung oder ihr scheitern das große sozialpolitische Thema sein.
Zitat aus dem Newsletter von Bernd Eckhardt

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Thomas Mann, 1936

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Die Januar-Ausgabe ist auch schon da.
ZitatDie vorliegende Ausgabe von SOZIALRECHT-JUSTAMENT befasst sich mit »gemischten Bedarfsgemeinschaften« von Empfänger*innen der Grundsicherung nach dem Vierten Kapitel SGB XII oder Rentner*innen mit Empfänger*innen von Bürgergeld (Seite 14 bis 22). Das Verhältnis der Leistungen zueinander ist äußert komplex. Da widerspruchsfreie gesetzliche Regelungen fehlen, wird vom Bundessozialgericht festgelegtes Richterrecht angewandt.
Zitat aus dem Newsletter von Bernd Eckhardt

Das pdf wie immer unter:
http://www.sozialrecht-justament.de/
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

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"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

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ZitatThema der Februarausgabe von SOZIALRECHT-JUSTAMENT ist die Leistungsvoraussetzung »Erwerbsfähigkeit« im SGB II und der Übergang vom Bürgergeld zur Sozialhilfe/Grundsicherung bei Erwerbsminderung/Erwerbsminderungsrente (Seite 13-18). Die sozialrechtliche Bestimmung der Erwerbsfähigkeit wird anhand der gesetzlichen Regelungen und ihrer Auslegung durch das Bundessozialgericht dargestellt. Insbesondere wird auch auf die sogenannte »Arbeitsmarktrente« und ihre leistungsrechtliche Bedeutung eingegangen.
Zitat aus dem Newsletter von Bernd Eckhardt

Das pdf wie immer unter:
http://www.sozialrecht-justament.de/
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

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