BAföG-Reform

Begonnen von counselor, 18:28:50 So. 26.Juni 2022

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counselor

Zitat3. BAföG-Reform zum 1. Aug. 2022 in Kraft
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Das 27. BAföG-Änderungsgesetz wurde am 23.6.22 im Bundestag beschlossen. Ab Wintersemester 22/23 werden die Freibeträge auf das Elterneinkommen um 20,75% steigen, die Bedarfssätze leider nur um 5,75% (Mietzuschlag >10%). Dazu kommt die Erhöhung der Altersgrenze auf 45 und des Vermögensfreibetrags auf 15.000 € (für alle unter 30) bzw. 45.000 € ab 30 Jahre.
Die BAföG Bedarfssätze wurden zwar um 5,75 erhöht hinken aber deutlich der aktuellen Inflation her (die Inflationsrate +7,9 %).
Weitere Infos: Bafög-Rechner: https://t1p.de/fxmlj, Wolters Kluver: https://t1p.de/l31yg und Veröffentlichung Bundestag: https://t1p.de/bu94p

Quelle: Thomé Newsletter
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Zitat7. Überarbeitetes Papier "BAföG für Ausländer" von Joachim Schaller
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Der Leitfadenmitautor Rechtsanwalt Schaller hat ein neues Papier zum Thema "BAföG für Ausländer" erstellt, das gibt es hier zum Download:
http://www.recht-auf-studienplatz.de/m/BAfoeG-fuer-Auslaender.pdf

Quelle: https://harald-thome.de/newsletter/archiv/thome-newsletter-36-2022-vom-18-09-2022.html
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Zitat3. Ra Schaller: Überarbeitetes Skript SGB II und Ausbildungsförderung
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Leitfadenmitautor und Rechtsanwalt Joachim Schaller hat ein aktualisiertes Skript zum Thema Ausbildungsförderung und SGB II mit Stand 17.11.2022. Eingearbeitet sind insbesondere die Änderungen durch das 27. BAföG-Änderungsgesetz und aktuelle Gerichtsentscheidungen veröffentlicht, das Skript gibt es hier: https://t1p.de/gk0b

Quelle: https://harald-thome.de/newsletter/archiv/thome-newsletter-41-2022-vom-23-10-2022.html
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ZitatBAföG Reform: Bundeskabinett wendet Nullrunde im BAföG doch noch ab und beschließt leichte Erhöhungen
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Nach deutlicher Kritik von Opposition und Sachverständigen bei der öffentlichen Anhörung zum Entwurf eines Neunundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung der Bundesausbildungsförderungsgesetzes (29. BAföGÄndG) hat das Bundeskabinett Änderungen beschlossen, die nun ins parlamentarische Verfahren eingebracht werden.
Durch die nun vom Bundeskabinett beschlossenen Änderungen sollen neben den Freibetragsgrenzen (Anstieg um 5,25 Prozent) auch Grundbedarfsätze und die Wohnkostenpauschale angehoben werden. Der Grundbedarf soll um 5 Prozent stiegen, von derzeit 452 Euro auf 475 Euro. Die Wohnkostenpauschale für auswärtswohnende Studierende und Schüler*innen soll um 20 Euro steigen, von derzeit 360 Euro auf 380 Euro. Von der ursprünglich geplanten Erhöhung des zurückzuzahlenden Darlehensanteils hat die Bundesregierung nun abgesehen.

Weitere Infos hier: https://t1p.de/vworn

Quelle: Thomé Newsletter
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ZitatVG Berlin: BAföG-Sätze 2021 verfassungswidrig niedrig
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Laut VG Berlin sind die Regelungen im Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) über die Höhe der Ausbildungsförderung für Studierende im Jahr 2021 verfassungswidrig und das VG Berlin hat dahingehend einen Vorlagebeschluss zum BVerfG gemacht.
Weitere Infos hier:   https://t1p.de/wszwj

Quelle: Thomé Newsletter
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ZitatBVerfG zur Höhe der BAföG-Leistungen von Studierenden
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Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat entschieden, dass Studierende keinen verfassungsrechtlichen Anspruch auf höheres BAföG haben. Aus dem vom Grundgesetz abgeleiteten Recht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums nach Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz (GG) in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1 GG) könne kein Recht für mittellose Hochschulzugangsberechtigte auf staatliche Leistungen hergeleitet werden, die ein Studium ermöglichen (Beschl. v. 23.09.2024, Az. 1 BvL 9/21).

Damit sagt das BVerfG, dass die Höhe des BAföG keine verfassungsrechtliche, sondern eine politische Entscheidung ist.

Beschluss des BVerfG: https://t1p.de/skf1p, PM des BVerfG https://t1p.de/2mqra
Zusammenfassung im Spiegel: https://t1p.de/mpzwb
Beck-Aktuell: https://t1p.de/88ofs

Bemerkung dazu: Die Entscheidung des BVerfG ist eine verpasste Chance und fatal. Geld muss man haben oder Studierende schauen wo sie bleiben und sind vom guten Willen der Politik abhängig. Nach der BVerfG – Entscheidung ist es erforderlich, dass die Höhe des BAföG, das mit bis zu 475 € für Studierende deutlich unter den 563 € Regelbedarf beim Bürgergeld liegt, in einer politischen Entscheidung angepasst wird. Daneben muss auch der Bedarfssatz für die Unterkunftskosten mit 380 €, und die Krankenkassen- und Zusatzbeiträge angepasst werden. Hier muss jetzt deutlich was passieren!
Auch sollte der Leistungsausschluss des § 7 Abs. 5 5 SGB II / § 22 Abs. 1 SGB XII nun zur Disposition gestellt werden, denn dadurch könnten zumindest auf Niveau des SGB II/SGB XII existenzsichernde Leistungen gewährt werden.

Quelle: Thomé Newsletter
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ZitatBAföG-Bedarfssätze für Kranken- und Pflegeversicherung ab Januar 2025 nicht mehr bedarfsdeckend
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Durch das 29. BAföGÄndG wurden die Bedarfssätze in § 13a BAföG für die Kranken- und Pflegeversicherung zum 01.08./01.10.2024 endlich so festgelegt, dass sie in der Regel bedarfsdeckend sind.
Ab Januar 2025 werden die Bedarfssätze für die Kranken- und Pflegeversicherung neu festgesetzt, aber nicht im BAföG angepasst, so entsteht eine Lücke zwischen 7,67 € und 25,41 € monatlich.
Fazit: Es ist dringend geboten, dass die Bedarfssätze für die Kranken- und

Pflegeversicherung in § 13a BAföG zum 01.01.2025 angepasst werden.
Wegen der schon zu geringen Bedarfssetze im Jahr 2023 ist schon ein Vorlagebeschluss des SG Berlin zum BVerfG anhängig.
Mehr Infos bei Ra Schaller: https://t1p.de/9vcm5

Quelle: Thomé Newsletter
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