Ein Urteil des LAG Rheinland-Pfalz, das Wirkungen auch auf Erwerbslose haben wird - Zumutbarkeit

Begonnen von Wilddieb Stuelpner, 13:26:53 Do. 07.Juli 2005

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Wilddieb Stuelpner

Videotexttafel 120, MDR, Do.07.07.05 12:38:51

Jeder Einsatzort ist zumutbar

Ein Arbeitnehmer muss grundsätzlich an jeden von seinem Arbeitgeber zugewiesenen Einsatzort arbeiten. Az: 2 Sa 950/04

Nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz gelten Ausnahmen nur, wenn der Einsatzort im Arbeitsvertrag ausdrücklich festgelegt ist. Wenn sich ein Mitarbeiter weigere, den Einsatzort zu wechseln, könne der Arbeitgeber anderenfalls kündigen.

Im konkreten Fall ging es um einen Installateur, der in Koblenz beschäftigt war. Als seine Firma ihn wegen Auftragsmangel in Koblenz nach Dresden schicken wollte, bezeichnete dieser das als nicht zumutbar und verweigerte das.

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Das bedeutet

a) Wenn Unternehmen wegen Steuerflucht- und -hinterziehungsgründen türmen und ihren Unternehmenswanderzirkus ins Ausland machen, gehören die Belegschaftsangehörigen als Leibeigene lt. LAG Rheinland-Pfalz dem Unternehmer. Da sieht man doch die Sozialverpflichtung des Eigentums nach Art. 14 Abs. 2 GG in einem völlig anderen Licht. Der AN bekommt die Sozialverpflichtung aufgebrummt als eingekauftes Eigentum und Lebendinventar dem Sklavenhalter Unternehmer hinterherzutrotten, wohin der zu ergiebiger spudelnden Profitquellen will.

b) Das noch nicht mal geänderte Entsendegesetz mit den Mindestlohnforderungen wird schon jetzt für deutsche AN auf diese Weise gründlich ausgehöhlt, da dann die Arbeits-, Sozialversicherungs-, Sozialrechts- und Arbeitsschutzbedingungen von Litauen, Estland, Thailand, China etc. für den deutschen Leibeigenen gelten werden.

c) Es gibt keinen zumutbaren Arbeitsweg mehr im Tagespendelbereich für AN und Arbeitslose. Die 2 1/2 Stunden max. Arbeitsweg sind damit passé. Der Arbeitssklave muß jetzt über Nacht quer durch die Bundesrepublik oder Europa zwischen seiner Wohnung und der von der Arbeitsagentur oder anderen Bütteln vermittelten Arbeitsstätte hin und her pendeln - natürlich auf eigene Kosten. 5 Stunden Antrittsweg zum Sklaventreiber, 12 Stunden Akkordarbeit und 5 Stunden Abflugsweg heimwärts sind nach diesem Urteil auch ins Sozialrecht von SGB III und II übertragbar. Es ist alles nur eine Auslegungssache. Neoliberales Gedankengut ist auch in der bundesdeutschen Justiz anzutreffen. Der Schritt zum Volksgerichtshof und Reichsarbeitsdienst wird wohl der nächste werden.

Die freiheitlich-demokratische Grundordnung dieses Rechtsstaats?????? ist eine Luftnummer. So peu a peu werden die tragenden Wände des Rechtsgebäudes BRD entfernt. Wenn AN, Erwerbslos, Rentner, Berber u.a. sozial Schwache grade mal drunter stehen und vom einfallenden Rechtsgebäude erschlagen werden, haben sie eben Pech gehabt. So gibt es also auch in Arbeits- und Sozialrechtsdingen unvermeidbare Kolateralschäden in der neoliberalen Unternehmens- und Rechtspolitik. Unsere Justiz ist fleißiger, buckelnder Büttel in diesen Angelegenheiten. Halten zu Gnaden sprachen sie zur Wirtschaft und zum Finanzwesen.

Wer erkennt da nicht die Klassenjustiz des Kapitals? Wenn nicht, dann muß derjenige Einfaltspinsel blind sein.

Ein dreifaches Hallelujah diesem verkommenen Staat BRD!!!

Imperialismus

»Höchstes Entwicklungsstadium der kapitalistischen Gesellschaftsformation. Das bestimmende Merkmal des Imperialismus ist die unumschränkte ökonomische und politische Herrschaft der Monopole, weshalb er auch kurz als Monopolkapitalismus bezeichnet wird. Seiner historischen Stellung nach ist der Imperialismus faulender, parasitärer und absterbender Kapitalismus und bildet somit den Vorabend der proletarischen Revolution.«

Quelle: Gedruckt nachzulesen in: Wladimir Iljitsch Lenin: Werke. Herausgegeben vom Institut für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED.
Band 22, 3. Auflage, unveränderter Nachdruck der 1. Auflage 1960, Berlin/DDR. S. 189-309.
Erstellt am 20.02.1999. 2. Korrektur 29.10.2000, Wladimir Iljitsch Lenin,
Der Imperialismus als höchstes Stadium des Kapitalismus

Faulend ist dieses Staats- und Rechtssystem, parasitär sind schikanierende Beamte und ausbeutende Unternehmer. Vor lauter Dekadenz geistig und moralisch absterbend sind die High Society, die Politiker und das Spießbürgertum.

Carsten König

ZitatOriginal von joachimkuehnel
Wer erkennt da nicht die Klassenjustiz des Kapitals? Wenn nicht, dann muß derjenige Einfaltspinsel blind sein.

Ein dreifaches Hallelujah diesem verkommenen Staat BRD!!!

Man sollte das Auswandern durchaus in Betracht ziehen.  Im Begriff Deutschland ist etwas durchaus furchtbares.

Wilddieb Stuelpner

Auch die flüchtigen Unternehmen ins Ausland mit ihrer globalen Profitgier verschaffen damit dem Begriff eines Großdeutschlands eine ganz andere Bedeutung und Dimension. Quasi durch die Hintertür erhalten sie mit der nur auf den Euro gestützten EU-Erweiterung neue Kolonien zum Ausplündern. Ein vereintes Europa im Sinne des wachsenden Kapitals.

Und wenns Profitscheffeln ein Ende haben wird, da Wirtschaftswachstum nie unbegrenzt ist und Absätzmärkte mit wachsender Konkurrenz nie unbegrenzt neu aufteilbar sind, dann setzt man die Politik mit anderen Mitteln fort - mit Krieg. Das Rüstungs- und Kriegsgeschäft ist das einträglichste.

»Kapital«, sagt der »Quarterly Reviewer«, »flieht Tumult und Streit und ist ängstlicher Natur. Das ist sehr wahr, aber doch nicht die ganze Wahrheit. Das Kapital hat einen Horror vor Abwesenheit von Profit oder sehr kleinem Profit, wie die Natur vor der Leere. Mit entsprechendem Profit wird Kapital kühn. Zehn Prozent sicher, und man kann es überall anwenden; 20 Prozent, es wird lebhaft; 50 Prozent, positiv waghalsig; für 100 Prozent stampft es alle menschlichen Gesetze unter seinen Fuß; 300 Prozent, und es gibt kein Verbrechen, das es nicht riskiert, selbst auf die Gefahr des Galgens. Wenn Tumult und Streit Profit bringen, wird es sie beide encouragieren.«

Karl Marx, Das Kapital, 1. Band, 2. Auflage. Note S. 250.

Salle.de

Zitat: "[...]Wenn Unternehmen wegen Steuerflucht- und -hinterziehungsgründen türmen und ihren Unternehmenswanderzirkus ins Ausland machen, gehören die Belegschaftsangehörigen als Leibeigene lt. LAG Rheinland-Pfalz dem Unternehmer.[...]

Soweit wird es natürlich nicht kommen. Der Betrieb schliesst seine deutsche Betriebsstätte aus irgendwelchen Gründen, für die daraus entstehenden Arbeitslosen kommt die Allgemeinheit auf, und eröffnet im rentablen Ausland ein neues Werk mit billigen Arbeitskräften.

Ausserdem wäre interessant zu erfahren ob der Einsatzort Dresden nur vorübergehend gewesen wäre, beispielsweise bis sich die Auftragslage in Koblenz wieder bessert.

Wilddieb Stuelpner

Zur Besserung der Auftragslage in Stammwerken folgendes Beispiel:

SWR: Bushersteller Neoplan will Werk schließen

Stuttgart

Der traditionsreiche Bushersteller NEOPLAN will sein Stammwerk und die Unternehmens-Zentrale in Stuttgart bis 2007 schließen. Die Produktion wird bereits Ende 2005 eingestellt. Von der Schließung sind nach Firmenangaben insgesamt 414 Beschäftigte betroffen.

Allein die Regionalverkaufsleitung für Baden-Württemberg mit 13 Mitarbeitern soll in Stuttgart verbleiben, hieß es aus der Geschäftsführung des zum Münchner MAN-Konzern gehörenden Unternehmen.

Das Werk in Stuttgart könne nicht gehalten werden, da die Nachfrage auf dem Reisebussektor einfach zu schwach sei, begründete die Geschäftsführung die Entscheidung. Allen Beschäftigten sollen Arbeitsplätze an anderen Standorten angeboten werden, um Kündigungen zu vermeiden. Künftig soll die deutsche Produktion im bayerischen Werk in Pilsting und im sächsischen Plauen konzentriert werden. Gegen die Schließungs-Pläne demonstrierten rund 200 Mitarbeiter.

IG Metall spricht von "Vertragsbruch"

Die IG Metall reagierte verärgert über den "Vertragsbruch" von MAN. "Die Unternehmensmutter MAN bricht hier eindeutig einen bestehenden Interessenausgleich, der die Beschäftigung bis Ende 2007 sichert. Eine Überprüfung der 2003 abgeschlossenen Vereinbarung wäre erst 2006 möglich. Derzeit sehe die Arbeitnehmerseite keine Basis für Gespräche, da sich der Konzern weigere, Zahlen und Fakten auf den Tisch zu legen.

Neben Reisebussen produziert Neoplan Linienbusse und Sondertransportsysteme. Das Unternehmen gehört zum Münchener MAN-Konzern. Erst gestern wurde bekannt, dass der Bushersteller Ernst Auwärter in Steinenbronn im Kreis Böblingen seinen Betrieb Ende August stilllegen will.

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Es ist doch generell symptomatisch, daß Unternehmer zuerst die teuren Lohnstandorte in der BRD zuerst aufgeben werden, wenn sich Niedriglohnjobs nicht durchpeitschen lassen. Also verdrückt man sich zuerst in die tariffreien BNL und wenns dort noch nich langt, ab in den Osten oder Süden.
Da kommt nichts mehr retour - höchstens wenn das Kapital seine Spur der verbrannten Erde - also des globalen Lohndumpings ganze 360° um den Globus herum erfolgreich gezogen hat.

Spätlese

Jeder zugewiesene Arbeitsort ist zumutbar, sagt das weise Gericht. Abgesehen davon, dass diverse Gerichte in Deutschland unterschiedlich urteilen (man muss sich sein Recht stets vor Gericht erfeilschen bzw. sich vergleichen und sich gut darstellen), ist das so pauschal nicht richtig - außer bei z. B. Außendienstlern oder Monteuren etc., also typischen Berufsgruppen.
Andererseits gibt es Arbeitsverträge worin der Dienstsitz bzw. der Arbeitsort klar definiert ist - also muss man auch nicht andernorts arbeiten (man macht sich dann natürlich unlieb und fliegt bei dern nächsten Gelegenheit). Steht im Arbeitsvertrag nur "ist bei der Firma XXX, YYYstraße 999 in 00000 ZZZstadt angestellt", bedeutet dies auch dass dies der regelmäßige Arbeitsort ist - es sei denn, entsprechende Zusätze/Ergänzungen sind angefügt. Bei wechselnden Einsatzorten (z. B. in Filialbetrieben), die ggf. auch einen Wohnortwechsel oder Zweitwohnsitz erfordern, und somit merkliche Mehrkosten erzeugen, musste dies bislang auch im Anstellungsvertrag so definiert werden.
Problem ist nur, dass z. B. bei Verlagerung von Fertigungsstätten sowieso ein sogenannter Änderungsvertrag inkl. formeller Änderungskündigung fällig wird - akzeptiert man diesen nicht, so kommt das einer fristgerechten Kündigung gleich und man kann ab dem Tag X zu Hause bleiben. (Wurde mit uns Bahnern aus den ehemaligen BW´s bzw. Werken genau so gemacht.)
Alle von mir getätigten Aussagen/Antworten/Kommentare entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar.

Wilddieb Stuelpner

Ich habe auch so meine Erfahrungen mit Arbeits- und Landesarbeitsgerichten bzw. Sozialgerichten. Es werden wider dem Interesse an Wahrheitsfindung keine gerichtliche Eigenermittlungen angestellt und auch nicht beide Streitparteien beiderseits in ausgewogener Weise aufgefordert, ihre Beweismittel und Argumente vorzutragen. Gerichte entscheiden zumeist nach dem ersten Augenschein. Statt das Recht nach Buchstaben und Paragraph gesprochen wird, bekommt man den Eindruck, daß wie auf arabischen Basaren um Angebote und Kompromisse gedealt wird.

Ansonsten rücken Arbeitgeber nicht mit der Wahrheit und ihren eigentlichen Absichten heraus. Das sieht man an den verheimlichten Ausschluß- und Verjährungsregelungen, an nicht bezahlter Mehrarbeit und Überstunden, verfallene und insolvenzunsichere Arbeitszeitkonten wie auch Betriebsrenten.

In einem meiner letzten Beratungsgespräche mit einem Rechtssekretär meiner gewerkschaftlichen Verwaltungsstelle schilderte er einen Fall von einem durchtriebenen AG, der seinen Mitarbeiter hinters Licht führte und ihm um seine Betriebsrente prellte. Dem Mitarbeiter wurde nichts über Mindestzugehörigkeiten zu einer Direktversicherung gesagt. Die Mindestgrenze lag bei 10 Jahren. Dem Mitarbeiter wurde im 9. Jahr der Betriebszugehörigkeit gekündigt. Also hat er die ganzen Jahre umsonst seinen Arbeitsverdienst umwandeln lassen. Außer Spesen nichts gewesen. Den Reibach machten der Unternehmer mit Steuerermäßigungen und die Versicherung. Beide brauchten ihre erhaltenen Vergünstigungen nicht wieder rückgängig machen. Arbeits- und Tarifverträgen geben meist keinen eindeutigen Verweis auf solche Bedingungen. Damit rücken sie erst heraus, wenn die Frist für den AN oder Arbeitslosen verstrichen ist oder die Erfüllungsbedingungen nicht erreicht waren.

Soviel zur Fairneß und Vertrauensbasis AG zu AN. Aber von der Belegschaft wird unbegrenzte und ungeprüfte Firmenloyalität verlangt. Lenin sagte bereits "Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser."

Bei Gerichten ist noch festzustellen, daß sie gern Verfahren verschleppen und Streitwerte so in die Höhe treiben. Das hat vorteilhafte Auswirkungen auf Anwalts- und Richterhonorare und Gerichts- wie Prozeßgebühren. Sie sind wie Aasgeier, die sich am Elend von AN und Arbeitslosen laben.

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