Änderung der Bankverbindung

Begonnen von Nikita, 12:35:33 Fr. 11.März 2022

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Nikita

Kurze Frage:
Ist es üblich, dass das Sozi bei Änderung der Kontoverbindung eine Kopie der "Bankkarte" haben möchte? Ich frage mich auch weshalb.

dagobert

Gibt's eigentlich keinen Grund für.
Das JC hier will sowas nicht.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Frauenpower

Habe ich noch nie gehört

Kopie vom Personalausweis machen, was JC gern macht, soll rechtswidrig sein.

Vielleicht gibt es eine Liste im Netz, von welchen Daten und Dokumenten  eine Kopie gemacht werden darf ubd welche nicht!

Kontokontrollen können die doch via Auszüge und anderweitig haben..

Nikita

ZitatKopie vom Personalausweis machen, was JC gern macht, soll rechtswidrig sein.

Es ist nicht mehr grundsätzlich verboten, was es früher war. Es ist nach § 20 Absatz 2 PAuswG mit Zustimmung des Besitzers/der Besitzerin mittlerweile erlaubt. Ob es deshalb erlaubt ist, dass das Jobcenter es fordert, kann sich aber noch nach anderen Bestimmungen richten.

Onkel Tom

Der Nachweis, das die neue Bankverbindung die eigene ist, ist unüblich.
Genau so wenig gibt es eine rechtliche Grundlage, Perso oder Bankkarte zu kopieren.

Das Grundsicherungsamt will sicher gehen, das das Geld beim Leistungsberechtigten
ankommt aber wer verschenkt schon seine Ansprüche an andere, wo die Knete hingehen
soll ?

Mansche Ämter müssen die Bürger ja für völlig unzurechnungsfähig halten..

Im Normalfall wird stichprobenartige Einsicht in Kontoauszügen verlangt und das muss
dann aber auch reichen.. Der Rest ist Willkür  ::)

Ausnahme allerdings, wenn z.B. zwei Leistungsberechtigte Personen ein gemeinsames Konto
führen wollen. In dem Fall wird ja bei der zweiten Person die Leistungen reduziert.
(Einstehensgemeinschaft) Aber Kopien der Plastikkarten sind dann genau so wenig üblich.

SB will nur Akte befüttern a la "Das alles seine Ordnung habe"..
Lass Dich nicht verhartzen !

dagobert

Zitat von: Nikita am 22:49:08 Fr. 11.März 2022
ZitatKopie vom Personalausweis machen, was JC gern macht, soll rechtswidrig sein.
Es ist nicht mehr grundsätzlich verboten, was es früher war. Es ist nach § 20 Absatz 2 PAuswG mit Zustimmung des Besitzers/der Besitzerin mittlerweile erlaubt. Ob es deshalb erlaubt ist, dass das Jobcenter es fordert, kann sich aber noch nach anderen Bestimmungen richten.
siehe hierzu Seite 4:
https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/DokumenteBfDI/Rundschreiben/Jobcenter/5-Rundschreiben-Jobcenter-bDSB.pdf?__blob=publicationFile&v=2
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Nikita

Danke an alle, die geantwortet haben.
Ich habe einen neuen Sachbearbeiter beim Grundsicherungsamt und gehe davon aus, dass der irgend etwas bei mir finden möchte. Das letzte Schreiben deutete schon daraufhin. Deshalb habe ich hier noch mal wegen der Bankkarte nachgefragt.
Grundsätzlich ist das nun nicht das Ende der Welt eine Kopie der Bankkarte einzureichen. Aber, wenn das Grundsicherungsamt zu weit geht, möchte ich auch die Grenzen aufzeigen.

Ich verstehe es so, dass hier noch niemand erlebt hat, dass eine Kopie der Bankkarte angefordert wurde. Der Sachbearbeiter begründet es damit, dass er sonst die Daten nicht ins System (ADV?) eintragen kann?
Ich habe ihm zurückgeschrieben, dass man gewöhnlich nur die Angaben IBAN, BIC und Kontoinhaber benötigt. Welche Daten er konkret darüber hinaus benötigt und weshalb?
Ganz allgemein zur Datenanforderung, also auch zur Anforderung der Kopie einer Bankkarte, habe ich aus Dagoberts Dokument folgendes entnommen:

"In der Praxis bedeutet dies, dass bereits die Anforderung von Unterlagen, deren Kenntnis
für die Aufgabenerledigung des Jobcenters nicht erforderlich ist, als unzulässig und damit
als Datenschutzverstoß zu werten ist. Ein Datenschutzverstoß wird demnach nicht erst
dadurch realisiert, dass die betroffenen Personen die zu Unrecht angeforderten Unterlagen tatsächlich beim Jobcenter einreichen. "

Insofern sehe ich in der Anforderung der Bankkarte schon einen Datenschutzverstoß.

dagobert

Zitat von: Nikita am 11:28:28 So. 13.März 2022Insofern sehe ich in der Anforderung der Bankkarte schon einen Datenschutzverstoß.
Ich auch.


Falls du doch eine Kopie einreichen willst, und die Karte zufällig eine Kreditkarte ist, decke die Kartenprüfnummer ab. Wer die kennt, kann im Netz auf deine Kosten einkaufen.
https://www.sparkasse.de/service/finanzlexikon/kartenpruefnummer.html
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Onkel Tom

@dagobert

Vielen Dank für das Rundschreiben.. Was dazu gelernt  ;)
Lass Dich nicht verhartzen !

Nikita

Mal als Feedback:

Letztes Schreiben von mir war, dass man gewöhnlich nur die Angaben IBAN, BIC und Kontoinhaber benötigt. Welche Daten mein Sachbearbeiter konkret darüber hinaus benötigt und weshalb?
Daraufhin hat er mir ohne weitere Anmerkung zurückgeschrieben, dass er die neue Kontoverbindung ins System eingegeben hat und sie ab sofort gilt.

dagobert

"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Bulette

Die Richtlinien zum Thema Kopien sind bei den Sozialbehörden gleich.
Hier eine Vorlage eines Datenschutzbeauftragten als Richtwert:


https://www.beispielklagen.de/IFG062/2012_Was_Jobcenter_kopieren_duerfen.pdf



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