Zur Anrechnungsfreiheit der Inflationsausgleichsprämien von bis zu 3000 € im SGB

Begonnen von counselor, 19:46:29 So. 20.November 2022

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counselor

ZitatZur Anrechnungsfreiheit der Inflationsausgleichsprämien von bis zu 3000 € im SGB XII
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Arbeitgeber können vom 26. Okt. 2022 bis zum 31. Dez. 2024 bis zu 3.000 € Inflationsausgleichsprämien steuer- und sozialversicherungsfrei je Arbeitnehmer auszahlen, Teilauszahlungen sind auch möglich (§ 3 Nr. 11b EstG), diese sind im SGB II anrechnungsfrei (§ 1 Abs. 1 Nr. 7 ALG II –V). Eine rechtliche Regelung im SGB XII wurde nicht getroffen, jetzt hat aber das BMAS eine Weisung zur Anrechnungsfreiheit herausgegeben. Diese gibt es hier zum Download: https://t1p.de/uh2f9

Quelle: https://harald-thome.de/newsletter/archiv/thome-newsletter-46-2022-vom-20-11-2022.html
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