ZitatEs klingt grotesk. Im sächsischen Löbau leben bereits 95 Mietparteien in Wohnungen, in denen sie ein oder zwei Räume nicht mehr betreten dürfen. Die sind für die Mieter verbotene Zonen. Wo vor Kurzem noch Bett, Schrank und Tisch standen, Musik dröhnte, gelacht wurde, ist es jetzt still, kalt und gähnend leer. Fehlt nur noch ein Siegel an der Tür wie im Kriminalfilm, wenn ein Mord-Tatort gesichert wird. Oder ein Schild: Stillgelegt durch Hartz IV.
Nein, so weit ist es noch nicht. Doch die verbotenen Zimmer müssen leergeräumt, verschlossen, die Heizung auf null gestellt sein. Die »Wohnungsverwaltung und Bau GmbH Löbau« hat sich die absurd anmutende Maßnahme ausgedacht. Doch sie wird keineswegs als eine Strafaktion für unbotmäßige Mieter empfunden. Im Gegenteil. Es ist ein Versuch, die Bestimmungen der sogenannten Hartz-IV-Reform im Interesse der Mieter zu erfüllen. Langzeitarbeitslose, die vom Arbeitslosengeld II leben, haben nämlich nur Anspruch auf eine bestimmte Quadratmeterzahl Wohnraum. Eine Person darf in Löbau, so beschloss der Kreistag, auf 45 Quadratmeter wohnen, zwei auf sechzig, drei auf fünfundsiebzig. Jede weitere Person im Haushalt darf weitere zehn Quadratmeter für sich beanspruchen. Für die Kosten kommt dann die jeweils zuständige Stelle auf. In Löbau ist das der Fachdienst für Beschäftigung und Arbeit. Mehrkosten müssen die Mieter selbst zahlen. Wenn sie das nicht können, und die meisten können es nicht, müssen sie eben in eine kleinere Wohnung ziehen.
Zitatmüssen sie eben in eine kleinere Wohnung ziehen.