Verfassungsbeschwerde eingereicht und Widerstand angekündigt

Begonnen von Werner May, 09:19:34 Mi. 26.März 2008

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Werner May

Ich habe Ostern 2008 eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht und meinen Widerstand gem. Art. 20(4) GG angekündigt.
Meine Begründung: Im Personalausweis steht ich würde dem Staat DEUTSCH angehören, was natürlich unsinnig ist. Tatsächlich lebe ich im Deutschen Reich (in den Grenzen von 1937), der Bundesrepublik Deutschland in den Grenzen von 1989 und in einem Staat mit Namen ,,Das vereinte Deutschland" aus dem Jahre 1990. Es kann jedoch auch sein dass ich zum Personal der ,,Finanzagentur Bundesrepublik Deutschland GmbH" gehöre. Oder ich bin sogar staatenlos, da ich in Mecklenburg-Vorpommern wohne, das den alten Bundesländern 1990 aus verschiedenen Gründen, die ich ausführlich belegt habe, nicht beitreten konnte. Da ich nicht mehr weiß zu welchem Staat ich gehöre, welche Gesetze für mich gelten und welche Behörden überhaupt noch zuständig sind habe ich diese Beschwerde eingereicht. Bis sie behandelt ist werde ich selbst bestimmen ob und welche Steuern ich zahle und welchen Behörden ich noch eine Auskunft erteile.
Die gesamte Begründung ist im Internet zu finden unter: http://xxxxx/
Wer sich am Widerstand beteiligen möchte findet Informationen unter: http://www.xxxxx

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Regenwurm

ZitatProklamation der Selbstverwaltung

   Betrachten Sie einmal bewußt Ihr Ausweisdokument, daß in der Regel der Personalausweis sein wird. Haben Sie sich noch nie gefragt, wessen Personal Sie eigentlich sind?! Diese Bezeichnung wurde erst nach dem Kriegsende des WK II eingeführt. Vorher hieß es Personenausweis und Anfang der 20er Jahren sogar Person Ausweis. Diese Merkwürdigkeit ist auch in anderen europäischen Staaten zu finden. Dabei sei besonders Österreich erwähnt, wo die Besatzermächte genauso illegal in die landesinternen Gesetze eingegriffen haben wie im Deutschen Reich.

    Also, das ist mit normalem Menschenverstand nicht ohne weiteres nachvollziehbar, außer, man denkt etwas um die Ecke. Hier wird nach wie vor ein ganzer Staat, unser aller Staat, daß Deutsche Reich, noch immer in der Knechtschaft gehalten. Uns wird nicht einmal unsere Staatsangehörigkeit zugebilligt. Im Rahmen einer geplanten Länderzusammenlegung in der EU, macht dieses durchaus Sinn, und unter Berücksichtigung der Tatsache, daß die sogenannte BRD ein von den Alliierten geschaffenes Verwaltungsgebilde ist (siehe Artikel 133 im Grundgesetz), daß sich lediglich auf einem Teil des Gebietes des Deutschen Reiches befindet, macht alles noch mehr Sinn. Ist es unter diesen Umständen ungerechtfertigt von Landes- und Hochverrat am eigenen Volk zu sprechen? Vielleicht nicht genau so, denn in vielen Fällen ist es nicht einmal das eigene Volk. Die Abstammung von vielen einflußreichen Größen unserer Politik führt nicht selten in ein anderes Land!  

  Abschließend noch der interessante Hinweis, daß laut Bayeriches Staatsministerium des Inneren ein Personalausweis und der Deutsche Reisepass lediglich die Vermutung begründen, daß der/ie InhaberIn die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Diese stellen keinen Nachweis dar!

   Es gibt noch viele Details zum Thema Staatsangehörigkeit, aber bitte stellen Sie Ihre eigenen Ermittlungen an und Sie werden sicher noch weitere Ungereimtheiten finden. Diese Übersicht ist lediglich eine art roter Faden und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.    Abschließend noch der Hinweis auf einige Besonderheiten im PA (PERSONALausweis). Neuere Modelle verfügen über einen elektronischen Microchip, welcher sich unter einem rötlich gefärbten Bereich auf dem PA verbirgt. Dieser enthält nicht nur Ihre persönlichen Angaben, sondern er mach Sie jederzeit ortbar, denn über diesen Chip, in Verbindung mit moderner Satelitenüberwachung, sind Ihre Bewegungen weitgehend nachvollziehbar.
 Es gibt auch Aussagen, daß zusätzlich bestimmte, krank machende Informationsmuster darauf enthalten sein sollen. Diese Aussage kann ich bisher noch nicht bestätigen, aber denkbar ist es, denn es gibt eine Fülle von Einflüssen die selbst von bestimmten Symbolen und Formen ausgehen. Unter dem Schwarzlicht sehen Sie dann auch noch merkwürdige Symbole, welche an Magische Zirkel erinnern. Dazu finden Sie aber sehr viele Informationen im Internet. Damit die erwähnte Elektronik nicht beschädigt wird, ist es zu vermeiden derartige Dokumente länger als 30 Sekunden in einer Mikrowelle zu belassen. Dies würde zwar die sowieso vorhandene Ungültigkeit des Dokumentes nicht verändern, aber Sie wollen doch sicher den BRD - Sicherheitsorganen nicht verwehren Sie durch permanente Überwachung zu beschützen, denn dieser Schutz kostet Sie eine menge Ihres sauer verdienten Geldes.


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erst lesen - dann posten  :rolleyes:
Das System macht keine Fehler, es ist der Fehler.

Krokos

Werner May >>>Rechte Nazitrolle, die sich linke Meinungen zu Nutzen machen...
Es soll ein Bild vom sauberen Nazis erweckt werden, die die selben Ziele wie wir haben.
Das ist natürlich grösster Quatsch, erstens: der millionenfache Mord an Menschen, die nur eine andere Religion hatten wird niemals in meinen Kopf gehen, wie man soetwas machen konnte.
Und selbst wenn es "nur" 4 Millionen waren (was ich natürlich für Quatsch halte, weil es sehr viel mehr waren...), man muss sich mal Millionen Menschen vorstellen, jeder mit einer eigenen Geschichte...

Unsere Ziele sind so verschieden, eigentlich solltet ihr Nazis euch besser den Kapitalistenpack anschliessen, die passen sehr viel besser zu Euch !

Die sind denke ich auch wesentlich leichter zu unterwandern als wir es sind und Ihr müsstet euch nicht mehr so verstellen.

Ach und die Verfassungsbeschwerde ist ungefähr genauso als würde sich ein mehrfacher Mörder darüber beschweren, dass er nach 15 Jahren Knast in Sicherheitsverwahrung muss...

Woki

Na da bin ich aber froh, dass wenigstens die Seite zitiert wurde.
Ich wäre ja untröstlich gewesen, den Schrott nicht auseinander nehmen zu können. ;)

ZitatNeuere Modelle verfügen über einen elektronischen Microchip, welcher sich unter einem rötlich gefärbten Bereich auf dem PA verbirgt. Dieser enthält nicht nur Ihre persönlichen Angaben, sondern er mach Sie jederzeit ortbar, denn über diesen Chip, in Verbindung mit moderner Satelitenüberwachung, sind Ihre Bewegungen weitgehend nachvollziehbar.
So ein Pech aber auch. Wenn du dich auch nur ansatzweise über RFID informiert hättest, wüsstest du selber, was für einen Blödsinn du schreibst. :D

Zitat. Unter dem Schwarzlicht sehen Sie dann auch noch merkwürdige Symbole, welche an Magische Zirkel erinnern. Dazu finden Sie aber sehr viele Informationen im Internet. Damit die erwähnte Elektronik nicht beschädigt wird, ist es zu vermeiden derartige Dokumente länger als 30 Sekunden in einer Mikrowelle zu belassen.
Soso... eine Mikrowelle erzeugt Schwarzlicht. Meinst du wirklich, der gemeine Prekariatsangehörige wüsste nicht was eine Mikrowelle ist?

Und am Schluss dann noch der absolute Faupax.
ZitatDa ich nicht mehr weiß zu welchem Staat ich gehöre, welche Gesetze für mich gelten und welche Behörden überhaupt noch zuständig sind habe ich diese Beschwerde eingereicht.
Erstaunlich... woher weißt du denn, an wen die Beschwerde zu richten ist, wenn du doch gar nichts über Zuständigkeit von Gesetzen und Behörden weißt? :]

Mit explizitem Hinweis darauf, dass Nazis nicht zwangsläufig Glatze haben und Skinheads nicht gleich Nazis sind:
Ist ja mal wieder typisch Alter... weniger Hirn im Kopp als Haare auffem Kopp. :D
Fullquote ist ganz schlechter Stil...  :P

Wilddieb Stuelpner

Was soll der Unfug?

Staatszugehörigkeit: BRD
Nationalität für die meisten Einwohner: deutsch, ansonsten kann es noch sorbisch geben, da es die einzige, existierende Minderheit auf deutschen Boden gibt.

Religions- und Sprachzugehörigkeit spielen in dieser Betrachtung keinerlei Rolle.

D.h. alle auf die BRD zutreffenden Rechtsvorschriften gelten für die dort lebende Bevölkerung, mit Ausnahme bestimmter Enklaven.

Wikipedia: Staatsbürgerschaft

... Staatsbürgerschaft im modernen Sinne ist erst seit der Französischen Revolution durch das Aufkommen republikanischen Denkens entstanden. Seitdem wurde der Staat nicht nur als Territorialstaat oder personelle Zuordnung zur absolutistischen Monarchie, sondern auch als Personenverband von Bürgern verstanden. Im Laufe des 19. Jahrhunderts wurde daraufhin in den meisten Staaten die Staatsbürgerschaft eingeführt und es wurden Staatsbürgerschaftsgesetze erlassen. ...

... Verlust der Staatsbürgerschaft

Der Verlust der Staatsbürgerschaft kann wie der Erwerb durch gesetzlichen Automatismus (de lege) oder per Verwaltungsakt erfolgen. In liberalen Staatsordnungen auch durch einseitiges Handeln des Staatsbürgers.

De lege erfolgt der Verlust üblicherweise durch freiwilligen Erwerb einer anderen Staatsbürgerschaft, durch Eintritt in fremde Streitkräfte, durch Auswanderung oder permanente Abwesenheit vom Staatsgebiet u.ä.

Durch Erklärung, Verzicht u.ä. des Staatsbürgers kann ein Verlust ebenfalls erfolgen, wobei dies nur für bestimmte Situationen oder unter weiteren Voraussetzungen vorgesehen ist.

Durch Verwaltungsakt erfolgt die Entlassung, Befreiung oder Genehmigung des Verzichts, wobei diese Administrativkontrolle das Vorliegen weiterer Voraussetzungen sichert: Vermeidung von Staatenlosigkeit, Ableisten von Wehrdienst, Rückerstattung von Ausbildungskosten, Begleichen von Steuerschulden.

Einen Sonderfall stellt der Zusammenbruch oder die Auflösung eines Staates dar. Normalerweise wird dann automatisch die Staatsbürgerschaft des Nachfolgestaates angenommen oder es wurden entsprechende Regelungen vorher bereits festgelegt. Dass durch den Wegfall eines Staates dessen ehemalige Staatsbürger tatsächlich staatenlos werden, ist die Ausnahme. Eine derartige Konstellation wird in dem Spielfilm Terminal aufgegriffen. ...

... Staatenlosigkeit

Staatenlos sind Personen, die die Staatsbürgerschaft keines Staates besitzen. Staatenlosigkeit soll nach Völkerrecht vermieden werden, da Staatenlose bezug- und schutzlos sind. Daher ist jeder Staat völkerrechtlich verpflichtet, in seinem Hoheitsgebiet befindliche Staatenlose nicht in einen anderen Staat auszuweisen, vielmehr muss er ihnen Schutz gewähren.

Internationale Regelungen der Staatenlosigkeit sind:
  • Internationales Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen vom 28. September 1954 (BGBl. II 1976, S. 473)
  • Übereinkommen zur Verminderung der Staatenlosigkeit vom 30. August 1961 (BGBl. II 1977, S. 597) - In diesem Abkommen verpflichten sich die Vertragsstaaten dazu, ihr nationales Staatsbürgerschaftsrecht so auszugestalten, dass ein Entzug der Staatsbürgerschaft nicht stattfindet, Staatenlosigkeit aus anderen Gründen so weit wie möglich vermieden wird und dass Staatenlose unter erleichterten Bedingungen eingebürgert werden können. Der freiwillige Verlust der Staatsbürgerschaft soll also nicht mehr möglich sein, wenn der betroffene Bürger dadurch staatenlos würde.
Deutschland ist beiden Abkommen beigetreten. ... ... Ungeklärte Staatsbürgerschaft

Nicht zu verwechseln mit der Staatenlosigkeit ist der Status der ungeklärten Staatsbürgerschaft. Dieser wird in der Bundesrepublik Deutschland dadurch erlangt, dass die Herkunft der betreffenden Person unbekannt ist (z.B. aufgrund des geringen Lebensalters des Betreffenden) und dadurch seine Staatsbürgerschaft nicht abschließend geklärt werden kann. Die Rechtslage in vielen europäischen Staaten lässt es nicht zu, dass eine Person mit ungeklärter Staatsbürgerschaft eingebürgert wird, da davon ausgegangen wird, dass eine Staatsbürgerschaft bereits besteht. ...

Wikipedia: Staatsangehörigkeit

Wikipedia: Deutsche Staatsangehörigkeit

Die deutsche Staatsangehörigkeit ist die rechtliche Mitgliedschaft einer natürlichen Person zum deutschen Staat. Wer zu den Deutschen im Sinne der Gesetze zählt, regelt zu einem das Grundgesetz [1] für die Bundesrepublik Deutschland und zum anderen für den deutschen Staat das Staatsangehörigkeitsgesetz [2]. Demnach ist "Deutsche Staatsangehörigkeit" weder mit der Angehörigkeit zu den Deutschen noch mit einem ethnischen Begriff identisch. ...

... Rechtsgrundlagen

Art. 116 fasst den Begriff ,,Deutscher" bewusst weiter als die Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, nämlich einschließlich der Statusdeutschen, weil aus geschichtlichen Gründen die Zugehörigkeit vieler Gruppen zu Deutschland nicht homogen war. Insbesondere nach 1945/49 gibt es viele und detaillierte Spezialregelungen in Zusammenhang mit NS-Rechtsetzung, Vertriebenenfragen in Mittel- und Osteuropa (siehe Volksdeutsche) sowie die Beziehungen zur DDR. Die Bundesrepublik Deutschland pflegte aufgrund des Alleinvertretungsanspruches ein außenpolitisch und völkerrechtlich zwiespältiges Verhältnis zur DDR, was sich in der bisherigen Gesetzgebung niederschlug (siehe auch spezielles Staatsbürgerschaftsrecht).

Die Rechtsgrundlage für das reguläre Staatsbürgerschaftsrecht ist das zwei Mal reformierte Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG), das das in vielerlei Hinsicht überholte Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStAG) grundlegend erneuerte und mit dem StAG 2000 und dem Aufenthaltsgesetz 2004 zusammenführte.

In allen Fällen richtet sich die Staatsbürgerschaft nach der Gesetzgebung zum Zeitpunkt des Erwerbs- oder Verlusttatbestands. Vor dem 1. Januar 2000 bestand diese Gesetzgebung aus:
  • Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22. Juli 1913, RGBl. 1913 S. 583
  • Ausländergesetz vom 9. Juli 1990, BGBl. III/FNA 26–6
  • Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet vom 30. Juli 2004 (Aufenthaltsgesetz 2004 – AufenthG) BGBl I 2004 S. 1950
  • spezielles Staatsbürgerschaftsrecht
Nationalität

Völkerrechtssubjekte

Völkerrechtssubjekte sind in erster Linie Staaten (konstituierend für einen Staat sind nach der Drei-Elemente-Lehre Georg Jellineks die drei Merkmale Staatsgebiet, Staatsvolk und Staatsgewalt). Jedoch existieren heute auch andere Völkerrechtssubjekte wie zum Beispiel Internationale Organisationen, die von Staaten oder anderen Internationalen Organisationen gegründet werden können. Nichtstaatliche Organisationen (Non governmental organizations [NGOs] von Privatrechtssubjekten gegründet) haben grundsätzlich keine Völkerrechtssubjektivität. Zunehmend werden jedoch multinationalen Unternehmen, Nichtregierungsorganisationen und Individuen bestimmte völkerrechtliche Rechte und Pflichten zugeordnet. Aus historischen Gründen sind das Internationale Komitee vom Roten Kreuz, der Heilige Stuhl und der Souveräne Malteser Ritterorden weiterhin eigenständige Völkerrechtssubjekte.

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