Aufhebungsvertrag oder Kündigung?

Begonnen von Grissom, 15:00:11 Do. 29.Januar 2004

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Grissom

Hi,

zu den großten Dummheiten, die man/frau als ArbeitnehmerIn machen kann, gehört die Unterschrift unter einen Aufhebungsvertrag.

Grundsätzlich läßt man sich immer, immer, immer vom Arbeitgeber kündigen, man unterschreibt NIEMALS einen Aufhebungsvertrag.

Niemals.  N  i  e  m  a  l  s !!!!!! Capisce???? Ok???
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Begründung:[/b]
Wenn Cheffe kündigt, kann man binnen drei Wochen mit Hilfe der Gewerkschaft oder, was besser ist, mit Hilfe eines Fachanwaltes für Arbeitsrecht (zu. finden z.B. unter www.anwalt24.de) auf Erhalt des Arbeitsplatzes klagen, und bekommt ihn bestenfalls zurück, oder aber man bekommt ne ordentliche Abfindung.

Unterschreibt man einen Aufhebungsvertrag, ist der Cheffe den/die Arbeitnehmer/in ohne viel Aufhebens los geworden, und zudem hagelt es auch noch ne Sperre vom Arbeitsamt, wenn man nicht direkt nen neuen Job hat, was bei über 10.000.000 Erwerblosen in Deutschland ähnlichen chancenreich ist, wie 5 Richtige im Lotto mit Zusatzzahl...

Also Leute: Ohren steif in den Wind, und Finger weg von Aufhebungsverträgen und anderen Unterschriften unter schädliches Zeug

Wer von Euch ne Unterschrift will, muß Euch Gelegenheit geben, erstmal in aller Ruhe und nötigenfalls unter Beiziehung einer sachkundigen Person  einen Vertrag zuhause in Ruhe durchzulesen und sich ggf. beraten zu lassen, ob man den Vertrag unterschreiben soll.

Gast

Nicht ganz korrekt, die Darstellung.

Wenn man gut verhandelt und das Ende des Arbeitsverhältnisses zu dem Termin vereinbart, der der Kündigungsfrist entspricht, hat man keine Probleme mit dem Arbeitsamt. Es wird KEINE Sperrfrist eintreten.

Man sollte nur Tipps geben, wenn man wirklich weiß, worüber man redet!

Grissom

ZitatOriginal von Gast

Nicht ganz korrekt, die Darstellung.

Wenn man gut verhandelt und das Ende des Arbeitsverhältnisses zu dem Termin vereinbart, der der Kündigungsfrist entspricht, hat man keine Probleme mit dem Arbeitsamt. Es wird KEINE Sperrfrist eintreten.

Man sollte nur Tipps geben, wenn man wirklich weiß, worüber man redet!

Das hat mit "gut verhandeln" nur dann Sinn, wenn Du schon nen neuen Job sicher hast, ansonsten, wenn man also aus der Firma und rein ins Arbeitsamt geht, ist ein Aufhebungsvertrag völliger Unsinn, und das weisst DU auch.

Mach Dich erst mal sachkundig, u.a. SGBIII und das künftige SGBII, informiere Dich ferner über die aktuellen Praktiken in den Arbeitsämtern und dann überlege, was Du hier fürn Quark geschrieben hast.

Darüber hinaus haben die wenigsten Arbeitnehmer Ahnung von "gut verhandeln" und es ist besser, wenn man sich kündigen lässt und die Abfindung über den Verlust des Arbeitsplatzes mit einem guten Fachanwalt für Arbeitsrecht vor dem Arbeitsgericht erstritten wird - denn da kann einen kein Chef mehr übern Tisch ziehen, sondern der muß zahlen...

Denn es ist schließlich Sinn und Zweck der meisten Aufhebungsverträge: Arbeitnehmer bequem los zu werden und dabei auch noch abzuzocken, und sich hämisch drüber freuen, wenn sie dann auch noch ne Sperre vom Arbeitsamt bekommen.

Also, Du "Gast", halt Dich raus aus Dingen, die Du nicht verstehst - und wenn Du stören willst, dann häng Dein Kopp ins Klo und laber die Rohre voll...

Schweißfuß

GutenMorgen,
mit Verlaub, da hab ich schon bessere Außdrucksweise und Argumentation von dir gehört , Grissom.
Was hat der Gast dir den getan, dass du ihn so anmaulst?

Zum thema: Gast hat geschrieben, Ende des Arbeitsverhältnisses zu den Termin hinlegen,der der Kündigungsfrist entspricht. War und ist eine gängige Praxis in deutschen Unternehmen. (Von Aufhebungsvertrag war in dem Post übrigens keine Rede).
Aber Achtung: Arbeitsuchende müssen sich jetzt spätestens 7 Werktage nach Zugang der Kündigung persönlich beim AA arbeitslos melden. !!!!!. verspätete Meldung kann Leistungsabzug zur Folge haben!.

Gruß Schweißfuß

Grissom

Hallo, Schweißfuß,

ZitatOriginal von Schweißfuß

GutenMorgen,
mit Verlaub, da hab ich schon bessere Außdrucksweise und Argumentation von dir gehört , Grissom.
Was hat der Gast dir den getan, dass du ihn so anmaulst?

Tja, dazu müsstest Du mal einige Jahre langzeiterwerbslos gewesen sein, um zu verstehen, was der "Gast" mit dem Posting eigentlich meinte, und dann verstündest Du auch meine Reaktion darauf.

ZitatOriginal von Schweißfuß

Zum thema: Gast hat geschrieben, Ende des Arbeitsverhältnisses zu den Termin hinlegen,der der Kündigungsfrist entspricht. War und ist eine gängige Praxis in deutschen Unternehmen.

Und? Man soll sich also mit dem Chef einigen, zu wann man die Arbeit verliert. Sorry, Schweissfuß, wir zwei hatten uns ja auf freundlichen Umgang geeinigt, aber da schwillt mir der Kamm.

Wenn mein Cheffe mir kündigen will, soll er es tun, und er wird vor dem Arbeitsgericht darüber Rechenschaft ablegen müssen, da ich in jedem Falle 1. auf Wiedereinstellung und 2. hilfweise auf Schadenersatz für den Verlust des Arbeitsplatzes klage, wie sich das für einen ordentlichen Arbeitnehmer gehört, der sich vom Arbeitgeber eben nicht nach belieben heuern und feuern lässt - NOCH ist Amerika einige 1000 Meilen weit weg!

Und der Grund: ich arbeite, um zu leben, und nicht anders herum. Wenn ich nen Job habe, mache ich den ordentlich, bin pünktlich und an meiner Arbeitsleistung gibtes nix zu meckern. Das bedeutet aber nicht, daß ich Leib und Seele an die Firma verkaufe, mich mit ihr verheirate oder ihr die Treue halte, wenn ich merke, daß ich verarscht werden soll - und Verarschung von Kunden und Mitarbeitern ist doch das, was heutzutage übliches Machwerk der meisten Unternehmer ist.

Sollte es bei Dir anders sein, Schweissfuß, ok, dann bist eben Du die Ausnahme von der Regel.

Ein Arbeitsverhältnis ist nix anderes als ein Deal - Arbeit gegen Kohle. Mehr nicht.

ZitatOriginal von Schweißfuß

(Von Aufhebungsvertrag war in dem Post übrigens keine Rede).

Ich bitte Dich, Schweissfuß - das Posting von "Gast" bezog sich auf auf mein vorheriges Posting und meinen Tip, niemals Aufhebungsverträge zu unterschreiben. Und: wenn das Arbeitsamt z.B. mitbekommt, daß ein Arbeitnehmer mit seinem Chef gemeinsame Sache bzgl. der Kündigung des Arbeitsplatzes gemacht hat (Termin), dann gibts erstmal 3 Monate Sperre vom Amt - und das wissen die wenigsten Arbeitnehmer, aber die meisten Chefs...

Schöne Grüße

RAMeyer

Das Wichtigste zu Beginn: Gadt hat recht!

Gründe:

1. Keine finanziellen Nachteile für den AN

2. Eine Kündigungsschutzklage kann deutlich teurer kommen


zu 1.:
Der An hat keine finanziellen Nachteile, da das AA zahlt. Darüber hinaus kann der hinausgeschobene Endtermin des Arbeitsverhältnisses zu einem weiteren Erwerb von Urlaubsansprüchen führt. Wenn man sich darüber hinaus unwiderruflich freistellen läßt, erhält man den Urlaub abgegolten (§ 7 BUrlG). Darüber hinaus läßt sich die Prüfung durch einen RA möglicherweise deutlich kostengünstiger im Rahmen einer Erstberatung durchführen.

zu 2.:
Erstmal ist eine Kündigungsschutzklage sehr teuer. Und in der ersten Instanz hat jeder seinen Anwalt selbst zu bezahlen, egal wer gewinnt.

Wenn Sie also unbedingt auf einer Kündigung bestehen, mag das möglicherweise Ihrem Gerechtigkeitsgefühl entsprechen, finanziell sinnvoll muss es aber nicht unbedingt sein. Und: Finanzielle Dinge sind bei drohender Erwerbslosigkeit wohl nicht ganz nachrangig!?
RA Meyer, Kiel

DeppVomDienst

ZitatUnd in der ersten Instanz hat jeder seinen Anwalt selbst zu bezahlen, egal wer gewinnt.
Das ist richtig in Bezug auf Arbeitsgerichtsangelegenheiten, allerdings werden die Kosten i.d.R. von der Gewerkschaft getragen, wenn man vernünftigerweise Mitglied ist (=Rechtschutz) bzw. man hat eine Rechtschutzversicherung. Andererseits - bei geringem Einkommen - (z.B. Call-Center), greift u.U. auch die Prozesskostenhilfe.
Ein Aufhebungsvertrag kann noch weitere Pferdefüße enthalten, da man ja unterschreibt, dass alle Ansprüche gegen den AG abgegolten sind. Bei meiner letzten Kündigung hätte ich definitiv keinen solchen Vertrag unterschrieben (selbst mit überdurchschnittlicher Abfindung, die eine eventuelle Sperre mehr als wettgemacht hätte), da ich wegen dem Bruch von Betriebsvereinbarungen seitens des AG weitere Ansprüche derzeit gerichtlich durchsetze, die im Falle eines Aufhebungsvertrages abgegolten wären. Man muss sehr genau den jeweiligen Einzelfall prüfen und sollte sich jedenfalls nicht mit einem Aufhebungsvertrag ohne eingehende Prüfung überrumpeln lassen (was wohl öfters leider passiert) ...

IchKannEchtNix

Aufhebungsvertrag hin, Aufhebungsvertrag her.

Als mein Arbeitgeber brav beim Landesarbeitsamt um die Erlaubnis einer Massenentlassung gefragt hat (der dachte diesmal wuerde ers richtig machen), hat er 50% rausgeschmissen und das Arbeitsamt hat ihm quasi die Erlaubnis erteilt MICH zu einem Erwerbslosen zu machen.

Wir haben uns den Allerwertesten aufgerissen fuer diesen Laden, unbezahlte Ueberstunden gemacht, mies vergueteten Bereitschaftsdienst, konnten wegen Bereitschaft an Wochenenden kaum was unternehmen, und dann schmeissen die uns einfach raus.

Der groesste Teil der Gekundigten war Rechtschutzversichert, und die haben auch allesamt geklagt. Der Hammer war aber, was das Arbeitsamt uns mitteilte, als wie und melden wollten:

"Wenn Sie keine Kuendigungschutzklage einreichen, gehen wir davon aus, dass dies mit dem Arbeitgeber abgesprochen ist, und werden erst einmal nicht zahlen."

Ich waere SEHR SEHR vorsichtig mit dem Unterschreiben eines Aufhebungsvertrages.

Vielleicht war es ja nicht rechtens was das AAmt da machen wollte, aber eine solche Auseinandersetzung dauert Zeit und Nerven, und darueber hinaus auch Geld wenn die Leistungen wirklich fuer ein paar Wochen ausbleiben!
When There Is No More Room In Hell,

The Dead Will Walk The Earth.

Luke

Einmal in meinem Arbeitsleben hab ich einen Aufhebungsvertrag unterschrieben. Gleich vorweg, bereut hab ich es nicht.

Ich war gerade mal 1 Monat in der Firma und hatte dann einen Unfall der viereinhalb Monate Arbeitsunfähigkeit mit sich brachte. Mein AG hätte mir sofort kündigen können, da ich noch in der Probezeit war. Doch er tat es nicht. ??? Hätte er können ???

Nach eben jenen 4,5 Monaten erschien ich natürlich pünktlich zum Arbeitsbeginn (merkte sofort, dass es nicht mehr ging) und wurde nach ein paar Tagen auch prompt von einem Vorgesetzten zu einem Gespräch eingeladen mit aller Prominenz, bis hin zum Betriebsleiter. Dort offerierte man mir eben jenen Aufhebungsvertrag mit der schriftlichen Zusage, mir mein Gehalt incl. aller Zulagen (3-Schicht) noch 3 Monate zu zahlen. (Also zusammengerechnet hab ich für die Firma genau 5 Wochen in 5 Monaten gearbeitet, reine Arbeitszeit). Selbst mein techn. Abteilungsleiter  und der Betriebsleiter versprachen mir private Hilfe, bei der Neufindung eines Arbeitsplatzes.

Klar war für beide Parteien, ich konnte nach meiner Unfallverletzung meinen Arbeitsplatz nicht mehr ausfüllen. Das wurde mir am ersten Arbeitstag nach Krankenschein und REHA klar.

Also hab ich eingewilligt und unterschrieben. Tatsächlich bekam ich schon nach 3 Tagen von meinem (dann) ehemaligen Abteilungsleiter einen Anruf mit einem Tipp, wo ich mich melden sollte. Ich hab mich dann dort vorgestell und wurde eingestellt.

Will nur damit sagen, dass es auch anders laufen kann. Mit dem AA kam es zu keinen Problemen, hab echt keine Ahnung, was die dem AA mitgeteilt haben. Ist aber auch schon 10 Jahre her. Heute würde ich auch keine solche "Vereinbarung" mehr abzeichnen.
Ich kann alles essen, aber ich kann nicht alles wissen.

Grissom

Hi, Luke,

freue mich, daß Du zu den sehr wenigen Arbeitnehmern gehört hast, der einen offenbar anständigen Arbeitgeber hatte.

Jedoch macht mich etwas stutzig: wo war der Unfall geschehen? War es ein Freizeit-Unfall, oder aber auf dem Weg zur Arbeit, in der Arbeit oder auf dem Weg von der Arbeit nach Hause?

Denn wenn es ein Arbeitsunfall war, der zudem im Verschuldensbereich des Arbeitgebers lag, hatte der AG erstens keinerlei Grund und Berechtigung, Dir während Deiner Krankheit zu kündigen (auch nicht, wenn das während der Probezeit war), und zweitens hatte er dann auch allen Grund, sich zu sorgen, ob Du ihn auf Schadenersatz und Rente verklagst, so daß dies die Ursache für sein freundluches Verhalten gewesen sein könnte.

Da es kaum anständige Arbeitgeber gibt, vermute ich mal, daß es so gelaufen ist, wie o.g.  - wäre nett, wenn Du hier mal etwas mehr dazu schreiben konntest.

Manager

ZitatOriginal von Grissom


Da es kaum anständige Arbeitgeber gibt, vermute ich mal, daß es so gelaufen ist.

Hallo Grissom

ich glaube das du vollkommen Recht hast, aus eigener Erfahrung :?  :?  :evil:
Ich habe selber vor einigen Jahren einen Aufhebungsvertrag unterschrieben und nicht ich alleine sondern alle in unser Filiale. Leider waren wir alle damals etwas "unwissender" als heute. Die Beratung durch unseren Betriebsrat war unter aller "Kanone" :wink: , da ich erst im nachhinein erfahren habe das dieser mit der Betriebsleitung unter einer Decke steckte. Er gehörte sogar meiner Gewerkschaft an  :!:  :!:
Ein gesundheitliches Problem das ich habe/hatte und die Zustimmung des "AA" zu der Schließung der Filialen (es wurden "mehrere" geschlossen) bewahrte mich vor einer Sperre.
Als Bonbon : :!:  Die Firma wollte mich eigentlich solange behalten "bis der Prozess der Rationalisierung abgeschlossen wär", darauf habe ich verzichtet , ich wollte nicht als "Totengräber" von Filiale zu Filiale ziehen :wink:  :wink:  :!:  :!:

Zu den Versicherungen:

Ich stimme dir zu was Rechtschutz,Haftpflicht und Hausratversicherung betrifft. Auch sollte man (Männlein wie Weiblein) immer in einer Gewerkschaft sein , denn der geringe Mitgliedsbeitrag wiegt die eventuelle Hilfe (Toi,Toi,Toi) immer auf.

Den es kann ein Problem sein einen Rechtanwalt zufinden, den die Firma gegen die geklagt werden soll noch nicht selbst in Anspruch genommen hat/hatte. Habe dies selbst in der Familie erlebt , erst der 4. Anwalt (Fachanwalt für Arbeitsrecht) hatte weder etwas von der Firma gehört noch war er je für diese tätig :idea:

Deshalb noch einmal vielen Dank für deine Tipps und mach weiter so :!:  :)  :)  :)  :)

Mit freundlichem Gruß

Manager
Arbeit ist schön , ICH könnte tagelang zusehen !

Basti

Hi,

also ich finde das ja schon wieder kurios.
Grissom postet hier einfach einen gut gemeinten Rat den er aus eigener Erfahrung und auf Grund gesunden Menschenverstandes weiter geben will und schon quatscht irgend jemand dazwischen und versucht hier zu erklären das ein Aufhebungsvertrag durchaus "eine gute Sache" sei wenn
bestimmte Punkte beachtet werden.

Ein Aufhebungsvertrag kann niemals ein Vorteil für den AN sein, er ist nur ein Vorteil für den AG da der AN damit auf sämtliche Ansprüche verzichtet
und zugleich eine Sperre beim Arbeitsamt erhält wenn er Pech hat.

Es sollte nur zwei Sachen geben aus einer Firma auszuscheiden:
1. Man wird gekündigt.
2. Man kündigt selber wenn man bereits eine neue Arbeit hat oder es sich einfach leisten kann.

Zu der Arbeitsamtsache: Ich verstehe das Arbeitsamt sogar wenn die nicht gerade erfreut auf Aufhebungsverträge reagieren da man sich als AN
ja mit der Kündigung des Arbeitsverhältnisses einverstanden erklärt wenn man diesen Vertrag unterschreibt. Das kommt ja fast einer Kündigung durch den AN gleich.

Fazit: Egal in welcher Form der Aufhebungsvertrag geschreiben wird,
niemals unterschreiben.

Gruss,
Basti

Königin

Griessom ist ja voll süüüüüüüüüüüüß!!! :oops: :!:

ragamuffin

:roll:

Hallo, bin neu hier und brauche dringend Hilfe (wehe dem der schreibt mir ist nicht mehr zu helfen... :P ).

Ich mache es kurz, kann ein unterzeichneter Aufhebungsvertrag auch einseitig (durch den Arbeitnehmer) wieder zurück genommen werden?

Hab leider noch nicht alle Infos, die ich gerne hätte, denn das betrifft meine Freundin, weiß nur sie hat heute ohne über die Folgen Bescheid zu wissen unterschrieben, mit Wirkung ab Montag!!! Sie soll wohl danach selbständig für die Fa. tätig sein, wollte dies aber nicht so schnell, bzw. wohl eher ab Sommer eine reguläre Kündigung.

Und nun???

Bitte um Hilfe, danke!

Edit: Danke für die zahlreichen Infos... :roll:  :evil:  :P  :D  :D
Haben nun einen Widerruf geschrieben und mit den unzureichenden Infos im Aufhebungsvertrag begründet, hat geklappt. Tja, ein Widerrufsrecht sollte zumindest geregelt sein, wars nicht.

Mcruay

tja, dir ist dann ja wirklich nicht mehr zu helfen, was?  8)

kleiner scherz am rande.  :P

würde mich wirklich interessieren, ob sich dein Arbeitgeber wirklich ohne Probleme auf die Rücknahme des Aufhebungsvertrages eingelassen hat und vor allem warum.
und Gott sprach es werde Licht, doch Jesus fand den Schalter nicht - und so sitzen wir seit zweitausend Jahren im Dunkeln!

dertsiz

ZitatOriginal von RAMeyer
Das Wichtigste zu Beginn: Gadt hat recht!

Gründe:

1. Keine finanziellen Nachteile für den AN


Was für welche finaziellen Nachteile. Ich würde ja schon gerne mal wissen, was Du damit meinst.Wieso das AA zahlen sollte, wenn man einen Aufhebungsvertrag macht, versteh ich  bis jetzt immer noch nicht. Du müsstest ja als RA wissen, dass man sich vor dem Arbeitsgericht ggf. selber verteidigen kann und  erstmal eine Gütetermin vereinbart wird. Kostet ja erstmal 0 Euro.

Also bitte keine dem Arbeitnehmer schädlichen Fehlinformationen hier

Nochmal:

MIT erhobenem Haupt in den Gütetermin in die Gütevereinbarung beim Arbeitsgericht gehen und sich selbst verteigen, und schauen was der Richter sagt. Wenn der Richter einem nicht Recht gibt ==> neue Strategie ausfahren und auf einen Beschluss drängen (Beschlüsse kosten nämlich auch nichts, nur Urteile kosten was :-) Danach auf einen Kammertermin drängen und schauen ob der Arbeitgeber danach auf einen zukommt.

Wo RA Recht hat, niemals es auf einen Urteil beim Arbeitsgericht kommenlassen. Denn das könnte wirklich was kosten

Wie schon mein Sig sagt:
WER SICH NICHT WEHRT, Hat SCHON VERLOREN
Wer sich nicht wehrt, hat verloren.
wer sich wehrt, kann nur noch gewinnen

niemehr wieder 2

Wenn der AN, nachdem der Arbeitgeber ihm wiederholt einen Aufhebungsvertrag anbietet, dem Druck den der Arbeitgeber unter Umständen machen kann nicht mehr standhält, kann er auch wenn er sich mit dem ARbeitnehmer einig ist folgendes machen, was in jeder Broschüre des Arbeitsamtes nachzulesen ist, um eine Sperrzeit zu verhindern:

1. der Arbeitgeber kündigt ihn
2. - zeitlich nach der Kündigung wird eine Vereinbarung über eine
   zu zahlende Abfindung des ARbeitgebers an den AN getroffen
   - natürlich werden hier von Seiten des AN auch immer auf alle
   weiteren Rechte gegenüber dem Arbeitgeber verzichtet

Der Abfindungsvertrag muss allerdings mittlerweile versteuert werden.

Hat man keine Rechtschutzversicherung und erhält die Kündigung muss man klagen, da sonst das Arbeitsamt eine Sperre verhängt. Bekommt man hierbei Prozesskostenhilfe zuerkannt, muss man, wenn man in den nächsten 4 Jahren wieder eine Arbeit findet, je nach Lohnhöhe, die Prozesskostenhilfe voll zurückzahlen.

Lefat

Es ist immer wieder erstaunlich, dass ein Jahr der Arbeitslosigkeit einen ehemaligen Leistungsträger zu einem bildungsfernen Asozialen verkommen läßt..so zumindest die landläufige Meinung.

uwenutz

Grundsätzliches:
Zum ersten, grundsätzlich gilt in Deutschland Vertragsfreiheit, das heißt, Arbeitgeber und Arbeitnehmer können den Inhalt des zu schließenden Vertrages selber bestimmen, dies gilt auch bei Aufhebungsverträgen. Zur Ihrer Wirksamkeit bedarf es der Schriftform. Wird der Arbeitsvertrag vom Arbeitgeber als Aufhebung begründet, muß der Arbeitgeber auf die eventuellen Nachteile, z.B. evt. Sperrfristen und Arbeitslosenmeldefristen aufmerksam machen. Da man im Unterschied gegenüber der ,,regulären" Kündigung eine zweiseitige Willenserklärung benötigt, lässt sich vertraglich einiges regeln um einvernehmlich ohne Sperrklausel versehen seine Arbeitslosigkeit zu beginnen, sprich man hat zur Vermeidung einer ansonsten unumgänglichen betriebsbedingten Kündigung" die Möglichkeit einen  Aufhebungsvertrag abschließen deren Gestaltungsvariablen, zumindest theoretisch, von beiden Vertragsparteien gegeben ist, letztendlich offeriert der AG bei einer Aufhebung zum bestehenden AV dem AN eine Abfindungssumme um einen Kündigungsschutz- prozess zu umgehen und auch hier, ein Rechtsanspruch besteht zum Thema Abfindungssalär nicht, vielmehr haben sich bei begründeten Rechtsansprüchen übernommene Regelsummen durchgesetzt, z.B.: pro Beschäftigungsjahr ein halbes Monatsbruttoengelt. Zum Gestaltlichen, da vertragliche Inhalte nicht festgeschrieben sind, sollte man gleich einem Rahmengerüst Mindestinhalte fixieren, um diese dann vertraglich manifestiert zu ,,verklausulieren." Der Aufhebungsvertrag sollte wenn dies ermöglicht werden kann betriebsbedingt sein, z.B.: der Arbeitnehmer unterschreibt dessen Aufhebungsvertrag,  da ihm ansonsten eine betriebsbedingte Kündigung drohen würde. Das bedeutet konkretisiert, dem Arbeitnehmer wurde ohne dessen zu benötigenden zweiseitigen Willenserklärung eine vom AG getroffenen Vereinbarung über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum gleichen Zeitpunkt offeriert, die eine sozial gerechtfertigte Kündigung gleichkäme, ohne deren Möglichkeit gegen diese sich arbeitsrechtlich zur Wehr zu setzen. Zum nächsten der Kündigungsschutz muß laut dem zu geltenden AV eingehalten werden, entgegen der AG-seitigen Vorteilhaftigkeit dessen K.-Fristen nicht einhalten zu müssen, das gleiche gilt ebenso für die nicht zu benötigende Betriebsratsanhörung. Wenn eine bestimmte Abfindung verabredet worden ist, sollte sie vertraglich so definiert sein, dass daraus abzulesen ist, dass jene geleistete Zahlung für den Verlust eines Arbeitsplatzes zu bewerten ist.  Des Weiteren:
•   neben der Höhe und Fälligkeit der Abfindung noch ausstehende Zahlungen (Provisionen, Überstundenausgleich, Reisekosten etc.),
•   Abreden bezüglich des Resturlaubs, / Urlaubsabgeltung
•   eine etwaige Freistellung von der Arbeit bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses,
•   die Verschwiegenheitspflicht des Arbeitnehmers, z.B.:insbesondere wenn dieser bereits eine neue Arbeitsstelle in Aussicht hat,
•   die Rückgabe von Firmeneigentum  
•   ein wohlwollendes qualifizierendes Zeugnis

... mehr fällt mir derzeit nicht ein, ich denke dies reicht aber

niemehr wieder 2


Lefat

@nie mehr wieder 2

war nen Text den ich aus unverständniss geschrieben habe und es später gemerkt habe!

Deshalb "EDIT"

war nichts schlimmes !
Es ist immer wieder erstaunlich, dass ein Jahr der Arbeitslosigkeit einen ehemaligen Leistungsträger zu einem bildungsfernen Asozialen verkommen läßt..so zumindest die landläufige Meinung.

hausi

wie schauts bei abfindung aus
habe 17500 bekommen,wurde durch insovens gekündigt.
habe erst 7500 bekommen und dan noch mal 10000 durch die
kündigungsschutzglage

Paul Brömmel

Griesch hier äschd de Griese.Isch weeß ooch ni mer weidor ! glagen nutzt ooch ni immor !

NeverMan

Hi,

eine Frage habe ich auch.
Wenn ich meinen Arbeitsvertrag welche seit 2 Jahren unbefristet andauert, kündige oder durch einen Aufhebungsvertrag beende...

...ABER direkt einen neuen Vertrag bei einem anderen Arbeitgeber direkt im Anschluss unterschrieben habe mit einer ProbeZeit.


Und ich z.B. nach der Probezeit oder davor vom neuen gekündigt werde, bezhalt das Arbeitsamt??? Oder sagen die, wieso hast du einen "sichereren" Platz gekündigt (der einfach nicht zu Mutbar ist)??


Was soll ich machen? Aufhebung oder Kündigen?


Danke.

matten

moin moin..

ich denke ein Aufhebungvertrag wird von der Arge

wie eine Eigenkündigung gesehen...das ist das eine..

das andere ist du wirst dann bei einem anderen Arbeitgeber

durch den Arbeitgeber gekündigt.. dann ist das wieder

was neues/anderes und hat mit dem ersten nichts gemein.

das ist meine Meinung dazu.

mfg
matten

nontestatum

Wenn jemand am Arbeitsplatzverlust mitwirkt, und dies tut er, wenn er einen Aufhebungsvertrag unterschreibt, dann drohen grundsätzlich Leistungssperren und Sanktionern.

Beim Wechsel in ein anderes Arbeitsverhältnis sollte man  beachten, dass man seine Bedürftigkeit erhöht, wenn man

- von einem unbefristeten Arbeitsverhältnis in ein befristetes Arbeitsverhältnis wechselt,

- von einem besser bezahlten Arbeitsverhältnis in ein schlechter bezahltes Arbeitsverhältnis wechselt.

Ein Problem kann man lösen, indem man die Agentur bzw. ARGE anpricht, das Problem vorträgt, bei der Entscheidung mitwirken lässt und sich grünes Licht holt.
Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. X(

NeverMan

Ich habe halt einen unbefristeten Vertrag, verdiene sehr wenig. Und da sich in naher Zukunft bei mir was ändert suche ich eine Arbeit mit mehr Geld.

So, nun habe ich die Möglichkeit eine Arbeit mit mehr Verdienst zu bekommen. Jedoch zu anfangs mit Probezeit ist ja normal.


Meine Frage war: wenn ich in der Probezeit nicht übernommen werde, was passiert dann? Ist es eine ganz normale Geschichte, wo ich dann zu ARGE gehen kann und ganz normal ohne Sperre Geld bekomme?

(hoffe natürlich das es nie passiert, deswegen wechsle ich ja nicht)

jobless0815

ZitatOriginal von NeverMan
Ich habe halt einen unbefristeten Vertrag, verdiene sehr wenig. Und da sich in naher Zukunft bei mir was ändert suche ich eine Arbeit mit mehr Geld.

So, nun habe ich die Möglichkeit eine Arbeit mit mehr Verdienst zu bekommen. Jedoch zu anfangs mit Probezeit ist ja normal.


Meine Frage war: wenn ich in der Probezeit nicht übernommen werde, was passiert dann? Ist es eine ganz normale Geschichte, wo ich dann zu ARGE gehen kann und ganz normal ohne Sperre Geld bekomme?

(hoffe natürlich das es nie passiert, deswegen wechsle ich ja nicht)

Hm, wenn du dein Gehalt nicht aufstocken lassen musst,
dann wäre die Bundesagentur zuständig, nicht die ARGE... .

Also rechtlich kann ich das nicht abschließend beurteilen: aber es kann doch keinem verboten werden, eine neue, besser bezahlte Arbeit zu suchen, das ist doch das Normalste der Welt. Statt zur ARGE/BA und um Erlaubnnis zu fragen, höchstens eine Beratung bei einem Arbeitslosenzentrum in Anspruch nehmen. Gibt es normalerweise in jeder größeren Stadt.

Ob du du die alte Arbeit per Aufhebunsgvetrag oder Kündigung beendest hängt ja auch davon ab, ob der AG dich früher rauslässt, also vor Ablauf der Kündigungsfrist.

Meiner Meinung nach, ist die Frage in diesem !! Fall aber unerheblich, weil du eine neue Stelle hast. GGfs sähe es anders aus, wenn die neue Stelle von vornherein befristet wäre und das noch bei kurzer Dauer. Aber eine Probezeit ist völlig normal.

MisterGrey

Zitat von: Grissom am 15:00:11 Do. 29.Januar 2004
Hi,

zu den großten Dummheiten, die man/frau als ArbeitnehmerIn machen kann, gehört die Unterschrift unter einen Aufhebungsvertrag.

Grundsätzlich läßt man sich immer, immer, immer vom Arbeitgeber kündigen, man unterschreibt NIEMALS einen Aufhebungsvertrag.

Niemals.  N  i  e  m  a  l  s !!!!!! Capisce???? Ok???
[/color]

Begründung:[/b]
Wenn Cheffe kündigt, kann man binnen drei Wochen mit Hilfe der Gewerkschaft oder, was besser ist, mit Hilfe eines Fachanwaltes für Arbeitsrecht (zu. finden z.B. unter www.anwalt24.de) auf Erhalt des Arbeitsplatzes klagen, und bekommt ihn bestenfalls zurück, oder aber man bekommt ne ordentliche Abfindung.

Unterschreibt man einen Aufhebungsvertrag, ist der Cheffe den/die Arbeitnehmer/in ohne viel Aufhebens los geworden, und zudem hagelt es auch noch ne Sperre vom Arbeitsamt, wenn man nicht direkt nen neuen Job hat, was bei über 10.000.000 Erwerblosen in Deutschland ähnlichen chancenreich ist, wie 5 Richtige im Lotto mit Zusatzzahl...

Also Leute: Ohren steif in den Wind, und Finger weg von Aufhebungsverträgen und anderen Unterschriften unter schädliches Zeug

Wer von Euch ne Unterschrift will, muß Euch Gelegenheit geben, erstmal in aller Ruhe und nötigenfalls unter Beiziehung einer sachkundigen Person  einen Vertrag zuhause in Ruhe durchzulesen und sich ggf. beraten zu lassen, ob man den Vertrag unterschreiben soll.


Zwei Ausnahmen gibt es aber:  1. Wer definitiv vor hat, sich selbstständig zu machen  2. Wenn man kurz vor der Rente steht und ein solcher Vertrag gehaltsbezugsähnliche Abfindungsleistungen vorsieht

tleary

Ich hatte damals (vor 5 Jahren) einen Aufhebungsvertrag unterschrieben, und bekam trotzdem keine Sperre verhängt. Die Begründung der Arbeitsagentur war, daß meine damalige Abfindung (1 Monatsgehalt pro Jahr Zugehörigkeit) oberhalb der üblichen "gesetzlichen" (1/2 Monatsgehalt pro Jahr der Betriebszugehörigkeit) gewesen wäre. Somit war es erlaubt, sich mit diesem Vertrag einverstanden zu erklären. Allerdings wurde die Niederlassung auch aufgelöst, sodaß ich gar keine Alternative hatte.
»Wir wissen, so wie es ist, kann es nicht weiter gehen. Aber es geht weiter.«
(Autor unbekannt)

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