Begehung + Inaugenscheinnahme der Wohnung

Begonnen von Spätlese, 12:31:22 Sa. 09.Juli 2005

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Spätlese

Von meiner BA-Arge Abteilung wurde mir heute (soeben erhalten) schriftlich mitgeteilt das ich mich, da man mich bei unangekündigten Besuchsversuchen nicht angetroffen hat, am 20.7. um 8.00 bereithalten möge da mich hier "Mitarbeiter des zuständigen Sozialen Dienstes" aufsuchen um die "Konformität der Lebensverhältnisse" zu begutachen.

Hat einer die "sozialen Dienste" schon mal zu Hause gehabt - was ist erlaubt, was nicht? (Habe deswegen größte Befürchtungen, weil kürzlich ein Film aus dem Gebiet Rheinland kam, wonach Arge + soziale Dienste Ab Anfang Juli pro Tag unangekündigt 10-15 Arbeitslose zu Hause besuchen. Ein Sprecher der ARGE teilte anschliessend mit, dass man in 63 von 100 Fällen angebliche Unstimmigkeiten bzw. Unwahrheiten festgestellt hat, die somit (wie von Clement gefordert) zu einer kompletten Streichung der Bezüge führen werden.
Alle von mir getätigten Aussagen/Antworten/Kommentare entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar.

manoman

gg artikel 13, unvwerletzlichkeit der wohnung. bedeutet das das aa nur mit richterlicher genehmigung bei dir aufschlagen darf.
siehe:http://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/forum/showthread.php?t=449&page=1&pp=10

Regenwurm

Es wird keine negativen Konsequenzen haben, da du nicht verpflichtet bist Fremde, dazu gehören auch Kontrolleure der Arge in Deine Wohnung zu lassen.

Hast Du irgendwelche Gelder beantragt? z.B. Erstausstattungsbeihilfe? dann wäre eine Kooperation natürlich sinnvoll.

Falls du nichts beantragst hast, außer normales ALG2 haben die Schweine der Arge kein Recht Dich in Deiner Privatsphäre zu belästigen.

Falls Dir Gelder gekürzt werden würde ich den verantwortlichen Sachbearbeiter anzeigen (wegen Nötigung) und einen Antrag auf einstweilige Anordnung beim SG einreichen.Michael Baczko,

Rechtsanwalt aus Nürnberg äußerte sich zu diesem Thema.
- Im SGB II sind "Hausbesuche" und "Hausdurchsuchungen" nicht vorgesehen.
- Niemand muß einen dieser Kontrolleure einlassen.
- Diese "Besuche" sind rechtswidrig.
- Bundesminister Clement verstößt mit seinen Forderungen gegen geltendes Recht.
- Folgen sind weder vorgesehen - wie kann etwas Folgen haben, daß nicht vorgesehen ist -, noch zu befürchten.
- Minister Clement, bzw. das Ministerium ist schon öfters von Gerichten belehrt worden.

Quelle und mehr davon
Das System macht keine Fehler, es ist der Fehler.

Wilddieb Stuelpner

Wende Dich an Deine örtliche Arbeitsloseninitiative oder an den Deutschen Mieterbund (Ratschläge und Rechtsbetreuung vom DMB nur für Mitglieder), wie Du Dich gegenüber solchen Sozialkontrollen taktisch richtig verhälst und so keine Sperrzeiten Deiner Lohnersatzleistungen entgegensehen mußt.

Adressen von Arbeitsloseninitiativen findest Du in diesen beiden Adressdatenbanken:

bundesweite Adressdatenbank von erwerbslos.de über Arbeitsloseninitiativenb bzw. Ansprechstellen

bundesweite Adressdatenbank von Tacheles e.V.

Wenn die Wohnungskontrolle auf die Anrechnung des Partnereinkommens in einer eheähnlichen Wohngemeinschaft abzielt, dann lese Dir das Urteil vom SG Düsseldorf durch (NRW · Sozialgericht Düsseldorf, 35. Kammer, Aktenzeichen: S 35 SO 28/05 ER, Beschluß vom 16.02.2005)

Entscheidung zur Anrechnung des Partnereinkommens bei unverheirateten Paaren

Ein anderes Urteil SG Saarbrücken v. 4.4.05: Grundsatzentscheidung zur eheähnlichen Gemeinschaft

Spätlese

#regenwurm + JoachimKühnel:

Besten Dank erstmal, ich sehe das so ähnlich - der "Soziale ARGE-Außendienstdienst" mag zwar bevollmächtigt sein, ist aber nicht berechtigt dazu.
Natürlich kommt so eine Ankündigung kurz vor dem Termin zum Samstag, so dass man am Wochenende natürlich kaum aktive Beratungsmöglichkeiten findet.

Beantragt und genehmigt sind  bzw. gezahlt wird ALG-II+Wohnkosten, sonst ist weiter nichts beantragt, außer einem Heilmittelkostenzuschuss, der auch schon attestiert, 2xgeprüft wurde und gezahlt wird.

Kontrollmaßnahme wird wohl wegen "Wirtschaftsgemeinschaft" sein, da ich mit meiner Halbschwester gemeinsam wohne - aber das in 2 gesonderte Wohnbereiche aufgeteilt ist. Ich hause in ca. 40m².

Habe jetzt soeben folgende Beantwortung an die BA-ARGE zweifach per Briefpost-unfrei und Telefax fertig gemacht:

---
Betreff: Ihr Terminvorschlag mit Besuchsankündigung vom ...

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte merken Sie vor, dass ich am 20.07.2005 Ihren Außendienst nicht empfangen werde, bevor ich eine detaillierte Begründung für die von Ihnen angekündigte Maßnahme erhalten habe. In diesem Zusammenhang verweise ich u. a. auch auf die Grundrechter bzw. auf das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland.

Ich lehne eine Inspektion meiner Unterkunft durch die von Ihnen bevollmächtigten Gremien nicht grundsätzlich ab, jedoch muß eine Terminvereinbarung außerdem etwas längerfristiger erfolgen, da ich zu dem von Ihnen beanspruchten Kontrolltermin meinerseits 1-2 unabhängige Zeugen (z. B. meinen Rechtsanwalt) hinzuziehen möchte. Das ist mir bei der Kurzfristigkeit des von Ihnen angesetzten obigen Termins leider nicht möglich.

Ich bitte zu dem obigen von Ihnen ausgelösten Verwaltungsakt um entsprechende Kenntnis- und schriftliche Stellungnahme bzw. einen entsprechend auskömmlich gestalteten Terminvorschlag.

Achtungsvoll,

XXX
---

(Das "Hoch..." vor Achtungsvoll lasse ich grundsätzlich weg).

Mal sehen, was sich tut oder auch nicht.
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aian19

Das hier ist IMHO bisher noch die beste Vorgehensweise, deswegen hatte ich´s auch gleich rauskopiert, um´s parat zu haben:

Zitat... auch gegen Hausbesuche - kann man sich wehren.

Für die Besuche muß ein zu begründender Verdacht auf Leistungsmißbrauch vorliegen.
Man lässt also die Ämter zu sich kommen, und zwar nur nach Termin - wenn die einfach so kommen, ablehnen, um Termin bitten mit dem Hinweis, daß man Beistände hinzuziehen will, was nach § 13 SGB X erlaubt ist und von den Ämtern geduldet werden muß.

Wenn die dann zu dem Termin kommen, sind in der Wohnung dann drei-vier sachkundige Personen mit anwesend, die die Ämter sofort zu ihren Personalien befragen (Name, Vorname, Dienststelle, Dienstrang) und diese notieren und dann dazu intensiv und ohne großes Rumgefackel befragen, welche belegbaren Verdachtsmomente sie gegen den/die Leistungsbezieherin haben und die sofortige (!) Vorlage dieser Belege an Ort und Stelle verlangen.

Stellt sich heraus - was sich meistens herausstellt - daß gar kein Verdacht vorliegt, weil eh keine Beweise dafür da sind und man also einfach mal so gucken (also schikanieren) wollte, ist das

- Hausfriedensbruch (§ 123 Strafgesetzbuch - StGB)
- Nötigung (§ 240 StGB)
- falsche Verdächtigung (§ 164 StGB

und wenn die Ämter dem/die Leistungsbezieherin gegenüber sogar damit gedroht haben, Leistungen einzustellen, wenn man sie nicht in die Wohnung / ins Haus ließe, dann kommt noch

- Bedrohung (§ 241 StGB)

hinzu, mal von

- Rechtsbeugung im Amt (§ 339 StGB) bzw. Beihilfe (§ 27 StGB)

dazu ganz abgesehen.


Dann wird sofort und dringend die Polizei gerufen wegen Hausfriedensbruchs (am Telefon nicht groß rumquatschen, sondern nur sagen, daß hier Hausfriedensbruch stattfindet und bitte (!) sofort jemand kommen soll), die Ämter werden von der Polizei der Wohnung/des Hauses verwiesen und es wird sofort Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs, falscher Verdächtigung, Nötigung, Bedrohung, Rechtsbeugung im Amt und ggf. Beihilfe dazu gegen jeden der Ämter persönlich erstattet.

Dies Procedere deshalb, damit das illegale Vorgehen der Ämter amtlich aktenkundig wird - wodurch dann keinerlei weitere Repressalien gegen den/die wehrhaften Betroffenen erfolgen werden, und wenn doch, dann hilft sofort eine Einstweilige Verfügung mit Eilantrag beim zuständigen Verwaltungsgericht. Das Verwaltungsgericht kann aufgrund des somit aktenkundigen Tatbestandes des Hausfriedensbruchs, der Nötigung, falschen Verdächtigung und der Bedrohung sowie der Rechtsbeugung im Amt gar nichts anderes machen als dem Antrag auf Einstweiligen Verfügung statt zu geben.

Also Leute, Ihr seht: Sachkunde ist alles, aber man muß natürlich den Mut haben, so etwas bis zum Ende durchzuziehen und man sollte sowas als Betroffener niemals alleine, sondern immer im Beisein von 3-4 Zeugen machen. Organisiert Euch also, lasst euch nichts gefallen und legt los.

Viel Glück !!!  :] :] :]
"Wer kämpft, kann verlieren, wer nicht kämpft, hat schon verloren"

"Wenn Unrecht zu Gesetz wird, ist der Gesetzlose der einzige, der noch rechtmäßig handelt."

Mene mene tekel upharsin

Spätlese

(kleine Frage mal: was bedeutet eigentlich IMHO? Bin im computerdeutsch nicht ganz frisch.)

Danke für die aufmunternden bzw. bestätigenden Worte, da habe ich das ja hoffentlich richtig gemacht.
"Sachkunde ist alles, aber man muß natürlich den Mut haben, so etwas bis zum Ende durchzuziehen" steht in der Antwort.
Bei mir war das ein mühevoller Lernprozess über etliche Jahre, zumal ich Streß, Ärger und natürlich Kosten bzw. finanzielle Einbußen vermeiden will. Aber gerade beim Absturz in die Bodenlosigkeit lernt man das. Bei Verwaltungs-, Sozial-, Arbeits- und Amtsgerichten habe ich auch gelernt: Ein "Eilantrag" dauert trotzdem mitunter 2-3 Monate, andere Instanzen heute unter Umständen 2-3 Jahre bevor es überhaupt evtl. zu einer Verhandlung kommt.
Noch mehr habe ich gelernt: Besonders bei Arbeits- und Amtsgerichten beschäftigt man sich nicht sonderlich mit dem Verfahrensgegenstand, die Richter entscheiden innerhalb von 15-30 Minuten nach mehr oder weniger gründlicher Betrachtung der Aktenlage - man muss wegen selbstverständlicher Dinge feilschen, alles wohl formulieren, wird ermahnt den zeitlichen Rahmen des Verfahrens nicht zu überdehnen - und was kommt dann oft und gerne dabei heraus: Ein sog. Vergleich (Vergleich bedeutet ja immer zugleich eine gewisse Mitschuld) mit manchmal beträchtlichen Kosten für den Kläger. Regelrecht abgewürgt wird man.
Alle von mir getätigten Aussagen/Antworten/Kommentare entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar.

besorgter bürger

imho, in my humble opinion, meiner bescheidenen Meinung nach
Viele Menschen würden eher sterben als denken. Und in der Tat: Sie tun es.

Wilddieb Stuelpner

Der Bürger in diesem ach so freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat wird zum zahlenden Bittsteller degradiert. Er wird schikaniert, entrechtet und schrittweise enteignet.

So sieht's aus in der Diktatur des Kapitals. Ich kann nur hoffen, daß diese Mißstände weiter zunehmen werden, damit der deutsche Michel endlich aufwacht und sich wehrt.

Pinnswin

Niemanden reinlassen, ohne Durchsuchungsbefehl.
Darauf folgt meist eine Sperre.
Widerspruch einlegen; Begründungen GG wie oben angeführt.
Daraufhin wird die Sperre wieder aufgehoben; Kommentarlos.

Achtung, die SB´s an der Tür sind meist recht "frech", nicht einbacken lassen. Evtl., bei schwacher Psychischer Konstitution,  Zeugen bereithalten oder Diktiergerät ist auch super,
~ um ggf. in der Sache noch was in der Hand zu haben, ist aber "normalerweise" nicht nätig.  (Was ist schon normal... Pissnelken, - tschuldigung, sie sind nicht gemeint ;))
Die SB´s sind eindeutig im Unrecht und sie wissen es auch!
Lg

@regenwurm,~ ich dachte, ERSTAUSTATTUNG etc. gibt es gar nicht mehr?
Das Ende Der Welt brach Anno Domini 1420 doch nicht herein.
Obwohl vieles darauf hin deutete, das es kaeme... A. Sapkowski

Regenwurm

@ Pinnswin

Zitat@regenwurm,~ ich dachte, ERSTAUSTATTUNG etc. gibt es gar nicht mehr?

doch !

Leistungen für einmalige, nicht von der Regelleistung umfaßte Bedarfe
Erstausstattungen für Bekleidung, auch bei Schwangerschaft und Geburt, Erstausstattungen für die Wohnung, einschl. Haushaltsgeräten sowie mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen, - Für Bezieher von Arbeitslosengeld II bei Vorliegen der Voraussetzungen ein befristeter Zuschlag von bis zu 160 Euro jeweils für den Erwerbsfähigen und den Partner und bis zu 60 Euro für jedes Kind, - Für Bezieher von Arbeitslosengeld II die zu zahlenden Beiträge zur Kranken, Pflege und Rentenversicherung und - für Bezieher von Sozialgeld Kranken- und Pflegeversicherungsschutz.

Quelle:
Das System macht keine Fehler, es ist der Fehler.

Wilddieb Stuelpner

Andere Quellen zum gleichen Thema:


"Grundsicherung für Arbeitssuchende - ALG II und Sozialgeld nach dem SGB II"
, Folien zum SGB II von Harald Thomé, Bearbeitungsstand: 16. Mai 2005

Folien 14, 15, 22, 23


"Wichtige Hinweise zur Grundsicherung für Arbeitssuchende (Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit)"
Stand: 1. September 2004

S. 17

Kater


Spätlese

Ha, heute schon postalische Antwort - beschleunigt sind die wohl jetzt:

"... und hebe daher den vorstehenden Termin auf. Zwecks erneuter Terminvereinbarung setze ich mich bei Erfordernis mit Ihnen ggf. in Verbindung. ..."

So, gut ist´s wohl erst mal ...

(Warum schreibt eigentlich der Sachbearbeiter eines Amtes in der "ich"-Form??? Ich - das Amt?)
Alle von mir getätigten Aussagen/Antworten/Kommentare entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar.

aian19

ZitatBei Verwaltungs-, Sozial-, Arbeits- und Amtsgerichten habe ich auch gelernt: Ein "Eilantrag" dauert trotzdem mitunter 2-3 Monate, andere Instanzen heute unter Umständen 2-3 Jahre bevor es überhaupt evtl. zu einer Verhandlung kommt.
Noch mehr habe ich gelernt: Besonders bei Arbeits- und Amtsgerichten beschäftigt man sich nicht sonderlich mit dem Verfahrensgegenstand, die Richter entscheiden innerhalb von 15-30 Minuten nach mehr oder weniger gründlicher Betrachtung der Aktenlage - man muss wegen selbstverständlicher Dinge feilschen, alles wohl formulieren, wird ermahnt den zeitlichen Rahmen des Verfahrens nicht zu überdehnen - und was kommt dann oft und gerne dabei heraus: Ein sog. Vergleich (Vergleich bedeutet ja immer zugleich eine gewisse Mitschuld) mit manchmal beträchtlichen Kosten für den Kläger. Regelrecht abgewürgt wird man.

Mal ´ne Frage: Hattest das alleine durchgezogen oder in fachkundiger Begleitung ? Wenn ersteres, kompetente Hilfe in Form eines Rechtsanwaltes suchen, Liste kann man u.a. bei Tacheles finden. Der wird in der Regel auch alles weitere wissen, wie Beantragung der Prozesskostenbeihilfe usw.
Und so gesehen, was das Thema Schulden betrifft: Was hast denn noch zu verlieren als nackter Mann/Frau ???
Wenn´s zweiteres war (und mit kompetent mein ich nicht unbedingt einen "guten Bekannten", der sich auskennt mit irgendwelchem Halbwissen aus der Sandkiste), dann hat der IMHO irgendwo getorft ! Ein guter Anwalt macht bei solchen Sachen, wo´s um die Existenz geht von alleine Feuer in der Sache.
"Wer kämpft, kann verlieren, wer nicht kämpft, hat schon verloren"

"Wenn Unrecht zu Gesetz wird, ist der Gesetzlose der einzige, der noch rechtmäßig handelt."

Mene mene tekel upharsin

Spätlese

Falls ich gemeint war:
Ja, den Widerspruch habe ich in Eigenregie abgefasst und verschickt. In diesem Status muß es noch ohne Anwalt gehen.
Habe ansonsten hier vor Ort einen sehr guten Fachanwalt mit Themenschwerpunkt Vertrags-, Arbeits- und Sozialrecht. 3 x in Anspruch genommen, 3 x hat´s Nachzahlungen bzw. -erstattungen gegeben, bzw. Sperrfristen wurden aufgehoben. 2 x nichts bezahlt, 1 x wenig - immer noch besser als auf ein paar dicke Scheine zu verzichten.

Ansonsten verweise ich auf den Thread:
http://www.chefduzen.de/thread.php?threadid=2844

Da hat joachimkuehnel (tob der wohl mit stenografiert, oder alles aufzeichnet um es hinterher Wort für Wort abzutippen?) ein sehr interessantes Fallbeispiel aus der TV-Sendung FAKT zum Thema "Überraschungsbesuch vom Wohnungsschnüffler". Die Frau war natürlich auch mehr als leichtsinnig, konnte ihr Bett nicht aufbauen, erzählte was von getrennten Haushalten was nicht stimmte usw..
War genau das Thema, nur eben als unangekündigter Plötzlichbesuch. Fazit: Unangemeldeten Klingelmännchen öffne ich sowieso grundsätzlich nicht.
Alle von mir getätigten Aussagen/Antworten/Kommentare entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar.

Wilddieb Stuelpner

ZitatOriginal von Spätlese

(Warum schreibt eigentlich der Sachbearbeiter eines Amtes in der "ich"-Form??? Ich - das Amt?)

Weil er sich als stark einstuft, Kraft seiner Wassersuppe!!!

Zu Zeiten der deutschen Kleinstaaterei sprach man zum gemeinen Volk auch nur abfällig in der dritten Person und erhöhte sich selbst mit Titeln, Ehrbezeigungen und Eure Durchlaucht und anderes Schmierentheater. Man sieht wie der Herr so sein Gescherr, wie der Politiker- und Unternehmerlump so sein verbeamteter Büttel!!!

"... Das Leben der Vornehmen ist ein langer Sonntag, sie wohnen in schönen Häusern, sie tragen zierliche Kleider, sie haben feiste Gesichter und reden eine eigne Sprache; das Volk aber liegt vor ihnen wie Dünger auf dem Acker. Der Bauer geht hinter dem Pflug und treibt ihn mit den Ochsen am Pflug, er nimmt das Korn und läßt ihm die Stoppeln. Das Leben des Bauern ist ein langer Werktag; Fremde verzehren seine Äcker vor seinen Augen, sein Leib ist eine Schwiele, sein Schweiß ist das Salz auf dem Tische des Vornehmen. ...

Wer sind denn die, welche diese Ordnung gemacht haben, und die wachen, diese Ordnung zu erhalten? Das ist die Großherzogliche Regierung. Die Regierung wird gebildet von dem Großherzog und seinen obersten Beamten. Die anderen Beamten sind Männer, die von der Regierung berufen werden, um jene Ordnung in kraft zu erhalten. Ihre Anzahl ist Legion: Staatsräte und Regierungsräte, Landräte und Kreisräte, Geistliche Räte und Schulräte, Finanzräte und Forsträte u.s.w. mit allem ihrem Heer von Sekretären u.s.w. Das Volk ist ihre Herde, sie sind seine Hirten, Melker und Schinder; sie haben die Häute der Bauern an, der Raub der Armen ist in ihrem Hause; die Tränen der Witwen und Waisen sind das Schmalz auf ihren Gesichtern; sie herrschen frei und ermahnen das Volk zur Knechtschaft. Ihnen gebt ihr 6,000,000 fl. Abgaben; sie haben dafür die Mühe, euch zu regieren; d.h. sich von euch füttern zu lassen und euch eure Menschen- und Bürgerrechte zu rauben. Sehet was die Ernte eures Schweißes ist. ...

Für das Ministerium des Innern und der Gerechtigkeitspflege werden bezahlt 1,110,607 Gulden. Dafür habt ihr einen Wust von Gesetzen, zusammengehäuft aus willkürlichen Verordnungen aller Jahrhunderte, meist geschrieben in einer fremden Sprache. Der Unsinn aller vorigen Geschlechter hat sich darin auf euch vererbt, der Druck, unter dem sie erlagen, sich auf euch fortgewälzt. Das Gesetz ist das Eigentum einer unbedeutenden Klasse von Vornehmen und Gelehrten, die sich durch ihr eignes Machwerk die Herrschaft zuspricht. Diese Gerechtigkeit ist nur ein Mittel, euch in Ordnung zu halten, damit man euch bequemer schinde; sie spricht nach Gesetzen, die ihr nicht versteht, nach Grundsätzen, von denen ihr nichts wißt, Urteile, von denen ihr nichts begreift. Unbestechlich ist sie, weil sie sich gerade teuer genug bezahlen läßt, um keine Bestechung zu brauchen. Aber die meisten ihrer Diener sind der Regierung mit Haut und Haar verkauft. Ihre Ruhestühle stehen auf einem Geldhaufen von 461,373 Gulden (so viel betragen die Ausgaben für die Gerichtshöfe und die Kriminalkosten). Die Fräcke, Stöcke und Säbel ihrer unverletzlichen Diener sind mit dem Silber von 197,502 Gulden beschlagen (so viel kostet die Polizei überhaupt, die Gendarmerie u.s.w.). Die Justiz ist in Deutschland seit Jahrhunderten die Hure der deutschen Fürsten. Jeden Schritt zu ihr müßt ihr mit Silber pflastern, und mit Armut und Erniedrigung erkauft ihr ihre Sprüche. Denkt an das Stempelpapier, denkt an euer Bücken in den Amtsstuben, und euer Wachestehen vor denselben. Denkt an eure Sporteln für Schreiber und Gerichtsdiener. Ihr dürft euren Nachbarn verklagen, der euch eine Kartoffel stiehlt; aber klagt einmal über den Diebstahl, der von Staatswegen unter dem Namen von Abgabe und Steuern jeden Tag an eurem Eigentum begangen wird, damit eine Legion unnützer Beamten sich von eurem Schweiße mästen: klagt einmal, daß ihr der Willkür einiger Fettwänste überlassen seid und das diese Willkür Gesetz heißt, klagt, daß ihr die Ackergäule des Staates seid, klagt über eure verlorne Menschenrechte: Wo sind Gerichtshöfe, die eure Klage annehmen, wo die Richter, die rechtsprächen? ...

Für die Pensionen 480,000 Gulden.
Dafür werden die Beamten aufs Polster gelegt, wenn sie eine gewisse Zeit dem Staate treu gedient haben, d.h. wenn sie eifrige Handlanger bei der regelmäßig eingerichteten Schinderei gewesen, die man Ordnung und Gesetz heißt. ...

Im Jahr 1789 war das Volk in Frankreich müde, länger die Schindmähre seines Königs zu sein. Es erhob sich und berief Männer, denen es vertraute, und die Männer traten zusammen und sagten, ein König sei ein Mensch wie ein anderer auch, er sei nur der erste Diener im Staat, er müsse sich vor dem Volk verantworten und wenn er sein Amt schlecht verwalte, könne er zur Strafe gezogen werden. Dann erklärten sie die Rechte des Menschen: "Keiner erbst vor dem anderen mit der Geburt ein recht oder einen Titel, keiner erwirbt mit dem Eigentum ein Recht vor dem anderen. Die höchste Gewalt ist in dem Willen Aller oder der Mehrzahl. Dieser Wille ist das Gesetz, er tut sich kund durch die Landstände oder die Vertreter des Volks, sie werden von Allen gewählt und Jeder kann gewählt werden; diese Gewählten sprechen den Willen ihrer Wähler aus, und so entspricht der Wille der Mehrzahl unter ihnen dem Willen der Mehrzahl unter dem Volke; der König hat nur für die Ausübung der von ihnen erlassenen Gesetze zu sorgen." ...

In Deutschland und ganz Europa aber war große Freude als der zehnte Karl vom Thron gestürzt ward, und die unterdrückten deutschen Länder richteten sich zum Kampf für die Freiheit. Da ratschlagten die Fürsten, wie sie den Grimm des Volkes entgehen sollten und die listigen unter ihnen sagten: Laßt uns einen Teil unserer Gewalt abgeben, daß wir das Übrige behalten. Und sie traten vor das Volk und sprachen: Wir wollen eu ch die Freiheit schenken um die ihr kämpfen wollt. - Und zitternd vor Furcht warfen sie einige Brocken hin und sprachen von ihrer Gnade. das Volk traute ihnen leider und legte sich zur Ruhe. - Und so ward Deutschland betrogen wie Frankreich.

Denn was sind die Verfassungen in Deutschland? Nichts als leeres Stroh, woraus die Fürsten die Körner für sich herausgeklopft haben. Was sind unsere Landtage? Nichts als langsame Fuhrwerke, die man einmal oder zweimal wohl der Raubgier der Fürsten und ihrer Minister in den Weg schieben, woraus man aber nimmermehr eine feste Burg für die deutsche Freiheit bauen kann. Was sind unsere Wahlgesetze? Nichts als Verletzungen der Bürger- und Menschenrechte der meisten Deutschen. ..."

Friede den Hütten! Krieg den Palästen!

Dieses Flugblatt, des Hessischen Landboten verfassten Georg Büchner und sein Freund Friedrich Ludwig Weidig im Juli 1834 als Reaktion auf die Schikanen im Großherzogtum Hessen.

Der Hessische Landbote ist heute immer noch aktuell und zutreffend. Freilich haben die Fürsten, Freiherrn, Grafen und Herzöge nicht mehr die vollziehende Regierungsgewalt. Aber unsere Herren, wer sie auch immer seien aus dem großbürgerlichen Lager, der Wirtschaft und dem Finanzwesen sind keinen Deut besser. Und der Dienste von Bütteln und Lkakaien bedient man sich heute noch, wenns gegen das Volk gerichtet ist.

Man halte sich den Hessischen Landboten von Büchner, Deutschschland. Ein Wintermärchen von Heine im Gedächtnis wach.
Wer sozialdemokratisch orientiert ist, sollte zu den Wurzeln der SPD zurückkehren und die Schriften von August Bebel und Wilhelm Liebknecht lesen.
Wer linksorientiert ist, der sollte die Klassiker des ML lesen und sich mit den Schriften und Aufsätze von Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht zu Zeiten des Spartacusbundes auseinandersetzen.

Spätlese

@joachimkuehnel:
Ich lese manchen ihrer schönen langen Aufsätze. Mit gemischtem Ergebnis, oder ich sag´s mal so: die schöne kuschelige DDR wird´s nie mehr geben.
(Ich verstehe zwar den tieferen Sinn der copy-paste-waste Texte, aber ob das heute noch immer so zutrifft? Ich als Erwerbsloser bin z. B. auch "feist" + habe einen kleinen "Fettwanst" :-) )
Friede den Hütten! Krieg den Palästen!: Schöner Spruch! Aber der Großteil der Erwerbslosen in Deutschland erhebt ja gar keinen tatsächlichen Widerstand gegen die Staatsobirgkeit. Das war früher so, ist heute so und wird auch nach der nächsten Wahl so sein.

Ich hatte ja in der Zwischenzeit ohne Nachteile für mich eine Wohnungsbegehung abgelehnt. Ich rechne allerdings damit, dass noch was nachkommt ...

daher ...

nun mal speziell eine Frage an Sie als lebenserfahrenen Fachmann der "Blausterngruppe":
Anzunehmende Ausgangslage:
Sie sind 3 oder 5 oder 10 Jahre lang arbeitslos und fallen heute im Jahr 2005 unter ALG-II bzw. die "schmierigen" Hartz-Gesetze. Egal ob alleinstehend oder als z. B. WG wohnend.

Frage nun:
Was würden Sie machen, wie würden Sie sich verhalten, wenn am Vormittag um 9 Uhr zwei Kontrolleure der Sozialen Dienste unangekündigt bei Ihnen um Einlaß begehren um ihre Unterkunft zu besichtigen und hierüber Protokoll zu führen?

(Ich frage speziell auf Grund der diversen Berichterstattungen in den Medien, wobei die beauftragten Mitarbeiter der BA-ARGE-Sozialen Dienste ab Juli verstärkt vor Ort prüfen.)
Alle von mir getätigten Aussagen/Antworten/Kommentare entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar.

Wilddieb Stuelpner

Die kommen nur mit begründeten und nachgewiesenen Verdachtsmoment und richterlichen Durchsuchungsbeschluß unter anwesenden Zeugen in die Wohnung. Sollte sich ihr Verdacht nicht als existent erweisen und trotzdem ein Sperrzeitbescheid erfolgen, käme meinerseits die Retourkutsche mit Widerspruch, Sozialklage und Dienstaufsichtsbeschwerde.

geishapunk

ZitatOriginal von joachimkuehnel
Die kommen nur mit begründeten und nachgewiesenen Verdachtsmoment und richterlichen Durchsuchungsbeschluß unter anwesenden Zeugen in die Wohnung. Sollte sich ihr Verdacht nicht als existent erweisen und trotzdem ein Sperrzeitbescheid erfolgen, käme meinerseits die Retourkutsche mit Widerspruch, Sozialklage und Dienstaufsichtsbeschwerde.

Kleine Korrektur meines Wissens nach:

Wenn ein richterlicher Durchsuchungsbeschluß vorliegt dürfen lediglich die Vollzugsorgane die Wohnung betreten, also Polizei und Staatsanwaltschaft, und man muß dann auch nur die reinlassen!

Lasse mich da aber auch gerne korrigieren!

Spätlese

Nun, Danke soweit, da habe ich das ja mit meinem auszugsweise dargestellten Widerspruch für den Moment nicht ganz verkehrt gemacht.
Ich rechne allerdings fest damit, dass meine Vorfreude nicht zu lange anhält und sich die Konsorten demnächst in irgendeiner Form wieder bei mir melden. Ich las kürzlich eine an seine untergebenen Dienststellen gerichtete "Beschwerde" von Minister Clement, dass rd. 35% der Anträge auf Alg-II (anders als vorher kalkuliert) genehmigt worden sind und nicht der aktuellen Gesetzeslage entsprechen, was durch die ausführenden Dienststellen vor Ort geändert werden muß.
Also vermute ich, dass spätestens nach den nächsten herbeimanipulierten Neuwahlen mit geringer Wahlbeteiligung der unmündigen Büprger, die alte und neue Regierung SPD+Grüne (das meine ich leider im Ernst!) die vorhandenen Gesetze rigoros umsetzen und auch nochmals verschärfen wird. Freilich ohne das dabei neue Arbeitsplätze in Deutschland entstehen.
Alle von mir getätigten Aussagen/Antworten/Kommentare entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar.

Wilddieb Stuelpner

Na dann freue Dich schon mal auf die Verfolgungsbetreuung.

Mir wird dabei ganz speiübel. Wiederlich die Terroristenbekämpfung von Arbeitslosen. Es stimmt schon: Es wird nicht die Arbeitslosigkeit, sondern die Arbeitslosen bekämpft. Von der Beseitigung der gesellschaftlichen Ursachen der Arbeitslosigkeit ist da keine Rede - Vergesellschaftung der Produktionsmittel.

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