Mehr Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger

Begonnen von counselor, 21:16:42 Di. 07.Februar 2012

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counselor

07.02.12 - Mehr Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger

Wer als Hartz-IV-Empfänger den Auflagen bei der Arbeitssuche angeblich nicht nachkommt, muss nach einem Bericht der "Saarbrücker Zeitung" verstärkt mit einer Kürzung des Regelsatzes rechnen. Zwischen Januar und September 2011 wurde von den Jobcentern insgesamt 667.499 Sanktionen verhängt. Das waren neun Prozent mehr als im gleichen Zeitraum des Jahres 2010. Das Blatt beruft sich bei seinen Angaben auf eine aktuelle Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA). Von den rund 4,5 Millionen erwachsenen Beziehern der angeblichen "Grundsicherung" waren im September 2011 knapp 146.000 Menschen mit einer Strafe belegt.

Quelle: RF News
Alles ist in Bewegung. Nichts war schon immer da und nichts wird immer so bleiben!

anti-hartz4

Neoliberal Alt würde sagen Quote erfüllt!! Zumindest laut Statistik. Tut mir Leid,ich kann es mir nicht vorstellen,dass bei einem Menschen dem die Lebensgrundlage genommen wird,die Arbeitsmoral oder die Bereitschaft sich ausbeuten zulassen steigt. Wohl das Gegenteil wird damit ereicht! Zumal wie jeder weiß,Sanktionen menschenverachtend und Grundgesetzwidrig sind!
Widerstand dem Kapitalgesindel

Nick N.

Und nicht nur die Sanktionen, denn weils so schön ist, werden offenbar auch andere Paragraphen brutalstmöglich strapaziert.

Habe vor meiner Nase gerade eine Fotokopie der Analyse des Arbeitsmarktes in Berlin, Bundesagentur für Arbeit, Statistik, Dezember 2011, Seite 28 von 37, "5.3 Abgang aus Arbeitslosigkeit"

In Berlin sind insgesamt im Dezember 50.374 Personen aus der Arbeitslosigkeit abgegangen, davon 4.433 in die "mangel. Verfügbarkeit"
Das heisst wohl, dass das JC die Leistungen komplett streicht ("Abgang") wegen der Unterstellung, nicht für den Arbeitsmarkt verfügbar zu sein.
Eingeschlossen  ist  weder Erwerbsunfähigkeit (18.818 Personen) noch "Sonstiges/ keine Angabe" (3.305 Personen).

Passend dazu hat Eivisskat aus einer Antwort der Bundesregierung zitiert:

"11,1 Prozent beendeten ihre Arbeitslosigkeit aufgrund fehlender Verfügbarkeit oder Mitwirkung."

Hier in diesem Beitrag:  http://www.chefduzen.de/index.php?topic=9230.msg250463#msg250463

Daher bin ich dafür, diese Thematik immer mit anzusprechen, wenn es um Sanktionen geht, denn sonst besteht die Gefahr, der Entwicklung hinterherzuhinken.
Satyagraha

Eivisskat

Zitat
Jobcenter bricht mit Sanktionspraxis das Grundgesetz

von Herbert Thomsen

Seit Monaten ist eine deutliche Zunahme der von den Jobcentern ausgesprochenen Sanktionen zu verzeichnen.
Vor allem der Abbruch oder die Verweigerung von Leiharbeit und Niedriglohnarbeitsverhältnissen wird mit drastischen Kürzungen geahndet.

Ein aktuelles Beispiel verdeutlicht den menschenverachtenden Charakter der Sanktionspraxis.

Ein Familienvater mit drei Kindern wurde vom Jobcenter verpflichtet sich bei zwei Zeitarbeitsfirmen vorzustellen die eine Aushilfstätigkeit angeboten haben. Diese Tätigkeiten wurden im Herbst 2011 mit 7,89 Euro pro Stunde entlohnt. Die Aufforderung des Jobcenters sich zu bewerben erging am 13. September.

Der Familienvater hatte jedoch bereits schlechter Erfahrungen in Leiharbeitsfirmen gesamelt und bewarb sich zeitgleich auf eine Festanstellung, die ihm auch zugesagt wurde und die er am 5. Oktober antrat. Hier verdient er deutlich besser als in der Leiharbeit. Der Arbeitsantritt wurde dem Jobcenter umgehend mitgeteilt, welches daraufhin die Hartz IV - Leistungen für Oktober 2011 ablehnte. Der schikanöse Wahnsinn setzte sich jedoch am 12. Januar 2012 fort.

Jetzt verhängte das Jobcenter eine Sanktion für drei Monate von 30 Prozent der Regelleistung, da die Bewerbungen bei den Leiharbeitsfirmen im September 2011 nicht vorgenommen wurden. Die Sanktion greift jedoch nicht, da derzeit gar keine Leistungen an die Familie gezahlt werden.

Sie wurde vorsorglich ausgesprochen, um im Falle der Neuantragstellung innerhalb des Sanktionszeitraums einen Kürzungsgrund herzustellen und gegebenenfalls bei einem zweiten Sanktionsgrund gleich volle 60 Prozent der Regelleistung kürzen zu können.

Nicht nur, dass mit der Sanktion gegen das im Grundgesetz verbriefte Recht der freien Berufswahl verstoßen wurde es offenbart die Willkürpraxis der Jobcenter.

Durch die Aufnahme einer um 400 Brutto monatlich besser bezahlte Arbeit als die vom Jobcenter angebotenen Leiharbeitstätigkeiten wurde der Leistungsbezug von Hartz IV vermieden. Allein die Tatsache sich den Anweisungen von JobcentermitarbeiterInnen zu widersetzen reicht offensichtlich aus, um das Einkommen von Menschen noch deutlicher unter die Armutsgrenze abzusenken als der komplette Hartz IV Satz.

An diesem Beispiel wird einmal mehr die politische Zielstellung der gesetzlich verordneten Sanktionspraxis der Jobcenter deutlich: Der Zwang zur Arbeitsannahme im Niedriglohnbereich und vor allem in der Leiharbeit. Dies dient ausschließlich dem Profistreben der Unternehmen. Denn die gerade gemeldeten 108 Milliarden Euro Profit der 30 DAX Konzerne in 2011 haben auch ihre Ursache im Niedriglohn.

Die Zurichtung zu Niedriglohn, in früheren Jahrhunderten von Armenhäusern und Knästen vollzogen, wird heute durch Hartz IV verordnet und von den Jobcentern durchgesetzt. Der Bremer Erwerbslosenverband unterstreicht noch einmal seine Forderung nach Abschaffung der Sanktionsmöglichkeiten (§31ff SGB II), da diese ausschließlich der Förderung von Niedriglohn dienen.


http://prekaer.info/index.php?option=com_content&task=view&id=9332&Itemid

Nick N.

Seit Jahren besteht diese Forderung nach Abschaffung der Sanktionsparagraphen. Was passiert, ist das Gegenteil. Ich finde, es wird endlich Zeit, die Forderungen auszuweiten.
Hartz IV abschaffen, bedingungsloses Grundeinkommen, kein Arbeitszwang!
Satyagraha

karpfen

Zitat von: Nick N. am 02:52:35 Di. 27.März 2012
Seit Jahren besteht diese Forderung nach Abschaffung der Sanktionsparagraphen. Was passiert, ist das Gegenteil. Ich finde, es wird endlich Zeit, die Forderungen auszuweiten.
Hartz IV abschaffen, bedingungsloses Grundeinkommen, kein Arbeitszwang!

ein schöner traum!

die ausweiteung der sanktionen ist in gewisser weise aber auch eine mogelpackung, seit der letzten änderung des sgb II, im april 2011. denn seit dem können sie bis zu 6 (!) monate nach dem fehlverhalten noch die sanktion aussprechen. bis zur änderung im april 2011 waren es nur 3 monate. das ist der unterschied und daher die gestiegenen zahlen!
ich bin, wie ich bin und keiner kann mich ändern oder etwas dagegen tun. denn ändern kann ich mich nur selber.

"generalstreik, ein leben lang!" gregor gog

Nick N.

Mag sein, dass Forderungen auch mal nicht erfüllt werden, dürfte in Bezug auf H4 sogar die Regel sein. Aber wenn wir sie deswegen öffentlich als Traum bezeichnen (und hier ist ja öffentlich), dann reden wir unsere eigenen Ansprüche klein, find ich. (Unabhängig davon, ob es ne zutreffende Einschätzung ist ;))
Satyagraha


Tiefrot

Alles nur eine Farce:
ZitatUnd so wird abgestimmt
In der Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales zu den Anträgen der Linken und Grünen werden den Abgeordneten bereits Ablehnungen der Anträge empfohlen. Im Punkt ,,Lösung" heißt es: ,,Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/5174 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN."

Zum Antrag der Grünen heißt ebenfalls vorgegebene ,,Lösung": ,,Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/3207 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion der SPD." Bereits vor der Beratung ist das Abstimmungsergebnis bereits bekannt. So funktioniert parlamentarische Demokratie. (sb)

Es bleibt alles beim Alten.  :(
Denke dran: Arbeiten gehen ist ein Deal !
Seht in den Lohnspiegel, und geht nicht drunter !

Wie bekommt man Milllionen von Deutschen zum Protest auf die Straße ?
Verbietet die BILD und schaltet Facebook ab !

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