AnspruchsDAUER Arbeitslosengeld I: Berechnung?!?

Begonnen von Freeeman, 12:44:28 Fr. 07.Juni 2013

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Freeeman

Hatte mir geschworen, NIE WIEDER Zeitarbeit zu machen, aber ich Depp bin wie ein Esel der Möhre hinterhergehechelt ...

Meine Zeitarbeitsfirma hat mir zum 15.06.13 nach 10 Monaten Arbeit gekündigt, da der Einsatz zu Ende ist und keine Nachfolgearbeit gefunden wurde. (Übernahmeversprechen wurde nicht eingehalten: Ex und hopp kotz). Da ich in der Rahmenfrist der letzten zwei Jahre mind. 12 Monate arbeitete, ging ich nun von einem Jahr Arbeitslosengeld I aus. Das scheint wohl falsch zu sein(?), weshalb ich nun drängende Fragen habe.

Da evtl. auch die um drei Jahre Verlängerte Rahmenfrist (alleine bei diesen Begriffen könnte ich nur noch kotzen) eine Rolle spielt, stelle ich hier mal die letzten fünf Jahre dar:

15.06.08 - 30.06.09   Arbeitnehmer: Lohn
01.07.09 - 30.09.09   Arbeitnehmer: Insolvenzgeld
01.10.09 - 30.04.10   Arbeitnehmer: Lohn
01.05.10 - 03.04.11   Arbeitnehmer: Krankengeld
04.04.11 - 31.05.11   arbeitslos:       AL-Geld (für maximal ein Jahr)
01.06.11 - 31.12.11   Arbeitnehmer: Lohn
01.01.12 - 14.08.12   arbeitslos:       AL-Geld (für maximal bis 03.11.12)
15.08.12 - 15.06.13   Arbeitnehmer Zeitarbeit: Lohn

Nach Stand jetzt erhalte ich wie lange Arbeitslosengeld? (Und wie berechnet sich das?)
Wieviel Tage müsste ich noch arbeiten (krank sein ...) um ein volles Jahr AL-Geld beziehen zu dürfen?
Und hier eine Sonderfrage:
Da mich Zeitarbeit kaputt macht(!): Wie kann ich verhindern, dass mir das AAmt Angebote von Z-Firmen macht?

Schonmal ein fettes DANKE für alle kompetenten und schnellen Antworten!  :)



Jeder Mensch hat das Recht, so lange zu suchen, bis er an seinem Platz angekommen ist, wo er sich wohlfühlt!

Rudolf Rocker

Meines Wissens musst Du in den letzten 24 Monaten mindesterns 12 Monate sozialversicherungspflichtig Beschäftigt gewesen sein, um Anspruch auf ALG I zu haben.

Freeeman

Das ist richtig; war aber nicht die Frage  ;)

Es geht Hauptsächlich um die Dauer: WIE LANGE bekomme ich das ALG I und WIEVIEL Zeit fehlt mir, um ein VOLLES Jahr ALG I zu bekommen?

--> Stichworte: "... um 3 Jahre verlängerte Rahmenfrist, das heißt, in den letzten 5 Jahren ..." --> Merkblatt Nr 1 für Arbeitslose --> Anspruchsdauer --> Seiten 27+28
Bzw. um die Tatsache, dass ich vor 10 Monaten schonmal ALG I bekommen habe und nun deshalb etwas von meinem jetzigen Anspruch abgezogen wird/werden könnte.

Ich hoffe, ich habe es nicht zu verwirrend erklärt?!
:)
Jeder Mensch hat das Recht, so lange zu suchen, bis er an seinem Platz angekommen ist, wo er sich wohlfühlt!

dagobert

Zitat von: Freeeman am 12:44:28 Fr. 07.Juni 2013
Meine Zeitarbeitsfirma hat mir zum 15.06.13 nach 10 Monaten Arbeit gekündigt, da der Einsatz zu Ende ist und keine Nachfolgearbeit gefunden wurde.
Leg die Kündigung mal einem Anwalt zur Prüfung vor. Ich habe Zweifel an der Rechtmäßigkeit.
---> BAG-Urteil vom 05.09.2006, 2 AZR 412/05
Zitat(Übernahmeversprechen wurde nicht eingehalten: Ex und hopp kotz). Da ich in der Rahmenfrist der letzten zwei Jahre mind. 12 Monate arbeitete, ging ich nun von einem Jahr Arbeitslosengeld I aus. Das scheint wohl falsch zu sein(?), weshalb ich nun drängende Fragen habe.
Faustformel: Die vollen (12/16/20/24) Arbeitsmonate durch 2 teilen, ergibt (6/8/10/12 Monate) Alg1-Anspruch, plus evtl. Restanspruch vom letzten Mal, insgesamt aber nicht länger als ein Jahr (ausser bei mind. 50-jährigen).
Zitat
15.06.08 - 30.06.09   Arbeitnehmer: Lohn
01.07.09 - 30.09.09   Arbeitnehmer: Insolvenzgeld
01.10.09 - 30.04.10   Arbeitnehmer: Lohn
01.05.10 - 03.04.11   Arbeitnehmer: Krankengeld
Bis hierhin uninteressant, da bei der Berechnung des Alg-Anspruchs bereits berücksichtigt.
04.04.11 - 31.05.11   arbeitslos:       AL-Geld (für maximal ein Jahr) 57 Tage verbraucht
01.06.11 - 31.12.11   Arbeitnehmer: Lohn =7 Monate Arbeit
01.01.12 - 14.08.12   arbeitslos:       AL-Geld (für maximal bis 03.11.12) weitere 224 Tage verbraucht
---> 360-57-224
=79 Tage Restanspruch
15.08.12 - 15.06.13   Arbeitnehmer Zeitarbeit: Lohn =10 Monate Arbeit
---> insgesamt also 17 Monate/510 Tage
Berücksichtigt werden 480 Tage, das ergibt einen Anspruch auf Alg1 von 8 Monaten/240 Tagen zuzüglich den 79 Tagen Restanspruch vom letzten Mal, in Summe also 319 Tage.
Zum selbst nachrechnen:
http://www.arbeitsagentur.de/nn_25638/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Alg/Dauer-Anspruch/Dauer-Nav.html
ZitatWieviel Tage müsste ich noch arbeiten (krank sein ...) um ein volles Jahr AL-Geld beziehen zu dürfen?
Dazu fehlen dir noch 3 Monate. Dann hättest du 20 Monate/600 Tage voll, das ergäbe einen Anspruch auf 10 Monate/300 Tage Alg1. Mit dem Restanspruch vom letzten Mal wäre das Jahr voll.
ZitatUnd hier eine Sonderfrage:
Da mich Zeitarbeit kaputt macht(!): Wie kann ich verhindern, dass mir das AAmt Angebote von Z-Firmen macht?
Gar nicht. Das Arschamt sieht Leiharbeit als reguläre Beschäftigung. Eine Weigerung wird mit ziemlicher Sicherheit eine Sperrzeit nach sich ziehen. Entsprechende VV musst du daher immer einzeln abwehren.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Freeeman

@ Dagobert: Vielen, vielen Dank für deine Antwort! Ich konnte sie nachvollziehen, ich habe sie verstanden und sie hat mir sehr geholfen  :))

Das BAG-Urteil lese ich nun in Ruhe durch und lasse die Kündigung durch meinen RA prüfen. Sollte sich hier etwas Interessantes ergeben, werde ich das hier im Forum posten!
Es geht mir nämlich sehr gegen den Strich, dass die Z-Firmen ständig das Risiko eines fehlenden Folgeeinsatzes auf den AN abwälzen. Erst monatelang gutes Geld (!) vom Entleiher bekommen und anschließend rausschmeißen ...
Jeder Mensch hat das Recht, so lange zu suchen, bis er an seinem Platz angekommen ist, wo er sich wohlfühlt!

Freeeman

Lt. meinem Rechtsanwalt ist eine Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung einzureichen.

Da die jetzt schon vorbei sind und ich keine Erklärung für eine Verzögerung habe (belegbare Krankheit oä.) ist das wohl zu spät für einen Rechtsstreit.  X(
Jeder Mensch hat das Recht, so lange zu suchen, bis er an seinem Platz angekommen ist, wo er sich wohlfühlt!

Freeeman

Hallo zusammen, brauche - leider - wieder eure Hilfe. Wahrscheinlich ist die Frage banal, aber es geht um viel Geld für mich:

Die AfA berechnet mir das ALG I ohne die Sonderzahlungen. Mit Sonderzahlungen bekäme ich 4,90€/Tag oder 147€/Monat mehr (ist nicht viel, aber mit Kind dann doch wieder viel ...)

Die Sonderzahlungen kommen zustande, weil die Zeitarbeitsfirma - nach Kündigung ("Wir brauchen Sie nicht mehr.") - Urlaub abgegolten hat.
Ja ja, ich meine schonmal gefragt zu haben, ob das Rechtens ist. Ich bitte um Entschuldigung, wenn ich nochmal damit komme, ob es richtig ist, dass Sonderzahlungen vom AfA rausgerechnet werden.

Was mich exorbitant ärgert ist, dass auf diese Abgeltung auf dem Lohnzettel trotzdem schön der Anteil für die Arbeitlosenversicherung abgezogen wird. Ohne, dass später dafür ALG gezahlt wird.
kotz

Deshalb meine Fragen:
Ist es richtig, dass die Urlaubsabgeltung bei der Berechnung des  ALG I abgezogen wird?
Fließt das Weihnachtsgeld - auch eine Sonderzahlung - in die Berechnung des  ALG I? Gab es da nicht mal eine Klage?
Und:
Hat schonmal jemand wegen Sonderzahlungen, von denen ALG-Vers. einbehalten wird, geklagt und ggf. sogar gewonnen?

Vielen Dank schonmal für erhellende Antworten!
Freeeman :)
Jeder Mensch hat das Recht, so lange zu suchen, bis er an seinem Platz angekommen ist, wo er sich wohlfühlt!

dagobert

Zitat von: Freeeman am 17:58:16 Fr. 27.Februar 2015
Die Sonderzahlungen kommen zustande, weil die Zeitarbeitsfirma - nach Kündigung ("Wir brauchen Sie nicht mehr.") - Urlaub abgegolten hat.
Ja ja, ich meine schonmal gefragt zu haben, ob das Rechtens ist. Ich bitte um Entschuldigung, wenn ich nochmal damit komme, ob es richtig ist, dass Sonderzahlungen vom AfA rausgerechnet werden.

Was mich exorbitant ärgert ist, dass auf diese Abgeltung auf dem Lohnzettel trotzdem schön der Anteil für die Arbeitlosenversicherung abgezogen wird. Ohne, dass später dafür ALG gezahlt wird.
Das hatten wir tatsächlich alles schon mal, und da die Antwort immer noch die Gleiche ist, bin ich jetzt mal faul und lege nur einen Link. ;D
http://www.chefduzen.de/index.php?topic=27503.0
ZitatFließt das Weihnachtsgeld - auch eine Sonderzahlung - in die Berechnung des  ALG I?
Ja.
http://www.chefduzen.de/index.php?topic=25861.msg264657#msg264657
ZitatGab es da nicht mal eine Klage?
Nicht dass ich wüsste.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Freeeman

Danke für die Erinnerung ::) ;)

ZitatZitat
- Wenn die Urlaubsabgeltung nicht in die Berechnung des ALGeldes einfließt: warum muß ich darauf Arbeitslosenversicherung zahlen?

Das ist mal eine interessante Frage. Interessant deshalb, weil ich das auch nicht weiß.  Grin Das gehört zu den höheren Geheimnissen der Gesetzgebung.

Wie schätzt du die Erfolgswahrscheinlichkeit einer Klage ein?

Lust darauf hätte ich schon ...  ... auch wenn mich derzeit andere Sorgen plagen. Auf etwas eine Abgabe zu zahlen um dafür etwas zu bekommen und es dann doch nicht zu bekommen, ist doch sinnlos ::)

Habe noch ein paar Tage, mich für eine Klage zu entscheiden. Dann läuft die Frist ab.
Jeder Mensch hat das Recht, so lange zu suchen, bis er an seinem Platz angekommen ist, wo er sich wohlfühlt!

dagobert

In den unteren Instanzen dürftest du mit ziemlicher Sicherheit auf die Nase fallen.
In den höheren Instanzen, wenn du Zeit, Lust, Geld und auch genug Energie hast dich durchzuklagen, und natürlich auch einen sehr guten, engagierten Anwalt - im besten Fall 50/50. Wenn du überhaupt in die höheren Instanzen kommst, das wäre auch noch eine offene Frage.
Mir fehlt schlicht eine Idee wie man argumentieren könnte um durch die Instanzen zu kommen. Ob die Gesetzesbegründungen da irgendwas Brauchbares hergeben weiß ich nicht.

Kurz gesagt: Ich würde in dieser Sache keine Klage anstrengen.
Was du machst musst du selbst wissen.

Ich erinnere an die Hartz-4-Sanktionen, die sind in mehrfacher Hinsicht offensichtlich verfassungswidrig, und trotzdem segnen die Sozialgerichte die immer wieder ab.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Sir Vival

Es wird der Durchschnittslohn der letzten 12 Monate genommen. Sonderzahlungen (Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld) wird nicht mitgerechnet.

In meinem Fall vom Okt. 2014 haben mir aber meine sehr vielen Überstunden geholfen, da dies geregelte Mehrzahlungen sind, für die ich ja auch Leistung erbracht hatte. Das ist der Vorteil bei Lohn im Gegensatz zu Gehalt, wenn dann ÜS nicht anerkannt werden (hatte ich ja auch vor 5 Jahren mal).

Urlaubsabgeltung, welches noch aussteht, wir definitiv angerechnet.
D.h., wenn ich mal als Beispiel meinen Fall heranziehen werde:
Ausstehende Urlaubsabgeltung, die noch ausgezahlt werden musste, da ich leider sofort krank geworden bin, wäre angerechnet worden. Ergo weniger ALG1, zumindest für die Zeit am Anfang, mit der das Urlaubsgeld in Verhältnis zum ALG1 verrechnet würde. Oder anders gesagt: "Leb´ erst mal von deiner Abgeltung von deinem Chef, dann kannste zu Vater Staat kommen." Das ist aber nicht die Berechnung zur Höhe des ALG1. Es wird die Anspruchszeit, ab der man ALG bekommt, berechnet. Vergleichbar mit einer Abfindung, die man geboten bekommt. Auch nach einer Gerichtsverhandlung.

Ein Bestrafung also, wenn man gerödelt hat wie Sau und auf seinen Jahresurlaub im Sommer verzichtet hat (so wie ich), um diesen evtl. später zu nehmen. Hätte ich den Urlaub nämlich genommen, wäre kein auszuzahlender am Ende da gewesen, den mir das AfA hätte abziehen können. Also hätte ich von meinem Urlaub was gehabt. Das, was da abgezogen wird, ist eigentlich Diebstahl, denn es ist Teil der 30 Tage Urlaub, die einem zustehen. Und das wird dann in Form einer Urlaubsabgeltung ausgezahlt und im schlechtesten Fall von der AfA abgezogen. Unfair! Ich rede NICHT vom Urlaubsgeld.

Hätte, hätte, Fahradkette........ Konjunktive sind geil, weil.......
bei mir NICHTS dergleichen passiert ist.

Ich bin nämlich auch nach meiner Kündigungsfrist schön weiterhin zum Arzt gegangen und war sehr weit über das Ziel hinaus, wo die AfA noch hätte etwas abziehen können, krank gewesen. D.h.....ich bekam von der Krankenkasse Krankengeld. Und die haben nix von Urlaubsabgeltung gesprochen. Das hätten nämlich die abziehen müssen.
Somit fiel glücklicherweise nur ein einziger Tag in die Zeit für die AfA, für den sie mir kein Geld zahlen mussten. Der überschnitt sich mit dem übriggebliebenen Urlaubsanspruch, bzw. mit dem Betrag dafür. Glück gehabt, ich wusste das aber auch nicht.

Das Urlaubsgeld (NICHT die Urlaubsabgeltung), was ja von leider nicht sehr vielen Firman mehr gezahlt wird, stand da nicht zur Debatte. Das bekam ich ohne Probleme von meinem Ex-Chef bezahlt. Es stand zwar auch in dem "Fragebogen für den AG".

Jo, und da soll einer durchblicken!
Für mich war wichtig: Höhe des ALG1 (war "normal"), keine Kürzungen wg. noch auszuzahlendem Urlaub (Urlaubsabgeltung)...ausser diesem einzigen Tag (zur Info: Ich hatte noch meine vollen 30 Tage Urlaub. Das wäre ALLES weggewesen. So, wie wenn ich 0 Tage Urlaub für 2014 bekommen hätte)
DAS ist der Diebstahl, den Deutschland begeht.
Es tofft viel Spass in Steckifee.........

Freeeman


Zitat von: dagobert am 00:14:36 So. 01.März 2015
In den unteren Instanzen dürftest du mit ziemlicher Sicherheit auf die Nase fallen.
In den höheren Instanzen, wenn du Zeit, Lust, Geld und auch genug Energie ...
... Kurz gesagt: Ich würde in dieser Sache keine Klage anstrengen.
Danke für die Einschätzung!

ZitatMir fehlt schlicht eine Idee wie man argumentieren könnte um durch die Instanzen zu kommen. Ob die Gesetzesbegründungen da irgendwas Brauchbares hergeben weiß ich nicht.
Naja, mein einziges Argument ist schlicht: Wenn Abzüge auf meine Lohnzahlungen drauf sind, muss ich auch später ALG-Leistungen dafür bekommen. Alles andere ist schlicht falsch und nicht gerechtfertigt. Aber das ist "nur" mein popeliges Gerechtigkeitsempfinden ... ::)

Zitat von: Sir Vival am 12:02:32 So. 01.März 2015
Ein Bestrafung also, wenn man gerödelt hat wie Sau und auf seinen Jahresurlaub im Sommer verzichtet hat ..., um diesen evtl. später zu nehmen. Hätte ich den Urlaub nämlich genommen, wäre kein auszuzahlender am Ende da gewesen, den mir das AfA hätte abziehen können. Also hätte ich von meinem Urlaub was gehabt. Das, was da abgezogen wird, ist eigentlich Diebstahl, denn es ist Teil der 30 Tage Urlaub, die einem zustehen. Und das wird dann in Form einer Urlaubsabgeltung ausgezahlt und im schlechtesten Fall von der AfA abgezogen. Unfair! ...
DAS ist der Diebstahl, den Deutschland begeht.
100% Übereinstimmung! So war es ja auch bei mir: Wollte den Job haben, Urlaub deshalb nach hinten geschoben/Job nicht bekommen/Kündigung durch Z-Firma/Abgeltung Urlaubsanspruch unter Abzügen mit Geld/Urlaub weg/kein Job und später weniger ALG ... :(

ZitatWas du machst musst du selbst wissen.
Ich werde wohl NICHTS machen, da zuviele andere Bausstellen. Damit sind ca. 147€/Monat * 12 = 1.764€ weg. kotz

Danke für die Antworten und alles Gute,
Freeeman  :)
Jeder Mensch hat das Recht, so lange zu suchen, bis er an seinem Platz angekommen ist, wo er sich wohlfühlt!

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