Bitte helft mir! Habe VA bekommen in dem die DAA mir einen EEJ suchen darf!

Begonnen von Tanja27, 19:41:44 Sa. 11.April 2015

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marvin_gate-way

Zitat von: Tanja27 am 12:27:04 Do. 16.April 2015
....
Ich möchte auch, dass Ihr ein bisschen stolz auf mich sein könnt.
...
Ich werde versuchen, nicht mehr so oft zu heulen, und wenn doch, dann sollen es nur noch Freudentränen sein  ;)

Tue das nicht für uns, tue es für dein eigenes Selbstbewußtsein! Und rede mit deinen Freunden und Bekannten darüber.
Und, wie schon in einigen vorigen Beiträgen geschrieben, suche dir in deiner Nähe eine Alo-Initiative, um zu verhindern, dass solche Sachen wie die Krankheit deiner Freundin deinem SB nocheinmal die Möglichkeit gibt, dich niederzumachen. Zumindest nicht ohne einen Zeugen!
Das letzte Fahrzeug, das Du benutzt, ist immer ein Kombi!

Tiefrot

Tanja27 sagte:
ZitatIch war gestern so verzweifelt, dass mein Widerstand für kurze Zeit komplett erloschen war und ich mich dem Diktat meines SB unterordnen wollte.
Doch dann habe ich Eure Beiträge gelesen und nun bin ich bereit, den Kampf anzunehmen!
Ich möchte auch, dass Ihr ein bisschen stolz auf mich sein könnt.
Zunächst mal meinen Respekt, das du den Kampf aufgenommen hast.
Es geht dabei weniger darum, ob wir stolz drauf sind, es geht im Wesentlichen doch darum, daß
du dein Selbstwertgefühl verbesserst. H4 hat Mensch zur Handelsware degradiert.
Und du gehörst nun zu den Leuten, die sich diesen Mist nicht (mehr) bieten lassen.

Zitat
Mein strenger SB hat mir beim letzten Termin so wehgetan und ich fühlte mich so erniedrigt und gedemütigt.
Ich möchte ihm aber zeigen, dass ich nicht (mehr) über jedes Stöckchen springe, das er mir hinhält!
Stell dir den/die SB in Unterhosen vor. Macht die Sache mitunter etwas leichter.  ;D
Denke dran: Arbeiten gehen ist ein Deal !
Seht in den Lohnspiegel, und geht nicht drunter !

Wie bekommt man Milllionen von Deutschen zum Protest auf die Straße ?
Verbietet die BILD und schaltet Facebook ab !


Rudolf Rocker

"Ich möchte eine versicherungspflichtige Arbeitsstelle, bei der ich soviel Geld verdiene, das ich damit meinen Lebensunterhalt bestreiten kann, ohne auf weitere Hilfen, wie etwa die Aufstockung angewiesen zu sein!"

"Ich werde die Rechtmäßigkeit und Zusätzlichkeit dieser EEJ überprüfen lassen und im Zweifelsfall meinen mir tariflich zustehenden Lohn einklagen!"

"Gibt es in dem Betrieb, in dem ich untergebracht werden soll eigentlich einen Betriebsrat?"

"Wieviel bezahlt ihnen eigentlich das JC, wenn sie mich in einem EEJ unterbringen?"

Das sind so Fragen die mir dazu grade spontan einfallen!

Tiefrot

Das sind verdammt gute Fragen.  ;D
Empfehle, diese schon aus purer Neugier zu stellen.
Denke dran: Arbeiten gehen ist ein Deal !
Seht in den Lohnspiegel, und geht nicht drunter !

Wie bekommt man Milllionen von Deutschen zum Protest auf die Straße ?
Verbietet die BILD und schaltet Facebook ab !

marvin_gate-way

Zitat von: Tanja27 am 12:44:01 Sa. 18.April 2015
...
Jo, was mache ich aber, wenn ich etwas ausfüllen muss?
...

Meinst du mit deiner Frage eventuell irgendwelche Fragebögen, die Angaben zu deiner Person beinhalten?
In diesem Falle empfehle ich dir, auf der ersten Seite in diesem Thread noch einmal nachzulesen und zwar ganz in Ruhe.
Kleiner Tip: Die Antwort auf deine Frage "versteckt" sich in Antwort 3 im zweiten Zitat. ;)

Zitat von: Tanja27 am 12:44:01 Sa. 18.April 2015
...
Und wie verhalte ich mich, wenn ich mündliche Angaben zu meiner Person oder zu meiner berufl. Laufbahn machen soll?
Kann ja sein, dass die DAA dann sagt: "Wenn Sie nichts schreiben wollen erledigen wir das halt für Sie. Sie brauchen uns nur zu sagen was wir wissen möchten."  ???
...

Siehe Antwort zu deiner ersten Frage in deinem letzten Beitrag.
Erwähntes Schreiben aus Antwort 3 entsprechend anpassen, unterschreiben (Dieses darfst du problemlos unterschreiben, im Gegensatz zu allem anderen) und dem Maßnahmeträger bei Beginn der Maßnahme gegen Empfangsbestätigung (Wichtig!!!)aushändigen.
Damit dürfte sich dieses Problem dann endgültig erledigt haben.

Zitat von: Tanja27 am 12:44:01 Sa. 18.April 2015
...
Ja und dann müsste ich noch wissen was ich am besten antworte, wenn ich gefragt werde, welche Arbeiten bzgl. Ein-Euro-Job ich "gerne" machen möchte und warum ich bisher noch nicht das Vergnügen hatte, eine solche Stelle bekleiden zu dürfen.
...

Hierzu findest du entsprechende Antworten und Rückfragen im letzten Beitrag von Rudolf Rocker.
Falls sie dir dann immer noch "helfen" wollen, gibt es weitere Fragen im Beitrag 44 (auf Seite 3) von schwarzrot.
Meines Erachtens auch schön:
"Ich möchte einen Vollzeit-Arbeitsplatz, der meinen Fähigkeiten und Fertigkeiten entspricht, meine weitere berufliche Weiterentwicklung fördert und entsprechend meiner Leistung entlohnt wird."

"Was verdienen sie hier eigentlich so pro Stunde?"

"Wie ich auf Grund der hier vermittelten Inhalte feststelle, bin ich ebenfalls in der Lage, diesen Job zu machen. Sie haben doch bestimmt noch eine Stelle als (Seminarleiter/Kursleiter oder wie immer sich das da schimpft) für mich!"

Ansonsten: Suche dir etwas aus, was dir Spaß macht. Du wirst nämlich unter Umständen eine ganze Weile da hingehen müssen.
Das letzte Fahrzeug, das Du benutzt, ist immer ein Kombi!


marvin_gate-way

Zitat von: Tanja27 am 15:35:09 So. 19.April 2015
...
Was ist aber, wenn ich nun trotz fehlender Unterschriften in die Maßnahme aufgenommen werde?
...

Mir ist schleierhaft, wie ein Maßnahmeträger eine für dich geeignete Maßnahme finden will, wenn ihm die Nutzung sämtlicher, deine Person betreffenden Unterlagen untersagt ist. Auch die Nutzung aller durch den Maßnahmeträger selbst ermittelten Daten wird ihm mit dem Schreiben ja untersagt.
Solltest du trotzdem in die Maßnahme aufgenommen werden, was, wie bereits gesagt, für mich sehr, sehr unwahrscheinlich ist, dann mußt du da auch hin, ansonsten riskierst du eine Sanktion. Vorausgesetzt natürlich, du hast eine Zuweisung vom JC. Mehr zu der Sanktion in der Antwort auf deine zweite Frage.

Zitat von: Tanja27 am 15:35:09 So. 19.April 2015
...
Muss ich dann "aktiv" mit dem Träger nach einem EEJ suchen und alles mitmachen?  ???
...

Je nach dem, wie du "aktiv" definierst. Wenn du dir die verschiedenen Angebote, die sie dir unterbreiten werden, "ansiehst" und entsprechend auf deine eigenen Vorstellungen und auf die bereits weiter vorne in diesem Thread erwähnten Punkte (Betriebsrat, Mindestlohn....) hin "prüfst", dann bist du ja bereits "aktiv". Das dies ("natürlich" ;) ) nicht unbedingt zu dem vom Maßnahmeträger und dem JC gewünschten Ergebnis führt,.....tja, ist halt so.  >:D
Wenn nichts passendes  für deine konkrete Situation dabei ist, kannst du ja nichts dafür, oder?!? ;D
Eventuelle Tests kannst du mitmachen, die Ergebnisse dürfen durch den Maßnahmeträger nicht ausgewertet und verwendet werden, siehe deine 1.Frage.
Ein generelles Nicht-Mitmachen deinerseits kann ( und wird!!!) dir als "Verweigerung" ausgelegt (werden), was einen Verstoß gegen den VA darstellt und somit sanktioniert werden kann (und definitiv auch wird). Diese Sanktion eröffnet dir dann aber die Möglichkeit, einstweiligen Rechtsschutz im Eilverfahren beim SG zu beantragen und somit den gesamten VA zu kippen. Ist aber ein zweischneidiges Schwert, denn die Sanktion hast du trotzdem erstmal an der Backe.

Mal so nebenbei drüber nachgedacht:
Was passiert wohl, wenn eine komplette Gruppe von "Teilnehmern" diese "Datenschutzverzichtserklärung" nicht unterschreibt und statt dessen mit entsprechenden Untersagungsschreiben beim Maßnahmeträger auftaucht?
Ich weiß, ich weiß, dann ....... wird das entsprechende Gesetz geändert!
Das letzte Fahrzeug, das Du benutzt, ist immer ein Kombi!


marvin_gate-way

Na das ging aber schnell! Normalerweise dauert die Bearbeitung eines Widerspruches wesentlich länger als 4 Tage!
Zumindest hier.

Zitat von: Tanja27 am 12:47:10 Mi. 22.April 2015
...
"Die Widerspruchsführerin zeigte sich beim sehr ausführlichen Beratungstermin absolut unkooperativ, war teilweise sehr hysterisch und musste immer wieder von der IFK beruhigt werden.
...

Deswegen immer nur mit Beistand zum JC! So hast du einen Zeugen, dass dies eben nicht so war, wie der SB es in der Akte vermerkt hat.
Wenn du nachweisen könntest, das der Termin nur kurze Zeit gedauert hat (z.B. durch Bustickets oder ähnlichem, zur Not auch durch einen Nachbarn, der vor Gericht (WAHRHEITSGEMÄß!!!) aussagen kann, dass du beispielsweise nur 30 Minuten unterwegs warst, wobei der Weg zum Amt 10 Minuten dauert, dann kann man den Punkt "ausführliche Beratung" schon einmal entkräften und somit Zweifel an der gesamten Aufzeichnung des SB schüren.
Du mußt es nur nachweisen können!

Zitat
...
Die IFK hat der Widerspruchsführerin in aller Ausführlichkeit verdeutlicht, welche Vorteile eine AGH-Stelle hat und dass es für sie die einzige Möglichkeit ist, wieder an den 1. Arbeitsmarkt herangeführt zu werden. Ihr wurde erklärt, welche Erfolge die Maßnahme "AGH-Suche" bereits vorzuweisen hat und damit genau die richtige Maßnahme für sie ist, da alle bisherigen Bewerbungsbemühungen der Widerspruchsführerin nicht mal annähernd erfolgreich waren."
...

Irgend etwas müssen sie zur Erklärung schreiben und da bieten sich solche Phrasen natürlich an.
Es ist hinlänglich bekannt, dass sich die einzelnen Mitarbeiter im JC nicht gegenseitig in den Sack hauen, vor allen Dingen dann nicht, wenn es um ein eventuelles Fehlverhalten gegenüber einem "Kunden" geht.
Das Problem ist, das du deine Schilderung der Ereignisse nicht beweisen kannst, der SB aber mit Sicherheit reichlich Zeugen hat, die das von ihm geschilderte Verhalten deinerseits bestätigen können. (z.B., wie hier einmal vorgekommen, die Dame am Eingang, die dort hinter dem Tresen die "Kunden" zu den SB's verweist. Diese will mitbekommen haben, dass ich meine ehemaligen SB mit "Nachts sind alle Katzen grau" gedroht haben soll. Dummerweise sitzt die hier 3 Etagen tiefer auf der anderen Seite des Gebäudes. Die Dame hat halt Ohren wie eine Fledermaus!  ;D Das Ende der Story: Prozeß gewonnen, wegen erheblicher Zweifel an den Aussagen der SB)

Zitat
Das stimmt doch alles gar nicht was da steht, der SB hat mir gar nichts erklärt und ich war weder "hysterisch" noch habe ich mich "unkooperativ" verhalten und abgelehnt habe ich beim Termin auch nichts. Ich bat lediglich um Prüfzeit.
Auch hat er mich nicht "beruhigt" (dafür gab es ja auch keinen Grund) sondern angeschrien die ganze Zeit.

Ja, mag alles so sein, aber weder ich, noch jemand hier im Forum noch der Richter beim SG waren dabei und können so deine Darstellung belegen.
Suche dir Zeugen, Nachbarn im Haus, die gesehen haben, wann du los bist und zurück warst vom JC, eventuell Leute, die vor der Tür des SB gestanden haben und so seine Brüllerei mitbekommen haben etc.

Zitat
...
was kann ich jetzt bloß tun?

Ganz ehrlich? Investiere die 15 Euro für einen Beratungsschein und wende dich an einen Anwalt.
Aus der Ferne und ohne genaue Kenntnisse der Schriftstücke ist es schwer, dir weiterzuhelfen.
Ich kann dir zwar mit allgemeinen Tips und entsprechenden Musterschreiben weiterhelfen, aber ab jetzt brauchst du zwingend anwaltliche Hilfe!
Der nächste Schritt ist nämlich die Klage vor dem Sozialgericht. Und da werden unter Umständen jede Menge Schriftstücke auf dich draufzukommen.
Außerdem darf ich keine Rechtsberatung machen, da dies den Rechtsanwälten vorbehalten ist und ich diesem Berufsstand nicht angehöre, ebenso wenig, wie die meisten anderen User in diesem Forum.
Das letzte Fahrzeug, das Du benutzt, ist immer ein Kombi!

Rudolf Rocker

Genau das sind die Probleme, wenn man ohne Beistand zum JC geht!
Kannst Du das Schreiben einscannen, anonymisieren und dann hier einstellen?
Den Wortlaut des Schreibens finde ich doch ziemlich interessant!

Und wie marvin schon schrieb:
ZitatInvestiere die 15 Euro für einen Beratungsschein und wende dich an einen Anwalt.
Würde ich genauso machen. Der Anwalt kann dann die Verwaltungsakte anfordern und prüfen, was da so in den Protokollen steht.


Rudolf Rocker

ZitatIch bin ja nur ein kleines schwaches Mädchen.
Naja, man kann in Selbstmitleid versinken oder den Kampf aufnehmen.

Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
Das wusste schon Bertolt Brecht.

Aber das Ganze hat ja noch nicht mal groß was mit Kampf oder Widerstand zu tun, sondern einzig und alleine mit der Wahrnehmung rechtlicher Interessen!
Wenn ich mit einer behördlichen Entscheidung nicht einverstanden bin hab ich die Möglichkeit, diese Entscheidung gerichtlich überprüfen zu lassen.

Dazu muss ich einfach nur zu einem Fachanwalt für Sozialrecht latschen und mir vorher einen Beratungsschein holen.
Ich weiß nicht wo darin das Problem liegt und warum man deshalb rumheulen muss?


Ich hab mich gestern mit einem syrischen Flüchtling unterhalten, der seine komplette Familie verloren hat und Du drehst durch, weil das JC den Widerspruch abgelehnt hat?
Da kann ich leider nur den Kopf schütteln!


marvin_gate-way

Zitat von: Tanja27 am 16:06:19 Mi. 22.April 2015
Ja, ich merke nun ganz deutlich, dass ich dem ganzen Druck nicht gewachsen bin.

Umso wichtiger ist es, dass du mal bei einer Erwerbslosen-Initiative in deiner Nähe vorstellig wirst und deinen Fall da schilderst. Die können dir unter anderem auch bei der Suche nach einem guten Anwalt helfen. Das wurde dir hier aber schon mehrmals vorgeschlagen.

Zitat
Ich lege mich mit einer mächtigen Behörde an und diese zeigt mir ganz klar meine Grenzen auf.

Das es kein Spaziergang wird, das dürfte dir vorher klar gewesen sein. Um sein Recht zu kämpfen ist nie einfach, den Kopf in den Sand zu stecken und zu allem "Ja" und "Amen" zu sagen, schon. Umso erfreulicher ist es dann, wenn man am Ende der "Behörde" bewiesen hat, dass diese mit einem nicht so umspringen kann, wie es ihr beliebt.

Zitat
Leider habe ich keinerlei Zeugen, die der Darstellung des SB widerlegen können.
Fahrscheine habe ich eingereicht beim JC wg. Erstattung.

Das mit den Zeugen ist zwar nicht besonders schön, aber noch lange kein Grund einen auf "Vogel Strauss" zu machen.
Und die Fahrscheine findest du mit Sicherheit bei einer Akteneinsicht (in die Leistungsakte!!! Beantragen!!!) wieder. Dann davon Kopien machen (lassen)!!!) Ebenso wäre, meines Erachtes, eine Einsicht in die Vermittlungsakte durchaus angebracht. Da steht nämlich drin (zumindest sollte es das), was dein SB, nach dem "ausführlichen Gespräch" mit dir, so alles mit dir besprochen haben will. (ebenfalls Kopien machen (lassen)!!!)

Zitat
Eigentlich kann ich nicht mehr, ich zittere und habe - das muss ich zugeben - eine große Angst welche Lawine ich nun losgetreten habe mit meinem Widerstand. Ich bin ja nur ein kleines schwaches Mädchen. Sowas habe ich in der Heftigkeit niemals erwartet.

Wenn Du der Meinung bist, dass dich das jetzt schon überfordert, was willst du dann erst machen, wenn die richtigen "Spielchen" des JC anfangen?
Und ob du nun ein kleines, schwaches Mädchen oder ein großer, starker Junge bist ändert nichts an der Tatsache, dass du bisher lediglich deine dir gesetzlich (noch) zugestandenen Rechte geltend gemacht hast, nicht mehr und nicht weniger.
Die entsprechenden Reaktionen sind ebenfalls weder besonders heftig noch sonst irgendwie besonders. Im Gegenteil, ich hätte mich echt gewundert, wenn der Widerspruch problemlos durchgegangen wäre.
Dieses Verhalten gehört zur Taktik der JC. Der "Kunde" hat zwar Recht mit seinem Widerspruch, und das wissen die im JC auch, aber die wenigsten Betroffenen haben den Mut, ihr Recht auch durchzusetzen, da dies durchaus mehrere Jahre dauern kann. Und genau darauf spekulieren die JC's.
Nicht umsonst werden die Gesetze dauernd geändert, um den Betroffenen möglichst wenig Möglichkeiten zu lassen, sich gegen die Schikanen zur Wehr zu setzen. Du sollst alles so hinnehmen wie es dir von den "netten" SB's im JC vorgeschlagen wird, schließlich wissen die ja am besten, was gut für dich ist.
Dabei weiß jeder, der sich auch nur im Mindesten mit der Materie auseinandergestzt hat, dass dies alles nur ein ganz, ganz großer Beschiß ist. Es geht nicht darum, was für dich das beste ist, es geht einzig und ausschließlich darum, was für Billiglohn- und Leihbuden das beste ist. Oder für die Fort- und Weiterbildungsfirmen. Oder, wie in deinem Fall, für die Arbeitslosenstatistik. Dir sollte eines klar sein: Für das JC bist du kein Mensch mit eigenen Vorstellungen und Bedürfnissen sondern einfach nur eine Nummer. Kommt dir das irgendwie bekannt vor? Gab's vor 70 Jahren schon einmal. Einziger Unterschied: deine Nummer ist nicht eintätowiert. Noch nicht!
Du solltest dir schnellstens darüber klar werden, ob du als Nummer leben möchtest oder ob du bereit bist, für dein Recht (und du hast Recht, der VA ist in der jetzigen Form definitiv rechtswidrig) einzustehen und zu kämpfen.
Eines noch, habe ich mal von einem Bekannten gehört, wo es wirklich herkommt, keine Ahnung:
"Wenn du stolperst und auf den Boden fällst, dann hast du genau 2 Möglichkeiten: du kannst aufstehn und nachsehen, warum du gestolpert bist oder du kannst einfach liegenbleiben." Letzteres ist auf jeden Fall der einfachere Weg.

Danke RR für deine ebenfalls sehr klaren Worte. Dem ist eigentlich nicht wirklich etwas hinzuzufügen.
Das letzte Fahrzeug, das Du benutzt, ist immer ein Kombi!

schwarzrot

Wow, das ist ein sehr guter text von marvin, lohnt sich den durchzulesen!

Zitat von: Tanja27 am 16:06:19 Mi. 22.April 2015
Ich lege mich mit einer mächtigen Behörde an und diese zeigt mir ganz klar meine Grenzen auf.
Diese 'mächtige behörde' lebt von deiner angst und vertraut daruf, dass du aufgibst.
Zitat
Leider habe ich keinerlei Zeugen, die der Darstellung des SB widerlegen können.
Halb so wild, ich hab auch so einen quark in meiner akte. Sie müssen dass ja schreiben, um zu beweisen, dass ihr schweinkram 'notwendig' ist und sie somit ein existenzrecht haben.  ;)
Zum glück hatte ich 2 zeugen/begleitungen gehabt, der gerichtsprozess ist noch anhängig. Das gute ist, seit dem ich gegen meinen scheiss-SB und VA-ohne verhandlungsphase klage, haben sie mir ganz schnell den kack-SB wegversetzt und mir einen besser ausgebildeten und umgänglicheren SB zugeteilt.
Das sag mal einer, sich wehren bringt nix!

Zitat
Eigentlich kann ich nicht mehr, ich zittere und habe - das muss ich zugeben - eine große Angst welche Lawine ich nun losgetreten habe mit meinem Widerstand. Ich bin ja nur ein kleines schwaches Mädchen. Sowas habe ich in der Heftigkeit niemals erwartet.
In wirklichkeit spielt sich das ganze grauen vor allem in deinem kopf ab, du hast gar nix 'losgetreten', sondern wenn du glück hast, werden sie in zukunft bei dir etwas vorsichtiger agieren. Natürlich nur, wenn sie merken, dass sie nicht mit dir schlittenfahren können.

Und dann relativiert sich dieses 'mächtige behörde' ganz schnell, weil dir und ihnen klar wird, wie klein und ängstlich diese 'behörde' sein muss, wenn sie solche kruden mittel nötig hat.  :)

Versuch als nächstes bitte dir in deiner gegend zusätzliche hilfe zu organisieren, also entweder elo-ini (be)suchen, oder/oder besser und anwalt mit beratungsschein. Das hilft auch etwas gegen dein kopfkino und macht es dir leichter.
Drück dir weiter die daumen!
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht


BGS

Man will Dich halt beeindrucken und zugleich massiv drohen. Doch es hat nix mit Dir persönlich zu tun.

Weiterhin viel Glück und Kraft. Die kochen nur mit Wasser, die "mächtigen Großbehörden".

MfG

BGS
"Ceterum censeo, Berolinensis esse delendam"

https://forum.chefduzen.de/index.php/topic,21713.1020.html#lastPost
(:DAS SINKENDE SCHIFF DEUTSCHLAND ENDGÜLTIG VERLASSEN!)

schwarzrot

Zitat von: Tanja27 am 23:18:54 Mi. 22.April 2015
Und bei mir nicht mal 1 Woche!

Also für mich sieht das so aus als hätten die mich auf ihrer "schwarzen Liste" ganz oben gepackt  ???
Das hört man von leuten, die im jokecenter neu sind öfter, in etwa quasi als negative hoffnung, wenn man schon dort nicht als mensch nett behandelt wird/geholfen bekommt, so hätte die 'grosse' behörde zumindest nichts anderes zu tun, als den persönlichen fall, ganz oben auf eine vermeintlich 'schwarze liste' zu setzen.

So als wäre eine behörde nichts anderes, als das, was du davon zu gesicht bekommst = dein kleiner SB und dieser wäre quasi wiederum die behörde, die somit als organismus menschliche eigenschaften hätte, die man als gesamtheit beleidigen und gegen sich aufbringen könnte, mit deinem SB aus dem kellergeschoss der behörde, als allmächtigem behörden-körper-monster, was nach gutdünken grunzen und stinken könne...

Die wirklichkeit ist viel profaner: Du (aber auch dein kleiner dir 'allmächtig' erscheinender SB) bist als eine nummer unter vielen, viel zu unbedeutend, als dass du es auf eine solche, sowieso nicht existente, behörden'liste' schaffen würdest.
Das von dir erlebte drohen, ihre überzogenen formulierungen, das schikanieren gehören zum normalen teil ihres HartzIVplusplus systems.

Die hoffnung, man könnte durch angepasstes verhalten, durch 'nichtauffallen' dieser 'behandlung' des hartzIVsystems entgehen, stirbt bei manchen erst, wenn sie, weil man es mit ihnen ja machen kann, in der 4. sinnlosmassnahme, oder im x-ten 1euro-job vergammeln.

Das gegenteil ist der fall, wenn dein SB in deiner akte liesst, dass du bei schwachsinn von ihm nicht jeden mist mitmachst, sucht er sich für sinnloskurse/massnahmen, die er 'vollkriegen' muss, leichtere 'kunden'. Schon alleine, weil er gar keine zeit für dich hat.
Zitat
Jedenfalls ist mir kein Fall bekannt wo das so schnell ging wie bei mir...
Reiner zufall und je nach jokecenter und wetter unterschiedlich. Aber vielleicht nicht schlecht, zumindest kann bei nur einer woche nicht von einer grossartigen 'prüfung' ausgegangen werden.
Das macht den vorgang vielleicht zusätzlich unglaubwürdig bei einer klage.

Also, locker weiter.  ;)
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

Rudolf Rocker

ZitatJedenfalls ist mir kein Fall bekannt wo das so schnell ging wie bei mir...

Mir schon! Ich hatte auch schon mal einen Widerspruch der nicht mal eine Woche gebraucht hat, um abgelehnt zu werden. Andere Widersprüche haben dagegen fast ein halbes Jahr gebraucht.
Woran das liegt kann ich nicht sagen. Ist aber auch egal!

Die SBs sind wie die "Schulhofschläger" früher. Die suchen sich nur Opfer aus die schwächer sind und von denen sie vermuten, das da keine Gegenwehr von ausgeht.
Die merken das sofort, wenn jemand unsicher und verängstigt ist! Wenn Du Dich bei Deinem SB also so verhältst, wie Du hier schreibst, weiß der Typ, das er ein leichtes Spiel hat! Du tust Dir damit also keinen gefallen!
"Kunden" die selbstbewusst und informiert auftreten, Beistände mitbringen und sich nichts gefallen lassen sorgen umgedreht beim SB für verunsicherung!
Außerdem machen sie einen Haufen zusätzlicher Arbeit; und da hat kein SB Bock drauf.
Also sucht man sich lieber die einfachen Opfer!

Und das mit den"schwarzen Listen" und den "schwarzen Limousinen" mit JC- Kennzeichen vor der Haustür und mit den "SB in Black", kannste mal getrost knicken!
Ich weiß nicht wie viele Widerspruche und Klagen ich schon gegen das JC geführt habe (und zum größten Teil auch gewonnen habe) aber erst seid ich das mache, nehmen die mich da überhaupt für voll!
EGV oder EGV per VA? Hab ich seid anderthalb Jahren nicht mehr! Widerspruch eingelegt, Widerspruch anerkannt, neuer VA, erneut Widerspruch eingelegt, erneut anerkannt, nie wieder EGV/ VA!
Und bin ich jetzt auf einer schwarzen Liste? Keine Ahnung? Wenn die so aussieht, das mich die TL mit Handschlag begrüsst, wenn sie mich im JC trifft und meine SB nichts anderes macht, als alle drei Monate mal eine Einladung zu verschicken, um zu gucken ob ich noch lebe, dann bin ich gerne auf einer "schwarzen Liste". ;D

schwarzrot

"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

marvin_gate-way

Ich kann mich meinen beiden ,,Vorschreibern", schwarzrot und Rudolf Rocker nur anschließen.
Das mit der ,,schwarzen Liste" ist Unsinn, den du mal ganz schnell vergessen solltest.

Ich habe übrigens die ,,Bearbeitungszeit" deines Widerspruches noch mal an Hand der hier im Thread vorhandenen Daten nachgerechnet.
Ausgehend davon, das du den Widerspruch am 14.4. eingereicht hast und dieser sofort an die Widerspruchstelle weitergeleitet wurde (eher ungewöhnlich, normalerweise gehen sämtliche eingehenden Schriftstücke zuerst in die Poststelle, von wo aus sie dann an die entsprechenden Abteilungen weiterverteilt werden) und diese dann, ebenfalls sofort, mit der Bearbeitung deines Widerspruches begonnen hat (ebenfalls eher ungewöhnlich), dann ergeben sich, abzüglich des Wochenendes (18.4 und 19.4.), an welchem im JC niemand arbeitet (zumindest hier nicht) und des anschließenden Postweges (Poststelle im JC- Zustelldienst – dein Briefkasten, in der Regel also auch noch einmal 3 Tage), eine reine Bearbeitungszeit von 3 Tagen.
Ich zitiere in diesem Zusammenhang mal §20 SGB X:

Zitat
§ 20
Untersuchungsgrundsatz
(1) Die Behörde ermittelt den Sachverhalt von Amts wegen. Sie bestimmt Art und Umfang der Ermittlungen; an das Vorbringen und an die Beweisanträge der Beteiligten ist sie nicht gebunden.
(2) Die Behörde hat alle für den Einzelfall bedeutsamen, auch die für die Beteiligten günstigen Umstände zu berücksichtigen.
(3) Die Behörde darf die Entgegennahme von Erklärungen oder Anträgen, die in ihren Zuständigkeitsbereich fallen, nicht deshalb verweigern, weil sie die Erklärung oder den Antrag in der Sache für unzulässig oder unbegründet hält.

Quelle: http://dejure.org/gesetze/SGB_X/20.html

Zumindest bei Punkt 2 habe ich auf Grund der doch sehr kurzen Bearbeitungszeit so meine Zweifel, ob bei der Prüfung des Widerspruches wirklich, wie vom Gesetzgeber gefordert, alle Umstände berücksichtigt wurden.

Fakt ist aber auch:
Seit es zum ,,Volkssport" geworden ist, gegen jeden Fetzen Papier, der vom JC kommt, erst einmal ,,rein vorsorglich" Widerspruch einzulegen, reagieren die JC's in den meisten Fällen mit einer Ablehnung des Widerspruches. Sofort geklärt werden nach meiner Erkenntnis nur Widersprüche, bei denen der Fehler des JC so offensichtlich ist, dass es selbst einem Blinden auffallen würde.
Alle anderen können sich ja an das Gericht wenden, wenn sie sich trauen!
Bitte nicht falsch verstehen, der Widerspruch ist wichtig, da du nur mit dem Ablehnungsbescheid auf deinen Widerspruch überhaupt die Möglichkeit hast, dein Anliegen vom SG überprüfen zu lassen.

Und spätestens an diesem Punkt kneifen dann schon mal 75% der Betroffenen, auch aus den von dir aufgeführten Gründen: ist ja eine ,,mächtige" Behörde, mir glaubt ja eh keiner, Angst vor weiteren Repressalien, wenn man das durchzieht, kurz, dieser ganze ,,Obrigkeits-Denken-Quatsch".

Die restlichen 25% lassen sich aus verschiedensten Gründen davon nicht beeindrucken, sei es, weil sie sich im Vorfeld bereits über die Chancen ihrer Klage informiert haben, sei es, weil sie aus vorherigen Verfahren gegen das JC wissen, dass das Vorgehen des JC im speziellen Fall eben nicht rechtmäßig ist auch wenn dies vom JC immer wieder behauptet wird, sei es, weil es im SG den besten Kaffee in der Stadt gibt oder man vor lauter Langweile nicht weiß, was man sonst den ganzen Tag über machen soll und die 722-te Wiederholung von ,,Gute Häuser-Schlechte Häuser" auch keine neuen Erkenntnisse darüber liefert, warum das Liebesleben der Maikäfer in 2000-Meter-Höhe so extrem gefährlich ist.

Und so enden dann etwa 80% aller Verfahren beim SG mit einem positiven Ergebnis für die jeweils Betroffenen, die sich getraut haben, Klage einzureichen. In den allerwenigsten Fällen legt es das JC dann auf eine weitere Instanz vor dem LSG an. Warum auch, sie wußten ja bereits vorher, dass sie auf verlorenem Posten stehen, sollte es zu einer gerichtlichen Überprüfung kommen.

Der Lohn für alle diese Mühe und das Durchhalten?
Kann ich dir aus eigener Erfahrung sagen.
Sobald dein SB, auch auf Grund der (ebenfalls in deiner Akte festgehaltenen) Urteile, merkt, dass du dich, rechtlich begründet, wehrst und dass er mit dir nicht umspringen kann, wie es ihm gerade in den Kram passt, kriegst du wahrscheinlich einen anderen SB, der denselben Schwachsinn noch einmal mit dir versuchen wird, diesmal aber nicht mit Drohungen und Rumbrüllerei, sondern etwas subtiler über die freundschaftliche, kumpelhafte Schiene. ,,Jaa, ist ja nun nicht sooo wirklich gut gelaufen bisher, aber sehen sie mal, Frau Tanja, wir haben da was gaaanz neues, das könnte ihnen doch weiterhelfen, versuchen sie es doch mal, das ist doch wie für sie gemacht", so auf die Tour halt eben.
Hast du auch diesen SB ,,überlebt", dann kommt der nächste, der sich dann endlich mal wirklich mit deinen ,,Vermittlungshemmnissen" auseinandersetzt und sich wirklich die Zeit nimmt, die nötig ist, um etwas passendes für dich zu suchen. Das heißt nicht, dass dieser SB dann haufenweise gutbezahlte Arbeitsplätze hat, die genau auf dein Profil passen, selbst ein halbwegs passender Arbeitsplatz ist hier schon die positive Ausnahme.
Aber ab diesem Moment enden die "Schwachsinns-Maßnahmen", ab diesem Moment bist du im JC keine Nummer mehr, sondern eine Person, ein Mensch. Und du wirst dann auch als ein solcher behandelt und nicht wie jetzt, von oben herab nach Methode: ,,Friss oder stirb!"

Der Weg dahin ist lang, es wird reichlich Rückschläge geben, des öfteren ist man kurz davor, alles einfach hinschmeißen zu wollen.
Ja, meinetwegen, braucht man auch diverse Packungen an Taschentüchern, weil es einem dauernd zu heulen ist.
Am Ende kennt man aber so gut wie alle JC-Mitarbeiter beim Vornamen (ist übertrieben, aber nicht allzu weit von dem entfernt).
Und man bekommt die Hilfe, die man wirklich braucht, so man denn möchte!
Man muß "einfach" nur durchhalten, um seine Rechte streiten (wenn es sein muß, bis zum BSG und BVerfG) und immer wieder unter Beweis stellen, dass man sich mit der Materie beschäftigt hat und sich deshalb nicht von jedem dahergelaufenen SB ein "X" für ein "U" vormachen lässt.

Das letzte Fahrzeug, das Du benutzt, ist immer ein Kombi!

Rudolf Rocker

Das von marvin geschriebene kann ich genau so bestätigen!
Und einen abgelehnten Widerspruch sollte man sportlich sehen und sich darüber freuen, das das JC so schnell den Weg zum SG freimacht!


marvin_gate-way

Zitat von: Tanja27 am 13:35:34 Do. 23.April 2015
...
Darf ich eigentlich zum Termin beim Maßnahmeträger einen Beistand mitnehmen?
...

Einen rechtlichen Anspruch hast du meines Erachtens darauf nicht (anders als bei Terminen im JC).
Ist halt eine Privatfirma, keine öffentliche Institution.
Du kannst aber versuchen, deinen "persönlichen Betreuer" mit Verweis auf § 13 SGB X mitzunehmen.
Dies kann vom Maßnahmeträger aber mit dem Verweis auf sein Hausrecht genauso schnell unterbunden werden.
Da heißt es dann für dich Zähne zusammenbeißen und durch.

Noch etwas:
Du streust dort auf keinen Fall  "Sand- ins-Getriebe", das wird dir sofort negativ ausgelegt und endet unweigerlich in einer Sanktion.
Du nimmst nur die dir zustehenden Rechte wahr, in diesem Falle dein Recht, mit Privatfirmen keine Verträge abzuschließen und gleichzeitig dein Recht auf informelle Selbstbestimmung.
Und da dich niemand zwingen kann (auch das JC nicht), gegen deinen eigenen Willen Verträge zu unterzeichnen (selbst bei einer EGV unterschreibst du ja, wenn dann mehr oder (eher wohl) weniger "freiwillig", zwingen dürfen sie dich nicht!), dann tust du das eben aus Prinzip schon mal nicht, schon gar nicht ohne ausführliche Prüfung und erst recht nicht jetzt und sofort, weil es dem Maßnahmeträger gerade so in den Kram passt. Und sollte dieser dich weiterhin zu einer Unterschrift drängen, so ist das eine Nötigung (mehr dazu findest du im Strafgesetzbuch). Und zum Beweis, das du es ernst meinst, packst du schon mal dein Handy aus zwecks Anzeige bei der Polizei.
Wirkt in 99% aller Fälle, die Maßnahme ist dann seitens des Maßnahmeträgers sofort für dich beendet.
Lass dir auch nicht mit irgendwelchen Sanktionen drohen, die sind in diesem Falle schneller vom Tisch als sie ausgesprochen sind.
Das letzte Fahrzeug, das Du benutzt, ist immer ein Kombi!

Rudolf Rocker

Ich würde auf jeden Fall einen Beistand mitnehmen.
Unabhängig von der rechtlichen Frage, zeigt das Mitnehmen eines Beistandes sofort, das Du nicht bereit bist, Dir alles gefallen zu lassen!
Wenn der MT nicht will das ein Beistand dabei ist könnte man ihn (den MT) fragen, ob er denn etwas zu verbergen hätte.
Und man könnte noch Überlegungen anstellen, ob der § 13 SGB X nicht auch für MTs ausgelegt werden könnte, die hier (wenn auch rechtswidrig) Amtshilfe (Amtsanmaßung) für das JC leisten!
Das kommt dann aber im Kurs für Fortgeschrittene dran! ;)

marvin_gate-way

Ich würde dort auch nicht ohne Beistand aufschlagen, schon rein aus Prinzip nicht, das aber nur am Rand bemerkt. Und zwar aus genau den, von Rudolf Rocker genannten Gründen!
Nur einen konkreten, rechtlich abgesicherten Anspruch darauf gibt es meines Wissens nach nicht.
Weil es eben eine Privatfirma ist und das SGB X nicht für Privatfirmen gilt, auch wenn diese als "Erfüllungsgehilfen" des JC fungieren.
Wenn du da andere Infos hast, wäre ich sehr an diesen interessiert.

Das letzte Fahrzeug, das Du benutzt, ist immer ein Kombi!

dagobert

Zitat von: marvin_gate-way am 11:05:05 Do. 23.April 2015
Seit es zum ,,Volkssport" geworden ist, gegen jeden Fetzen Papier, der vom JC kommt, erst einmal ,,rein vorsorglich" Widerspruch einzulegen, reagieren die JC's in den meisten Fällen mit einer Ablehnung des Widerspruches.
Angesichts der in sehr vielen Fällen grob rechtswidrigen Vorgehensweise seitens der JC würde ich hier nicht von "Volkssport" reden, sondern von einer Notwendigkeit (und sei es nur um mehr Zeit für die Prüfung des JC-Gesülzes zu haben).
Abgesehen davon kann ich dir aber nur zustimmen.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936


dagobert

Bezieh in deine Überlegungen auch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) mit ein:
Zitat§ 4a Einwilligung
(1) Die Einwilligung ist nur wirksam, wenn sie auf der freien Entscheidung des Betroffenen beruht.
;)
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

marvin_gate-way

Zitat von: Tanja27 am 16:45:24 Do. 23.April 2015
...
Soweit so gut, aber was konkret antworte ich dem Träger bzw. dem JC am besten, wenn diese mich fragen, wie ich mir eine Teilnahme an der Maßnahme denn vorstelle ohne persönliche Daten angeben zu wollen?
...

Natürlich sagst du die Wahrheit! Die Maßnahme ist für dich nicht zumutbar, da es momentan sowohl an einem, mit dir besprochenen Eingliederungskonzept mangelt und du somit die auf deine individuelle Situation bezogene Notwendigkeit in keinster Weise nachvollziehen kannst.
Außerdem hast du nicht um diese Maßnahme gebeten, sie ist dir per VA aufgezwungen worden, ein VA, der Als Ersatz für eine EGV erlassen wurde, bei der es keine Verhandlungsphase gab und dessen Rechtmäßigkeit derzeit vom SG überprüft wird.
Die selbe Antwort kannst du dann später auch dem Richter geben.

Zitat
...
Übrigens gibt es leider auch Beschlüsse bzw. Urteile (auf Wunsch suche ich eines davon heraus), die Maßnahmenverträge als "Zielvereinbarungen" bezeichnen, die unterschrieben werden müssen, da der Träger (- vom Staat beauftragt -)das Recht haben müsse, die Teilnehmer schriftlich zur Teilnahme  zu verpflichten.
...

Suche bitte mal so ein Urteil raus!
Sollte ein Gericht tatsächlich so entschieden haben, dann wäre das ein ganz klarer Rechtsbruch, nicht nur bundesdeutschen sondern auch europäischen Rechts.
Ein solches Urteil wäre alleine deswegen schon nichtig und würde in der Folgeinstanz durch das nächst höhere Gericht sofort einkassiert werden!
Das letzte Fahrzeug, das Du benutzt, ist immer ein Kombi!

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