Nun wollen sie plötzlich an mein Vermögen

Begonnen von Rentenkaefer, 21:55:51 Do. 14.September 2006

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

Rentenkaefer

Hallo

heute bekam auch ich "nette" Post von unseren Freunden vom Amt.

Ich bekomme zu meiner EU Rente eine Aufstockung gem SGB XII.
Da ich ab November nun von der Zeit-in eine Dauerrente wechsele und dann in die Grundsicherung übergehe, musste ich ALLES wieder neu einreichen inkl Vermögensnachweise usw.

Die Dame der Grundsicherung hat diese Vermögensnachweise wohl nun aber auch an die für mich momentan noch zuständigen Kollegen gleitet von denen ich also inkl Oktober noch Geld bekomme.

Heute teilte man mir nun mit, dass ich angeblich über dem Freibetrag von 1600 Euro liege und somit kein Geld mehr bekomme, da ich ja durch Rückkauf meiner LV, Verkauf meines 18! Jahre alten Autos oder den horenden 250 Euro Ersparnis erst einmal leben kann.

Nun habe ich eine Verordnung zur Durchführung des § 90 SGB XII und sehe die Sache so, dass mir ein FReibetrag von 2600 und nicht 1600 Euro zusteht !

ZitatAls kleinere Barbeträge gelten nach § 1 der "Verordnung zur Durchführung des § 90 Absatz 2 Nr. 9 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch" unterschiedlich hohe Beträge:

 1. Ist die Sozialhilfe vom Vermögen der nachfragenden Person abhängig, gilt bei der Hilfe zum Lebensunterhalt nach §§ 27-40 SGB XII ein Betrag bis zu 1.600 Euro als kleinerer Barbetrag. Dieser Schonbetrag erhöht sich auf 2.600 Euro, wenn die nachfragende Person das 60. Lebensjahr vollendet hat oder voll erwerbsgemindert ist.

Ich bin voll erwerbsgemindert - eigentlich ist das diesen Säcken auch bekannt. Werde nun also wohl wieder mal einen Widerspruch zusammen basteln. Wäre wohl schon der Dritte in den letzten 2 Jahren... bei den anderen bekam ich im Übrigen Recht  ;)

By the Way finde ich es schon dreist einem Schwerbehinderten mit Merkzeichen G ( gehbehindert ) nahe zu legen sein Auto zu verkaufen und warum darf man mit Hartz4 mehr Vermögen haben, als jemand unter 65 der nicht mehr arbeiten kann ??
Das reicht ja nicht einmal für eine ordentliche Beerdigung aus ob nun 1600 oder 2600 Euro *tje*

Wenn die mich weiter ärgern, werde ich mal anfangen ordentlich Eingliederungshilfen zu beantragen - die würden mir nämlich zustehen und die nehme ich nicht einmal.

der Kaefer
Ich warte immer noch auf den Tag, an dem Merkel die Perücke abnimmt und Hape Kerkeling steht da. (unbekannter Autor) [/COLOR]

Rentenkaefer

heutiger Anruf beim Sachbearbeiter, schilderung der Lage und Hinweis auf diese Verordnung.

"mmmhhh -" blätter blätter "mmmhhh, also wenn sie das so sagen...
sie könnten schon Recht haben, werde das mal mit meinem Vorgesetzten bereden, melde mich nächste Woche nochmal"

LOOL  :D

Seit Hartz betreut diese Stelle der Kommune nur noch die Hilfeempfänger die nicht mehr arbeiten oder arbeiten können. Alles andere geht über die ARGE.
Also viel weniger wie früher, dennoch machen die ständig nur Müll und wenn es nur kleine Fehler sind. In meinen Augen darf so etwas doch nicht so oft vorkommen... !  X(

Kaefer
Ich warte immer noch auf den Tag, an dem Merkel die Perücke abnimmt und Hape Kerkeling steht da. (unbekannter Autor) [/COLOR]

Rentenkaefer

der Rückruf erfolgte sogar eben noch  8o

Ergebnis:
ich hatte Recht und werde einen neuen Bescheid bekommen.

 :rolleyes:
Ich warte immer noch auf den Tag, an dem Merkel die Perücke abnimmt und Hape Kerkeling steht da. (unbekannter Autor) [/COLOR]

Rentenkaefer

der Herr vom Amte blieb nun beharrlich was die Einwände der Härtefallregelung gem § 90 Abs 3 SGB XII angehen.

>3) Die Sozialhilfe darf ferner nicht vom Einsatz oder von der Verwertung eines Vermögens abhängig gemacht werden, soweit dies für den, der das Vermögen einzusetzen hat, und für seine unterhaltsberechtigten Angehörigen eine Härte bedeuten würde. Dies ist bei der Leistung nach dem Fünften bis Neunten Kapitel insbesondere der Fall, soweit eine angemessene Lebensführung oder die Aufrechterhaltung einer angemessenen Alterssicherung wesentlich erschwert würde.<

Da ich ein G für Gehbehindert und 60 Schwerbehinderung habe und mir dennoch mein altes Auto als Vermögen angerechnet wird, sehe ich da eine Chance zumal ich ohne Auto in Punkto Arzttermine, Einkaufen, Physiotherapie u.ä echt aufgeschmissen wäre.

Was die angemessene Alterssicherung betrifft, so darf diese auch nicht schlechter gegenüber anderen vergleichbaren Fällen gestellt werden und das wäre sie, wenn man mein noch eher jüngeres Alter und den geringen Ertrag gegenrechnet, den ich hätte, wenn ich das nun auf Eis legen muss.

Da der SB ja bereits durch seine 1000 Euro Freibetragsdifferenz, die der dann plötzlich änderte nachdem der DANACH dann doch mal ein Blick in meine Akte warf, bewiesen hat, dass er scheinbar seine Arbeit mehr schlecht als Recht macht - erhoffe ich mir hier schon Erfolg beim Widerspruch.
Inzwischen bin ich so sauer, dass ich sogar versuchen möchte mir meinen Internetanschluss bezahlen zu lassen, nachdem es beim Sozialgericht Stuttgart da mal ein Urteil gegeben hat in Bezug "Teilhabe Schwebehinderter am gesellschaftlichen Leben".

Wer kranken Menschen solche Bescheide ins Haus schickt, die am Ende sogar noch falsch sind - Hauptsache die regen sich erstmal auf und fangen an zu routieren, der muss damit rechnen, dass dann auch die Zähne gezeigt werden !  X(
Nachdem ich gestern gesundheitlich voll flach lag und mir alles fast sch*** egal war, bin ich heute schon wieder eher in Kampfesstimmung muss ich sagen.

Mal sehen was das gibt.

der Rentenkaefer
Ich warte immer noch auf den Tag, an dem Merkel die Perücke abnimmt und Hape Kerkeling steht da. (unbekannter Autor) [/COLOR]

Wilddieb Stuelpner

Kannst Du mal, wenn möglich, das Stuttgarter Urteil über die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben via Internet hier im Forum mit Quellenangabe oder Verlinkung zukommen lassen?

Ich bin Spastiker, schwerbehindert mit 70 GdB und Kennzeichen G, auch mit 13 Jahre alten, behindertengerecht umgebauten PKW der Marke VW, beziehe keinerlei Leistungen von der AA/ARGE, weil angeblich zu vermögend und über den Freigrenzen des Schonvermögens liegend. Für mich sind Fernseher mit GEZ-Bezahlung und PC mit DSL-Anschluß und 2teiliger Gebühr an T-COM bzw. 1 und 1 die beiden kostenpflichtigen Zugangsmöglichkeiten zu Informationen.

Wer keine Leistungen erhält wie ich, existiert für Ämter und Behörden nicht, kann deshalb weder Befreiungen noch Ermäßigungen beantragen - zahlt alles in voller Höhe, ungerecht gegenüber gleichen Personen mit Lohnersatzleistungen und Beitragsbefreiungen oder -ermäßigungen.

So etwas nenne ich Ausbeutung ohne bezogenes Einkommen und Enteignung eigener Ersparnisse vorausgegangener Erwerbszeiten und angesparter Arbeitsverdienste, auch weil leistungslose, behinderte Arbeitslose keinerlei Arbeitsförderung und -vermittlung von AA/ARGEs und Integrationsämtern/Integrationsfachdiensten erhalten, obwohl es eine rechtliche Grundlage geben soll, daß sich immer zu unterstützen sind, egal in welchen Lebensverhältnissen sie sich befinden.

Ein Arbeitsloser, der verbindliche Aussicht auf Arbeit hat oder in Arbeit ist, kann bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze und bei schlechter Verkehrsanbindung des Unternehmens drei Dinge beantragen:

a) einen Zuschuß auf Kfz-Hilfe beim AA oder der Krankenversicherung oder der rentenversicherung oder der Pflegeversicherung oder der Unfallversicherung und
b) eine Kostenerstattung für die behindertengechte Zusatzausstattung und
c) Kostenerstattung des Fahrerlaubniserwerbs.

Verordnung über Kraftfahrzeughilfe zur beruflichen Rehabilitation

Und dieser Anspruch wiederholt sich aller 5 Jahre mit einem neuen Antrag.

Arbeitslose haben mangels dieser fehlenden Zugangsvoraussetzungen keinen Anspruch auf diese Leistungen.

Rentenkaefer

Hallo Joachim

hier die Infos zum Urteil

http://www.vdk.de/perl/CMS_Page.cgi?ID=de11245&SID=aNva0qIYogDLi9Qs9qKmrUZBynD136

wenn du keine Leistungen nach SGB XII bekommst, so würde man dir wohl auch keine Eingliederungshilfen nach § 53 gewähren... ?!

Parallel würde ich immer aber auch im SGB IX nachschauen in Punkto Teilabe Schwerbehinderter am gesellschaftlichem Leben etc.

Ich werde mich in Bezug auf mein Auto auch auf das SGB IX berufen.

>Selbstbestimmung und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft
Behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen erhalten Leistungen nach diesem Buch und den für die Rehabilitationsträger geltenden Leistungsgesetzen, um ihre Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken<

>§ 4
Leistungen zur Teilhabe
(1) Die Leistungen zur Teilhabe umfassen die notwendigen Sozialleistungen, um unabhängig von der Ursache der Behinderung

1. die Behinderung abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern,

2. Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit zu vermeiden, zu überwinden, zu mindern oder eine Verschlimmerung zu verhüten sowie den vorzeitigen Bezug anderer Sozialleistungen zu vermeiden oder laufende Sozialleistungen zu mindern,

3. die Teilhabe am Arbeitsleben entsprechend den Neigungen und Fähigkeiten dauerhaft zu sichern oder

4. die persönliche Entwicklung ganzheitlich zu fördern und die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft sowie eine möglichst selbständige und selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen oder zu erleichtern.

(2) Die Leistungen zur Teilhabe werden zur Erreichung der in Absatz 1 genannten Ziele nach Maßgabe dieses Buches und der für die zuständigen Leistungsträger geltenden besonderen Vorschriften neben anderen Sozialleistungen erbracht. Die Leistungsträger erbringen die Leistungen im Rahmen der für sie geltenden Rechtsvorschriften nach Lage des Einzelfalls so vollständig, umfassend und in gleicher Qualität, dass Leistungen eines anderen Trägers möglichst nicht erforderlich werden.

(3) Leistungen für behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder werden so geplant und gestaltet, dass nach Möglichkeit Kinder nicht von ihrem sozialen Umfeld getrennt und gemeinsam mit nicht behinderten Kindern betreut werden können. Dabei werden behinderte Kinder alters- und entwicklungsentsprechend an der Planung und Ausgestaltung der einzelnen Hilfen beteiligt und ihre Sorgeberechtigten intensiv in Planung und Gestaltung der Hilfen einbezogen.<

Ein Amt was also auch im Sinne des Sozialgesetzbuches arbeitet und mir mit einer erheblichen Einschränkung meiner Bewegungsfähigkeit mein Auto als Vermögen anrechnet oder sogar rät dieses zu veräussern, verstösst in meinen Augen auch gegen die Gleichbehandlung von Menschen mit Behinderungen, streng genommen somit dann auch gegen Artikel 3 Abs 3 GG ( Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden ), da ohne Auto erheblich in meine Teilhabe am LEben eingegriffen wird.

Dieses würde sogar soweit reichen, dass Menschen mit Krankheit und Behinderung bei der Vermögensfreibetragsgrenze gegenüber Empfängern nach SGB II schlechter gestellt sind bzw. benachteiligt werden.

Gruß
der Kaefer
Ich warte immer noch auf den Tag, an dem Merkel die Perücke abnimmt und Hape Kerkeling steht da. (unbekannter Autor) [/COLOR]

Wilddieb Stuelpner

Richtig,

Da ein Behinderter erhöhte Aufwändungen zum Bestreiten seines Lebensunterhalts hat, sollte man bei behinderten Arbeitslosen eigentlich auch als Nachteilsausgleich auch die Kfz-Hilfe und die Vermögensfreigrenzen und den Sparerfreibetrag höher setzen. Außerdem sollten Arbeitsagenturen/ARGEs/Integrationsämter/Integrationsfachdienste/Berfufsförderungswerke etc. verpflichtet werden, auch leistungslosen, arbeitslosen Behinderten die gleichen Leistungen, FuU usw. ohne Einschränkungen anzubieten.

Ich danke Dir für Deine Hilfe.

MfG

Joachim

Rentenkaefer

hier noch ein Link zum Sozialticker.

http://www.sozialticker.com/forum/index.php?sid=

Dort findest du eine extra Rubrik zu GESUNDHEIT/RENTE und auch getrennte Rubriken mit Gerichtsurteilen im Sozialrecht.

MfG
Kaefer
Ich warte immer noch auf den Tag, an dem Merkel die Perücke abnimmt und Hape Kerkeling steht da. (unbekannter Autor) [/COLOR]

wotse

@ Joachimkuehnel

Hallo, ich bin gerade eben über diesen Thread "gestolpert" und sah Deine Frage an Rentenkaefer (hiermit auch hallo an Rentenkaefer).

Die Materie bezüglich Ansprüche bei Behinderung ist mir zwar nicht allzu geläufig aber ich möchte doch wenige Links geben von denen ich denke die könnten helfen.

Unter http://www.sozialhilfe24.de/ gibt es den Unterpunkt http://www.sozialhilfe24.de/grundsicherung.php. Unter diesem Punkt fand ich folgende URL: http://www.sozialhilfe24.de/sozialhilfeberechnung_7.php.
Und darunter wiederum http://www.sozialhilfe24.de/ges_para_anz.php/wert/89.

Dort ist aufgeschlüsselt welches Vermögen angerechnet wird und welches nicht. Also ich lese das so, SGB XII; §90; Punkt 2; hmm Grübel, eigenes Häuschen darf schon mal nicht angerechnet werden (solange der gehbehinderte darin wohnt), auch ein Vermögen was dem Erhalt des klein Häuschens dient (man denke an die nächste Dachreparatur in 5 Jahren oder einen Wasserschaden im Keller oder oder), Hausrat darf ebenfalls nicht angerechnet werden, naja alles weitere steht ja da.

Bezüglich des Autos habe ich irgendwo da auf der Site gelesen das manche Ämter ja auch Fahrhilfen anbieten, aus dem Hintergrund also zählt ein eigenes Auto zum verwertbaren Vermögen (diese Arschlöcher auf den Ämtern). Es käme also darauf an ob das ortsansässige Sozialamt einen Fahrdienst anbietet oder nicht.

Hmm nur mal so persönlich (ich kämpfe ja hier auch ab und an auf Ämtern rum), das ist doch wohl die allerletzte Sauerei wie das Amtspersonen so handhaben oder? Es ist jedesmal das gleiche, es werden den Personen nicht die Rechte erklärt. Und bis dann mal ein Recht wahrgenommen wird, weil die Person sich anderweitig erkundigte ist eine ganze Masse an Geld verloren gegangen, wofür eigentlich hätte das Amt aufkommen müssen. Aber nun genug offtopic.

Gruss Wotse

Rentenkaefer

@Wotse

also von Fahrhilfen habe ich bei uns noch nichts gehört. Werde denen beim Widerspruch auch nicht zu viel Kanonenfutter liefern. Das müssen sie mir dann schon von sich aus mitteilen und mich aufklären. Wofür werden die da eigentlich noch bezahlt, wenn jeder Hilfeempfänger erst einmal alle Gesetze gegenprüfen muss und ständig Fehler findet.
Ich finde es unfassbar.

Mein zweites Problem neben diesem Ärger ist meistens aber immer noch der Umgang mit solchen Themen im nahen Umfeld. Natürlich belastet so ein Amtszoff extrem, aber so richtig traut man sich darüber nie zu reden, weil Hilfeempfänger dank medialer Propagandaarbeit ja wirklich kein sehr gutes Ansehen "draussen" haben.
Desweiteren können es sich viele Leute, die mit Ämtern gar nichts zu tun haben, ausser einmal im Jahr mit dem Finanzamt oder ähnliches, gar nicht vorstellen wie es ist, wenn einem von "staatlicher Seite" Eigentum weggenommen werden soll oder man schon bei Antragstellung durchleuchtet wird wie ein Schwerverbrecher.

Egotechnisch kommt bei mir noch hinzu:
Vor einigen Jahren stand ich selbst noch auf der anderen Seite, absolvierte bei der Kommune, die mir nun das Leben etwas schwer macht, selbst die Ausbildung zur Verwaltungsbeamtin im mittleren Dienst..  :rolleyes:
Später arbeitete ich auch mal beim Arbeitsamt für einige Monate als Aushilfe. Betreute das Stelleninformationssystem.
Direkt mit Publikum hatte ich nichts zu tun, ich musste auch nie einem Bürger eine Leistung ablehnen oder ähnliches - dazu war ich zu kurz im Geschäft, wurde ein Jahr nach der Ausbildung schon krank und bin seither raus. Daher habe ich auch keinerlei zusätzliche Versorgungsleistung wie andere im öffentlichen Dienst ( VBL Rente usw)
Diese Leute werden somit NIEMALS aufstockende Sozialleistung zu ihrer geringen Minirente beantragen müssen und wenn sie verbeamtet sind, dann werden sie auch gut leben können.
In den Genuss mal auf der anderen Seite zu sitzen, wird somit vielleicht ein Pozentsatz von unter 0,00001 % oder so mal kommen und vielen "Kollegen" würde ich es von Herzen so sehr gönnen  8)

Ich gelte somit auch immer als Soderfall vom Sonderfall, weil ich nicht einmal pflichtversichert bei der KV sein kann auf GRund der zu kurzen Einzahldauer und weil ich während der Ausbildung privat versichert war.
Somit MUSS ich  mich freiwillig versichern und jeden Monat 134 Euro allein an KV Beiträgen abzahlen, was mich indirekt auch in die Sozialhilfe getrieben hat, da man vom RV Träger zu den 134 Euro NUR stolze 45 Euro Zuschuss bekommt. Alles andere muss man selbst drauf packen von der Kohle zum Leben. Da gibts es einfach zig Lücken im System irgendwie.

naja - jedenfalls bin ich heute umso erschrockener, wenn ich sehe wie einige im Amt luschig und halbherzig ihre Arbeit machen.
Gerade weil sie es mit Menschen und Einzelschicksalen zu tun haben.

Gruß
der Rentenkaefer
*der jetzt hoffentlich nicht gesteinigt wird, weil er in seinem
Vorleben für kurze Zeit mal ein Verwaltungskaefer war*  ;)
Ich warte immer noch auf den Tag, an dem Merkel die Perücke abnimmt und Hape Kerkeling steht da. (unbekannter Autor) [/COLOR]

Wilddieb Stuelpner

Mit Fahrhilfen meint wotse

a) die Kleinbusse mit Zivildienstleistenden auf dem Bock/am Quirl (Lenkrad) oder

b) die Spezialreisebusse der gemeinnützigen Einrichtungen,

die körperlich und geistig Schwerbehinderte und Rollstuhlfahrer von Wohnung zu der Behindertenwerkstätte oder in den Urlaubsort und zurück chauffieren.



In der DDR gab es für Behinderte neben umgebauten PKWs aus Spezial-Kfz-werkstätten noch den motorisierten Krankenfahrstuhl Schwalbe Duo-Roller, z.B als Duo 4 - 5 auf Basis des Kleinrollers Schwalbe.

Der Führerschein M (Kleinkrafträder, motorisierte Krankenfahrstühle) reicht aus! Welchen man mit 15 Jahren erwerben kann. Schließlich hat ja jeder mal klein angefangen.

Das Duo dient auch Versehrten besonders bei Beschädigung eines oder beider Beine. Die Einstiegsöffnung im Duo ist angemessen breit (75 cm) und niedrig (22 cm). Für Ein- oder Ohnehänder eignet sich das Fahrzeug nicht.





Die Entwicklungsgeschichte: http://www.schwalbennest.de/index.php?option=com_content&task=view&id=56&Itemid=106

Vorgänger war der Krause-Roller.

Regenwurm

ZitatMit Fahrhilfen meint wotse

am Ende...steht der Tod und der wird auch transportiert !




Die Sargträger und der roh zusammengeschlagene Sarg machen deutlich: Das ist kein Sarg für einen Normalsterblichen!
Das System macht keine Fehler, es ist der Fehler.

Rentenkaefer

naja, ob das stolze Vermögen von 2600 überhaupt für so adrette Träger oben ohne reicht - lasse ich mal dahin gestellt... *lach*

Was die Fahrhilfe angeht, so gilt dieses sicherlich für Rollifahrer - wenn überhaupt...

Naja, vielleicht bieten sich ja noch andere Alternativen...



 :D

der Kaefer
Ich warte immer noch auf den Tag, an dem Merkel die Perücke abnimmt und Hape Kerkeling steht da. (unbekannter Autor) [/COLOR]

wotse

Ja so etwas war gemeint mit Fahrhilfen. Es verwundert mich zwar nun ein wenig das die Links nicht funktionieren (ich wollte gerade eben selber noch mal nachschauen), aber definitiv sind die richtig von mir kopiert worden. Wie auch immer, auf den unten hinkopierten Text kommt man indem man sich über die Hauptsite http://www.sozialhilfe24.de/ einklinkt und dann etwas nach unten scrollt bis hierhin:

"Anrechnung von eigenem Vermögen und Einkommen

Eigenes Einkommen und Vermögen wird angerechnet,...." (etwa in der Hälfte der Site ist dort das Wort "Vermögen" als Link angegeben. Dann bitte einmal dadrauf klicken und auf der nun kommenden Site steht folgendes:

"d) § 90 Abs. 2 Ziff. 5:
Gegenständen, die zur Aufnahme oder Fortsetzung der Berufsausbildung oder der Erwerbstätigkeit unentbehrlich sind, also z.B. Arbeitsgeräte, Fachliteratur, Büromöbel bei selbständiger Erwerbstätigkeit). Dazu kann auch ein PKW gehören, wenn die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln nicht möglich oder unzumutbar ist."

Also demnach lese ich das so, um es platt auszudrücken, wenn einer auf einem klein Dörfchen wohnt darf er sehr wohl ein Auto besitzen (wenn nicht gerade die einzige Bushaltestelle des Dörfchens vor der eigenen Haustür ist oder so).

Wird wohl wie immer wie das Hornberger Schiessen ausgehen. Frau Mayer mit dem Miniröckchen darf ihr Auto behalten und Herr Schulze nebenan hat eine krumme Nase und muss deswegen seinen uralten rappeligen Opel Kapitän zu Höchstpreisen verkaufen (wenn er neben dem Ei noch einen Appel kriegt kann er davon ja wieder eine Woche leben). Oder um im Beamtenjargon zu bleiben: Das liegt wohl im Ermessensspielraum des Sachbearbeiters.


@ Rentenkaefer

Beim Widerspruch muss rein sachlich geblieben werden. Würde ich denen auch nicht auf die Nase binden mit dem Fahrdienst. Aber das Wörtchen "nicht möglich" oder "unzumutbar" würde ich schon einbinden. Sollen die dann darüber nachgrübeln inwiefern der öffentliche Verkehr unzumutbar ist (kein Witz jetzt, wer sich das zutraut lässt sich Platzangst bescheinigen oder Angst vor Menschen, nur so als Gedanke).

Zum Umgang mit dem nahen Umfeld, tja was soll man sagen. Es ist in der Tat so, das das allererste was sich ein Arbeitssuchender zulegen muss ein ganz dickes Fell ist. Am besten so ein Biberfell wo noch das ganze Wasser abgleitet wenn man mal wieder im Regen steht (sinnbildlich zu verstehen bitte).

Die mediale Meinungsmache hat bezüglich Feindbild schon ganze Arbeit geleistet, das ist einfach so. Arbeitslos = Sozialschmarotzer (und hundert andere Worte). Nur die Leute die sowas schreien sind diejenigen die sich zuallererst wie ein Frosch im nächsten Schlammloch verkriechen um auf besser Wetter zu warten, wenn die mal arbeitslos werden. Naja wir wissen das, die noch nicht.

Aber zur Ehrenrettung so mancher Sachbearbeiter muss ich doch eingestehen das es einen kleinen Prozentsatz an Bearbeiterinnen gibt die human agieren. Allerdings sieht das System es vor, die human agierenden so schnell wie möglich in der Versenkung verschwinden zu lassen. So ala gehe mal in den Keller, dort auf den Akten ist viel Staub und lass dir Zeit beim Staub wegmachen, am besten 30 Jahre. Oder wie einen Splitter im Finger, so einen Fremdkörper zieht man sich ja auch für gewöhnlich raus und schmeisst ihn weg.

Nunja du wurdest eben krank. Das ist jetzt keineswegs böse gemeint (niemandem gönne ich eine Krankheit) aber wer weiss wofür das gut ist. Um ehrlich zu sein, ich möchte kein Sachbearbeiter sein, wenn in meinem Büro jeden Tag eine Horde Chefduzler einläuft und hinter mir der Big Boss steht und mir auf die Fingerchen schaut. Und die Verhärtung der Fronten wird unweigerlich zunehmen. Merkel und Co sei dank.

Bezüglich Lücken im System, Krankenversicherung und so weiter. Das war einmal anders. Diese Lücken werden reingebrochen in das soziale System und auch diese Lücken werden immer grösser. Soweit zum Thema Privatversichern. Goggle mal nach "Initative neu soziale Marktwirtschaft".
Dort wirst du Ursachen so einiger Lücken finden.

Menschen und Einzelschicksale sollten Papi Staat interressieren, tun sie aber nicht. Oder doch, solange der Geldsäckel des Menschen prall gefüllt ist, schon. Ich setze das immer mit Lohnsteuer gleich. Lohnsteuerzahler = Mensch (wobei dieser Vergleich auch hinkt, da nebst Arbeitslosen auch Beamte keine Lohnsteuer zahlen).

Sodann ehemaliger Verwaltungskäfer, nur falls der Eindruck entstanden sein sollte, keineswegs ist hier irgendetwas persönlich gemeint. Ich bin nur manchmal ein Zyniker, manchmal hilft das gerade beim Umgang mit Ämtern.

Gruss Wotse

Rentenkaefer

@Wotse
nach bald 7 Jahren immer wiederkehrendem Behördenkrampf bin ich selbst Zyniker geworden - anders kommt man durch den Sumpf nicht mehr durch auf kurz oder lang.

Ganz klar, dass ich den WS sachlich formuliere  ;) auch wenn ich den Säcken die Schreibtische umkippen könnte oder ähnliches.

An unser "Beschwerdemanagement" werde ich mich noch über den Sachbearbeiter bzw. das luschige Arbeiten beschweren.
Sein letztes Argument bezgl Vermögensanrechnung

" aber hier sind halt alle arm und irgend etwas müssen wir doch dann anrechnen " stinkt doch auch schon wieder zum Himmel.

Die haben sich nach dem Gesetz zu richten, alles andere ist Blödsinn.

Im letzten Bescheid fehlt z.B schon wieder die REchtsgrundlage usw usw.
Einfach nur Mist am laufenden Bande da.

es grüßt
der Rentenkaefer
Ich warte immer noch auf den Tag, an dem Merkel die Perücke abnimmt und Hape Kerkeling steht da. (unbekannter Autor) [/COLOR]

Kater

ZitatOriginal von wotse
Es verwundert mich zwar nun ein wenig das die Links nicht funktionieren (ich wollte gerade eben selber noch mal nachschauen), aber definitiv sind die richtig von mir kopiert worden.

@Wotse

Zitathttp://www.sozialhilfe24.de/grundsicherung.php. http://www.sozialhilfe24.de/sozialhilfeberechnung_7.php.
du mußt den Punkt am Ende entfernen, dann klappt´s auch mit dem link...

wotse

@ Kater
Aha danke für den Hinweis. Da habe ich mal wieder etwas gelernt.

@ Rentenkaefer

Also ich muss grinsen, Schreibtische umschmeissen? Ja danach ist mir auch so manchesmal. Aber die wirkliche Kraft liegt im ruhigbleiben und folgerichtigen agieren. Nur das beeindruckt, Wutausbrüche kriegen die Argemitarbeiterinnen oft genug von anderen Leuten mit, das macht denen nichts mehr aus. Aber Argumente und Paragraphen, diese Sprache wird dort verstanden.

Obwohl so ganz Emotionslos kann niemand agieren. Also ich denke da nur an vorgestern zurück (nur eine formale Lappalie deswegen ist davon auch hier im Forum nichts zu lesen), ich begleitete mal wieder meinen Busenkumpel auf die Arge.

Im Moment hat er Schwierigkeiten bezüglich der Bezahlung eines Führerscheines. Ich bin da nur als Beistand dabei und halte schön meine Klappe. Bis auf das Ende des Gespräches vor eben 2 Tagen.

Frau Gr*f lehnte meinem Busenkumpel wieder einmal ein Darlehen zwecks Bezahlung seines Führerscheines ab (und das ist pure Bosheit von der und nichts anderes, denn die Paragraphen haben eine eindeutige Sprache und die sagen er hat ein Darlehen zu bekommen) und die Emotionen kochten immer höher.

Alle Seiten sichtlich nervös und mein Kumpel ist nun nicht gerade einer mit dem zu spassen ist (für Otto Normalos) und es geht ja um seine Existenz bei solchen Fragen. Da sagte ich ein Wort und das war: "So jetzt hast Du freie Bahn, ich gehe jetzt raus eine Zigarette rauchen". Nun, als Ergebniss bekommt er das Darlehen für seinen Führerschein.

Manche verstehen wirklich keine andere Sprache wie das eben genannte.

Wäre da so ein Spruch gekommen wie "aber hier sind halt alle arm und irgend etwas müssen wir doch dann anrechnen" hätte Frau Gr*f es gepackt gehabt und ich hätte meinen Kumpel in Wittlich besuchen können (er ist durch jahrelange Behördenschikane schon recht zermürbt). Und wir sind keine bösen Kerle, wir wollen nur unser Recht, mehr nicht.

Es grüsst Wotse

Rentenkaefer

@Wotse

manchmal liegt es aber auch einfach nur am SB. Meine Akte ist nun schon beim dritten SB in der Abteilung, weil die eigentlich zuständige Frau schon lange krank ist oder so.
bis vor kurzen hatte ich noch einen SB, der voll ok war. Er kopierte sogar all meine Unterlagen für die Grundsicherungsstelle zu der ich ab November dann wohl wechseln werde.
Eigentlich hätte ich da ja wieder alles NEUE einreichen müssen. Für mich viel umständlicher wie für das Amt, die ja eigentlich alles da haben - halt nur in einer anderen Abteilung.

Mein jetziger Sachbearbeiter, der mir offensichtlich total inkompetent erscheint, hätte mich voll auflaufen lassen und nicht kopiert oder weiter gegeben.
Er stellte ganz klar heraus, dass diese Stellen ja absolut NICHTS miteinander zu tun haben und man daher alles neu einreichen müsse (komisch, dass sein Schreiben mit meinem Vermögen eingetroffen ist, nachdem ich der anderen - so fremden Stelle mit der man ja keinen Kontakt hätte, meine Vermögensnachweise für den Erstantrag der Grundsicherung ab NOV. eingereicht habe... )

im Vormonat hat er meinen KV Beitrag falsch berechnet, nachdem ich vorher klar gemacht habe, dass sich nichts ändert - meine KV sich geirrt hat und den Bescheid wieder aufgehoben hat.
Im Übrigen hätte das Amt den falschen Beitrag einfach so bezahlt, ich habe mich da noch für die Säcke in die Bresche geschlagen, weil ich gemerkt habe, dass bei der Berechnung der KV etwas hakt, wäre ja eigentlich Aufgabe des Amtes gewesen, da die ja den Betrag auch überweisen müssen.

Das hat er via Telefon auch überhaupt nicht gerafft, sein Vorkollege hingegen erledigte alles unkonventionell und war sogar dankbar für meinen Hinweis mit der Falschberechnung.

Der letzte Coup war nun halt sein Irrtum um schlappe 1000 Euro, wo im Übrigen auch keinerlei Entschuldigung erfolgte.
Ist ja auch Jacke wie Hose, ob ein Hilfeempfänger 1000 Euro Vermögen veräussern muss oder nicht  X(

Du siehst - ich haben diesen Herren nun gefressen, daher erfolgt nun auch mein Widerspruch, auch wenn ich nur noch für Oktober sein Fall sein werde. Da geht es mir nun ums Prinzip.
Mal sehen wie meine neue SB ab November dann sein wird.....  ?(

Ich habe ja immer die "geheime" Angst auf einen EX Kollegen oder eine EX Kollegin von früher zu treffen.....

Im Arbeitsamt traf ich damals mal auf die Mutter einer ehem. Schulfreundin als SB.
Die Olle behandelte mich noch wie früher als Kind irgendwie, war total respektlos und fragte ganz dumm, warum ich einen Stock brauche zum Laufen, ob das wirklich nötig wäre usw.
Ich lehnte sie dann als SB wegen Befangenheit und Voreingenommenheit ab - ging auch durch, bekam jemand anderes  ;)

Was ich sonst noch alles so an Behördenwahnsinn schreiben könnte inkl. med. Gutachtertermine & Co würde wohl echt den Rahmen sprengen, aber vielleicht wird mal ein gutes Buch daraus  :D

der Rentenkaefer
Ich warte immer noch auf den Tag, an dem Merkel die Perücke abnimmt und Hape Kerkeling steht da. (unbekannter Autor) [/COLOR]

v-null

Zitat[
Also ich muss grinsen, Schreibtische umschmeissen? Ja danach ist mir auch so manchesmal. Aber die wirkliche Kraft liegt im ruhigbleiben und folgerichtigen agieren. Nur das beeindruckt, Wutausbrüche kriegen die Argemitarbeiterinnen oft genug von anderen Leuten mit, das macht denen nichts mehr aus. Aber Argumente und Paragraphen, diese Sprache wird dort verstanden.

So ganz stimmt das auch nicht. Ich habe einen Bekannten, der mit penetranter Pöbelei bisher gut gefahren ist, da er damit die sachbearbeiter so lange genervt hat, bis sie ihm recht gegeben haben, wärend andere, die höflich waren, erst mal mit Versuchen, sie übers Ohr zu hauen kämpfen mußten.

Grüße
solange man mit entwicklung, produktion und handel von waffen profite machen kann wird es kriege geben.

v-null

Zitatim Vormonat hat er meinen KV Beitrag falsch berechnet, nachdem ich vorher klar gemacht habe, dass sich nichts ändert - meine KV sich geirrt hat und den Bescheid wieder aufgehoben hat.
Im Übrigen hätte das Amt den falschen Beitrag einfach so bezahlt, ich habe mich da noch für die Säcke in die Bresche geschlagen, weil ich gemerkt habe, dass bei der Berechnung der KV etwas hakt, wäre ja eigentlich Aufgabe des Amtes gewesen, da die ja den Betrag auch überweisen müssen.

Komisch...bei den KV-s scheint es ihnen ziemlich egal zu sein, wenn da zu viel Geld abfließt. aber wehe ein Zahlungsempfänger kommt in den genuss von zu viel Geld, was eh äußerst selten vorkommt, da wird gleich eine anzeige wegen Betrugsversuch angedroht..

Meistens aber verechnen sie (die SBs) sich sowieso zu deren Ungunsten.
Grüße
solange man mit entwicklung, produktion und handel von waffen profite machen kann wird es kriege geben.

wotse

@ Rentenkaefer

Jaja sicher, manchmal liegt es nur am SB. Ohne Frage, Ermessensspielräume haben die ja genügend. Auch mal wieder nur ein kurzes Beispiel, welche Freuden ich auf dem Amt manchmal erleben darf. Thema Umzug (seit längerem suche ich eine neue Wohnung) und Bescheinigung der Mietkostenübernahme.

Ich bekomme im Moment ja auch Mietkosten übernommen und nur darüber wollte ich eine Bescheinigung weil ein anderer Vermieter sowas sehen wollte. Also hin aufs Amt und mir gedacht das würde reibungslos funktionieren.

Pustekuchen, die Rechnung ohne die Bürokratie gemacht. Da sitzt so ein 20 jähriges Bübchen vor mir und will mir erzählen über sowas gäbe es keine Bescheinigung. Ohne lange auszuschweifen, am Ende dieses Gespräches konnte ich nicht anders, mit der Faust auf den Tisch gehauen und als Kommentar losgelassen :"Ihr seit doch alle quer durch die Bank die letzten Heuler. Noch nicht einmal eure eigenen Paragraphen kennt ihr. Und nur Ärger hat man mit euch. Dieses Thema ist noch nicht gegessen mein Freundchen. Ich komme gleich wieder und wage es Dich ja nicht dann auf einmal in der Mittagspause zu sein, dann zehre ich Dich nämlich von deinem reich gedeckten Gabentisch zurück an den Schreibtisch".

Gesagt getan, ins Auto gestiegen und zu einem Kumpel gefahren der ziemlich nah bei der Arge wohnt. Der hat nämlich so eine Bescheinigung. Die habe ich anschliessend kurzerhand dem Bübchen auf der Arge vorgelegt mit dem Kommentar: "So die nimmst Du jetzt als Vorlage und setzt lediglich meine Daten ein und das hurtig, denn wenn Du mir diese Bescheinigung heute nicht mitgibst campiere ich da hinten in der schönen freien Ecke deines sauberen Büros für die nächsten Wochen".

Das war so ein Sachbearbeiter der mal wieder den Mister Oberwichtig raushängen lassen wollte.

Wie Dein jetziger Sachbearbeiter. Für mich ist Sinn und Zweck der ganzen Handlungen solcher Sachbearbeiter das mit aller Gewalt Gelder gespart werden sollen. Als wenn das denen ihr Geld wäre. Und in der Tat lässt sich ja auch ein gewisser Teil der Menschen mit solchen Methoden einschüchtern. Vielleicht bekommen die ja intern "Abschmetterprämien" (so ala SB soundso hat heute soundsoviele Antragsteller vergrault. Damit wird er zum SB der Woche nominiert) vergeben, weiss mans?

Wie in deinem Fall, die Akte wurde schon an den dritten SB weitergereicht weil die ansonsten zuständige Sb´rin krank ist oder im Urlaub oder vielleicht schon lange mit unterschlagenem Arbeitslosengeld in Brasilien.

So darf ein Amt doch nicht agieren. Ich meine wo leben wir hier? In einer Bananenrepublik? Ernsthaft jetzt, stell Dir mal vor, auf dem Finanzamt würde so geschluddert werden. Auf dem Finanzamt nimmt Papi Staat sein Geld ein und wenn dort ein SB so schluddern würde, das würde der nicht ein einziges mal machen.

Aber uns kleinen Leuten gegenüber dürfen die das? Das Problem in Deutschland ist nach wie vor, das Arbeitslose keine Lobby haben, was eigentlich verwundern sollte da an die 10 Millionen Menschen ja nicht gerade wenig sind. Aber wir haben kein Kapital und sind somit uninteressant. So in etwa sehe ich diese ganzen Sachen.

Wiederum Dein SB, der alles mehrfach weiterreichte. Ich müsste jetzt den Paragraphen raussuchen, aber es ist so, das jeder Bedienstete dazu verpflichtet ist Unterlagen wohlwollend gegenüber dem Antragsteller an die zuständige Stelle weiterzuleiten. Streng genommen kannst Du auf die Polizei marschieren oder auf die Krankenkasse und gibst dort deine Unterlagen ab, die sind verpflichtet die an die zuständige Stelle weiterzureichen. Wusstest Du das?

Zitat: "Der letzte Coup war nun halt sein Irrtum um schlappe 1000 Euro, wo im Übrigen auch keinerlei Entschuldigung erfolgte.
Ist ja auch Jacke wie Hose, ob ein Hilfeempfänger 1000 Euro Vermögen veräussern muss oder nicht"

Da kannst Du mal wieder sehen was Geld für diese Säcke bedeutet. Geld zu Gunsten der Säcke ist das allerheiligste, aber wenn es um dein Geld geht (was ja meistens hart vorher angespart wurde) ist das bedeutungslos.

Das schlimme bei sowas ist ja, da darf Dir noch nicht mal der Verstand stillstehen vor lauter Inkompetenz der SBler. Denn und das ist meine Meinung, genau das ist einkalkuliert.

So in etwa stelle ich mir den Gedankengang eines SBlers vor: "Ach nöö, jetzt wollte ich gerade Kaffee trinken und jetzt kommt schon wieder so ein Arsch. Na warte den habe ich schnell abgefertigt (In dieser Zeit gibst Du deine kompletten Unterlagen ab, die du vorher mühsam und mit viel Liebe zusammengepuzzelt hast).
Das einzige was als Antwort zu hören ist, ist "Dann ist ja jetzt alles vollständig. Dann gebe ich nun den Antrag weiter zur Bearbeitung".

Schön denkt sich nun der Antragsteller/Papierabgeber. Das lief ja mal reibungslos. Und was passiert daraufhin? Nichts, nada, njet!

Warum passiert nichts (in dieser Zeit sitzt Du daheim, der Vermieter fragt schon zum dritten mal nach seiner Miete, der Kühlschrank ist auch schon lange leer und Zigarettenrauchen hast du dir eh schon lange zwecks Geldmangel abgewöhnt)?

Weil der Antrag immer noch bei dem Penner auf dem Schreibtisch liegt (schliesslich war das Kaffeetrinken gehen vor vielen Wochen ja wichtiger).

Was will man als kleines Arschloch machen? Man ruft auf der Arge an und nach dem x-ten Versuch ist man auch endlich mal an so einer Telefonhotline gelandet. Lapidare Auskunft: "Der Antrag ist in der Bearbeitung".

Nunja immerhin denkt sich nun der Arbeitslose. Dann werde ich wohl noch ein wenig warten müssen. Es vergehen wieder zwei Wochen (in der Zeit ist man schon um 10 Kilo abgemagert (hier unterstelle ich dem Amt fast schon eine absichtliche Schwächung der Kampfeskraft und Moral des Arbeitslosen)) und nun wird sich endlich entschlossen, doch mal persönlich aufs Amt zu gehen und vor Ort nachzufragen, warum das denn so lange dauert und sowieso, wann denn mit dem ersten Geld zu rechnen wäre.

Was kommt nun? Eine Frage? Etwa so "Guten Tag, wie kann ich ihnen helfen? ....Bitte? Wer sind Sie? ....Ich kann ihren Eintrag nirgends entdecken! ....Haben sie denn schon einen Antrag gestellt?

So langsam dämmert es dem Arbeitslosen das er bitterböse verarscht wurde und er/sie marschiert zu dem Sachbearbeiter, wo vor Wochen der Antrag abgegeben wurde. Nunu, siehe da, die Bürotür ist zu und es hängt ein Schild an der Tür "unbekannt verzogen".

Nach einigen Querelen und Gezeter wird dann endlich der Hausmeister gerufen der das Schloss aufbohrt und in der Tat liegt deine Akte noch auf dem Schreibtisch, schön eingehüllt in Spinnenweben und eine dicke Schicht Staub. Aber immerhin, die Akte (die du selber vor Wochen mühselig angelegt hast um dem SB Arbeit zu ersparen) ist aufgetaucht und kann nun abgegeben werden.

Ein weiterer Sachbearbeiter sieht noch mal die Akte durch und sagt Dir nun warum die nicht zur Weiterbearbeitung gegeben wurde. Weil auf Seite 99 links in der Mitte ein Kreuzchen gefehlt hat, da ging es irgendwie um die Frage der Schuhgrösse.

So ganz nebenbei erfährst Du auch warum dein ehemaliger Sachbearbeiter nicht mehr im Büro zu finden ist. Unter unbekannt verzogen wird im Jargon der Ämter eine Versetzung in die Karibik verstanden oder ein Urlaub um das Nervenkostüm des SBlers wieder fitzukriegen.

Nun jedenfalls gibst Du nun mit dem Kreuzchen nach der Frage "passt ihnen Schuhgrösse 44?"  deinen Antrag ab und denkst "oh mann, aber nun kann ich zumindest die aufgelaufenen Mietschulden begleichen und meinem Kühlschrank mal wieder guten Tag sagen. Strom dürfte ich auch endlich wieder bekommen und endlich wieder Wasser.

Und was passiert dann? Du hörst ein Zack und siehst den Eingangsstempel auf das Antragsformular niederkrachen (war also nix mit Geld rückwirkend).

So in etwa läuft das auf Ämtern ab.

Naja vielleicht ist deine Sachbearbeiterin ab November eine der wenigen die zum kleinen Volk halten. Wünschenswert wäre das ja.

Rentenkaefer

@Wotse

irgendwie schreibst du aus dem wahren Behördenleben  :D
Was den Stempel auf dem Antrag angeht.... also eigentlich zählt immer der Tag der Antragstellung, also somit dein Datum vom Antrag - Stempel hin oder her.

Ich erinnere mich jetzt nicht mehr genau an den Sachverhalt, aber als mein Männe vor ca 1 Jahr und mal in den Genuss von Hartz4 kam ( sein AlG1 war auf Grund von Dumpinglohn zu wenig und er brauchte Aufstockung ) gab es auch so eine Situation wo man seine Leistungen zu spät angesetzt hatte.
Zum Glück konnten wir alles zurück verfolgen, ich formulierte - mal wieder - einen Widerspruch und man erkannte 9 Tage ALG II zusätzlich an.

Die letzte Aktion vom AA war, dass man ihm UNTERSTELLT hat einen Tag zu viel Leistungen bezogen zu haben - 13 Euro sollte er zurück zahlen.
Seine Arbeit begann aber nun einmal am 2.11.05 und nicht am 01.11.05. Somit voller Anspruch für 01.11.
Also wieder das liebe Spiel mit dem Widerspruch - wieder Recht bekommen.
Mir zwängt sich daher wirklich langsam der Verdacht auf, dass man bewußt z.B Leute anschreibt, deren ALG Bezug am 2 und nicht am 1 des Monats beginnt, sie dann verunsichert und man so dann Gelder einstreichen kann.
Da sich jeder Arbeitslose ja immer zu Arbeitsbeginn anmeldet, man auch jederzeit locker beim RV Träger, Arbeitslosenversicherung oder Lohnsteuer die Zahlungen vom AG nachforschen könnte, sehe ich da wirklich keine reine Logik, sondern Strategie.
Meiner Ansicht sollte man nämlich erst einmal die den Beginn der eingehenden Sozialversicherungsbeiträge erforschen, sollten dann Abweichungen vom angeblich gemeldeten Arbeitsbeginn gefunden werden, dann halte ich solche Schreiben für berechtigt.
In keinem Falle aber einfach so in blauen Dunst hinein.

Was die psychologsiche Schiene bei Ämter angeht so achte man z.B mal darauf, dass man unangenehme Schreiben meist Ende der Woche - am besten Freitag oder Samstag zugestellt bekommt.
Grund: der Empfänger hat keine Chance in seiner ersten Wut direkt noch jemanden zu erreichen, weil Wochenende.
Über die 2 Tage kühlt man dann wieder etwas runter und wird sich am Montag am Telefon sicher schon anders verhalten, wie am Tag der direkten Zustellung  ;)

Bei Rentenversicherungsträgern werden angeblich Anträge - so zeigte es mal ein TV Beitrag vor einiger Zeit - ein gewisser % Satz erst einmal generell abgelehnt. So irgendwie die Order von ganz oben.
Die Hoffnung liegt darin, dass wohl nicht jeder WS erhebt und man erst bei einem WS eingehender prüft und dann ggf. dem Antrag auch statt gibt.
Ist schon eine Weile als sie das mal im TV gebracht haben, aber ich denke wirklich, dass es auch in anderen Ämtern so abläuft.
Allein die Anzahl der vielen Anträge lässt vielleicht eine wirkliche Einzelfallprüfung gar nicht zu - ein SB hat manchmal an die 100 Leute zu betreuen oder so ?!

Wenn man einen Sachverhalt wirklich ganz genau nach allen Gesetzen, Ausnahmeregelungen, Kommentare, Zusatzverordnungen usw. durchprüft, könnte man da wirklich eine Zeit dran sitzen und das ist wohl offensichtlich manchmal echt nicht möglich denke ich.
Ich verstehe daher die "Kollegen" zumindest zum Teil schon, wenn ein SB einfach zu viel Kunden aufs Auge gedrückt bekommt.
Hier liegt die Krux aber intern und man müsste Abhilfe schaffen. Dass die Bürger dafür bluten müssen und ständig nur Probleme mit falschen oder zum Teil falschen Bescheiden haben, ist natürlich absolut nicht ok.
Man hat es aber schon damals bei Einführung von Hartz4 gesehen wie viele Bescheide da falsch rausgehauen wurden.

Ich verstehe es zum Teil auch, wenn ein SB nicht alle Verordnungen oder Ausnahmeregelungen im Kopf hat - keine Frage.
Einige bringen aber nicht einmal eine korrekte Bedarfsbedrechnung nach dem 1x1 des Sozialgesetzbuches zustande und das kann ich als Bürger in jedem Falle verlangen, da diese Menschen dafür bezahlt werden und andere Arbeitnehmer sich auch weiter-und fortbilden müssen, wenn sie neue PC Programme an ihre Arbeitsplätze bekommen, neue Maschinen in die Halle oder was auch immer.
Wenn also so ein Koloss wie Hartz4 & Co rauskommt, dann müssen die Mitarbeiter darauf geschult werden (inkl Ausnahmeverordnungen, Sonderfällen usw.) und man kann nicht verlangen, dass man das dann schon "irgendwie hinbekommen" wird.
Man hat hier mit Einzelschicksalen zu tun und sitzt nicht in der Autozulassungsstelle oder im Grünflächenamt, wo man es vielleicht etwas lockerer halten könnte, wenn neue Vorschriften rauskommen.

Das ist meine Meinung dazu und ich habe schon damals einen Hals bekommen, wenn Kollegen einfach so Leute um 12.30 nach Hause schickten, obwohl sie Nummern gezogen und schon ewig gewartet hatten. Grds. gilt:
jeder mit Nummer hat noch dran genommen zu werden, nur Neuzugänge werden ab 12.30 nicht mehr angenommen.

Also selbst innerhalb eines Amtes ist es nicht immer eitel Sonnenschein und nicht jeder Kollege findet die Arbeitsmoral eines anderen Kollegen immer angebracht und richtig.
Allerdings wird das niemals nach aussen vor dem Bürger gezeigt, vieles geht intern ab  ;)

Im Übrigen war mein Antrag auf GEZ Befreiung auch einfach mal so in einer Schublade eingeschlossen, deren Schlüsselbesitzerin nicht da war *lach*
Ein Anruf beim Beschwerdemanagement  unserer Stadt und interne Recherche schienen den Schlüssel dann aber auf wundersame Weise gefunden zu haben. 2 Tage später hatte ich den Befreiungsbescheid  :rolleyes:

Rentenkäfer
Ich warte immer noch auf den Tag, an dem Merkel die Perücke abnimmt und Hape Kerkeling steht da. (unbekannter Autor) [/COLOR]

Wilddieb Stuelpner

Sei froh, Daß Deine Handakte nicht ins Nirwana verschwunden ist.

Ziel der Arbeit von Arbeitslosenverarschungsagentur/ARGE und Sozialämtern ist es, die Arbeitslosigkeit durch Beseitigung der Existenzgrundlagen der Arbeitslosen voranzutreiben. Eben Verelendung der Arbeitslosigkeit in die Armut, Altersarmut oder Hineintreiben in den Selbstmord. So sieht Fördern in Aktion aus.

Von aktiver, amtlicher Jobakquise, Arbeitsvermittlung, FuU kann überhaupt keine Rede mehr sein, weil das dem Hungerlohnbestreben und der Dequalifizierung von Arbeitslosen nach Willen der Wirtschaft entgegengerichtet wäre. Wer seinen Wert als Arbeitskraft kennt ist zu teuer. Es werden höchstens die gebraucht, die man ordentlich über'n Tisch ziehen kann. Sobald der wie eine Zitrone ausgequescht ist, braucht man ihn nicht mehr, ab zurück in die Arbeitslosigkeit und in ein noch niedrigeres Alg, da die Bemessungsgrundlage der Hungerlohn wird.

  • Chefduzen Spendenbutton