Bundessozialgericht haut der Bundesregierung die Hartz-IV-Gesetze vor die Füße

Begonnen von Wilddieb Stuelpner, 01:42:26 Mi. 08.November 2006

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Wilddieb Stuelpner

NDR: Verhandlungen vor dem Bundessozialgericht - Rechte von Hartz-IV-Empfängern gestärkt

Knapp zwei Jahre nach dem Inkrafttreten von "Hartz IV" hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel deutliche Kritik an der Ausführung der Reform geübt. Die Richter entschieden erstmals über mehrere Klagen gegen die Arbeitsmarktreformen und gaben den Empfängern von Arbeitslosengeld II dabei in zentralen Punkten Recht. Im Mittelpunkt der Verhandlungen stand die umstrittene Frage der Angemessenheit von Wohnraum und Unterkunftskosten.

Ortsniveau bei Mieten berücksichtigen

In einem Fall stritt eine arbeitslose Mutter mit vier Kindern aus Niedersachsen über die Kosten ihrer Wohnung. Mit 580 Euro hatte die Arbeitsgemeinschaft ihr nur einen Teil der Miete bewilligt und sich dabei auf die bundesweit einheitlichen Wohngeldtabellen gestützt. Doch das ist nicht zulässig, urteilte das BSG. Es folgte damit der früheren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Sozialhilfe. Den Kommunen gaben die Kasseler Richter auf, eigene Maßstäbe für die Angemessenheit einer Wohnung zu entwickeln, die den örtlichen Gegebenheiten besser entsprechen.

Ortswechsel wegen niedrigerer Miete nicht zumutbar

Das Gericht gab zudem den Arbeitslosen einen gewissen Spielraum bei der Wohnungssuche. So müsse nur "das Produkt" aus Größe und Quadratmeterpreis stimmen. Arbeitslose könnten beispielsweise auch eine Wohnung mit leicht gehobener Ausstattung wählen, wenn sie sich dafür bei der Größe entsprechend einschränken. Weiter entschied das BSG, dass Arbeitslose in der Regel nicht in einen anderen Ort umziehen müssen, um die Wohnungskosten zu senken.

Größe für Eigentumswohnungen festgelegt

Mit einem zweiten Urteil erschwerte das Gericht den Zugriff auf Eigentumswohnungen und Häuser. Danach ist für ein oder zwei Personen eine Eigentumswohnung von 80 und ein Eigenheim von 90 Quadratmetern als "Schonvermögen" geschützt und muss von den Arbeitslosen deshalb nicht verkauft werden. Für jede weitere Person kommen 20 Quadratmeter hinzu, eine vierköpfige Familie hat also Anspruch auf eine 120 Quadratmeter große Wohnung. Weil die Größentabellen in den Baufördergesetzen der Länder erheblich voneinander abwichen, bezogen sich die Kasseler Richter in ihrem Urteil auf Richtwerte des II. Wohnungsbaugesetzes.

Im konkreten Fall hatte eine 25-Jährige aus der Nähe von Augsburg Arbeitslosengeld II bezogen, obwohl sie allein in ihrer 75 Quadratmeter großen Eigentumswohnung lebte. Die Sozialbehörde hatte die junge Frau zum Umzug und zur Verwertung der Wohnung aufgefordert, war damit aber vor dem Sozialgericht Augsburg gescheitert. Es sei selbst bei längerer Arbeitslosigkeit nicht sinnvoll, die Frau aus ihrem Lebensmittelpunkt zu reißen. Die Bundessozialrichter teilten diese Auffassung. Da die Frau vermutlich bald eine Partnerschaft oder eine Familie begründen werde, sei eine Wohnungsgröße von bis zu 80 Quadratmetern angemessen.

Staat muss Kosten für Kinderbesuche übernehmen

In einem dritten Urteil entschieden die Richter zu Gunsten eines geschiedenen Vaters in Duisburg. Er hatte darauf geklagt, einen Teil der Unterhaltskosten und Fahrtkosten erstattet zu bekommen, die ihm durch Besuche seiner beiden getrennt lebenden Kinder entstehen. Die Mädchen besuchen den Vater regelmäßig für zwei Tage und verbringen einen Teil der Schulferien beim Vater. Zusätzliche Zahlungen hatte ihm die zuständige Behörde jedoch verwehrt, weil Vater und Töchter keine so genannte Bedarfsgemeinschaft bildeten. Die Kasseler Richter urteilten dagegen, dass sich die öffentliche Hand aus verfassungsrechtlichen Gründen an den Kosten beteiligen müsse.

Die Hartz-IV-Gesetzgebung wird das Bundessozialgericht bereits am 23. November erneut beschäftigen. Dann steht unter anderem die Höhe des Regelsatzes auf dem Prüfstand.

Aktenzeichen: B 7b AS 18/06 R, B 7b AS 2/05 R,
Aktenzeichen: B 7b AS 14/06 R)

Wilddieb Stuelpner

arbeitsrecht.de: Sozialbehörde muss tatsächlich angefallene Heiz- und Nebenkosten erstatten - Keine Pauschalierung möglich

Bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende darf der Leistungsträger keine Pauschalen für Heiz- und Nebenkosten ohne Prüfung des konkreten Einzelfalles zur Grundlage seiner Leistung machen.

Eine Hilfebedürftige und ihr minderjähriger Sohn, die im Westerwaldkreis wohnen, bezogen seit 2005 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes. Zunächst wurden die Kosten der Unterkunft in vollem Umfang berücksichtigt. Mit einem Bescheid vom Dezember 2005 wurde die Hilfebedürftige darauf hingewiesen, dass Leistungen für Unterkunft und Heizung in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht würden, soweit diese angemessen seien. Die derzeitigen Kosten seien unangemessen hoch und würden nicht dauerhaft anerkannt. Bei der Wohnung könnten bis zu 60 Quadratmeter zu 4,30 Euro Kaltmiete, 1,25 Euro Nebenkosten und 0,82 Euro Heizkosten, jeweils pro Quadratmeter anerkannt werden.

Bis Ende Mai 2006 sollten die Kosten reduziert werden. Über die Bemühungen seien nachprüfbare Nachweise vorzulegen. Die Hilfebedürftige wandte ein, wegen ihrer psychischen Erkrankung sei ihr ein Umzug nicht zumutbar. Für die Zeit ab Juni 2006 wurden Kosten der Unterkunft und Heizung nur noch in der geringeren Höhe übernommen. Ein Antrag der Hilfebedürftigen auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wurde vom Sozialgericht Koblenz zunächst abgelehnt. Die hiergegen gerichtete Beschwerde war jedoch erfolgreich.

Das Landessozialgericht hat den Leistungsträger im Beschwerdeverfahren verpflichtet, die tatsächlichen Wohnungskosten einschließlich der Heiz- und anderen Nebenkosten noch bis einschließlich November 2006 zu übernehmen.

Wegen der Kosten der Wohnung ist der Hilfebedürftigen nicht ausreichend klar gemacht worden, welche Anforderungen für eine angemessene Wohnung gelten. Dies gilt insbesondere deshalb, weil zu Unrecht die Höhe der Kaltmiete mit einer Pauschalierung von Neben- und Heizkosten verknüpft worden ist. Auch die Heiz- und Nebenkosten sind entsprechend der tatsächlichen Kosten zu übernehmen. Für eine Pauschalierung fehlt nach Überzeugung der Richter die Rechtsgrundlage.

LSG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 04.10.2006 - L 3 ER 148/06 AS
PM des LSG Rheinland-Pfalz v. 13.10.2006

Kater

ZitatGemeinsame Presseerklärung des Erwerbslosen Forum Deutschland, Bonn (Martin Behrsing) und der Rechtsanwältin Heide Flügge, Hamburg,
08.11.2006

Bundessozialgericht stärkt nicht die Hartz IV-Betroffenen

Viele erwerbslose Eigenheimbesitzer könnten jetzt ein böses Erwachen erleben

Bonn. Das Erwerbslosen Forum Deutschland betrachtet die gestrigen Entscheidungen des Bundessozialgerichts mit sehr gemischten
Gefühlen. Begrüßt wurden die Entscheidungen zu den Kosten der Unterkunft bei Mietern und beim Umgangsrecht. Nach Ansicht der
Initiative könnten hier erhebliche Mehrkosten auf die Kommunen zu kommen. Für viele erwerbslose Eigenheimbesitzer dagegen könnte die
Entscheidung ein böses Erwachen bedeuten.

Mit der gestrigen Entscheidung zur Verpflichtung zur Verwertung selbstbewohnten Eigentums hat das höchste Gericht nach Ansicht der
Hamburger Rechtsanwältin Heide Flügge und dem Erwerbslosen Forum Deutschland einen Paradigmenwechsel vorgenommen, der sich zu einem
gigantischen Problem für viele Eigenheimbesitzer entwickeln könnte. Der Begriff der "Angemessenheit" von Wohneigentum wird jetzt
schlicht anders bewertet als vom früher zuständigen Bundesverwaltungsgericht. Das Bundessozialgericht hat sich dafür ausgesprochen,
dass ein Eigenheim, welches von bis zu 2 Personen bewohnt wird, nur 80 qm messen dürfe. Ein mit 3 Personen bewohntes Eigenheim dürfe
100 qm bemessen. Für von vier und mehr Personen bewohnte Eigenheime ändert sich gegenüber der bisherigen Rechtssprechung des
Bundesverwaltungsgerichts nichts.

"Eigenheime verfügen meist über eine Wohnfläche von mehr als 80 qm oder auch 100 qm. Das ist einfach üblich. Das kann daran liegen,
dass viele Menschen ihre Eigenheime für ihre Familien gebaut oder erworben haben. Wenn die Kinder dann ausgezogen sind, und nur noch
die Eltern dort leben, noch keine 65 sind und arbeitslos werden, unter Hartz IV fallen, dann müssen sie das Grundstück verkaufen.
Und von dem Verkaufserlös müssen sie dann erstmal ihren Lebensunterhalt bestreiten, bis alles verbraucht ist.
Das passiert nach dieser neuen Rechtsprechung des BSozG auch, wenn den Betroffenen für ihre Eigenheime kaum noch Wohnkosten
entstehen, die Kommunen sich also glücklich schätzen sollten, über den Umstand, dass so wenig Kosten der Unterkunft zu leisten
sind", so die Hamburger Rechtsanwältin Heide Flügge

"Viele erwerbslose Menschen werden jetzt ihre Wohnungen zu jedem Preis zum Verkauf anbieten müssen und werden das ALG II nur noch
darlehenweise  bekommen bis der Verkauf gelungen ist. Die Folge wird eine massive Überschuldung  gerade von älteren Erwerbslosen
sein. Diese können dem nur entgehen, indem sie das Haus womöglich zu einem Spottpreis verscherbeln.  Hier muss der Gesetzgeber
schnell handeln, damit das nicht passiert", so Martin Behrsing, Sprecher des Erwerbslosen Forum Deutschland.

Begrüßt wurde hingegen die Entscheidung zu den Kosten der Unterkunft. Damit werden die Kommunen zu prüfen, welche Wohnkosten an dem
jeweiligen Ort tatsächlich angemessen sind.  "Damit werden erhebliche Mehrkosten auf die Kommunen zukommen, da damit auch die
Nebenkosten verbunden sind. Allerdings sehen wir hier die Gefahr, dass die gestrige Entscheidung viele Vermieter und
Energieversorger zum Anlass nehmen werden, um diese Kosten zu erhöhen. In der Folge müssten viele Menschen aus den unteren
Lohngruppen ergänzendes ALG II beantragen, da ihr Gehalt nicht mehr reichen wird", so Martin Behrsing.

Heide Flügge und Martin Behrsing betrachten die Entscheidung zum Umgangsrecht als eine Verschlechterung für Kinder, da nur mit
wenigen Ausnahmen erhöhte Kosten geltend gemacht werden können. Auch hier sei das BSozG deutlich hinter die Regelungen der früheren
Sozialhilfe zurückgefallen. Insgesamt wurden die Entscheidungen als nicht sehr mutig bezeichnet.  

URL der Mitteilung:
http://www.erwerbslosenforum.de/nachrichten/bundessozialgericht_starkt_nicht_die_hartz_iv-betroffenen.htm  

Weitere Infos und Kontakt
--------------------------------------------

Pressekontakt

Erwerbslosen Forum Deutschland
Martin Behrsing
Schickgasse 3
53117 Bonn
Tel.:  0228 2495594
Mobil: 0160 99278357
Fax: 0180 5039000 3946
http://www.erwerbslosenforum.de  
redaktion@erwerbslosenforum.de

Rechtsanwältin
Heide Flügge
Lorichsstr. 59
22307 Hamburg
Tel 040 632 51 29
//www.argezeiten.de

TagX

Guter Kommentar und richtig: Bundessozialgericht stärkt nicht die Hartz IV-Betroffenen.
Wie ist das jetzt für den Mieter (Single)? "Bezahlt" man dem jetzt auch eine 80 Quadratmeter Mietwohnung??????

HARTZ IV MUSS WEG!!
HARTZ IV IST ARMUT PER GESETZ!!
Grüße


Sozialismus!

Richard Gier

ZitatOriginal von Kater
Gemeinsame Presseerklärung des Erwerbslosen Forum Deutschland, Bonn (Martin Behrsing) und der Rechtsanwältin Heide Flügge, Hamburg,
...
"Eigenheime verfügen meist über eine Wohnfläche von mehr als 80 qm oder auch 100 qm. Das ist einfach üblich. Das kann daran liegen,
dass viele Menschen ihre Eigenheime für ihre Familien gebaut oder erworben haben. Wenn die Kinder dann ausgezogen sind, und nur noch
die Eltern dort leben, noch keine 65 sind und arbeitslos werden, unter Hartz IV fallen, dann müssen sie das Grundstück verkaufen.
Und von dem Verkaufserlös müssen sie dann erstmal ihren Lebensunterhalt bestreiten, bis alles verbraucht ist.

Ich finde das ja auch nicht korrekt. Andererseits kann ich aber auch verstehen, wenn ein Leiharbeiter, oder - (heutzutage ja auch trotz hervorragender Berufsausbildung) - sonstig beschissen Verdienender sagt:

"Wieso soll ich mit meinen Steuern auch noch den Luxus dieses Eigenheimbesitzers mitfinanzieren, während ich mir auf ewig nur ein Miet-Wohnklo im Ghetto leisten kann und niemals das Privileg haben werde, so viel verdienen zu dürfen, wie derjenige in den vergangenen guten Jahrzehnten verdient hat, um sich überhaupt solches Wohneigentum leisten zu können."

Wilddieb Stuelpner

Bei den 80 qm ist von einer Eigentumswohnung und nicht von einer Mietwohnung die Rede. Es wird nach wie vor ein sozialer Rechtsunterschied gemacht zwischen Mieter und Wohnungseigentümer. Letztere haben bessere Privilegien.

Allerdings ist die Schlußfolgerung richtig, das Notverkäufe dieser Eigentumswohnungen und -heime an der Tagesordnung sein könnten. Es ist ja auch nicht im Sinne des Hartz-IV-Erfinders seßhafte Arbeitslose zu züchten, die nach dem Grundsatz leben "My home is my castle!".

Die Bundesregierung braucht keine arbeitslose, begüterten Häusleeigentümer, sondern unter Hungerlohnbedingungen auf Jobsuche befindliche Wanderarbeiter und Tagelöhner ohne Hab und Gut. Und diesem Willen ordnen sich verbeamtete Richter gerne unter, da ihr Arsch warm in ihren Villen verbleibt. Beamte und Anwälte sind willfährige Büttel der Mächtigen.

TagX

@joachim
Kann lesen.  ;) Die Frage nach der Mietwohnung war reine Wortspielerei und sollte auf diese Ungerechtigkeit/Rechtsunterschied hinweisen.

HARTZ IV MUSS WEG!!
HARTZ IV IST ARMUT PER GESETZ!!
Grüße


Sozialismus!

Codeman

Hallo joachim

hast du für die urteile auch einen link parat,von wo du das her hast ?

Such mir beim NDR grad nen Wolf...

Gruß
Codeman
Ich bin der Rostfleck am Schwert des Sozialismus - Zitat frei nach Schraubenwelle

TagX

Grüße


Sozialismus!


Wilddieb Stuelpner


Anjouli

ZitatOriginal von Richard Gier

Ich finde das ja auch nicht korrekt. Andererseits kann ich aber auch verstehen, wenn ein Leiharbeiter, oder - (heutzutage ja auch trotz hervorragender Berufsausbildung) - sonstig beschissen Verdienender sagt:

"Wieso soll ich mit meinen Steuern auch noch den Luxus dieses Eigenheimbesitzers mitfinanzieren, während ich mir auf ewig nur ein Miet-Wohnklo im Ghetto leisten kann und niemals das Privileg haben werde, so viel verdienen zu dürfen, wie derjenige in den vergangenen guten Jahrzehnten verdient hat, um sich überhaupt solches Wohneigentum leisten zu können."

Das was du schreibst ist ja genau der Fehler in der Denkweise, dem viele Bürger in Deutschland heute erliegen und der durch die Medien auch mit schöner Regelmäßigkeit geschürt wird!

Natürlich ist das mega-ungerecht. Der Eigenheimbesitzer, der jahrzehntelang für sein "trautes Heim" malocht hat ist aber nicht schuld daran, daß der arme Leiharbeiter heutzutage ausgebeutet wird!!!

Schuld daran sind ganz Andere!

Und das muß mal in die Köpfe der Leute hinein!!

Es wäre sinnvoller, wenn der Leiharbeiter solidarisch mit dem Hartz-IV-kriegenden Eigenheimbesitzer auf die Straße geht, sonst läßt der Staat ihm nämlich morgen noch nicht mal mehr sein "Wohnklo" im Ghetto!
Wenn Freiheit wirklich etwas bedeutet, dann vor allen Dingen das Recht, anderen Leuten zu sagen, was sie nicht hören wollen. (George Orwell)

Wilddieb Stuelpner

Nein der NDR gibt nur die Aktenzeichen an. Es ist fraglich, ob auf der Internetseite des BSG http://www.bundessozialgericht.de/ diese Aktenzeichen in die Entscheidungsdatenbank eingepflegt wurde. Ich schätze mal, in 4 Wochen könnte das der Fall sein.

TagX

ZitatOriginal von Anjouli
Schuld daran sind ganz Andere!

Und das muß mal in die Köpfe der Leute hinein!!
SOLIDARITÄT!!
Grüße


Sozialismus!

Richard Gier

ZitatOriginal von Anjouli
Es wäre sinnvoller, wenn der Leiharbeiter solidarisch mit dem Hartz-IV-kriegenden Eigenheimbesitzer auf die Straße geht, sonst läßt der Staat ihm nämlich morgen noch nicht mal mehr sein "Wohnklo" im Ghetto!

Ich bin immer von der irrigen Annahme ausgegangen, dass sich zuerst der Starke mit dem Schwachen solidarisieren sollte. Wo war den in den letzten 10 Jahren, als es anfing bergab zu gehen, die Solidarität des wohlbegüterten, gutbürgerlichen Mittelstandes mit den sozial Schwachen?

Du vergisst die typisch deutsche Mentalität dieser durch die Gunst der Stunde nach oben gespülten Leute.: "Je mehr anderen es schlechter geht als mir, desto mehr wird meine Leistung, mein Wohlstand, aufgewertet."

Wo ist denn heute die Solidarität mit uns, von denen, die mit ihren alten Arbeitsverträgen aus den 70er und 80er Jahren, mit Kündigungsschutz, gutem Verdienst und allem Pipapo, groß die Klappe aufreissen und jeden Hartz IVler als faulen Sozial-Schmarotzer bezeichnen.

Die, die in prekären unterbezahlten Jobs malochen, sind für diese Leute im Vergleich zu ihnen halt auch nur ein bißchen blöd oder faul, oder beides.



Solidarität, schön und gut. Aber nicht mit dem typischen deutschen Wohlstands-Spiesser. Diese Leute sind in der Mehrzahl, nach meinen unguten Erfahrungen, absolut unsolidarisch. Nach Solidarität mit ihnen schreien sie erst, wenn es ihnen selber unverhofft materiell an den Kragen gehen sollte.

uwenutz

... und hier der Witz des Monats:

Aufgaben des Bundessozialgerichts:
Für das Grundgesetz (GG) ist es selbstverständlich, dass die Rechtsprechung (Judikative) eine selbständige Staatsgewalt darstellt, die neben der Gesetzgebung (Legislative) und der vollziehenden Gewalt (Exekutive) steht. Das aus Art. 20 Abs. 2 GG folgende Gewaltenteilungsprinzip dient der Verteilung der politischen Macht und damit der Mäßigung der Staatsherrschaft.

Es lebe des Kaisers neuen Kleider

TagX

ZitatOriginal von Richard Gier
Nach Solidarität mit ihnen schreien sie erst, wenn es ihnen selber unverhofft materiell an den Kragen gehen sollte.
Und dann? Handeln wir gegen unsere eigene Erfahrung und hoffen, dass im Bestehenden die Gunst der Stunde uns nach oben spült? Das sieht aber schlecht aus.
Grüße


Sozialismus!

Richard Gier

ZitatOriginal von TagX
Und dann? Handeln wir gegen unsere eigene Erfahrung und hoffen, dass im Bestehenden die Gunst der Stunde uns nach oben spült? Das sieht aber schlecht aus.

Hääh ?( Was willst Du mir jetzt genau damit sagen? Außer hier reinkopierten, ohne jeglichen eigenen Kommentar versehenen, endlosen copy & paste-Artikeln aus der Presse, liesst man von Dir sonst ja nicht so viel. Und wenn dann ausnahmsweise doch mal eine eigene Meinung kommt, dann so wirres Zeug, wie oben. Super  

TagX

Meine Fragen bezogen sich auf diese Aussage.

ZitatOriginal von Richard Gier
Nach Solidarität mit ihnen schreien sie erst, wenn es ihnen selber unverhofft materiell an den Kragen gehen sollte.

Wie verhält man sich dann, wenn sie (die neuen Unterschichtler) sich mit denen solidarisieren, deren Lage bereits schwierig ist? Schwach gegen Schwach ist doch mehr als töricht.
Grüße


Sozialismus!

Richard Gier

ZitatOriginal von TagX
Wie verhält man sich dann, wenn sie (die neuen Unterschichtler) sich mit denen solidarisieren, deren Lage bereits schwierig ist? Schwach gegen Schwach ist doch mehr als töricht.

Ach so. Du hast mich da falsch verstanden. Sie (die abstürzenden gehobenen Mittelschichtler) schreien nicht in unsere Richtung nach Solidarität mit ihnen, sondern nach ihresgleichen und dem Staat.

Wir sind doch nach wie vor für sie nur das Kroppzeug, das im Gegensatz zu ihnen schon immer dumm und faul war und darum auch verdient, ganz unten zu sein. Solidarität mit diesen Unterschichtlern käme ihnen nie in den Sinn, obwohl wir uns paradoxerweise gerade auch zu großen Teilen aus abgestürzten Mittelschichtlern zusammensetzen.

Gerade wegen solchen Standesdünkeln und ähnlichem Schwachsinn wird es wohl nie eine solidarische Volksgemeinschaft geben, die imstände wäre, den Herrschenden und dem Großkapital anständig Paroli zu bieten.

TagX

@Richard

ZitatOriginal von Richard Gier
die abstürzenden gehobenen Mittelschichtler

An welche Gruppen denkst du da konkret?
Grüße


Sozialismus!

Richard Gier

ZitatOriginal von TagX
An welche Gruppen denkst du da konkret?

Beispielsweise die Gruppe, zu der ich auch gehöre: Ingenieure, die mit Mitte 40 angeblich nicht mehr ins berühmt-berüchtigte "junge dynamische Team" passen.

Leitende Angestellte, die wegrationalisiert werden und aufgrund ihres Alters, oder Unter/Über-Qualifizierung keinen neuen Job mehr kriegen.

Gutverdienende Bankheinis, gehobene Bürofuzzis, die das Kapital um jeden Preis loswerden möchte, da man nicht mehr gewillt ist, deren Privilegien aus den guten alten Arbeitsverträgen (gutes Gehalt, Bonus hier, Sonderzahlung da) weiter hinzunehmen, wenn man doch für die Hälfte oder noch weniger des Geldes einen dankbaren Billiglöhner kriegen kann.

u.s.w., u.s.w.

Glaubt auch nicht diesen Scheiss von wegen: "Wir suchen händeringend Ingenieure". Das gilt nur für Absolventen um die 25 Jahre mit 20 jähriger Berufserfahrung.

Wenn ich mich bewerbe, kriege ich zu 70 % überhaupt keine Resonanz und zu 30 %, teilweise sehr patzige, Absagen. Und wenn man dann z.B. mal anruft und fragt, was dieses Patzige soll, dann bekommt man von der überforderten Personalerin am anderen Ende der Leitung zu hören: "Wissen, sie, man kann schon mal die Nerven verlieren, wenn man mit über 400 Bewerbungen auf diese Stelle zugeschüttet wird und täglich noch mehr eintrudeln."

TagX

ZitatOriginal von Richard Gier
Glaubt auch nicht diesen Scheiss von wegen: "Wir suchen händeringend Ingenieure". Das gilt nur für Absolventen um die 25 Jahre mit 20 jähriger Berufserfahrung.

Wenn ich mich bewerbe, kriege ich zu 70 % überhaupt keine Resonanz und zu 30 %, teilweise sehr patzige, Absagen. Und wenn man dann z.B. mal anruft und fragt, was dieses Patzige soll, dann bekommt man von der überforderten Personalerin am anderen Ende der Leitung zu hören: "Wissen, sie, man kann schon mal die Nerven verlieren, wenn man mit über 400 Bewerbungen auf diese Stelle zugeschüttet wird und täglich noch mehr eintrudeln."

War, vor kurzem, nicht der Vorwurf im Raum, diese "absolut unflexiblen Ingenieure" wollen nicht mal umziehen (innerhalb BRD) wegen eines guten Jobs? :P für den Vorwurf
Ich denke @Gierig, der Staat (nachdem sie schreien??) hat auch nicht mehr als Hartz IV für sie übrig. Und mal sehen, wie das dann ist mit dem Bewusstsein.
Grüße


Sozialismus!

Richard Gier

ZitatOriginal von TagX
War, vor kurzem, nicht der Vorwurf im Raum, diese "absolut unflexiblen Ingenieure" wollen nicht mal umziehen (innerhalb BRD) wegen eines guten Jobs? :P für den Vorwurf
Ich denke @Gierig, der Staat (nachdem sie schreien??) hat auch nicht mehr als Hartz IV für sie übrig. Und mal sehen, wie das dann ist mit dem Bewusstsein.

Hör mal zu, du kleiner Scheisser TagX. Du weißt doch überhaupt nichts von meinem Leben. Ich schreie nach keinem Staat und schon mal gar nicht nach Solidarität von ausgerechnet so Typen wie Dir. Wenn ich der gutbegüterte gehobene Mittelschichtler wäre, für den Du mich anscheinend hältst, meinst Du, ich wäre dann in diesem Forum?

Ich schlage mich mein ganzes Leben mit freiberuflichen Programmierjobs und Hardware-Reparaturen durch, weil ich erst gar nicht in die Lage kam, mich zu Zeiten der ersten Ingenieur-Entlassungswelle 1991, zum Ende meines Studiums, fest anstellen lassen zu können. Könnte gut sein, dass ich mich momentan bei meinen ca. 700 Euro im Monat, von denen noch 200 Euro für die Krankenversicherung draufgehen, mit Hartz IV besser stellen würde.

Unflexibel? Ich? Ich war seit dem Ende meiner Lehre und während des ganzen Studiums in den Semesterferien und in unzähligen Urlaubssemestern bundesweit als Leiharbeiter auf Industriemontage (Papierfabriken, Kraftwerke, Automobilfabriken) und weiß, was Arbeit ist. Denn Bafög und ähnliche Scherze habe ich nie gesehen.

Und was hast Du vorzuweisen in Deinem Werdegang? Und bei Deinem eben gezeigten Verhalten wunderst Du Dich, dass Solidarität zwischen den einzelnen Gruppen eher auf Ablehnung, als auf Zustimmung stößt? Ja, mach nur so weiter. Die da oben wird das freuen nach dem Motto: "Divide et Impera"  

TagX

@Gierig :]
Das war doch nicht auf dich bezogen, Mensch. Hast du missverstanden! Das, was du gerade geschrieben und bestätigt hast, meine ich mit:  :P für den Vorwurf und für die Vorwerfenden!!
Grüße


Sozialismus!

Richard Gier

Sorry, TagX.  
Im Nachhinein, nachdem ich das Posting abgeschickt habe, habe ich mich schon ein wenig gewundert, warum Du mich auf einmal siezt und @Gierig schreibst. Sieht nach klassischem Mißverständnis wegen Doppeldeutigkeit aus. Also bitte entschuldige meine derbe Antwort.

Irgendwie ist wohl momentan gereizte Stimmung, wie man auch an den anderen Postings von z.B. jensen-ex und jawbreaker sehen kann. Muss am Wetter liegen. Oder dem Dauerbombardement von immer neuen Schweinereien und Ungerechtigkeiten, denen man Tag für Tag ausgesetzt ist, wenn man die Medien verfolgt.

TagX

zurück, klassisches Missverständnis

Bestätigung für die gereizte Stimmung. Wer weiß, wer weiß...
Grüße


Sozialismus!

jawbreaker

ZitatOriginal von Richard Gier

Irgendwie ist wohl momentan gereizte Stimmung, wie man auch an den anderen Postings von z.B. jensen-ex und jawbreaker sehen kann.

also ich fand' jetzt meine postings nicht sonderlich gereizt... diskussion beinhaltet auch, daß man verschiedener meinung sein kann. wenn man eine 'abweichende' meinung nicht auch äußert, kann  man sich das ganze forum sparen.

ZitatOriginal von jawbreaker

Falls jetzt der Eindruck entstanden ist, ich würde nochmal 'draufhaun', obwohl mir quasi bereits recht gegeben wurde: das lag nicht in meiner Absicht.
Mir liegt nichts daran mich hier mit anderen Usern zu befehden.
Allerdings verlangen verschiedene Meinungen manchmal ein klares Wort.
Ist doch besser als Geschleime, oder um den heißen Brei herumzureden.

das sollte als erklärung eigentlich reichen. dem jensen-ex ist sein geschreibsel so peinlich, daß er 10 (zehn) punkt-postings in dem thread hinterlassen hat. richtig bemerkt wurde von fbk, daß für diese 'kommunikation' ein chat geeigneter gewesen wäre.

Pinnswin

ZitatDie Bundesregierung braucht keine arbeitslose, begüterten Häusleeigentümer, sondern unter Hungerlohnbedingungen auf Jobsuche befindliche Wanderarbeiter und Tagelöhner ohne Hab und Gut. Und diesem Willen ordnen sich verbeamtete Richter gerne unter, da ihr Arsch warm in ihren Villen verbleibt. Beamte und Anwälte sind willfährige Büttel der Mächtigen..

... und um nochmal ein Demo Schild zu zitieren:
ZitatDer Volksmörder Peter Hartz gehört vor den europäischen Gerichtshof gezerrt!
... und seine Schergen ebenso.
Das Ende Der Welt brach Anno Domini 1420 doch nicht herein.
Obwohl vieles darauf hin deutete, das es kaeme... A. Sapkowski

jensen-ex

ZitatOriginal von jawbreaker
ZitatOriginal von Richard Gier

Irgendwie ist wohl momentan gereizte Stimmung, wie man auch an den anderen Postings von z.B. jensen-ex und jawbreaker sehen kann.

also ich fand' jetzt meine postings nicht sonderlich gereizt... diskussion beinhaltet auch, daß man verschiedener meinung sein kann. wenn man eine 'abweichende' meinung nicht auch äußert, kann  man sich das ganze forum sparen.

ZitatOriginal von jawbreaker

Falls jetzt der Eindruck entstanden ist, ich würde nochmal 'draufhaun', obwohl mir quasi bereits recht gegeben wurde: das lag nicht in meiner Absicht.
Mir liegt nichts daran mich hier mit anderen Usern zu befehden.
Allerdings verlangen verschiedene Meinungen manchmal ein klares Wort.
Ist doch besser als Geschleime, oder um den heißen Brei herumzureden.

das sollte als erklärung eigentlich reichen. dem jensen-ex ist sein geschreibsel so peinlich, daß er 10 (zehn) punkt-postings in dem thread hinterlassen hat. richtig bemerkt wurde von fbk, daß für diese 'kommunikation' ein chat geeigneter gewesen wäre.


tja ja, der immer ach so sachliche jawbreaker.


ZitatOriginal von jawbreaker
*lol*

man muß euch einfach liebhaben...




ZitatOriginal von jawbreaker
voll doof, so wie du kann ich auch: du magst doch bestimmt die kapelle

XXXX XXXXXX  muahahahahahaha

ja heute bin ich auch mal prall, ältere herren dürfen das. jawoll.....


hmhm, soviel sachlichkeit verschlägt mir dann doch glatt die sprache.
So it goes.

Kurt Vonnegut

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