Bundesarbeitsgericht: Klageverzicht ohne Gegenleistung ist unwirksam

Begonnen von Kater, 20:33:30 Do. 06.September 2007

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Kater

ZitatKlageverzicht ohne Gegenleistung ist unwirksam

Erfurt (AFP) - Arbeitgeber können entlassenen Mitarbeitern nicht einen spontanen Klageverzicht aufdrängen. Ein solcher Verzicht auf einem Arbeitgeberformular und ohne Gegenleistung ist unwirksam, wie das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entschied. Damit ließ es die Kündigungsschutzklage einer Kassiererin der Drogeriemarktkette Schlecker nicht nur zu, sondern gab der Arbeitnehmerin zugleich auch ihren Arbeitsplatz zurück.

Nach den Feststellungen des Unternehmens waren im April 2004 die Einnahmen von zwei Tagen aus dem Tresor des Drogeriemarkts verschwunden. Ein Gespräch mit den während dieser Zeit dort arbeitenden drei Kassiererinnen konnte die Sache nicht klären. Daraufhin kündigte Schlecker kurzerhand allen dreien und ließ sie noch eine vorgefertigte Erklärung unterschreiben, wonach sie die Kündigung akzeptieren und auf eine Klage verzichten.

Die Kassiererin zog dennoch vor Gericht und bestritt, für das Verschwinden der Gelder verantwortlich zu sein. Das BAG gab ihr doppelt Recht: Ein solches Vorgehen benachteilige die Arbeitnehmerinnen einseitig; sie verstoße daher gegen Treu und Glauben, der Klageverzicht sei unwirksam. Auch die Kündigung selbst sei unwirksam, urteilte das BAG weiter. Angesichts der Zahl von drei möglichen Täterinnen reiche der Tatverdacht nicht aus.

http://de.news.yahoo.com/afp/20070906/tde-d-justiz-arbeit-a4484c6_2.html

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