BAG stärkt "Equal-Pay-Gebot" für Leiharbeitnehmer

Begonnen von Kater, 23:09:52 Mi. 19.September 2007

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Kater

ZitatBAG stärkt "Equal-Pay-Gebot" für Leiharbeitnehmer
AFP - Mittwoch, 19. September, 17:22 Uhr

Erfurt (AFP) - Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt hat den Anspruch von Leiharbeitnehmern auf gleichen Lohn bekräftigt. Nach einem am Mittwoch verkündeten Urteil reicht eine einfache Lohnauskunft des aufnehmenden Unternehmens aus, um den "Equal-Pay"-Anspruch geltend zu machen. Es sei dann Sache der Zeitarbeitsfirma, dies zu überprüfen. (Az: 4 AZR 656/06)

Seit Anfang 2003 gilt für Zeitarbeitsfirmen ein Diskriminierungsverbot. Nach diesem so genannten Equal-Pay-Gebot müssen die Verleiher ihren Mitarbeitern dieselbe Vergütung bezahlen, wie sie das jeweils entleihende Unternehmen zahlen würde. Anderes gilt nur, wenn beide Seiten an einen abweichenden Tarifvertrag gebunden sind oder wenn der Arbeitsvertrag auf einen solchen Tarif verweist.

Im konkreten Fall enthielt der Arbeitsvertrag einen solchen Verweis nicht. Die Klägerin war als Sekretärin an einen juristischen Fachverlag in München verliehen, der die eigenen Angestellten sogar übertariflich bezahlte. Eine entsprechende Bescheinigung legte die Leih-Sekretärin ihrer Zeitarbeitsfirma vor. Wie das BAG entschied, hat sie Anspruch auf die bessere Vergütung. Deren genaue Höhe muss allerdings noch das Landesarbeitsgericht in München feststellen.

http://de.news.yahoo.com/afp/20070919/tde-d-justiz-arbeit-zeitarbeit-a4484c6_1.html

Ziggy

Um seine Liebe zu beweisen, erklomm er die höchsten Berge, durchschwamm die tiefsten Meere und zog durch die weitesten Wüsten. Doch sie verließ ihn – weil er nie zu Hause war.

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