Eu-Rente und ÄG ??

Begonnen von jockelze, 14:31:45 Fr. 05.Oktober 2007

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jockelze

Moin,
heute bekam ich Post von einem Vermittler der Arge.  ?(
Aber erstmal der Reihe nach.
Ich beziehe eine kleine Rente (238.-€)wegen voller Erwerbsunfähigkeit. Dazu verdiene ich noch als Zeitungszusteller etwas Geld (230.-€).
Von der Arge bekomme ich nur noch anteilig ca 100.-€ Mietzuschuss + Heizung.
Die Arge ist deshalb für mich zuständig, weil meine Lebenspartnerin in ihren 30 Std. Job nicht soviel verdient und auch noch etwas zur Miete dazu bekommt.
Nun hat mich dieser Vermittler eingeladen nach § 59 Zweites Sozialgestzbuch in Verbindung mit § 309 Drittes Sozialgesetzbuch.
Er möchte sich mit mir über eine Einleitung eines ärztlichen Gutachten unterhalten !!!
Wenn ich ohne wichtigen Grund nicht erscheine drohen mir die üblichen Sanktionen.
Kann mir jemand sagen ob ich dahin muß ?  ?(

flipper

willkommen  :cheer:

aber falsches unterforum. naja admins werdens in renteforum verschieben.

ja da musste hin, aber pass auf dassde das nicht vergeigst, weil die behörden die gutachten untereinander vergleichen, da kannste die rente verlieren. heul rotz und wasser.

dann kriegste grundsicherung oder SGB XII, was du eigentlich wegen voller erwerbsminderung sowieso dazukriegen müsstest anstatt ALGII.
leider bewilligen das die sozialämter nur noch über ihre leichen oder auf sozialgerichtsurteil, deine partnerin hat nix damit zu tun..
wenns schiefgeht mit professorengutachten zum sozialgericht nach widerspruchsbescheid, sozialrechtsanwalt auf beratungshilfe nehmen. bereite deine ärzte sofort vor.

und kündige den quatsch mit dem zeitungszustellen, das legen die dir als erwerbsfähig aus und wir arbeiten die uns gesetzlich zustehenden sozialleistungen ned für nen lumpigen hungerlohn ab, such dirn hobby.
sag dem FM dir gehts seit monaten wieder schlechter und das geht nich mehr.
"Voting did not bring us further, so we're done voting" (The "Caprica Six" Cylon Model, BSG)

jockelze

Hallo Flipper

Danke für deine Antwort.
Hört sich ja nicht so gut an was Du da schreibst. Ich verstehe das auch nicht ganz warum ich ein Gutachten über mich ergehen lassen soll !?
Ich bin chronisch Krank, schwerer Diabetiker, chronische Entzündung der Bauchspeicheldrüse, hatte eine schwere Bauchfellentzündung und lag tagelang mit offenen Bauch in der Klinik, an der Bauchspeicheldrüse wurde sooft operiert (3% Funktion), die Beine leiden unter der Diabetes und andere körperliche Beeinträchtigungen sind auch noch vorhanden (Bandscheiben-OP usw.).
Ich habe zwar einen Schwerbehindertenausweis mit 50% bis 2021 aber das scheint dem FM bei der Arge nicht zu interessieren.
Meine Zuckerwerte bewegen sich zwischen 35 und 400, der Idealwert liegt zwischen 80 und 120 bei Nicht-Diabetikern !!!
Von den Schmerzen ganz zu schweigen. Ich heule doch schon täglich Rotz und Wasser. Naja was soll`s.
Seit 4 Monaten bin ich auch nicht Krankenversichert, nicht über die KvdR und erst recht nicht über die Arge. Mir fehlen Versicherungszeiten um über die KvdR versichert zu sein und die Arge schiebt den schwarzen Peter der LVA zu. Eine freiwillige Weiterversicherung kostet 136.-€ und die habe ich nicht übrig.
Zweimal hatten mich die Ärzte schon aufgegeben, so langsam gebe ich mich selber auf. Ich bin erst 45. Hatte früher auf dem Bau oder als Möbelträger gearbeitet. Heute arbeite ich gerade mal zwei Minuten körperlich und bin reif für eine Krankschreibung.

flipper

ZitatOriginal von jockelze
aber das scheint dem FM bei der Arge nicht zu interessieren.

Seit 4 Monaten bin ich auch nicht Krankenversichert, nicht über die KvdR und erst recht nicht über die Arge. Mir fehlen Versicherungszeiten um über die KvdR versichert zu sein und die Arge schiebt den schwarzen Peter der LVA zu.

- interessiert die einen dreck. den thread über die krebskranke frau an der se anscheinend grad aus kostengründen euthanasie vollziehen, zeig ich dir lieber nich  :(

- dein krankenversicherungszustand ist ungesetzlich, geh zum sozialrechtsanwalt, die ARGE muss dich versichern wenn KVdR ned zuständig, aber eigentlich anwartschaftszeit rente = anwartschaftszeit KVdR, bissl komisch, ausserdem heisst der laden jetz DRV, nicht mehr LVA, egal lass das das sozialgericht klären.

mannomann sachen gibt, die gibts gar ned     8o3
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taram

Hallo,


Jeder, der außerstande ist, länger als drei Stunden täglich einer beruflichen Tätigkeit nachzugehen, ist berechtigt, eine Erwerbsunfähigkeitsrente zu beanspruchen. Vorrausetzung ist, dass dem Ereignis, das die Erwerbsunfähigkeit zur Folge hatte, eine mindestens dreijährige versicherungspflichtige Berufstätigkeit vorausgegangen ist, bzw. während der letzten fünf Versicherungsjahre eine 36-monatige Beitragspflicht bestand. Die Höhe der EU Rente ist von der Höhe des vorherigen Arbeitseinkommens und der Länge der bisherigen Versicherungszeit abhängig.

Wer imstande ist, bis zu sechs Stunden täglich einer beruflichen Tätigkeit nachzugehen, hat Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Die Erwerbsminderungsrente ist an die Stelle der früheren Berufsunfähigkeitsrente getreten, und fällt etwas geringer als diese aus. In der Regel ist der Empfänger der Erwerbsminderungsrente darauf angewiesen, einen Teilzeitjob anzunehmen. Es gib aber keine Garantie, dass genügend Teilzeitarbeitsplätze zur Verfügung stehen.

Seit 2001 heißt die EU Rente korrekt: Rente wegen voller Erwerbsminderung. Die Erwerbsminderungsrente und frühere Berufsunfähigkeitsrente heißt korrekt: Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Berufschutz für Bezieher dieser Rente gibt es nur noch für vor dem 02. 01. 1961 geborene. In der Regel ist eine Rente wegen voller Erwerbsminderung doppelt so hoch wie eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Die Höhe des Einkommens hängt also von der Einstufung in die entsprechende Rente ab.

Beide Arten der Erwerbsminderungsrente werden für einen Zeitraum von drei Jahren gewährt. Nach drei Jahren wird geprüft, ob sich der Zustand des Rentners verbessert hat, gegebenenfalls wird ihm die Rente entzogen. In Fällen, in denen ein Rentner der bislang nur drei Stunden arbeitsfähig war, inzwischen sechs Stunden täglich arbeitsfähig ist, kann die EU Rente in eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung umgewandelt werden. Ist es unwahrscheinlich, dass sich der Zustand des Rentners bessert, wird die Rente unbefristet gewährt. Die unbefristete EU Rente wird grundsätzlich auch gewährt, wenn sich der gesundheitliche Zustand des Anspruchsberechtigten nach drei Überprüfungen nicht geändert hat, der Rentenempfänger also bereits neun Jahre EU Rente bezieht.

Der Beginn der, üblicherweise befristeten, Rentenzahlung ist sieben Monate, nach Eintritt des Ereignisses, das zur Behinderung geführt hat. Voraussetzung ist, dass der EU Rentenantrag fristgerecht, das heißt innerhalb der ersten sieben Monate nach Eintritt der Erwerbsminderung, eingeht. Wird der Antrag erst später gestellt, beginnt der Bezug der Rente mit dem ersten des Antragsmonats. Die EU Rente wird bei der Rentenversicherung beantragt, wobei dieselben Unterlagen mitzubringen sind, die auch für die Beantragung der Altersrente benötigt werden. Zusätzlich muss eine ärztliche Bescheinigung über die, voraussichtlich ständige, Behinderung bzw. Arbeitsunfähigkeit vorliegen.

Falls der Bezieher einer Erwerbsminderungsrente eine geringfügige abhängige Beschäftigung oder eine freiberufliche Tätigkeit aufnehmen möchte, so muss er das unverzüglich seinem Rentenversicherungsträger melden. Sollte sich herausstellen, dass der Rentner schon geraume Zeit, ohne das gemeldet zu haben, arbeitet, kann ihm die EU Rente sogar rückwirkend entzogen werden. Arbeitet jemand mehr Stunden, als er offiziell arbeiten kann, wird ihm die Rente ebenfalls entzogen. Arbeitet ein EU Rentner mehr als drei, aber weniger als sechs Stunden, werden seine Bezüge in eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung umgewandelt.

Der während der aufgenommen Beschäftigung erzielte Verdienst darf die Höhe von 350 Euro nicht überschreiten. Das trifft für beide Formen der Erwerbsminderungsrente zu. Da man die Renten nicht in voller Höhe in Anspruch zu nehmen braucht, darf je mehr hinzuverdient werden, desto geringer der in Anspruch genommene Rententeil ist.
Falls die Rente in voller Höhe gezahlt wird und der Hinzuverdienst 350 Euro übersteigt, wird die Rente gekürzt.

Der vorherige Abschluss privater Zusatzversicherungen ist empfehlenswert, weil im Falle der Erwerbsminderung die entsprechende gesetzliche EU Rente um etwa 35 % geringer ist, als das bis dahin bezogene Arbeitseinkommen.

Gruß Taram

jockelze

Hallo taram

vielen Dank für deine ausführlichen Zeilen. Da trifft ja vieles auf meinen Fall zu. Mein Job ist angemeldet und von DRV bestätigt worden. Ich arbeite ja nur eine Stunde am Morgen und verdiene auch nur etwas unterhalb der Verdienstgrenze dazu. Ich glaube, einmal im Jahr kann ich sogar den doppelten Verdienst erbringen.
Meine Rente wegen voller Erwerbsminderung ist für 18 Monate, bis Ende 2008, befristet. Ich gehe davon aus das die Rente danach auf unbefristete Zeit bewilligt wird da mit einer Besserung überhaupt nicht gerechnet werden kann, im Gegenteil.

Inzwischen bin ich seit letzten Montag in Form der freiwilligen Weiterversicherung  versichert und die Versicherungsbeiträge werden nun von der ARGE übernommen, rückwirkend zum 1.6.2007 !!!
Ich hatte einen Termin bei einer "Höhergestellten" und sie hat den Telefonhörer in die Hand genommen und mit der DRV und der Krankenkasse den Sachverhalt geklärt.
Ich sprach gleich das Schreiben des FM zur Einleitung eines ÄG`s an und sie sagte "so ein Schwachsinn". Der FM rief mich am gleichen Tag an und entschuldigte sich etliche Mal, es war ein Fehler seinerseits. :-)

Sag bitte, muß ich diesen Miet/Heizungszuschuss auch bei der DRV angeben ?

Gruß Jockelze

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