will aus der gemeinsame wohnung ausziehen!

Begonnen von martischka, 14:03:45 So. 14.Oktober 2007

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martischka

Hallöchen!
Habe da mal eine frage mein freund bekommt hartz 4 ca.420 euro und ich bekomme ca. 800 netto mal mehr mal weniger das amt berechnet den bedarf neu aus für jeden monat d.h der bedarf ist immer gleich denn wir haben.So meine frage kann ich so einfach aus unsere gemeinschaftliche wohnung ausziehen?und mir eine neue wohnung suchen?muß er das vorher melden?und dann ist da noch ein problem wenn ich ausziehen würde dann will ich auch meinen Hausstand  mitnehmen er hätte dann keine möbel mehr(er ist zu mir dazu gezogen und hatte keine möbel) bekommt er eine beihilfe oder steht er da alleine da?
lg.martischka

flipper

ZitatOriginal von martischka
Hallöchen!
Habe da mal eine frage mein freund bekommt hartz 4 ca.420 euro und ich bekomme ca. 800 netto...
muß er das vorher melden?

und dann ist da noch ein problem wenn ich ausziehen würde dann will ich auch meinen Hausstand  mitnehmen er hätte dann keine möbel mehr(er ist zu mir dazu gezogen und hatte keine möbel) bekommt er eine beihilfe oder steht er da alleine da?

- muss er ned, aber sollte er lieber oder wie will er von 400kröten miete und essen bestreiten? ausserdem wird die wohnung dann wohl zu gross füs amt (<=45m^2) und das finden die sofort über datenabgleich mit em-amt raus.

- sollte drin sein.
"Voting did not bring us further, so we're done voting" (The "Caprica Six" Cylon Model, BSG)

Codeman

Hallo,

ein paar Ergänzungen vielleicht zu flipper´s Aussage.Ja er muss das melden,dass du ausziehst.Natürlich kannst du jederzeit ausziehen,du bekommst zwar Leistungen nach dem ALG II,weil ihr zusammen eine BG seit,nur kannst du dich eigentlich alleine versorgen.

Natürlich ist mit dem Auszug von dir auch eine gleichzeitige neue Suche nach einer neuen Wohnung für ihn notwendig.

zu deiner anderen Frage: Es kann sein das er Geld für Möbel bekommt.Allerdings wahrscheinlich nur auf Darlehensbasis.

MfG
Codeman
Ich bin der Rostfleck am Schwert des Sozialismus - Zitat frei nach Schraubenwelle

Onkel Tom

Erst mal sehen, ob der Vermieter bereit ist, einen Nachmieter zu aktzeptieren.
Kommt somit ein neues Mietverhältnis zustande, kann der Nachmieter einen Antrag auf "Erstaustattung" stellen.
Das ist eine einmalige Leistung und muß nicht zurückgezahlt werden.

Dein Nachmieter ist jedoch bei der ARGE meldepflichtig und sollte erst kurz vor
Mietvertragsabschluss
bei der ARGE melden.
Lass Dich nicht verhartzen !

Carpe Noctem

Hi,

mal zusammengefasst (nein, ich will keinen Flipper-Effizienz-Orden, sondern es ist spät):

- Du darfst ausziehen wann es dir beliebt, wenn dein Einkommen selbst verdient ist. Nur wenn du auch ARGE Leistungen bekommst brauchst du deren Zustimmung.

- Ihr müsst deinen Auszug angeben.

- Wenn dein Partner noch nie eigene Möbel besessen hat, bekommt er Einmalige Beihilfe für Erstausstattung. Hatte er bereits etwas, wird das Ersatzbeschaffung genannt und auf Darlehensbasis gewährt. Das Darlehen wird mit max. 10% des Regelsatzes monatlich abgestottert. Nur Tacheles weiss, wie man das geschickt umschifft, da es sich dabei faktisch um eine dauerhafte Reduzierung des Existenzminimums handelt.

- Wenn er einen Nachmieter für dein Zimmer findet, muss er die Mieteinnahmen angeben sowie den Untermietvertrag vorlegen. Die Einnahmen werden mit den KdU verrechnet. Ist aber nur notwendig, wenn die Wohnung als unangemessen gross oder teuer gilt (regionale Unterschiede).

- Da es dein Mietvertrag ist (du sagst er sei zu dir gezogen), musst du eh kündigen und er einen Neuvertrag schliessen. Hierbei ggf. auf Genehmigung zur Untervermietung achten.

Grüsse - CN
Art. 1 GG: "Die Menschenwürde steht unter Finanzierungsvorbehalt"

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