Urteil: Befristung ist nach Ausbildung nur einmal erlaubt

Begonnen von Kater, 15:03:59 Mo. 15.Oktober 2007

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Kater

ZitatBefristung ist nach Ausbildung nur einmal erlaubt

Erfurt (ddp.djn). Arbeitnehmer dürfen im Anschluss an ihre Ausbildung nur einmalig befristet weiterbeschäftigt werden. Eine erneute Befristung nach Ablauf des ersten Arbeitsvertrags ist nicht erlaubt, wie das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entschied.

Damit hatte die Klage einer Büroangestellten anders als in den Vorinstanzen Erfolg. Sie hatte nach Abschluss ihrer Ausbildung drei befristete Arbeitsverträge bekommen, jedoch nach Ablauf der letzten Frist ihre Stelle verloren. Nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts ist zwar die Befristung des ersten Arbeitsverhältnisses nach Ausbildungsende möglich, um den Übergang in eine Anschlussbeschäftigung zu erleichtern (Paragraf 14, Absatz 1, Satz 2 TzBfG). Da die erneute Befristung unwirksam war, hatte das Arbeitsverhältnis über den vom Arbeitgeber gesetzten Endtermin hinaus Bestand.

(Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 10. Oktober 2007, AZ: 7 AZR 795/06)

http://de.news.yahoo.com/ddp/20071015/tde-rechtstipp-befristung-ist-nach-ausbi-97d4b69.html

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