Urteil: Jobverlust muss bei Strafvollzug berücksichtigt werden

Begonnen von Kater, 14:27:34 Mo. 15.Oktober 2007

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Kater

ZitatJobverlust muss bei Strafvollzug berücksichtigt werden Bundesverfassungsgericht betont Resozialisierungsgedanken

Karlsruhe (AP) Bei der Entscheidung, ob ein verurteilter Straftäter seine Haft im offenen oder geschlossenen Vollzug antritt, muss ein drohender Verlust des Arbeitsplatzes berücksichtigt werden. Das hat das Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe in einer am Montag veröffentlichten Entscheidung festgelegt. Eine Kammer des Zweiten Senats begründete die einstimmige Entscheidung damit, dass Ziel des Strafvollzugs die soziale Integration des Straftäters sei.

Der Entscheidung lag ein Fall aus Hamburg zugrunde. Dabei war ein Angeklagter mit fester Arbeitsstelle zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Nach der Hamburger Praxis wird ein Verurteilter erst in den geschlossenen Vollzug genommen, bevor dann über eine Verlegung in den offenen Vollzug entschieden wird. Der Verurteilte wies auf den drohenden Verlust seines Arbeitsplatzes hin und beantragte sofort eine Einweisung in den offenen Vollzug. Die Staatsanwaltschaft lehnte seinen Antrag zunächst ab. Erst als der Mann Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe einlegte, sicherte Hamburg zu, umgehend eine Entscheidung über den offenen oder geschlossenen Vollzug zu treffen.

Eine Kammer des Zweiten Senats stellte nun fest, dass der drohende Arbeitsplatzverlust rechtzeitig in die Entscheidung einbezogen werden muss. Wenn die Ländergesetze bei geeigneten Häftlingen einen offenen Strafvollzug vorsehen, könnten sie die Betroffenen nicht erst die Haft antreten lassen und dann über den offenen Vollzug entscheiden. Vielmehr müsse schon im Vollstreckungsverfahren der drohende Verlust der festen Arbeitsstelle berücksichtigt werden. Da Hamburg zwischenzeitlich aber bereits eine schnelle Entscheidung zugesichert hatte, blieb die Verfassungsbeschwerde des Häftlings im konkreten Fall ohne Erfolg.

(Aktenzeichen: Bundesverfassungsgericht 2 BvR 725/07)

http://de.news.yahoo.com/ap/20071015/twl-jobverlust-muss-bei-strafvollzug-ber-1be00ca_1.html

unkraut

Zitatbei geeigneten Häftlingen einen offenen Strafvollzug vorsehen

Ich wäre sicher ungeeignet  LOL  LOL  LOL

Über den Satz muß man erst mal nachdenken  :denk>

Grüße
Noch Fragen Hauser ? Ja Kienzle , wer ist eigentlich Unkraut ?

Wir wagen es nicht weil es schwierig ist sondern es ist schwierig weil wir es nicht wagen .

Mein Buchtip als Gastautor :  Fleißig , billig , schutzlos - Leiharbeiter in Deutschland  > ISBN-10: 3771643945

Ziggy

Ich bin damals den umgekehrten Weg gegangen ...

Draußen war ich arbeitslos, im Knast hatte ich plötzlich einen Job.

60 Pfennig (Brutto!) die Stunde, reich wurde ich da nicht wirklich, ein Drittel davon wanderte auf die hohe Kante für die Entlassung, da hatte ich dann etwas über 400 Mark am Tag X.

Und jetzt viel Spaß beim Ausrechnen, wie lange ich gesessen hab.  :P

Grüße, Ziggy
Um seine Liebe zu beweisen, erklomm er die höchsten Berge, durchschwamm die tiefsten Meere und zog durch die weitesten Wüsten. Doch sie verließ ihn – weil er nie zu Hause war.

Krokos


Ziggy

ZitatOriginal von Krokos
so 2-3 Monate ?

darf man fragen wegen was ?

zu a)
160 Stunden x 0,60 DM = 96 DM/Monat.
Davon 1/3 Rücklage für Entlassung = 32 DM/Monat.
Bei der Entlassung hatte ich satte 400 DM ...

zu b)
Verschiedene Delikte, u.a. Körperverletzung
Strafzusammenzug auf x Monate (siehe unter Punkt a) ohne Bewährung.
Um seine Liebe zu beweisen, erklomm er die höchsten Berge, durchschwamm die tiefsten Meere und zog durch die weitesten Wüsten. Doch sie verließ ihn – weil er nie zu Hause war.

unkraut

Mein Vater sagt immer :
Wer noch nicht gesessen hat , hat noch nix riskiert  8)

Grüße
Noch Fragen Hauser ? Ja Kienzle , wer ist eigentlich Unkraut ?

Wir wagen es nicht weil es schwierig ist sondern es ist schwierig weil wir es nicht wagen .

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Ziggy

ZitatOriginal von unkraut
Mein Vater sagt immer :
Wer noch nicht gesessen hat , hat noch nix riskiert  8)
Den Spruch kenne ich auch. Aber - ganz ehrlich - ich hätte da lieber drauf verzichtet.  ;)
Andererseits, in der Rückschau betrachtet - es ist 20 Jahre her ...
Hätte ich damals diese Erfahrung nicht gemacht und danach mein total kaputtes Leben völlig auf den Kopf gestellt und in neue Bahnen gelenkt, hätte es längst ein äußerst unschönes Ende genommen mit mir.
Insofern war diese "Auszeit" für mich heilsam, nützlich und lehrreich. Kommt halt immer drauf an, was man daraus macht.
Um seine Liebe zu beweisen, erklomm er die höchsten Berge, durchschwamm die tiefsten Meere und zog durch die weitesten Wüsten. Doch sie verließ ihn – weil er nie zu Hause war.

Krokos

ZitatOriginal von suicides
ZitatOriginal von Krokos
so 2-3 Monate ?

darf man fragen wegen was ?

Verzeihe, aber manoman  bist Du schlecht im Rechnen. Früher nannte man das Textaufgabe.
Da wo ich arbeite lassen wir auch anfertigen.Gute Qualität.
Die ausserordentlich mehr kostet als das was Inhaftierten zukommt.

Suicides

jajajajaja, so komische Textaufgaben wo man erst 10 mal durchlesen muss waren noch nieeeee mein Fall, dafür hat mein Lehrer mich immer vor der gesamten Klasse blamiert als er mich als "grossen Kopfrechner" outete  :P

Habe halt so gerechnet 0,60 Cent bei einem 10 Stundenarbeitstag, das sind 6 Euro pro Tag, dann 60 Euro pro 10Tage und dann 400€ für 60,6Tage...


naja sry für meine Neugier, aber ich habe das ja schon oft gelesen von Ziggy und hatte mich das ehrlich gesagt schon immer gefragt wegen was er dort drinne war, war ja nicht böse gemeint die Frage  :(

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