Arbeitslosengeld nach der Ausbildung

Begonnen von Wespe, 10:48:06 Sa. 14.August 2004

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Wespe

Hallöle!

Ich schilder mal kurz mein Problem.
Am 30.06.2004 hat mein Ausbildungsbetrieb geschlossen, womit ich also zum "Arbeitslosen Azubi" wurde. Bin dann fix zum AA gerannt und hab ALG beantragt. Mir wurde erklärt, da ich meine Ausbildung noch nicht abgeschlossen hätte, bekäme ich nur 60 % meine Lehrlingsgehaltes, was dann wöchtentlich 61,60 betrug. Der gute Mann auf dem AA erklärte mir, das ich mit bestehen der mündlichen Prüfung dann mehr bekäme.

Habe dann am 21. meine mündliche bestanden, bin zum AA geflitzt und hab denen meine Bestätigung gegeben und mich gleich abgemeldet, da ich am nächsten Tag umgezogen bin.

Am nächsten Tag bin ich dann (anderes Bundesland) wieder aufs AA gerannt und ALG beantragt.

Heute kam mein Bewilligungsbescheid und.....bekomme wöchentlich wieder nur 61,60.

Habe gelesen, das bei abgeschlossener Ausbildung anders gerechnet wird. Hat sich also das AA verrechnet oder was kann ich tun?????

Grüßle *Wespe*

Kelebek

Hallo Wespe,

es kann sein, dass Deine jetzt zuständige AA Deine Akte noch nicht vorliegen hat - dann wird erstmal nach den "alten" Daten bewilligt.
Schick eine Kopie des Nachweises über das Bestehen der Abschlussprüfung an die AA und bitte um Neubemessung nach § 134 (2) Nr. 2 SGB III:

.....
"(2) Als Entgelt ist zugrunde zu legen,
....
2. für Zeiten einer Beschäftigung zur Berufsausbildung, wenn der Arbeitslose die Abschlussprüfung bestanden hat, die Hälfte des tariflichen Arbeitsentgelts derjenigen Beschäftigung, auf die das Arbeitsamt die Vermittlungsbemühungen für den Arbeitslosen in erster Linie zu erstrecken hat, mindestens das Arbeitsentgelt der Beschäftigung zur Berufsausbildung,"
...

Gruss,

K.

Wespe

Danke dir!

War eben bei der AA. Meine Akten waren vollständig da. Es wurde wohl einfach "übersehen" das ich meine Ausbildung abgeschlossen habe...*no comment*

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