Insolvenz in Frankreich

Begonnen von besorgter bürger, 08:14:42 So. 17.Februar 2008

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besorgter bürger

soll im gegensatz zu Deutschland (7 Jahre) nur 1 Jahr dauern.

hat das schon mal jemand versucht? ist das machbar oder so ein schmarren wie Führerschein ohne MPU in Polen?
Viele Menschen würden eher sterben als denken. Und in der Tat: Sie tun es.

Sektsauferle

ich weiß von einem bekannten, der wohl irgendwie seinen führerschein in polen gemacht hat, nach entzug des selbigen, aber soweit ich gehört habe, funktioniert das heute nicht mehr.
In Memory of Menschenrechte !!!

HarzIV Opfer

ZitatOriginal von Sektsauferle
ich weiß von einem bekannten, der wohl irgendwie seinen führerschein in polen gemacht hat, nach entzug des selbigen, aber soweit ich gehört habe, funktioniert das heute nicht mehr.

Ich glaub ich weiss von Jemandem der Irgendwie, Irgendwo, Irgendwas gemacht hat Und nachdem man ihm Irgendwas wieder weggenommen hat, Irgendwie nur Blödsinn geredet hat Irgendwie oder was?

gell XXX

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Kellerkind

Sektsauferle

wenn die herrschaften meine persönlichen kommentare stören, werde ich mich natürlich in zukunft raushalten, eure majestät.

du bist ja anscheinend der chef hier, muß ich wohl vergessen haben.

mach dir weiter soviel freunde.
In Memory of Menschenrechte !!!

Kater

ZitatInfo:

Grundsätzlich hat jeder EU Bürger das Recht in Frankreich Privatinsolvenz zu machen (BGH Urteil) das auch in Deutschland anerkannt werden muss. Man muss aber seinen Lebensmittelpunkt in Frankreich haben!!!
Vor allem auf das Spezialgesetz im Raum Mosel (mit Restschuldbefreiung innerhalb von 6 Monaten) wird immer wieder gerne von dubiosen Firmen hier in Deutschland verwiesen. Leider wurde vom Französischen Gesetzgeber diese letzte Möglichkeit weitgehend kalt gestellt indem darauf verwiesen wird, das grundsätzlich zuerst eine Privatinsolvenz nach normalen Recht (also Wohlverhaltensperiode bis 3 Jahre) angewandt werden muss. Nur wenn diese nicht greift (was in vielleicht 1% der Fälle der Fall ist) kann man nach dem Spezialgesetz Privatinsolvenz betreiben. Achtung! In Frankreich gibt es keine Rechtssicherheit, das nach einer Wohlverhaltensperiode auch die Restschuld erlassen wird. Dies ist abhängig von dem entscheidenden Richter. Im Gegenteil wird angestrebt nach der Wohlverhaltensperiode eine weitere (unbegrenzte) Abschöpfung zu betreiben. Nur wer innerhalb der 3 Jahre überhaupt kein Einkommen erzielen konnte, kann damit rechnen nach 3 Jahren seine Schulden erlassen zu bekommen.

http://forum.frankreich-info.de/viewtopic.php?f=3&t=2663&hilit=Insolvenz

matten

hallo sektsauferle...

   lass dich doch nicht ärgern...

 8)


mfg
matten

Krokos

ZitatOriginal von HarzIV Opfer
ZitatOriginal von Sektsauferle
ich weiß von einem bekannten, der wohl irgendwie seinen führerschein in polen gemacht hat, nach entzug des selbigen, aber soweit ich gehört habe, funktioniert das heute nicht mehr.

Ich glaub ich weiss von Jemandem der Irgendwie, Irgendwo, Irgendwas gemacht hat Und nachdem man ihm Irgendwas wieder weggenommen hat, Irgendwie nur Blödsinn geredet hat Irgendwie oder was?

gell XXX

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Kellerkind

du bist aauch nur ein irgendjemand der eine irgendjemand Meinung vertritt, vergiss das nicht !

Sektsauferle

das problem hart 4 läßt sich ja unter umständen lösen, geistige armut eher nicht :schlafen>
In Memory of Menschenrechte !!!

Sektsauferle

ZitatOriginal von besorgter bürger
soll im gegensatz zu Deutschland (7 Jahre) nur 1 Jahr dauern.

hat das schon mal jemand versucht? ist das machbar oder so ein schmarren wie Führerschein ohne MPU in Polen?

um zum thema zurück zu kommen, was soll eine einjährige privatinsolvenz bringen, wenn man in deutschland lebt?
oder sollte man ein jahr auswandern?
dann würden doch die deutschen gläubiger trotzdem die 7 jahre zur eintreibung bekommen, oder?

weißt du was neues?
In Memory of Menschenrechte !!!

besorgter bürger

Zitatweißt du was neues?

hat mir nur jemand inne Kneipe erzählt wie toll das ganze sein soll.
bei Google findet man ja alles aber keinen gesunden Menschenverstand.
-  deswegen frag ich..

p.s. 7 Jahre ist die Zeit Insolvenz + Wohlverhaltensphase = Restschuldbefreiung

Pfänden kann der Gläubiger 30 Jahre. (wenn er nen Titel hat.)
Viele Menschen würden eher sterben als denken. Und in der Tat: Sie tun es.

Sektsauferle

ich dachte immer, bei privatinsolvenz ist man nach den 7 jahren komplett schuldenfrei ?(

naja, man lernt nie aus.

aber für ne fachliche antwort in der richtung würde sich bestimmt der zuständige gerichtsvollzieher anbieten.
In Memory of Menschenrechte !!!

besorgter bürger

Zitatich dachte immer, bei privatinsolvenz ist man nach den 7 jahren komplett schuldenfrei  ?(  

ich dachte eigentlich, genau das geschrieben zu haben:

Zitatp.s. 7 Jahre ist die Zeit Insolvenz + Wohlverhaltensphase = Restschuldbefreiung
Viele Menschen würden eher sterben als denken. Und in der Tat: Sie tun es.

Sektsauferle

und danach hast du geschrieben pfänden kann der gläubiger 30 jahre ?(
In Memory of Menschenrechte !!!

besorgter bürger

sehe da keinen Widerspruch.

Titel vom Gericht --> 30 Jahre vollstreckbar

Privatinso. --> Restschuldbefreiung nach 7 Jahren

nach der Insolvenz ist man Befreit und dann kann der Gläubiger natürlich nicht mehr vollstrecken aber das Eine hat mit dem Anderen nur insofern zu Tun, das eine Insolvenz sinnlos ist wenn man keine Schulden hat.
Viele Menschen würden eher sterben als denken. Und in der Tat: Sie tun es.

Sektsauferle

ich frage mich manchmal, wann so eine insolvenz sinn macht, ich mein, 7 jahre sind schnell vorbei.
wie oft quält man sich mit schulden herum, und irgendwann stellt man zb fest, die sind schon 4 jahre alt ?(
In Memory of Menschenrechte !!!

matten

hallo sektsauferle..
schwere frage..

wie ich hier im Forum schon gelesen habe ist das eine sehr harte

zeit die 7 Jahre.

mit einem Girokonto gibt es wohl auch Probleme..

mfg
matten

Sektsauferle

klar, aber wenn ich mir das manchmal so ankuck, was leute sich jahrelang antun, zwecks schulden, ob da nicht manchmal die privatinsolvenz der bessere weg wäre :(
In Memory of Menschenrechte !!!

flipper

wenn man viel gehalt bekommt nicht so schlimm. aber die leute die fürs existensminimum und darunter noch für ihre gläubiger den arbeitssklaven machen denen ist nicht zu helfen.
die gläubiger schreiben die schulden doch eh ab.

das beste ist, nie schulden machen.
"Voting did not bring us further, so we're done voting" (The "Caprica Six" Cylon Model, BSG)

Sektsauferle

wie soll das gehen, zwei jahre hartz 4 und keine schulden
In Memory of Menschenrechte !!!

Carpe Noctem

Die Inso im Elsass soll vorteilhaft sein, aber sonst in F eher ein Vabanquespiel, also lieber Finger davon. GB ist eine Option, dauert nur 6 Monate insgesamt. Man muss aber sehr zweifelsfrei nachweisen dass man dort lebt. Mietvertrag, am besten Job (McDoof sucht glaub ich in GB), günstig sind auch Konto und Vertrag mit Strom- und Gaserzeuger, weil "mal eben ein Zimmer oder Briefkasten in GB mieten und mit dem Arsch in D bleiben" wird dort nicht anerkannt. Soviel in Kurzform.

Übrigens gilt ein VB ("Titel") nicht einfach 30 Jahre lang, sondern die 30 Jahre beginnen mit jeder Verfahrenshandlung neu. Kommt also mal eben der Gerichtsvollzieher oder eine EV, sind wieder 30 Jahre fällig. Selbst wenn der Gläubiger nach 29 Jahren, 11 Monaten und 27 Tagen angeschissen kommt, der kriegt einen weitere 30 Jahre am Kragen. Inso wäre durchaus der bessere Weg, zumal sofort bei Verfahrenseröffnung Vollstreckungsschutz beantragt werden kann. Dann hat man zum letzten Mal einen Gerichtsvollzieher gesehen  :]

Grüsse - CN
Art. 1 GG: "Die Menschenwürde steht unter Finanzierungsvorbehalt"

robby_46

ZitatOriginal von besorgter bürger
Zitatweißt du was neues?

hat mir nur jemand inne Kneipe erzählt wie toll das ganze sein soll.
bei Google findet man ja alles aber keinen gesunden Menschenverstand.
-  deswegen frag ich..

p.s. 7 Jahre ist die Zeit Insolvenz + Wohlverhaltensphase = Restschuldbefreiung

Pfänden kann der Gläubiger 30 Jahre. (wenn er nen Titel hat.)
Pfänden kann er bist in Grube wanderst und dann noch wenn die Erben schlafen bei denen weiter.
30 Jahre sind verjährungsfrist, jeder verjährung ist gehemmt wenn der Gläubiger wieder einen Vollstreckungsversuch macht.
*Orginalaussage eines Obergerichtsvollziehers*
Wenn der nach 29,5 Jahren ankommt und eine EV haben möchte hast pech.
Hier der text

§ 212 BGB
Neubeginn der Verjährung

(1) Die Verjährung beginnt erneut, wenn
   1.    der Schuldner dem Gläubiger gegenüber den Anspruch durch Abschlagszahlung, Zinszahlung, Sicherheitsleistung oder in anderer Weise anerkennt oder
   2.    eine gerichtliche oder behördliche Vollstreckungshandlung vorgenommen oder beantragt wird.

(2) Der erneute Beginn der Verjährung infolge einer Vollstreckungshandlung gilt als nicht eingetreten, wenn die Vollstreckungshandlung auf Antrag des Gläubigers oder wegen Mangels der gesetzlichen Voraussetzungen aufgehoben wird.

(3) Der erneute Beginn der Verjährung durch den Antrag auf Vornahme einer Vollstreckungshandlung gilt als nicht eingetreten, wenn dem Antrag nicht stattgegeben oder der Antrag vor der Vollstreckungshandlung zurückgenommen oder die erwirkte Vollstreckungshandlung nach Absatz 2 aufgehoben wird.
Quelle
http://dejure.org/gesetze/BGB/212.html

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