Wie hägt das alles zusammen?

Begonnen von Sonja, 15:25:22 So. 06.April 2008

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Sonja

Hallo zusammen :),

ich hoffe man darf sich hier nicht nur auskotzen, sondern auch Fragen stellen.
Ich hab mich versucht schlau zu machen was das Thema Zeitarbeit, Tarifvertrag, Gleichstellungsgrundsatz usw. angeht.
Leider sind immer noch ein paar Fragen offen. Ich hoffe hier kann mir jemand helfen.

Meine Erkenntnisse:

1. Es gibt vier große Personaldienstleister (Christliche Gewerkschaft, BZA, IGA und AMP)

2. Jenachdem welchem Personaldienstleister man beitritt muss man einen Tarifvertrag unterschreiben, damit die Personaldienstleister nicht mehr an den Gleichstellungsgrundsatz gebunden sind.

3. Der Zeitarbeiter trägt sich (Renten- und Krankenkassenbeiträge) komplett selbst, und dazu finanziert er noch das Zeitarbeitsunternehmen (Miete, internes Personal).

Was ist jetzt nicht verstehe, wie hängt Hartz IV mit Zeitarbeit zusammen?
Ich hab gelesen, dass manche Zeitarbeiter noch Geld vom Staat bekommen weil ihr Lohn hinten und vorne nicht zum leben reicht.
Und was passiert wenn ich mich einfach nicht bei einem Zeitarbeitsunternehmen anmelde? Wird mir dann Hartz IV gestrichen?

Ich sag schonaml danke, dass ihr mir Klarheit bringt :).

LG und noch einen schönen Sonntag

Sonja

dafina

Zu Punkt 1:
das sind keine Personaldienstleister sondern Tarifverträge!!
der christliche Tarif wird auch AMP genannt!!

Zu deiner letzten Frage:es gibt Leiharbeiter die zu wenig verdienen und mit Hartz4 aufstocken bzw ergänzend bekommen...
Weiß aber nicht wie da der Satz ist...

Sonja

Danke für deine Antwort dafina :).

Wovon hängt es dann hab welchen Tarifvertrag man unterschreibt? Kann sich das jeder Zeitarbeiter selbst aussuchen?
Oder geht das nach Branchen? oder gibt dass das Zeitarbeitsunternehmen bei dem man angestellt ist vor?

Hoffe, dass ich nochmal eine Antwort bekommen :).

LG
Sonja

Ziggy

1. schon fast korrekt beantwortet ...
AMP, BZA, IGZ sind Zeitarbeitgeberverbände.
BZA und IGZ haben Tarifverträge mit den DGB-Gewerkschaften, AMP mit den "Christen"

2. Falsch. Der Gleichstellungsgrundsatz gälte dann, wenn es keine Tarifverträge gäbe.
Und der Arbeitnehmer unterschreibt auch nie einen Tarif-, sondern einen Arbeitsvertrag. Tarifverträge werden geschlossen zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften.

3. *schmunzel* ... ja, eigentlich schon ...
Der Zeitarbeiter hat ein ganz normales steuer- und sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis wie jeder andere Vollzeitarbeiter auch.

Hartz 4 und Zeitarbeit bzw. ALLE Niedriglohnarbeitsverhältnisse hängen folgendermaßen zusammen:

a) Jede Arbeit ist zumutbar
b) Du musst alles unternehmen, die Bedürftigkeit zu vermindern oder aufzuheben
c) Unzureichende Eigenbemühungen zur Arbeitsaufnahme ziehen Sanktionen nach sich.

Noch Fragen?
Um seine Liebe zu beweisen, erklomm er die höchsten Berge, durchschwamm die tiefsten Meere und zog durch die weitesten Wüsten. Doch sie verließ ihn – weil er nie zu Hause war.

Ziggy

ZitatOriginal von Sonja
Wovon hängt es dann hab welchen Tarifvertrag man unterschreibt?
Je nachdem, welchem AG-Verband die Leihbude angehört, gilt für dich der entsprechende Tarifvertrag, also

BZA-DGB oder IGZ-DGB oder AMP-CGZ

Dann gibt es noch davon abweichende Haustarife.

Kurz: Die ZAF bestimmt, welcher Tarifvertrag gilt.
Um seine Liebe zu beweisen, erklomm er die höchsten Berge, durchschwamm die tiefsten Meere und zog durch die weitesten Wüsten. Doch sie verließ ihn – weil er nie zu Hause war.

Sonja

Hi Ziggy,

vielen vielen Dank für deine Erklärungen, du hast mir sehr weiter geholfen :).

Ich wünsche noch eine schöne Woche,

liebe Grüße

Sonja

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