Im 1-Euro-Job nicht negativ auffallen

Begonnen von backup, 12:37:47 So. 05.Dezember 2004

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backup

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Bandscheibe



Anmeldungsdatum: 03.04.2004
Beiträge: 66
Wohnort: Frankenland
 Verfasst am: 11.11.04 um 16:31    Titel: Im 1-Euro-Job nicht negativ auffallen  

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Keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und vieles mehr ist rechtlich zu zu beachten bei den künftigen 1€ Jobs, der Artikel von Bjørn Jagnow dazu
ist zwar schon etwas älter, ist aber vom Inhalt her noch brandaktuell:

http://www.labournet.de/diskussion/arbeit/realpolitik/hilfe/auffallen.html

Zitat:
Nach Angaben des Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit gehört das Entgeltfortzahlungsgesetz nicht zum Arbeitsschutz. Wer also einen 1- oder 2-Euro-Job hat und krank wird, bekommt auch diesen Kummerlohn nicht mehr. Und wer sich bei der Arbeitsgelegenheit eine ernste Verletzung zuzieht, bekommt zwar medizinische Versorgung, weil er krankenversichert ist, aber keine Unfallrente. Empfänger von Arbeitslosengeld II sind nämlich nicht in der betrieblichen Unfallversicherung, da sie juristisch gar nicht arbeiten und schon gar nicht in einem Betrieb.

 
 
 
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mousekiller



Anmeldungsdatum: 22.03.2004
Beiträge: 148
Wohnort: ein Haus
 Verfasst am: 11.11.04 um 17:17    Titel:    

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Wenn die Lohnfortzahlung bei Betriebsunfall wegfällt wäre das doch dann auch ein juristisch triftiger Grund sowas abzulehnen...
 

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Es gibt kein Versuchen! Tue es einfach...
 
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aian19



Anmeldungsdatum: 27.03.2004
Beiträge: 393
Wohnort: Fishtown
 Verfasst am: 11.11.04 um 19:23    Titel: Sag´ ich ja....  

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Zitat:
...wäre das doch dann auch ein juristisch triftiger Grund sowas abzulehnen...  


Sag´ ich doch ! Bezweifeln, das die Arbeit zusätzlich ist und behaupten, das sie erforderlich ist, da man sonst da ja nicht arbeiten müsste. Also Widerspruch gegen die Maßnahme einlegen und gleichzeitig vor dem Arbeistgericht auf Festeinstellung klagen. Auf diese Art & Weise werden die´s schwer haben, aus Deinem Widerspruch abzuleiten, das Du nicht arbeitswillig seiest....(Klage auf Festeinstellung !  )
 

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