Arbeitslos und Krank

Begonnen von robert, 09:07:51 Di. 02.März 2004

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robert

Arbeitslosigkeit und Krankheit
Tipps für Arbeitslose und Beschäftigte, die bald arbeitslos werden

Krankheit kurz vor der Arbeitslosigkeit
Wer doppelt Pech hat, seine Arbeit verliert und kurz davor auch noch krank wird, der
sollte sich vor der Arbeitslosmeldung krankschreiben lassen. Also, spätestens am letzten Arbeitstag zum Arzt gehen und bei der Krankenkasse Krankengeld beantragen (Krankschreibung und Kündigung mitnehmen). Dann besteht ab dem ersten Tag nach der Entlassung ein Anspruch auf Krankengeld und das ist wesentlich höher als das Arbeitslosengeld vom Arbeitsamt.

Tipp: Das sollten Sie unbedingt vermeiden: Sie werden z.B. zwei Tage bevor Ihre Beschäftigung endet krank, schleppen sich aber die beiden Tage durch und melden sich anschließend beim Arbeitsamt. Dann wird aus dem Schnupfen eine handfeste Grippe und sie melden sich beim Arbeitsamt krank. Dann erhalten Sie "nur" ihr Arbeitslosengeld, das wesentlich niedriger als das Krankengeld ist (siehe unten). Übrigens: Krankengeldbezug in unmittelbarem Anschluss an ein Arbeitsverhältnis zählt als Beitragszeit, durch die Sie unter Umständen länger Arbeitslosengeld bekommen oder sogar einen Anspruch erwerben können.


Krankheit während der Arbeitslosigkeit
Arbeitslose die krank ("arbeitsunfähig") werden, müssen dies ihrem Arbeitsamt unverzüglich mitteilen. Der "gelbe Schein" muss dem Arbeitsamt spätesten am dritten Tag vorliegen. Eine frühzeitige Krankschreibung und Meldung liegt aber auch in ihrem Interesse - zumindest wenn Sie länger krank sind Ähnlich wie Betriebe sechs Wochen den Lohn fortzahlen, erhalten Sie bei Krankheit sechs Wochen lang ihre Arbeitslosenunterstützung weiter. Die Höhe der Leistung bleibt gleich. Ab der siebten Woche ist die Krankenkasse zuständig und Sie erhalten Krankengeld. Das ist zwar für Arbeitslose genauso hoch wie die Arbeitslosenunterstützung und insofern kein Vorteil. Aber der Bezug von Krankengeld verkürzt nicht die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld oder -hilfe.
Tipp: Lassen Sie sich auch bei Arbeitslosigkeit krankschreiben. Bei längerer Krankheit wechseln Sie dadurch früher ins Krankengeld und verbrauchen nicht unnötig Ihre Ansprüche beim Arbeitsamt!

Längere Krankheit
Tipp: Markieren Sie sich im Kalender, wann die sechste Krankheitswoche endet und das Kranken-Arbeitslosengeld ausläuft. Am Besten rufen Sie vorher bei Ihrer Krankenkasse an. Denn nicht immer schicken die Krankenkassen einen Antrag auf Krankengeld automatisch und rechtzeitig zu.
Das Krankengeld wird (für die gleiche Krankheit nur 78 Wochen gezahlt. Die Krankenkasse stellt die Zahlung nach dem letzten, bescheinigten Krankentag ein. Das Arbeitsamt unterstützt Sie aber erst wieder, wenn Sie erneut Leistungen beantragen. Also frühzeitig meiden, um keine Tage zu verschenken.
Wer aus gesundheitlichen Gründen gar nicht mehr (oder weniger als 1 5 Stunden die Woche) arbeiten kann, sitzt oft zwischen den Stühlen- das Krankengeld ist ausgelaufen, die Erwerbsminderungsrente zwar beantragt, aber der Bescheid lässt auf sich warten.
Tipp: Unter bestimmten Bedingungen hilft in diesem Fall das Arbeitsamt. Sie können Arbeitslosengeld nach § 125 SGB 111 beantragen. Dann erhalten Sie als Überbrückung bis zur Rente ausnahmsweise Geld vom Arbeitsamt, obwohl Sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen. Aber Vorsicht: Am Besten vor einem Rentenantrag beraten. Denn wird die Erwerbsminderung festgestellt, aber Sie erfüllen die sonstigen Bedingungen für eine Rente nicht, dann gehen Sie ganz leer aus und es bleibt nur der Gang zum Sozialamt.

Krankenversicherungsschutz
Wer vom Arbeitsamt Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe oder Unterhaltsgeld bekommt, der ist über das Arbeitsamt kranken- und pflegeversichert.
TIPP: Beantragen Sie Leistungen auch wenn Sie z.B. nur ein paar Euro Arbeitslosenhilfe erwarten können. Denn die Krankenversicherung übers Arbeitsamt ist bares Geld wert!

Mephisto

Da sind einige Fehler drin!
Unkenntnis?

Es ist ein Risikospiel!

Wer krank ist kann sich nicht Arbeitslos melden!

Wer kein Einkommen hat bekommt auch kein Krankengeld mehr!

Also Vorsicht!

rob

Bitte genau durchlesen, hier wird gezeigt, dass die Anwartschaft auf Arbeitslosengeld verlängert werden kann.
Dieses Thema heisst Arbeitslos (mit Bezug von ALG) und während diéser Zeit krank werden.

Dani

Hallo Robert,  :P

dazu hätte ich noch ein Paar Fragen:

 :?: Zahlt die Kasse IMMER die vollen 78 Wochen, oder macht sie auch Probleme (z. B. sie schickt dich zu einem anderen Arzt oder fragt nach oder sowas)?

 :?: Was passiert wenn du vor dem Job krank geworden bist, also kriegst du jetzt Krankengeld, hast du keinen Job mehr und dann: deine DIAGNOSE ÄNDERT SICH. Ist dann für deine Zahlungen weiterhin die Kasse oder das Arbeitsamt zuständig?

 :?: Wenn ich es richtig verstanden habe, wenn man nach 78 Wochen weiterhin krank bleibt, hat man Anspruch auf ERWERBMINDERUNGSRENTE. Ist es aber "sicher", daß man diese auch kriegt? Muß man da irgendwelche Kriterien erfüllen? (Die ist sicherlich auch nicht sehr hoch...?)


Auf eine Antwort bin ich sehr gespannt...
 :P  :P  :P  :P  :P  :P  :P  :P  :P  :P  :P  :P  :P  :P

Liebe Grüße
Dani

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buggy



Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 2

 Verfasst am: 13.09.04 um 01:02    Titel: gut zu wissen!  

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hallo robert,
hab ich das richtig verstanden?
bevor man die kündigung bekommt sich krank schreiben lassen?
und dann mehr krankengeld kassieren als arbeitslosengeld?
das wär cool.hab ich noch nie gehört,so etwas.
aber ich war ja noch nie arbeitslos.werde es zum 01.04.2005.

aber warum mahnt der mephisto dann zur vorsicht?
gibt es einen haken?
freu mich auf deine antwort(oder von anderen).
gruss aus dem schwarzwald
 
 
 
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mesalla



Anmeldungsdatum: 25.10.2004
Beiträge: 2

 Verfasst am: 30.10.04 um 18:03    Titel: Tipps:  

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Hallo,
will meine Erfahrungen und Meinungen dazu berichten.
Vor einer Kündigung kommt idR. eine Kündigungsfrist.

Am letzten Tag vor Beendigung des Arbeitsverhältnis oder besser 2Tage davor zum Arzt gehen und sich krank schreiben lassen um das höhere Krankengeld zu bekommen, erscheint mir logisch.

Ich denke das Arbeitslosengeld wird dann vom letzten Einkommen berechnet und nicht von dem Krankengeld das man erhielt.
Da sollte man aber beim AA nachfragen.

Ich selbst war schon einmal ein Jahr krank geschrieben.
In dieser Zeit gab es keine Aufforderungen seitens der Krankenkasse einen anderen Arzt zu konsultieren.
Für das Unterschreiben des Auszahlscheins der bei der Krankenkasse abgegeben oder eingeschickt werden muß, ist immer der Hausarzt zuständig.
Alleine was der Hausarzt entscheidet ist entscheidend.

Ich gratuliere zu dieser gelungenen Seite mit ihrem Inhalt.
Es ist an der Zeit dass wir uns gegen diese schmarotzenden Lakeien von Politikern wehren, die keinen anderen Zweck haben als Ihre schmarotzenden Gönner im Hintergrund zu noch mehr Reichtum zu verhelfen.

Gruss
 
 
 
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OldHenry



Anmeldungsdatum: 04.11.2004
Beiträge: 1

 Verfasst am: 04.11.04 um 13:45    Titel: Nicht ganz so einfach....  

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Das funktioniert nicht so einfach.Zuerst einmal muß der Hausarzt da mitspielen,eine kurze Krankheit ist ok,aber wenn es mal länger dauert dann muß er Dich zu einem Facharzt schicken.Außerdem wird auch die Krankenkasse Dir eine Vorladung zum MdK schicken,damit der Medizinische Dienst die Krankschreibung überpüfen kann.Und der MdK ist da knallhart.
 
 
 
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Kati



Anmeldungsdatum: 24.03.2004
Beiträge: 27
Wohnort: DE
 Verfasst am: 04.11.04 um 15:01    Titel: Also ich hab da auch Erfahrung ...  

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... drin: Kurz vor Ablauf meiner Kündigungsfrist wurde ich krank. Wenn krank - keine ALO-Meldung (möglich). Als ich wieder gesund war, hab ich mich umgehend auf dem AA gemeldet und die Unterlagen abgegeben. Dadurch hat sich mein ALG-Bezug nicht verlängert, aber immerhin um 3 Wochen nach hinten verschoben - ist doch auch schon was  .

Nun stellt sich mir allerdings die Frage, ob das bei auslaufender AlHi auch so läuft. Bis 31.12. bekomme ich AlHi. Da ich momentan gesundheitlich ziemlich angeknackt und auch krank geschrieben bin (was sooo lange hoffentlich nicht dauert), frage ich mich, was passiert, wenn das Ende Dez. wieder so ist. Ich bekomme ab 01.01.05 keinen Pfennig mehr und muss mich (weil FamilienVS nicht möglich ist) freiwillig in der GKV versichern (privat kommt nicht in die Tüte, weil ich 1. keine zwanzig mehr bin und 2. meine Kids da einzeln extra versichern müsste - bei der GKV sind die schon mit drin).

Frage 1: Würde ich da auch Krankengeld in Höhe der AlHi bekommen?
Frage 2: Wie verhält sich das mit den Beiträgen zur GKV - muss ich die auch im Krankheitsfall bezahlen? (Ich müsste mich ja lückenlos ab 01.01.05 versichern = zahlen, das ist allerdings dann der Grundbetrag ohne Anspruch auf Krankengeld; bei AlHi-Bezug gibt es doch sicherlich keine Nachversicherungszeit, oder?)

Also wer weiß was??? Schon mal danke

Kati

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