Wohnungswechsel ALG2

Begonnen von Micki, 09:31:11 So. 02.Januar 2005

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Micki

Wie mir ein Bekannter die Tage gesagt hat, sei ob man die Wohnung wechseln muß oder nicht allein die qm ausschlaggebend.

Könnt ihr das so bestätigen oder kommt es zusätzlich auf die Höhe der Miete an?

aian19

Sowohl als auch ! Die Wohnung kann entweder

ZU GROß

oder

ZU TEUER

sein. In beiden Fällen wirst Du wohl nach momentaner Sachlage umziehen müssen !!! Wobei es auch immer noch drauf ankommt, wie dämlich oder schlau Deine Sachbearbeiter sind. Ist auch regional bedingt.

Soll auch welche geben, denen es ziemlich wurscht ist, wie groß Deine Wohung ist, wenn die Miete extrem günstig ist. Leider ist aber in den meisten Fällen Menschenverstand wurscht und es geht nur nach Gesetzeslage......

Frohes Neues.... ;)
"Wer kämpft, kann verlieren, wer nicht kämpft, hat schon verloren"

"Wenn Unrecht zu Gesetz wird, ist der Gesetzlose der einzige, der noch rechtmäßig handelt."

Mene mene tekel upharsin

Zoe

Besorg Dir den aktuellen Mietspiegel aus Deiner Region. Ansonsten gilt die Regel 48 qm für eine Person, 60 qm für zwei, 70qm für drei Personen.
Wenn allerdings die Mieten in Deinem Wohnort generell sehr hoch sind kannst Du auch mit einer 48qm Wohnung auf die Nase fallen, darum Mietspiegel einsehen und wenn nötig mit zum Amt nehmen.
Viel Glück!
Zoe
Die erste Freiheit der Presse besteht darin, kein Gewerbe zu sein

mousekiller

Die Zahlen sind IMHO falsch: 45 m² für eine Person + 15 m² für jede weitere Person....  ;)
Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal die Fresse halten.

Zoe

In meiner Region habe ich die Zahlen (48 + 12 jede weitere Person)von meinem SB, da bei mir dasselbe Problem entstanden ist. Wohne in einer WG/ Wohnung hat 70qm also 10 qm zuviel. Muß nun auch bald raus. Wie kommst Du auf die Zahl 45? Ist mein Sachbearbeiter verblödet oder gibt es unterschiedliche Angaben?
Kannst Du mir bitte die Quelle durchgeben?
Danke
Zoe
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Micki

Noch bin ich net betroffen, noch 3 1/2 Monate Zeit.

Meine Wohnung hat nämlich 70 m² aber eine so günstige Miete, das beim Umzug in eine kleiner Wohnung verm. 50-100 Euro mehr Miete zu zahlen wären. Bin übrigens Single.

Bin ja gespannt was die sagen.

aian19

Zu der Wohnungsgröße:

Für 1 Person gilt eine qm-Zahl von 45-50 qm als angemessen, +15 m² für jeden weitere Person.

Aber wie auch die Miethöhe, die den regionalen Schwankungen unterliegt, gilt dies anscheinend auch für die Wohnungsgröße, allerdings eher seltener.

Habe jetzt das Beispiel nicht parat, aber eine der Kommunen hilet eine Wohnungsgöße von 35 m²/ 1 Person als angemessen, und hat sich mit irgendwelchen Vorschriften & Verordnungen aus den allgemeinen Richtlinien rausgemogelt. Habe leider nicht weiterverfolgt, was aus dem Widerspruch geworden ist.... ;)
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