Unterhaltsgeld nach Maßnahme

Begonnen von Pinnswin, 15:08:49 Di. 25.Januar 2005

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Pinnswin

Aaaalso...
Nach einer Agentur-Maßnahme (allen?!) hat Frau Anspruch auf
= ANSCHLUSSUNTERHALTSGELD.
Dies wird ggf. 3 Monate ausgezahlt, ca. 700-800,- €. Danach nun, könnte Frau doch theoretisch den befristeten Zuschlag erhalten.

ZitatBefristeter Zuschlag:
Der Übergang vom ALG ins Alg II wird durch einen Zuschlag abgefedert, der auf 2 Jahre begrenzt ist. Er beträgt 2/3 der Differenz (jedoch nicht mehr als nachfolgende Höchstbeträge) aus dem zuletzt bezogenen ALG zuzüglich ggf. bezogenem Wohngeld und dem konkreten Anspruch auf Alg II.
Die Höchstbeträge betragen im 1. Jahr: (Ehe-) Partner 320€; Alleinstehende 160 €,; Pro Kind 60 €.
Im 2. Jahr wird der Zuschlag halbiert. Der Zuschlag wird jedoch nur bei direktem Wechsel von ALG nach Alg II gezahlt.
[aus: Bauernblatt]

Soweit, so theoretisch, ob das für Anschlussunterhaltsgeld gilt? Macht was draus -;)
Das Ende Der Welt brach Anno Domini 1420 doch nicht herein.
Obwohl vieles darauf hin deutete, das es kaeme... A. Sapkowski

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