Vorgehen gegen einen EEJ...

Begonnen von SirTurbo, 19:06:10 Di. 20.Oktober 2009

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SirTurbo

Hallo,

ich hoffe auf "Munition" von Euch.
Sachlage: Mir wurde von der ArGe in einer EGV (jaaa, ich hab die unterschrieben um meine Kooperation zu zeigen, ist einiges gegenüber der ersten Formulierung verändert worden) ein EEJ "angeboten"... Naja, in der EGV verpflichte ich mich erstmal nur dazu mir das anzuhören was die für mich haben beim Träger und DANN reden wir (me + ArGe) wieder darüber (vor Zeuge so dargestellt) weil ich auf dem Bestimmtheitsgebot bestanden hatte und die ArGe meinte genauer ginge nicht weil sie ja noch gar nicht wüssten, was der Träger für mich finde... naja, kann ja nicht mein Problem sein^^ - aber bitte, ich bin ja kooperativ. Und ob die mir den EEJ per Zuweisung geben oder ich berichte daß die in meinen Augen nix hätten (womit ich rechne) und die mir DANN das Ding per VA geben, da sehe ich keinen grossen Unterschied...

Formulierungen in der EGV:
Träger:
Er bietet folgende Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung gemäß § 16d Satz 2 SGB 11 an. Art der Tätigkeit: Bürokraft; Tätigkeitsort: [Stadtname]; zeitlicher Umfang: 30h; zeitliche Verteilung: 6 Monate; Höhe der Mehraufwandsentschadigung pro Stunde:1,-€ individuell verfolgtes Maßnahmeziel: Arbeitsgelegenheil.
Hartzi:
Sie nehmen am Vorstellungsgespräch des Beschaftigungsbetriebes der Stadt [Stadtname] bei zust.Ansprechpartnerin-freie Träger und städtische Fachbereiche für Bürokommunikation auf schrfitliche Einladung teiL Eine entsprechende Rückmeldung des Kunden erfolgt spätestens 1 Woche nach dem Vorstellungsgespräch.

Die AGH mit MAE ist in einem gesonderten Schreiben (von mir nicht unterschrieben) bisher wie folgt beschrieben:
Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung (Zusatzjob)
gemäß § 16 d Sozialgesetzbuch - Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitsuchende (5GB 11)

Sehr geehrter Herr [Name],
im Rahmen einer öffentlich geförderten Beschäftigung schlage ich Ihnen folgende zusätzliche und im
öffentlichen Interesse liegende Arbeit vor:
Bezeichnung der Tätigkeit:                                          Bürokraft/Kaufmännische Fachkraft
Beschreibung I Anforderungen:                                    Auch Akademiker, n. Qualifikation, beruflicher
                                                                               Perspektive, arbeitszeitl. Möglichkeiten wird möglichst
                                                                               passgenau in eine Arbeitsgelegenheit vermittelt. Der
                                                                               Einsatz erfolgt in Wohlfahrtsverbänden,
                                                                               Kirchengemeinden, gemeinnützigen Vereinen/Verbänden, öffentl.  
                                                                               Einrichtungen.
Tätigkeitsort( e):                                                        [Stadtname]
Mehraufwandsentschädigung:                                     Gehalt: 1,00 Euro € je Stunde
Zeitlicher Umfang:                                                      Stunden/wchtl.
Lage und Verteilung:                                                   Teilzeit . flexibel
Dauer der Tätigkeit:                                                    von [...] bis [...] [Dauer 6 Monate]
Maßnahmenummer:                                                    [...]
Kurzbezeichnung der Maßnahme:                                 Büro und Verwaltung: FT und städt. FB
Träger der Maßnahme:                                               Stadt [Stadtname] Beschäftigungsbetrieb
                                                                                [Adresse]

Aller Wahrscheinlichkeit nach wird das die obligatorische Abzocke:
Die Stadt als Träger holt sich die Kopfprämie, die Buden aka Kirchbutzen und Co holen sich billige Sklaven, die ArGe drückt die Statistik und der H4er gibt das billige äh willige Opfer.
(Übrigens hiess es im ersten Gespräch es ginge um Büroarbeiten bei der Stadt... Das lese ich da anders^^)
Sollte dem so sein werde ich auf alle Fälle den Fehdehandschuh aufnehmen.

Das heisst für mich:
Ich brauche Urteile möglichst von BSG oder LSG Niedersachsen wann ein EEJ rechtswidrig ist.
Also was alles "drin" sein muss damit ein EEJ "ok" ist...
Weil ich dann im Vorhinein auf die ArGe einwirken kann und wenn ich den EEJ doch machen muss den Träger im Nachhinein mit dem regulären Gehalt zur Ader lassen kann...

Zusätzlich fundierte Möglichkeiten gegen die ArGe vorzugehen. Sind jemandem Vorgänge/Berichte/Urteile bekannt wo ein SB einer ArGe zB wegen Untreue belangt worden ist? Oder ähnliches? Immerhin wäre die Auszahlung von Geldern an einen Träger der nicht anspruchsberechtigt ist weil die AGHs rechtswidrig sind ja Veruntreuung von Geldern... ist zwar linke Tasche/rechte Tasche... Aber dem Träger würden diese Gelder ja nicht zustehen und die von mir darauf hingewiesene AB trotzdem Zahlungen anweisen/freigeben...

Bitte helft mir dem hiesigen Filz ins Getriebe zu spucken:o)

Onkel Tom

Tach SirTurbo

Ich hoffe, Du sitzt gut, wenn Du nun meine Zeilen darüber ließt.

1. Daher Du Dich auf eine normale EGV eingelassen hast, die den EEJ auch noch
rechtlich absichert, hast Du gegenüber der ARGE, Antritt zum EEJ sowie den
einhergehenden Sanktionsgefahen die Ar..karte gezogen.

Hättest Du Dich so verhalten, das eine EGV per VA erlassen worden wäre,
sähen Deine Möglichkeiten viel besser aus, weil alles im "Dissenz" stehen
würde und die Zuweisung in EEJ 100% einseitig beim SB liegen würde.

Dein Problem unter EGV-VA würde unter "Zwangsarbeit" GG fallen und damit
kann Betroffener der Erwerbslosenindustrie heftige Schmerzen beibringen.
Die ARGE ist so gut wie aus allem raus, weil Du geglaubt hast, das eh kein
Unterschied zwichen EGV und EGV-VA sei.
Den Träer zum Aderlass zu überführen ?.. In Deinem Fall kannst vergessen  :(

2. Du lernst nun das übliche Gekungel in der Erwerbslosenindustrie kennen.
Ich weiß, wie abkotzend solche Erfahrungen sind und Deine Möglichkeiten
begrenzen sich m.E. auf Logbuch führen, Beweise von Kurruptionen zu sichern
und gegebenfalls darüber zu beraten, wat mann weiter machen kann.

3. Es passiert leider oft, das Erwerbslose eine Masnahme beginnen und nach
ca. 3-4 Monaten bitter entäuscht sind, das die Maßnahme völlig Mumpiz ist.
Dies geht bei einigen an das Gemüt und geraten in Arbeitsunfähigkeit.
Für diese sind solche Masnahmen dann auch zu Ende.
Lass Dich nicht verhartzen !

Mundstuhler

Was die gezogene Gesäßbescheinigung (umgangssprachlich auch Arschkarte genannt) in Verbindung mit der Eingliederungsvereinbarung (=EGV) angeht bin ich durchaus geteilter Meinung:

Die `Arbeitsgelegenheit`muß angetreten werden; wirft allerdings wieder folgende Fragen auf:

ZitatBezeichnung der Tätigkeit:                                          Bürokraft/Kaufmännische Fachkraft
Beschreibung I Anforderungen:                                    Auch Akademiker, n. Qualifikation, beruflicher
                                                                                Perspektive, arbeitszeitl. Möglichkeiten wird möglichst
                                                                                passgenau in eine Arbeitsgelegenheit vermittelt. Der
                                                                                Einsatz erfolgt in Wohlfahrtsverbänden,
                                                                                Kirchengemeinden, gemeinnützigen Vereinen/Verbänden, öffentl. 
                                                                                Einrichtungen.

Berufsausbildung vorhanden? Falls ja: Pech Glück gehabt! Falls nicht: Offensichtliche Fehlbesetzung. Glück Pech gehabt!

"Auch Akademiker" -> Na was denn jetzt, kaufmännische Fachkraft oder Akademiker?

Was passiert denn eigentlich wenn man als Arbeitsgelegenheitsausüber Fehler bei derArbeitsgelegenheitsausrichtung begeht, z.B. - vollkommen unbeabsichtigt - Festplatten überschreibt (welch ein Pech - "nur" formatiert ließe sich der Inhalt wieder herstellen), fahrlässig Viren in Netzwerke schleußt ("muß mir wohl entfallen sein das man keine Speichermedien einstecken darf. Ja, darüber wurde ich aufgeklärt. Wo ist denn die Dokumentation das das Netzwerk vorher i.O. war?")

ZitatVeruntreuung von Geldern

Das interessiert keinen Schwanz und keine Mösentragerin niemanden. Du kannst sämtliche Beweise schwarz auf weiss, blau auf rot und dazu elektronisch verfügbar an Gott und die Welt schicken, an Scheißverficktes Politikergesindel, an Vereinigungen und Verbände, Du kannst es im Internet veröffentlichen, an den Europarat und die UN schicken, an den Papst, die Taliban, Nordkorea und Myanmar, 3 sprachig. Alles nachvollziehbar und belegt.

Es würde einfach niemanden interessieren.

Falls ich gehässig wäre würde ich schreiben:


Scheiße ihnen lieber in die Stiefel. Scheiß sie ihnen randvoll kaputt.


Tante Maria

Hallo Sir Turbo ,wenn du schon öfteres und fleissig mitgelesen hättest ,wärst du jetzt nicht in der Zwickmühle den scheiß 1 EEJ (arbeitsgelegenheit)verrichten zu müssen ,ohne es nicht zu machen und eine Herbe Sanktion zu bekommen.Denn Onkel Tom sowie Mundstuhler haben absolut recht.Du bist da in die Falle getappt.Wie oft hat Onkel Tom hier schon geschrieben ,nichts unterschreiben .Lieber sollte die scheiß EGV per Verwaltungakt kommen(da kann man immer Widerspruch einlegen).Hättest du gestern hier gelesen (da war das you tube Video Hartz4 Empfänger Grundrechte,dann wär dir es nicht passiert.) Das video kannst du auch bei you tube noch sehen (ein video für Hartz4 empfänger)So hast du deine Grundrechte abgetreten.du kannst jetzt nur die tipps von onkel tom und mundstuhler befolgen.JAch ja ,kauf die mal den Arbeitslosenrechtsratgeber und Arbeitslosenleitfaden 2009 /2010 .Damit du nächste mal nicht auf dem bauch fällst.

Pinnswin

Iss auch grad Schweinegrippe-Zeit. *Haaa--aatschi-Prust*

Das Ende Der Welt brach Anno Domini 1420 doch nicht herein.
Obwohl vieles darauf hin deutete, das es kaeme... A. Sapkowski

Aloysius

Zitat von: Pinnswin am 22:29:59 Mi. 09.Dezember 2009
Iss auch grad Schweinegrippe-Zeit. *Haaa--aatschi-Prust*



Ja, wenn man völlig verrotzt und so auf das Vorstellungsgespräch kommt, hält sich die Einstellungswut kurioserweise sehr in Grenzen
Reden wir drüber

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