Kläger von Karlsruhe: „Also: wehrt Euch, Leute, nur Mut, denn es lohnt sich!”

Begonnen von Jürgen, 17:25:10 Do. 05.November 2009

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Jürgen

Kläger von Karlsruhe: ,,Also: wehrt Euch, Leute, nur Mut, denn es lohnt sich!":

http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2009/Verfassungsgericht_Stellungnahme_Kallay.aspx

http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2009/Ermittlung_Regelleistungen_Stellungnahme.aspx

Die Einreichung von Überprüfungsanträgen ist noch bis zur Entscheidung des BVerfG (voraussichtlich Januar 2010) möglich, jedoch sollten die Überprüfungsanträge noch bis Ende 2009 bei den Behörden eingehen, weil damit die Rückwirkung bis zum 01.01.2005 gilt.

Wird der Überprpfungsantrag erst im Jahr 2010 eingereicht, gilt die Rückwirkung erst ab dem 01.01.2006.

Gruß

Jürgen


hoessi666

Mal ´ne  blöde Frage...

Warum gibt man den Überprüfungsauftrag vor der Urteilsverkündung ab?
Wird der Antrag dann nicht auf Basis noch geltenden Rechts einfach abgelehnt? Wie kann der Antrag schon auf noch kommende Entscheidungen fußen?

Wenn das Gericht die Berechnungsgrundlage für verfassungswidrig erklärt, sind doch sowieso alle Bescheide falsch gewesen und einem Antrag auf Rückzahlung der, in welcher Höhe auch immer, fehlenden Mittel müsste nachgekommen werden...

Jürgen

Hallo hoessi,

um Deine Fragen zu beantworten, solltest Du mal in das Forum von Tacheles schauen.

ZitatWenn das Gericht die Berechnungsgrundlage für verfassungswidrig erklärt, sind doch sowieso alle Bescheide falsch gewesen und einem Antrag auf Rückzahlung der, in welcher Höhe auch immer, fehlenden Mittel müsste nachgekommen werden...

Laut der derzeitigen Rechtslage (§ 40 SGB II in Verbindung mit § 330 SGB III) gilt das nur für Bescheide nach der Entscheidung des BVerfG, jedoch nicht für eine rückwirkende Berücksichtigung ab Leistungsbeginn.

Gruß

Jürgen


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