Lohnklage beim Arbeitsgericht!

Begonnen von Tante Maria, 22:30:23 Fr. 13.November 2009

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Tante Maria

Hallo ,habe meine Lohnklage beim Arbeitsgericht mit einen Rechtspfleger eingereicht  :).Habe auch gleich ein Termin erhalten.Mein Rechtsanwalt ,meint die würden das Verfahren aussetzen,bis zur Verhandlung beim Landesarbeitsgericht ,da mein Arbeitgeber in Berufung gegangen ist(Rechtsanwalt hilft dort nicht weil er da für keine Prozesskostenhilfe erhält,ich müßte ihn aus der eigenen Tasche bezahlen.).Stimmt das?Läuft das so ab? Warum habe ich denn gleich den Termin zur gütlichen Eigung erhalten,wenn es anscheind das Urteil noch nicht rechtskrätig ist ?Obwohl beim Arbeitsgericht habe ich ja ,schon gewonnen.Was ist wenn mein Arbeitgeber sich vorm Arbeitsgericht  weigert  meinen Lohn zu zahlen ,weil sie könnten ja agumentieren das daß Urteil noch nicht rechtskrätig ist .Wird der oder die Richter/in den Arbeitgeber recht geben ,und mich noch Monate warten lassen ,bis das Urteil vorm Landesarbeitsgericht gefällt wird?Warum bekomme ,ich dann gleich einen Termin beim Arbeitsgericht /Lohnklage ?Weil ,dann wäre ja ,alles um sonst ,wenn die Richter ersteinmal das Urteil vorm Landesarbeitsgericht abwarten?Meine Ansprüche muß ich ja geltend machen.Ich komm mir wirklich verarscht vor in diesen scheiß System.Mein Rechtsanwalt ,ist der Meinung ,das der Arbeitgeber auf dem Standpunkt behaart ,gekündigt ist gekündigt.Ziat Rechtsanwalt :die werden nicht bezahlen.Wenn ,ich mich in der gütlichen Eigung nicht wegen mein Gehalt einigen kann.Wird das Verfahren dann in dem Kammertermin gehen?Und dann muß mich doch mein Rechtsanwalt vertreten?Weil ,jetzt kann ich mich ja alleine Verteten.(Lohnklage).

Carpe Noctem

Hallo Maria,

bitte strukturiere deinen Text!

1.
Man reicht die Klage ein.

2.
Es ergeht schriftliche Einladung zum Gütetermin.

3.
Wenn der scheitert, folgt Hauptverhandlung 1. Instanz.

4.
Legt ein Beteiligter Berufung / Revision ein, folgt HV 2. Instanz.

Ab 4. besteht Anwaltspflicht.

Grüsse - CN
Art. 1 GG: "Die Menschenwürde steht unter Finanzierungsvorbehalt"

Tante Maria

Hallo Carpe  Noctem,war der Text zu lang?Soory ,habe leider keine Erfahrung was der Lohnklage angeht, bin da ein laie ,und das ist das erste mal das ich mich damit beschäftigen muß.Mein Rechtsanwalt gibt mir auch keine Auskunft darüber.Der will ,was die Lohnklage angeht zusätzlich abrechnen.Danke für die Antwort.Anscheind sieht es bei der Lohnklage anderes aus ,als wie bei einer normaler Klage vom Arbeitsgericht /Landesgericht.
Hast du damit selber Erfahrungen gemacht?Mein Anwalt meint die würden die Lohnklage aussetzten ,und erst auf das Urteil vom Landesarbeitsgericht abwarten?Weiss du was darüber?
Gruß Tante Maria

Workless

Ein paar, an sinnvoller Stelle eingefügte, Absätze würden vielleicht schon etwas helfen. Die machen den Text dann nämlich zumindest leichter lesbar.

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