Kammergericht: Amtshaftung bei zu langer Bearbeitungsdauer (hier ca. 3 Monate)

Begonnen von Mambo, 22:07:44 So. 15.November 2009

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Mambo

Das Kammergericht (Oberlandesgericht in Berlin) hat bejaht, daß bei unnötig langen Bearbeitungszeiten ein Schadensersatzanspruch aus Amtshaftung gegeben ist. Auszug mit Beschreibung des Falles: www.tacheles-sozialhilfe.de

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