Krank gewesen: Musste ich mich bewerben?

Begonnen von Blechraucher, 15:43:55 Sa. 23.Januar 2010

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Blechraucher

Hi Leute,

bin ca seit 29.12.09 krank und bin nun den kompletten Januar 2010 krank geschrieben. Da ich ende des Monats diese Nachweise über Bewerbungsaktivität einreichen muss, wüsste ich nun gerne rechtsverbindlich ob ich "verpflichtet" bin mich zu bewerben.

Kann ich einfach schreiben: "War krank und konnte mich nicht  bewerben" ? (gelbe Scheine hatte ich der ARGE in den Briefkasten geworfen.

Hat jemand praktische Erfahrung ? Wie verhalte ich mich richtig ?

'Danke und gruß,

Blechraucher

Tante Maria

Nein,wer krank ist kann sich und muß sich nicht bewerben. :)Gelben Schein würde ich nur am Arge Empfang und gegen Bestätigung abgeben ,oder per Einschreiben mit Rückschein,sonst hast du keinen Nachweiss ,das du den Gelben Schein abgegeben hast.Außer du hast eine Zeugen der die das schriftlich bestätigt hat ,das du den gelben Schein in den Arge Briefkasten gesteckt hast. :]und las dich nicht einschüchtern ,wer krank ist brauch keine Bewerbungsnachweisse bringen.(Ist Gesetz).Oder muß ich zur Arbeit wenn ich krankgeschrieben bin.?Natürlich nicht.  ;)Wenn sie dir daraus ein Strick ziehen ,kannst du die Arschlöcher verklagen.Also keine Angst.

Blechraucher

klingt gut! Vielen Dank ((-:

Klagefreudig bin ich ohnehin; und Mitglied im VdK plus Gewerkschaft haha ;)

Tante Maria

Super ,dann kann dir also garnichts passieren. ;)

Codeman

In welchen Gesetz steht das denn ? (bitte mit §-Angabe) @ Tante Maria , das würde mich mal interessieren.
Ich bin der Rostfleck am Schwert des Sozialismus - Zitat frei nach Schraubenwelle

Tante Maria

In welchen Gesetz das steht Codeman.Was meinst du damit.?Den § hab ich nicht im Kopf.Wird sicherlich im Lohn fortzahlungsgesetz stehen?Ist doch logisch ,wenn man krank ist ,muß man keine Bewerbungsnachweisse für den Zeitraum bringen.Oder geht der kranke Arbeitnehmer krank zu arbeit? >:(Dann braucht der jenige wohl keine krankmeldung mehr?Dann kann Vater Staat ja gleich  das Lohnfortzahlungsgesetz abschaffen?Und alle kranken Menschen arbeiten sich zu tode. ;Dann spart der Staat Hartz4 Alg1 und Krankgeld? ???(Oder habe ich hier was falschverstanden? :o

Codeman

Na ja im Lohnfortzahlungsgesetz kann das ja nicht stehen,denn wie du richtig beschrieben hast,gilt das nur für Arbeitnehmer. Als ALG II Bezieher ist man aber kein Arbeitnehmer mehr.

Also würde mich immernoch interessieren in welchen Gesetz mit §-Angabe deine Aussage,wenn man krank ist brauch man sich nicht bewerben,untermauert wird.
Ich bin der Rostfleck am Schwert des Sozialismus - Zitat frei nach Schraubenwelle

Tante Maria

Zitat Codeman:Als ALG II Bezieher ist man aber kein Arbeitnehmer mehr.Wieso bekommst du denn dein ALG 2 weiterbezahlt wenn du krank bist?Weil auch da alles gesetzlich geregelt ist.Außerdem wenn man krank ist ,steht man nicht den Arbeitsmarkt zu verfügung.Ist doch logisch.Google doch mal.Oder geh doch mal auf die Arbeitsamt seite im Web.Krank ist krank.Wer sich da noch einsüchtern lässt ,ein Bewerbungsnachweiss bringt,weil er oder sie vielleicht eine EGV unterschrieben hat ist selber schuld.Da würde auch jeder Arbeitslose vor Gericht sicherlich recht bekommen.? ;)In der Krankheit kann ich mich zwar freiwillig bewerben ,aber nach Gesetzt habe ich gehört darf ich es aber nicht.Wie sieht es beim Vorstellungsgespräch aus, ich binmjetzt krank weiss aber nicht, wann ich gesund bin.Gesetzte kann man sicherlich im SGB nachlesen.

hanni

Tante Maria, es geht darum: Du erzählst hier von einem ominösen Gesetz, das Du auch nach
mehrmaligem Fragen nicht benennen kannst.

Ergo: TE rauscht voll in die Scheiße.

Tante Maria

Wieso ominöse Gesetz?Wenn man einen gelben Schein bei der Arge vorgelegen hat ,für den zeitraum wo man krank war ,steht man den Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung ,wieso soll dann der Arbeitslose ein Bewerbungsnachweiss bringen?Das macht keinen Sinn.Oder gehts du wenn du krank bist (krankgeschrieben zur Arbeit)?Und wie soll man dort voll in die Scheiße geraten?Es ist wichtig seine Rechte zu kennen.Anscheind sind einige hier im forum sehr unwissend.Meine Freundin ist auch seit 1 jahr und länger ALG 2 Bezieherin ,und war in der zwischenzeit krankgeschrieben,da kam kein Arge Mitarbeiter und verlangte Bewerbungsnachweisse in der Krankheitszeit.,weil die hätte die Arschlöcher verklagt.Aber wenn hier so scharf darauf seit ,das ich euch den § nenne,weil ihr vielleicht keine Lust hab ,euch zu erkundigen (schlau zu machen),werde ich morgen die Gewerkschaft anrufen,und noch eine gute Beratungsstelle mit Rechtsawalt
und in mein SGB Buch nachlesen. ;)

hanni

DU hast von einem Gesetz gesprochen.

Zitatwer krank ist brauch keine Bewerbungsnachweisse bringen.(Ist Gesetz).


und dieses Angebot:

ZitatAber wenn hier so scharf darauf seit ,das ich euch den § nenne,weil ihr vielleicht keine Lust hab ,euch zu erkundigen (schlau zu machen),werde ich morgen die Gewerkschaft anrufen,und noch eine gute Beratungsstelle mit Rechtsawalt
und in mein SGB Buch nachlesen.

nehm ich gerne an, ich bin nämlich sehr gespannt, wo dieses Gesetz zu finden ist und wie der genaue Wortlaut ist.
8)


Codeman

Ja das nehme ich auch gerne an. Nach diesen Gesetz suche ich nämlich auch schon lange - und ja ich habe wohl keine Ahnung vom SGB II
Ich bin der Rostfleck am Schwert des Sozialismus - Zitat frei nach Schraubenwelle

Tante Maria

§ 53a SGB II Artikel (I) Arbeitslose im Sinne dieses Gesetzes sind erwerbsfähige hilfebedürftige ,die die Vorraussetzungen des § 16 des dritten buches in sinngemäßer Anwendung erfüllen.In Verbindung mit § 56 SGB(II)Anzeige und Bescheinigungpflicht bei Arbeitsunfähigkeit.So codemann der Erwerbslose ist kein Arbeitnehmer ?Wenn man Ewerbslos ist und den Arbeitsmarkt zu Verfügung stehe ,ist es wie beim einen Arbeitstverhältniss(nur das Das Amt die Kohle zahlt und du Rechte und Pflichten hast.),weil du hast Anspruch auf weiter Zahlung deines ALG 2 .,und anspruch auf bezahlten Urlaub.Das ist so alles im Gesetz geregelt.Also nocheinmal für alle zum mitlesen ,wenn man krankgeschrieben ist ,steht man nicht den Arbeitsmarkt zu Verfügung ,und braucht damit für diesen Zeitraum keine Bewerbungsnachweisse bringen.Das es vielleicht nicht ganz genau im Gesetz drin steht das man Bewerbungsnachweisse bei Krankheit nachweissen soll,wurde vielleicht im Gesetzt vergessen?Das weiss ich aber nicht.Ich finde es nur schade das hier im Forum versucht wird ,die Leute zu verunsichern.Also Blechraucher nicht einschüchtern lassen,und hast auch Recht lass sie dir nicht wegnehmen.Ich werde mich diesbezüglich noch mal erkundigen ,und Hanni und Codemann ihr sollst es auch tun.

Codeman

Komisch Tante Maria,

wenn ich bei juris den §56 anschaue,steht da lediglich drin,dass ich als AL verpflichtet bin der AfA die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen bzw. erstmal anzuzeigen.

Ich sehe da nicht,dass da drin steht,dass ich deswegen von meinen Verpflichtungen in einer EGV,die ja @ Blechraucher wohl unterschrieben hat,deswegen muss er auch seine Nachweise vorlegen,befreit bin. Eher ist es doch so,dass @Blechraucher trotzdem noch die Verpflichtung hat sich zu bewerben,so weit in seiner EGV bei Eintritt einer Krankheit nichts anderes geregelt ist.

Sicherlich kann man argumentieren,dass man mit einer AU den Arbeitsmarkt nicht mehr als 3 std. täglich zur Verfügung steht und daher auch für die Zeit nicht mehr erwerbsfähig ist und damit ausser Stande eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen. Allerdings ist dies sehr unsicher, denn wenn @Blechraucher gesund genug ist hier zu schreiben,wäre es ihm ggf. zuzumuten sich online zu bewerben. Nun will ich das auch nicht bewerten,aber ich möchte anmerken,dass diese Sache ebend nicht so klar ist,wie du sie gerne hättest @Tante Maria.

So lange wie @Blechraucher nämlich keine Bettlägrigkeitsbescheinigung vorlegt,die ihm also quasi ans Bett fesselt ist es ihm trotzdem zuzumuten sich zu bewerben. Aber hier scheiden sich die Geister und es ist bestimmt Einzelfallbezogen. Sollte sich z.b. @Blechraucher den linken Arm eingegipst haben,er aber rechtshändler ist,dann hällt ihn ja nix vom schreiben ab. Auch zur Post kann er damit gehen. Hat er allerdings eine Lungenentzündung,dann ist es wohl klar,das nix mehr geht.

Ich sehe nur deine pauschale Aussage "das steht im gesetz" und "dann kann dir also garnichts passieren." für sehr gefährlich. Und bei dieser Meinung bleibe ich auch so lange bis du mir zeigen kannst,wo genau in welchen Gesetz steht,dass die Bewerbungspflicht bei AU aufgehoben ist.
Ich bin der Rostfleck am Schwert des Sozialismus - Zitat frei nach Schraubenwelle

Madame-Cherie

Wenn man ein Jobangebot während der AU erhält  muss man sich trotzdem bewerben. Auch Vorstellungstermine, die bereits vom Amt vereinbart wurden, darf man nicht einfach sausen lassen. Man sollte unter Hinweis auf die AU einen neuen Termin vereinbaren. Das kann man auch durch einen dritten, falls man selbst nicht in der Lage ist. Es ist ein Trugschluss sich nicht bewerben zu müssen wenn man AU ist.


LG
Madame_Cherie
Nicht weil es unerreichbar ist, wagen wir es nicht, sondern weil wir es nicht wagen, ist es unerreichbar.

(Lucius Annaeus Seneca)

Tante Maria

Hallo Codeman,ich pauschaliere mit meiner Meinung nicht.Klar es kann von Fall unterschiedlich sicherlich sein.Möchte ich garnicht abstreiten.Aber eine Freundin von mir hat vor ca.1 halb jahren auch eine EGV unterschrieben ,und hat dort eine Maßnahme gemacht .Da sie aber länger krank war ,hat man sie aus der Maßnahme rausgeschmissen,und weitere Bewerbungen in der Krankheit ,wir reden hier in der Krankheit mußte sie nicht nachbringen.Wäre ja auch unlogisch.Mit der Bettlägerkeitsbescheinigung ist auch so eine Sache.Ist auch nur Einsüchterung.Auch dazu muß man seine Rechte kennen. ;)Außerdem müßte es alles in der EGV geregelt sein ,wenn man krankgeschrieben ist das man trotzdem seine Verpflichtung bei einer AU nachkommen muß Bewerbungsnachweisse zu bringen.Aber morgen oder übermorgen weiss ich sicherlich mehr. ;)
Gruß Tante Maria

Ziggy

Bewerben kann man sich ja auf vielerlei Art (Telefon, E-Mail ...).

Auch ist man nicht "krankgeschieben", sondern arbeitsunfähig. Das bedeutet, ich bin nicht in der Lage, zu arbeiten. Meist schaffe ich es aber noch zum Briefkasten, um z.B. meine Krankmeldung einzuwerfen. Oder eine Bewerbung. Und wenn ich mich sehr anstrenge, kann ich sogar jemanden anrufen und mir einen Termin geben lassen, wenn ich wieder gesund bin ... ich war mit einem Banscheibenschaden 8 Wochen AU, aber ständig auf Achse, bei einem Einkaufsbummel hab ich sogar meinen Disponenten getroffen, der mir ehrlichen Herzens zerknirscht "Gute Besserung!" wünschte ...

Ich behaupte, wenn es auf einer solchen Grundlage zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt, zieht der Hartzer die Arschkarte.

Es gibt kein Gesetz, das dich von minimalen Anforderungen freistellt. Ein Krankenhausaufenthalt vielleicht mal ausgenommen. Aber sonst ...
Um seine Liebe zu beweisen, erklomm er die höchsten Berge, durchschwamm die tiefsten Meere und zog durch die weitesten Wüsten. Doch sie verließ ihn – weil er nie zu Hause war.

Blechraucher

hehe, na ganz wunderbar  ;D ..

Am besten ich rufe mal beim VdK an! :)

hanni

@Blechraucher:

es geht darum, sich nicht selber ins Knie zu schiessen.

Kann sein, daß es dem SB latte ist, kann aber auch sein, daß er Dir damit eins reinwürgen will.

Und ich versteh immer nicht, wie man selber Sanktionsgründe konstruiert durch so Kleinscheiss
und derartige Steilvorlagen liefert.

Also: rotz die vorgeschriebenen Bewerbungen runter, bei evtl Einladungen kannst Du ja zart
auf die derzeitige AU verweisen und um Verschiebung des Termins bitten.

Damit bist Du auf der sicheren Seite,denn ich glaub nicht, daß Tante Maria Dir eine Sanktion ersetzt.

Und nur, weil das bei einer Freundin des Bruders ihrer Schwägerin seiner Mutter glatt ging, ist das
keine Garantie für Dich.

*immer noch Haare sträub*

Blechraucher

also ich hab gerade mal inkognito bei der ARGE angerufen: Die Tusse sagte: "Wenn er nicht im Krankenhaus ist kann man ja Stellen raussuchen und sich bewerben .. während man im Krankenhaus ist, braucht man sich nat. nicht zu bewerben".

ERGO: Ich werde in einer Woche meine "Bewerbungsaktivität" dort hin schicken.. was solls. is 20 Min. Arbeit :D

Sir Vival

Naja, ich sehe das bissl zweideutig. Wenn von der SB bei der ARGE behauptet wird: "Wenn er nicht im Krankenhaus ist kann man ja Stellen raussuchen und sich bewerben .. während man im Krankenhaus ist, braucht man sich nat. nicht zu bewerben" - dann halte ich das für sogar gefährlich. Denn diese Dame hat ja momentan keinen Schimmer, wie man krank geschrieben ist und so kann niemand irgendjemandem die Rübe runterreissen.
Die Agentur ist der Arbeitgeber und wenn ich vom Arzt eine Krankmeldung vorlege (ich meine von meinen Arzt, nicht von Dr. Death vom Amt), dann stehe ich dem Arbeitgeber (A.f.Arbeit) nicht zur Verfügung. Weder telefonisch, per email, auch bewerbungstechnisch, o.ä.
Im eigenen Interesse würde ich für mich selbst Stellen suchen und, wenn es körperlich möglich ist, sogar telefonisch bei potentiellen Arbeitgebern melden. Aber eben nur, wenn ich "was kleines" hätte. Bettlägerisch natürlich nicht. Aber wer bei der Agentur (Arbeitgeber) entscheidet das?

Ich war auch mal wg. Bandscheibe krankgeschrieben, bin aber spazierengegangen (ich sollte es ja auch). Also könnte ich mich dann auch bewerben. Sogar telefonieren, nett plaudern und sogar ein Bewerbungsgespräch wahrnehmen oder eben verschieben. Liegt an einem selber.
Es heisst ja "KANN"! Man ist nicht verpflichtet.

Man bekommt 6 Wochen Arbeitslosengeld weiter, danach bekommt man von der Krankenkasse Krankengeld. Wie im Berufsleben. Ob man arbeitstechnisch dem Arbeitgeber (Agentur) zur Verfügung steht, indem man Bewerbungen schreiben kann, Stellen suchen, o.ä., ist was anderes. Du bekommst trotzdem Krankengeld nach 6 Wochen.
Ich vergleiche das mal mit einem Ex-Kollegen von mir. Der hatte viele Monate einen offenen Bruch (Bein) und bekam nach 6 Wochen Krankengeld. Also nichts mehr vom Arbeitgeber. Er war dann aber noch so doof, hat sich vom Chef überreden lassen und hat am PC Heimarbeit gemacht (Anzeigen setzen usw.), bekam aber kein Geld vom Arbeitgeber. Ist gefährlich sowas. Da steht man mit einem Bein sonstwo. Wenn das die Krankenkasse mitbekommen hätte, naja.....ich weiss nicht.
So ähnlich ist es mit der Bewerbungsfähigkeit während einer Krankheit. Kommt drauf an, was du hast. Auch bist du zwar "AU"-geschrieben, aber gleichzeitig arbeitslos.......würde ich aufpassen und mich auf jeden Fall absichern.
Es tofft viel Spass in Steckifee.........

Blechraucher

danke für die vielen Beiträge! Also die 6 Wochen hab ich bald voll, und wenn meine schwere Erkrankung bald kuriert ist, muss ich zum Psychiater
wegen meiner heftigen Schlafstörungen und Existenzängste. Dh ich werde dieses Jahr mit schwersten Erkrankungen zu kämpfen haben  >:D

Wie geht das mit der Krankenkasse? Kriegt man da genau den Betrag, den man von der ARGE bekommt ?

Schicken die einem automatisch ein Formular ?

Is man von den ARGE-Verpflichtungen "entbunden"; oder gehen die einem noch weiter auf den Zeiger ?


Danke schonmal!!!!!!!

Sir Vival

hmmm, ob´s der gleiche Betrag ist.....k.A.

Und wenn du von der KK bezahlt wirst, stehst du ja der A.f.A. immer noch nicht zur Verfügung. Also Termine bekommst du bestimmt keine.
Würde mich da aber informieren. Aber nicht bei denen.
Es tofft viel Spass in Steckifee.........

Tante Maria

Da ich hier diesen Tread aufgemacht habe ,werde ich mich hierzu nocheinmal aüßern.Ich habe mich bei einer Arbeitslosenselbsthife Gruppe informiert.
Wenn man Arbeitslos ist und krankgeschrieben steht man den Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung.Es kommt darauf an was in der EVG drin steht.Als z.b man soll 8 Bewerbungen im Monat bringen .Ist die letzen 2 monate krankgeschrieben ,dann braucht man sich für die Monate nicht mehr bewerben ist doch logisch.Wenn aber in der EGV drin pro Woche 2 Bewerbungen ,und ich nur eine Woche krank geschrieben oder 2 wochen ,klar dann kann der SB für die letze Woche im Monat den Rest an bewerbungen bringen.Wenn man aber keine EGV unterschrieben hat ,und stellenangebote vom Amt bekommt ,schreibt man doch auch rein ich kontte mich nicht bewerben weil ich arbeitsunfähig krank bin.Klar die SB von der Agentur für Arschamt und Arge versuchen viel ,die gunst darin besteht doch sich seine Rechte nicht nehmen zu lassen.Und die Bettlägrigkeitsbescheinigung ist schon lange vom Tisch.Wer unsicher ist sollte sich direkt bei den Beratungsstellen informieren .So zu dir Blechraucher du bekommst dein ALG 2 weiter von der Arge ,und kein Krankengeld .du schickst dann wieter deine AU zur Arge .Ist alles beim Alten.Das hätte dir auch die Krankenkasse sagen können. :DAußer du erhälst Alg 1 .Dann kommst du nach 6 Wochen ins Krankengeld ,und wirst von der Agentur abgemeldet.,und erhälst das krankengeld nach den letzen Alg1.Tip:Es gib den Arbeitslosenleitfaden ,und Rechtsratgeber kostet 15 €  in jeder großen Buchhandlung oder bei tu was verlag.Nur mal google.Ist eine Gute Iinvestion.

Blechraucher

Danke für die Info!

So, ich muss mich wieder hinlegen. ... äh ich meine um einen Arbeitsplatz bemühene   ;D

Carpe Noctem

Hi!

Kann mir mal einer erklären, wie ich mit 39°C Fieber, Gliederschmerzen und grippetypischem "Dunkle-Wolken-um-den-Kopf"-Lebensgefühl ein Anschreiben verfassen, Zeugniskopien anfertigen und den ganzen Scheissdreck zur Post bringen soll? Soll ich mich auf der Kreuzung um den nächstbesten Vierzigtonner wickeln, um für ein sozialverträgliches Frühableben zu sorgen? Soll ich mit 40°C Fieber zu einem Vorstellungsgespräch fahren und den ganzen Betrieb anstecken? Oder soll ich meine AU persönlich zur ARGE bringen und den Fallmanager anstecken? Wie ist das bei Diarrhoe oder Brechdurchfall? Darf ich in der Behörde meine Symptome frei ausleben? Kommt die Haftpflichtversicherung für die Kotzfleckenentfernung auf? Fragen über Fragen...

Grüsse - CN
Art. 1 GG: "Die Menschenwürde steht unter Finanzierungsvorbehalt"

Sir Vival

Es tofft viel Spass in Steckifee.........

Carpe Noctem

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