Minister Schneider: „EU-Freizügigkeit zu fairen Regeln - Equal Pay bei der Zeit-

Begonnen von darkvova, 18:12:30 Mi. 20.April 2011

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Arbeitnehmerfreizügigkeit zum 1. Mai 2011

Düsseldorf, 20.04.2011

Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit:
Nordrhein-Westfalens Arbeits- und Sozialminister fordert mit Blick auf die Freizügigkeit von acht EU-Staaten zum 1. Mai 2011 die Bundesregierung auf, endlich per Gesetz die gleiche Bezahlung von Leiharbeitskräften und Stammbelegschaften zu regeln. ,,Die Arbeitnehmerfreizügigkeit ist dann gut, wenn Equal Pay bei der Zeit- und Leiharbeit ohne Ausnahme gilt. Dazu muss das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz zügig geändert werden, um das Prinzip ,,Gleicher Lohn für gleiche Arbeit" rechtlich verbindlich zu machen", sagte Arbeitsminister Guntram Schneider am Mittwoch (20.04.2011) in Düsseldorf.
Die Zeitarbeitsbranche sieht einerseits die mit der vollen Arbeitnehmerfreizügigkeit verbundene Chance, selber Beschäftigte in der Leiharbeit aus den mittelosteuropäischen Ländern vertraglich an sich zu binden und so Fachkräfte vermitteln zu können.
Auf der anderen Seite werden auch die Risiken durch das Tätigwerden ausländischer Zeitarbeitsunternehmen gesehen:
Die Zeitarbeitsunternehmen haben selber die Aufnahme der Zeitarbeit ins Arbeitnehmerentsendegesetz zum Schutz vor ausländischer ,,Schmutzkonkurrenz" gefordert. Sie begrüßen daher den Mindestlohn in der Zeitarbeit, der die Gefahr des Lohndumpings nach unten doch erheblich abmildert.
Schneider erwartet positive Effekte für den Arbeitsmarkt in Nordrhein-Westfalen. Wichtig sei, dass dabei faire Regeln gelten und es nicht Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erster und zweiter Klasse gäbe. ,,Wir brauchen auch einen allgemeinverbindlichen Mindestlohn, der bisher am Widerstand der unionsregierten Länder im Bundesrat gescheitert ist. Die Bundesregierung muss hier dringend Lösungen finden, damit die Freizügigkeit nicht zu einem ruinösen Preiswettbewerb zu Lasten der heimischen Betriebe und Beschäftigten führt", erklärte Schneider. Fast alle europäischen Länder hätten bereits einen gesetzlichen Mindestlohn und andere Regelungen, die Lohndumping - auch bei der Leiharbeit - unterbänden. Minister Schneider: ,,Wir dürfen hinter der positiven Entwicklung in Europa nicht noch weiter zurückbleiben und zusehen, wie unser Lohngefüge weiter auseinander bricht. Deshalb bleibt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn von mindestens 8,50 Euro auf der Tagesordnung."
Aktuelle Migrationsstudien gehen von 250.000 - 400.000 Arbeitsmigranten der EU-8 Staaten (Polen, Tschechien, Slowakei, Slowenien, Ungarn, Lettland, Litauen und Estland) pro Jahr aus. Unter der Annahme, dass auf Deutschland - wie vor der Erweiterung - 60 Prozent der Zuwanderung aus den EU-8 Staaten fallen, ergäbe sich eine Zuwanderung von ca. 134.000 Personen pro Jahr (bis 2020: insgesamt 1,54 Millionen). Nordrhein-Westfalen müsste danach mit rund 30.000 Arbeitsmigranten pro Jahr rechnen.


Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
Tel.: 0211 855-5
Fax: 0211 855-3211

Düsseldorf - Veröffentlicht von pressrelations


Link zur Pressemitteilung: http://www.pressrelations.de/new/standard/dereferrer.cfm?r=449379


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