Widerrechtliche 1 Euro Jobs anzeigen - wo? Geht das?

Begonnen von Piep, 19:08:19 Do. 09.Juni 2011

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Piep

Hallo!

Neulich habe ich bei unserem "Jobcenter" gesehen, daß 1-Euro Sklaven da den Rasen mähen und das Moos aus den Ritzen kratzen mußten. Die waren jedenfalls mit einem Kleinbus da, auf dem sowas im Sinne von "Hilfe zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt" stand. Daher gehe ich davon aus, daß es 1-Euro-Sklaven waren.

Bekanntermaßen dürfen 1-Euro "Jobber" doch nur Arbeiten ausführen, die "gemeinnützige zusätzliche Arbeiten" sind, und nichts wo eigentlich eine Gärtnerei o.ä. mit beauftragt wird - oder hat sich das geändert?

Gibt es eigentlich irgendwo eine Stelle, die die Vergabe des 1-Euro-Unwesens beaufsichtigt und man sowas (am besten anonym, da ich selber Alg II beziehe) denunzieren kann?

Gruß
Piep

Rotkaeppchen

Nein, es gibt keine Stelle, wo man das Anzeigen kann. Man kann als Betroffener aber von der ARGE eine "Unbedenklichkeitsbescheinigung" verlangen. Die rücken das meist nicht raus, weil sie keine haben oder weil der Träger selbst (d.h. der Sklavenhalter) die Bescheinigung ausgestellt hat und diese nichts Wert ist.

Es ist auch ein großes Problem, wegen fehlender Zusätzlichkeit zu klagen. Um überhaupt klagen zu können, muss man erstmal den Job beginnen und feststellen, dass die Arbeit nicht zusätzlich ist und den Job schmeißen. Dann kommt die SAnktion.

Dagegen müsste man klagen, weil der Job nicht zusätzlich ist.

Nun kann der Richter hier in einem Eilverfahren nicht auf die schnelle reagieren, denn er muss ermitteln. Das dauert. Da der Betroffene aber gerne schnell sein Geld haben will, und es sich nicht leisten kann, ein Jahr darauf zu warten, klagt er lieber die SAnktion aus anderen Gründen ein. Meist ist der Job nicht richtig bestimmt, oder man musste andere Aufgaben als die beschriebenen übernehmen etc. Das reicht ja, um die Sanktion erfolgreich einzuklagen.

Es kommt hinzu, dass der Richter nicht zusätzliche Jobs manchmal als zusätzlich sieht, und dann bleibst du auf der SAnktion sitzen. So könnte z.B. bei Rasenmähen, Laub kehren, Wege reinigen etc. behauptet werden, dass der Job zusätzlich ist, weil diese Arbeiten früher nicht gemacht wurden: Das Gras ließ man Meterhoch wachsen, das Laub blieb lieben, die Wege wurden nicht gereinigt.

Piep

Danke für die Antwort!

Ist ja ätzend. Die Männer, die ich da gesehen habe, würden bestimmt lieber bei einer richtigen Gärtnerei arbeiten...

Bliebe als eher für mich als nicht beteiligte eine Art Beschwerde beim Bürgermeister oder ein Leserbrief in der Zeitung.

Seufz.

Auferstanden

Nach(t)gedanken
man sollte dem Neusprechvokabular der Zombies nicht alllzuviel Glauben schenken, denn was versteht man unter
einer gemeinnützigen Arbeit,bzw. gemeinwohlen Tätigkeit?
Ist nicht auch ein öffentlicher Bediensteter in Lohn und Brot, gar als Beamter in Funktion,
sagen wir als Bademeister, nicht auch gemeinwohl beschäftigt?
Oder gilt der formidable Ritterschlag nur für die beschäftigten EEJ Sklaven?

Und zum nächsten...
Was heißt und bedeutet zusätzlich?
Ist nicht jede Beschäftigung, die vormals noch unbekannt, dementsprechend nicht existent war
als ein neues Berufsbild - oder zumindest Beschäftigungszweig anzusehen?

Leider sind moralische-, logische Bedenken im sklavenstaatlichen Sinn nicht erheblich

Tom_

Solche EEJs erfüllen den Straftatbestand der Schwarzarbeit und können exakt so angezeigt werden. Hier ist der Zoll zuständig. Wird immer wieder gerne vergessen, ist aber so.

Auferstanden

...schön wäre es und sicherlich würde in einem real existierendem Rechtsstaat die
EEJ-Tätigkeit u.a. auch den Straftatbestand von Schwarzarbeit erfüllen aber wir leben nun einmal in keinem
demokratischen Rechtsstaat.
Jedenfalls sieht die Realität etwas anders aus, geschweige dass die EEJ Option überhaupt GG konform ist...

In diesem Sinne

Tom_

Allerdings sind mir diverse Fälle bekannt in denen das funktionierte.

Tom_

ZitatHartz IV Bezieher werden vielmals zu Maßnahmen gezwungen, die im Behördendeutsch "Arbeitsgelegenheiten" genannt werden. Da diese Tätigkeiten zumeist mit einem Euro in der Stunde vergütet werden, werden diese Arbeitsplätze auch "Ein-Euro-Jobs" genannt. Weigern sich Arbeitslosengeld II Bezieher, so wird ihnen der Regelsatz um mindestens 30 Prozent gekürzt. Auf der anderen Seite unterliegen diese Arbeitsgelegenheiten einer gesetzlichen Aufsicht. Um den Abbau von regulären Arbeitsplätzen zu verhindern, wies der Gesetzgeber an, dass diese Jobs nur "zusätzlich" sein dürfen. Doch in der Realität werden solche Vorgaben mit einigen Tricks umgangen. Ganz vorn mit dabei sind immer wieder auch soziale Träger wie die Arbeiterwohlfahrt, die Diakonie oder der katholische Caritas-Verband. Gerade über die Zusätzlichkeit gibt es immer wieder Streit. Vor allem dann, wenn der Arbeitgeber sich offensichtlich an den Hartz IV Beziehern bereichert hat und eigentlich eine sozialversicherungspflichtigen Stelle hätte einrichten können.

Betroffene sollten Krankenkasse Hinweis geben
Ändern könnte dies nun ein Urteil des Bundessozialgerichts in Kassel. Laut der Entscheidung werden nämlich nun die Krankenkassen in die Pflicht genommen. Diese müssen ein Vorliegen einer Sozialversicherungspflicht prüfen (Aktenzeichen: B 14 AS 98/10 R). So müssen die Krankenkassen bei einem Verstoß gegen den Zusätzlichkeit normaler Arbeitsverhältnisse mit einem Kostenersatzanspruch für den Betroffenen begründen. Dazu Harald Thomé, Fachreferent für Arbeitslosen- und Sozialrecht: "Wenn die Betroffenen an ihre Krankenkasse einen Hinweis geben, aus dem ersichtlich ist, dass bei der jeweils durchgeführten Tätigkeit gegen die Zusätzlichkeit verstoßen wurde, müssen diese den Sachverhalt prüfen und auch prüfen ob die Tätigkeit versicherungspflichtig war oder nicht (§ 28h SGB IV). Somit können auch Krankenkassen gegen illegale Ein-Euro-Jobs vorgehen. Liegen Verdachtsmomente vor könnten die Betroffenen auch solche Hinweise an ihre Krankenkasse geben. Um zu beurteilen unter welchen Voraussetzungen die Betroffen selbst einen Kostenersatzanspruch haben, sollte immer noch die BSG – Entscheidung und deren Begründung abgewartet werden. Das BSG hat dies ausdrücklich vorgesehen".

http://www.heilpraxisnet.de/naturheilpraxis/hartz-iv-krankenkassen-muessen-1-euro-jobs-pruefen-06731.php

Auferstanden

... der Sklave darf, so wie es sich im Musterland von Devoten gehört,
nach Vorgabe klagen, die beauftragten Sklavenhalter-Verwaltungen prüfen

na dann...

Onkel Tom

Jo, gute Frage, was mit "Zusätzlichkeit" gemeint ist.

Bei der Ein-Euro-Klitsche Betrogen und Belogen gab es dazu eine besonders raffinierte Masche,
das Kriterium der Zusätzlichkeit zu umfahren..

Eine "zusätzliche" Arbeit sind die Arbeiten, die nicht innerhalb der nächsten 2 Monate von
öffentlich beauftragten Firmen (GaLa-Betrieb) erfüllt werden können. Lückenhaft haben
Vorgaben nicht berücksichtigt, das vom Auftraggeber, hier die ARGE eventuell auch kein
Auftrag oder Angebotsgesuch vorausgegangen sein muss.

Das heißt, wo kein Auftrag herausgegangen ist, wird sich auch keine Firma mit regulär
Beschäftigten bewerben. Dies ist auch kein Geheimnis.. Alle EEJ-Klitschen kennen das und
füllt ihre Auftragsbücher.
Ausgeschlafene Klitschen schieben die Entscheidungsverantwortung mittels Kooperations-
vertrag beim Kunden (hier die ARGE) ab. Damit unterliegt die Haftung bei Verstößen gegen
Zusätzlichkeit beim Kunden, der sich duch Ein-Euro-Jobber den Rasen mähen lässt.

Eine Prüfstelle bei der BA Nürnberg gibt es.. Deren Effizienz ist durch allgemeiner
Erfahrungen erwerbsloser bestens gespiegelt..  ::)
Lass Dich nicht verhartzen !

Sir Vival

Zitat....Auf der anderen Seite unterliegen diese Arbeitsgelegenheiten einer gesetzlichen Aufsicht. Um den Abbau von regulären Arbeitsplätzen zu verhindern, wies der Gesetzgeber an, dass diese Jobs nur "zusätzlich" sein dürfen. Doch in der Realität werden solche Vorgaben mit einigen Tricks umgangen......

Da haben wir´s doch wieder!
Es wird immer getrickst zu ungunsten der schwachen. Mit Wohlwissen und Absegnung der Politik. Jeder kennt diese Tricks und die werden sicher nichts unternehmen, dass sich das ändert. Oder glaubt wirklich einer, dass da Leute rumrennen, die richtig prüfen, was zusätzlich ist und was nicht, bzw. was früher doch durch Angestellte gemacht wurde und was nicht?
Die Gängelung geht einfach weiter und fertig.

Ich kann nur wiederholen: wenn jemand wie ich über ein Jahr lang versucht, mittels Beweisen, bzw. Belegen, eine Firma (mein ehem. AG) anzupappen und anzuzeigen, weil dort arbeitsschutzrechtlich weit über die Grenze gegangen wird (dazu kommt noch Betrug in Sachen Sozialabgeben seiner Arbeitnehmer, Betrug in Sachen VWL-Verträgen, Betrug in Sachen ÜS-Abrechnungen und Urlaubsabrechnungen usw.), und KEIN Schwein (jaja, es waren schon die richtigen Anlaufstellen, die man normalerweise nehmen muss) interessiert das, dann wird sich in dieser Richtung (1€-Jobs) ebenso nichts ändern.
Das wäre ja dann rechtsstaatlich gerecht, was ja mit D. gar nicht in Einklang zu bringen ist. Zumindest nicht mit dieser, der letzten UND der vorletzten Regierung.
Es tofft viel Spass in Steckifee.........

Rotkaeppchen

ZitatJo, gute Frage, was mit "Zusätzlichkeit" gemeint ist.

Das steht im § 261 SGB III. Ein zusätzlicher Job ist ein Job, der davor nicht, nicht in dem Umfang oder ansonsten zu einem späteren Zeitpunkt von mind. 2 Jahren gemacht worden wäre.

Nun kann ein Amt durchaus auch argumentieren. So betrachtet man

-  ein Job im Sozialkaufhaus als "zusätzlich", weil das Sozialkaufhaus ohne Ein-Euro-Jobs nicht existieren würde.

- Gartenarbeiten müssen nicht unbedingt gemacht werden. Gehwege müssen nicht gekehrt werden, das Laub kann für die Igel liegenbleiben und wenn das Gras mal hoch wächst, stört es an bestimmten Stellen auch niemanden.

- Es gibt auch Gehwege, die davor im Winter nicht gekehrt wurden. Der Schnee lieg blieben.

- Alte oder Demenzkranke müssen nicht beschäftigt werden. Sie sind nicht gefährdet, wenn sie nicht ausgefahren werden oder wenn man ihnen nichts vorliest.

- Bestimmte Büroarbeiten müssen auch nicht gemacht werden.

Über diese Auslegung kann man sich streiten. Ich würde das nciht darauf ankommen lassen und bei diesen Jobs wegen "fehlender Zusätzlichkeit" klagen.

Eindeutig nicht zusätzlich sind Jobs in den Kantinen, als Fahrer, in den Tierheimen uvm. Trotzdem ist es schwer, ein EEJ wegen fehlender Zusätzlichkeit abzuwehren, denn es muss meist ein Richter entscheiden.


Sir Vival

Und dann bekommt man bei dem "Arbeitgeber", an den man verkauft wurde, mal eine Tätigkeit, die nicht zusätzlich war, ist oder sein wird. Da sind die meisten dann sogar froh, dass sie mal was "anders" tun "dürfen". Manche Schafe riechen das Blut nicht, wenn sie sich der Schlachtbank nähern.

Die sagen sich dann, dass es ja jetzt besser ist und reden von "ihrem" 1€-Job, mit dem sie auch noch zufrieden sind und den der Rest der Welt dann doch gar nicht so schlecht findet, oder?
Ist ja sozusagen eine "Möglichkeit, was zu tun" und nicht arbeitslos zu Hause zu hocken. Naja, man ist dann sozusagen arbeitslos in Arbeit. Nur statistisch gesehen ist man für den Rest der Welt voll der Malocher.
Man hat ja jetzt was "anständigeres" zu tun. Etwas, was nicht "unnötig" und zusätzlich ist. (Sarkasmus aus!)

Zum Kotzen ist das! Das geht so weit, dass meine Verwandschaft sogar sagte, als ich letztes Jahr in H4 zu rutschen drohte, ich solle doch mal so einen 1€-Job machen. Dann hätte ich was zu tun. Gärtnern in einem Altenheim, Fahrer oder sonstwas.
Ich flippte dann völig aus und sagte, bevor oder falls ich sowas machen müsste, würde ich den zuständigen SB töten!

Später kam das dann zufällig im TV, dass da betrogen werde und reguläre Arbeitsplätze wegfallen. Da hat niemand mehr was gesagt.


Es tofft viel Spass in Steckifee.........

reefshark

Moin, moin

Nachdem die ARGEN Gesellen auch mir einen EEJ - anzudienen versuchten, habe ich es
mit Krankenkasse und Rentenversicherungsträger versucht.
Die KK hat auf Betriebsprüfungen durch den Rentenvericherer verwiesen. ???
Dieser seinerseits hat garnicht reagiert auf mein Schreiben. ???
Habe den Eindruck, daß von solchen ja auch quasi - staatlichen Stellen niemand dem in meinem
Falle kommunalen Träger ins Gehege kommen mag.
Ob der Zoll da anders drauf wäre?
Wenn es für den Hinweis an den Zoll erforderlich ist den EEJ anzutreten um dann von innen heraus
aktiv zu werden, bin ich allerdings ungeeignet, da ich den EEJ nicht angetreten habe.
Vorgestellt schon, aber weder Ar...ge, noch Träger noch
potentielle Vorgesetzte geben irgendwelche Infos schriftlich oder auch nur mündlich zu dem Job.
Habe bei Vorstellung nix unterschrieben.
Sie versuchen es jetzt mit neuer Zuweisung zu demselben Job.
Werde wieder nix unterschreiben, sondern alles gesagte protokollieren und schriftlich vorgelegtes
diesmal sofort kommentarlos in die Tüte stecken.
Alles mit Beistand - logisch ;D

reefshark

reefshark

Schönen Abend

Habe beim Zoll mal ganz allgemein und wenig konkret angefragt.
Man zeigt sich "generell" nicht uninteressiert, lässt aber durchblicken daß
man im "falle des falles" ne Menge konkrete Angaben braucht.
Solange nur der Zoll involviert sei, könne u. U. Anonymität
gewahrt bleiben - im Falle der Einschaltung der Saatsanwaltschaft
könne diese Anonymität aber u.U. "wegfallen".
Man bezieht sich da auf Verfahren die sonst ja meistens gegen sog.
klassische Schwarzarbeit angestrengt werden.

Ich warte jetzt mal ab, ob man sich beim 2. Zuweisungsversuch meiner
argen SB - Tante seitens des Trägers für meine Einstellung erwärmen kann ;D
Beim ersten Versuch im September wollte man nicht so recht. 8)

Dann sehe ich weiter-wäre ja echt gaaaaaaaanz schade, wenn ich denen zu wenig
schmackhaft erscheinen sollte...

reefshark

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